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Studienbüros der TH Köln
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro der TH Köln.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfrist fürs Sommersemester: 15. März, Bewerbungsfrist fürs Wintersemester: 15. September

Studierender im Gebäude Claudiusstraße (Bild: Thilo Schmülgen/FH Köln)

Studiengangs-/Hochschulwechsel

Allgemeine Informationen

Die Studienplatzvergabe in höheren Fachsemestern erfolgt durch die TH Köln. Studienbewerber*innen, die bereits an einer Hochschule ihr Studium aufgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Studium im betreffenden Studiengang an der TH Köln fortsetzen. Allerdings müssen ihnen dazu Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium im Umfang von einem oder mehreren Semestern durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs angerechnet worden sein.

In einigen Studiengängen der TH Köln bestehen auch in höheren Fachsemestern sogenannte Zulassungsbeschränkungen, d. h. auch in diesen Semestern steht nur eine festgesetzte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Studiums an der TH Köln ist nur dann möglich, wenn innerhalb der festgesetzten Studienplatzzahlen Studienplätze durch Exmatrikulation frei werden.

Bei auslaufenden Studiengängen ist keine Studienaufnahme mehr möglich.

Sofern ein Studium endgültig in einem Fach gescheitert ist, so ist ein Weiterstudium im gleichen Studiengang nicht mehr möglich (Einschreibehindernis). Dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, sofern dies in der Prüfungsordnung bestimmt ist. Die notwendigen Feststellungen werden jeweils im Rahmen einer Einzelfallprüfung getroffen.

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern

In folgenden Studiengängen besteht auch in höheren Fachsemestern eine Zulassungsbeschränkung:

Studiengang Zulassungs- beschränkte Fachsemester WiSe 2024/2025 Zulassungs-beschränkte Fachsemester SoSe 2025
Architektur (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Banking and Finance (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Bauingenieurwesen (Bachelor) 2. bis 3. Semester 2. bis 3. Semester
Bauingenieurwesen (Master) 2. bis 3. Semester 2. bis 3. Semester
Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Drug Discovery Development (Master) 2. bis 4. Semester 2. bis 4. Semester
Erneuerbare Energien (Bachelor) 2. bis 5. Semester 2. bis 5. Semester
International Business (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Kindheitspädagogik und Familienbildung (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Logistik (Bachelor) 2. bis 7. Semester 2. bis 7. Semester
Marktorientierte Unternehmensführung (Master) 2. bis 4. Semester 2. bis 4. Semester
Maschinenbau (Bachelor) 2. bis 5. Semester 2. bis 5. Semester
Raumentwicklung und Infrastruktursysteme (Bachelor) 2. bis 7. Semester 2. bis 7. Semester
Rettungsingenieurwesen (Bachelor) 2. bis 3. Semester 2. bis 3. Semester
Städtebau NRW (Master) 2. bis 4. Semester 2. bis 4. Semester
Soziale Arbeit (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Soziale Arbeit (Bachelor) - Teilzeit 2. bis 9. Semester 2. bis 9. Semester
Suppy Chain and Operations Management (Master) 2. bis 3. Semester 2. bis 3. Semester
Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (Master) 2. bis 4. Semester 2. bis 4. Semester
Wirtschaftsrecht (Bachelor) 2. bis 6. Semester 2. bis 6. Semester
Anerkennung und Anrechnung im Studium

Bisherige Leistungen anrechnen lassen und durchstarten!

Es gibt viele Möglichkeiten Leistungen aus Ausbildung und Job, in bisherigen Studiengängen oder aus dem Auslandssemester anrechnen zu lassen.

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