Studiengangs-/Hochschulwechsel

Sie möchten zur TH Köln wechseln oder haben sich innerhalb der Hochschule für einen anderen Studiengang entschieden? Alle Voraussetzungen, Zulassungsbeschränkungen, Bewerbungsformulare und -fristen für höhere Fachsemester sowie alle Infos zur Anerkennung von Prüfungen sind hier gebündelt.
Allgemeine Informationen
Bewerbung zum höheren Fachsemester
Bewerbungsfrist für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester:
- der 15.03. eines jeden Jahres für das SoSe
- der 15.09. eines jeden Jahres für das WiSe
Bewerbung zum 1. Fachsemester
An der TH Köln können Sie aus über 90 Bachelor- und Masterstudiengängen den passenden Studiengang auswählen.
Die Studienplatzvergabe in höheren Fachsemestern erfolgt durch die TH Köln. StudienbewerberInnen, die bereits an einer Hochschule ihr Studium aufgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Studium im betreffenden Studiengang an der TH Köln fortsetzen. Allerdings müssen ihnen dazu Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium im Umfang von einem oder mehreren Semestern durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs angerechnet worden sein.
In einigen Studiengängen der TH Köln bestehen auch in höheren Fachsemestern sogenannte Zulassungsbeschränkungen (siehe Tabellen), d. h. auch in diesen Semestern steht nur eine festgesetzte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Studiums an der TH Köln ist nur dann möglich, wenn innerhalb der festgesetzten Studienplatzzahlen Studienplätze durch Exmatrikulation frei werden.
Bei auslaufenden Studiengängen ist keine Studienaufnahme mehr möglich.
Sofern ein Studierender bzw. eine Studierende endgültig in einem Fach gescheitert ist, so ist ein Weiterstudium im gleichen Studiengang nicht mehr möglich (Einschreibehindernis). Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, sofern dies in der Prüfungsordnung bestimmt ist. Die notwendigen Feststellungen werden jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung getroffen.
Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern
In folgenden Bachelorstudiengängen besteht auch in höheren Fachsemestern eine Zulassungsbeschränkung:
Studiengang | Zulassungs- beschränkte Fachsemester WiSe 2023/2024 | Zulassungs-beschränkte Fachsemester SoSe 2024 |
---|---|---|
Architektur (Bachelor) | 2. bis 5. Semester | 2. bis 5. Semester |
Automotive Engineering (Master) | 2. Semester | 2. Semester |
Banking and Finance (Bachelor) | 2. bis 6. Semester | 2. bis 6. Semester |
Bauingenieurwesen (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) | 2. bis 6. Semester | 2. bis 6. Semester |
Drug Discovery Development (Master) | 2. bis 3. Semester | 2. bis 4. Semester |
Erneuerbare Energien (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
International Business (Bachelor) | 3. bis 5. Semester | 2. bis 6. Semester |
Kindheitspädagogik und Familienbildung (Bachelor) | 2. bis 5. Semester | 2. bis 6. Semester |
Logistik (Bachelor) | 2. bis 7. Semester | 2. bis 6. Semester |
Marktorientierte Unternehmensführung (Master) | 2. bis 4. Semester | 2. bis 4. Semester |
Maschinenbau (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
Maschinenbau – Product Engineering and Context (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
Online-Redaktion (Bachelor) | 2. Semester | 2. bis 3. Semester |
Pharmazeutische Chemie (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
Rettungsingenieurwesen (Bachelor) | 2. bis 3. Semester | 2. Semester |
Soziale Arbeit (Bachelor) | 2. bis 5. Semester | 2. bis 6. Semester |
Soziale Arbeit (Bachelor) - Teilzeit | 2. bis 9. Semester | 2. bis 8. Semester |
Suppy Chain and Operations Management (Master) | 2. Semester | 2. Semester |
Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (Master) | 2. bis 3. Semester | 2. bis 4. Semester |
Wirtschaftsrecht (Bachelor) | 2. bis 6. Semester | 2. bis 6. Semester |