Vorbereitung Auslandsaufenthalt
Die Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt im Studium sind vielfältig. Zunächst sollten Sie sich klarmachen, welche Ziele Sie verfolgen: Wollen Sie vorhandene Sprachkenntnisse vertiefen? In einer fremden Kultur leben? Wollen Sie studieren oder internationale Arbeitserfahrung sammeln? Egal was Ihre persönliche Motivation ist - Vorbereitung ist bereits die halbe Miete!
Wohin soll die Reise gehen?
Die TH Köln kooperiert mit vielen Partnerhochschulen.
Vertragliche Vereinbarungen regeln den Studierendenaustausch, z.B. die Anzahl der Studienplätze pro Semester, Bewerbungsfristen und einzureichende Bewerbungsunterlagen. Sowohl die Fakultäten bzw. Institute, als auch das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln unterstützt Sie bei Fragen bezüglich des Bewerbungsverfahrens sowie Stipendien und Fördermöglichkeiten. Auf unseren Webseiten zu Erasmus+ erhalten Sie Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas mit diesem Förderprogramm. Informationen zu Praktika oder einem Aufenthalt weltweit finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen auf den jeweiligen Unterseiten.
Zu den den abgebildeten Austauschmöglichkeiten mit den Partnerhochschulen können Sie Erfahrungsberichte von Kommiliton*innen auf unserer Website lesen - sowohl zum Auslandsstudium als auch für die Möglichkeit Auslandspraktikum.
Selbstverständlich können Sie sich selbständig und weltweit an anderen Hochschulen als „visiting student“ bzw. „free mover“ bewerben. Informationen für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte erhalten Sie auf der Homepage Ihrer Wunschuniversität.
Egal wie Sie letztlich ins Abenteuer Auslandsaufenthalt aufbrechen, Sie sollten sich in unserer Mobilitätsverwaltungsplattform Mobility Online registrieren. So wissen wir, dass Sie unterwegs sind und für manche Mobilitäten, wie eine Mobilität im Rahmen von Erasmus+ oder bei einer Bewerbung auf das Promos Stipendium ist es sogar verpflichtend. Die Registrierungslinks für die jeweiligen Mobility Online Bewerbungen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten der Programme.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet darüber hinaus Informationen zu Studiensystemen, Ländern, Hochschulen und Bewerbungsvoraussetzungen. Der DAAD hat auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Initiative "studieren weltweit - ERLEBE ES" gestartet.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?
Bevor Sie für ein Praktikum oder Studium ins Ausland gehen, kennen Sie idealerweise die Abläufe an der TH Köln bzw. in Ihrem Studienfach sehr gut. Wir empfehlen einen Auslandsstudienaufenthalt ab dem 3. Fachsemester. Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die Studienordnung ihres Studienfaches. Sind vielleicht Phasen für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen oder sogar Pflicht? In welchem Semester müssen Sie weniger Veranstaltungen absolvieren? Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrer Studiengangsleitung über mögliche Pflicht- oder Wahlpflichtkurse informieren, die Sie auch im Ausland erfolgreich absolvieren und an der TH Köln anrechnen lassen können.
Es ist möglich, dass Ihr Auslandsaufenthalt zu einer Verlängerung des Studiums führt. Dafür bauen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse aus, sammeln internationale Arbeitserfahrung und die Personalabteilung von zukünftigen Arbeitgebern erkennen die Fähigkeit sich im Ausland zurechtzufinden als wertvollen Baustein in Ihrer Persönlichkeitsentwicklung an.
Wie lange im Voraus sollte ein Auslandsaufenthalt geplant werden?
Um Ihre Auslandsmobilität umfassend vorzubereiten sollten Sie sich rund ein Jahr Zeit nehmen. Selbstverständlich ist diese Faustregel abhängig von Art und Dauer des Vorhabens.
Bedenken Sie, dass eventuell wichtige Bewerbungsfristen eingehalten, Sprachnachweise termingerecht eingereicht, Versicherungen abgeschlossen und / oder Visa rechtzeitig beantragt werden müssen.
Beachten Sie auch Bewerbungsfristen der Partnerhochschulen oder Stipendiengeber, die teilweise nur ein- oder zweimal pro Jahr angeboten werden.
Beratung Auslandsaufenthalt
Viele wichtige Informationen und Hinweise für die Planung und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes hat das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln auf der Website für Sie zusammengestellt.
Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne per E-Mail an outgoings@th-koeln.de oder telefonisch zur Verfügung. Sie können auch zu einem persönlichen Gespräch in eines unserer Büros kommen. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten.
Alle fachlichen Fragen, wie Kursauswahl und Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (sowohl Studienleistungen als auch die Anerkennung von Praktika), sollten Sie zunächst mit den Ansprechpartner*innen für den Auslandsaufenthalt in Ihrer Fakultät bzw. Ihrem Institut besprechen.
Sofern die Ansprechpartner*innen keine Auskunft über die Regelung der Anerkennung geben können, sollten Sie sich an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät wenden.
Sprachliche Vorbereitung
Gute Fremdsprachenkenntnisse sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt. Für die Zulassung an der Gasthochschule, die Zusage eines Arbeitgebers oder für die Stipendienbewerbung wird oft ein Nachweis über die Landes-, Unterrichts- beziehungsweise Arbeitssprache im Gastland gefordert.
Nur wer die Landessprache versteht, kann den Lehrveranstaltungen folgen und sich im Alltag zurechtfinden. Selbst wenn ein konkreter Auslandsaufenthalt für Sie noch in weiter Ferne scheint, Fremdsprachenkenntnisse gehören zu den Schlüsselqualifikationen und sind im späteren Berufsleben unverzichtbar. Sie sollten frühzeitig damit beginnen, Ihre Sprachkenntnisse für das Gastland aufzubauen. Das Sprachlernzentrum (SLZ) der TH Köln bietet Studierenden dafür kostenfrei verschiedene Möglichkeiten an.
Darüber hinaus stehen Ihnen externe Möglichkeiten des Spracherwerbs offen. Sie können Kurse an der Volkshochschule belegen, kommerzielle Sprachschulen und Sprachanbieter besuchen oder einen Sprachkurse im Ausland absolvieren.
Das Tandem der Universität zu Köln ist eine kostenfreie Möglichkeit sich mit anderen Studierenden zum Spracherwerb zu vernetzen.
Wenn Sie mit Erasmus+ unterwegs sein werden, können Sie über den Online Language Support (OLS) der EU nicht nur Ihren aktuellen Sprachlevel gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen testen, sondern auch an Online Sprachkursen der EU teilnehmen.
Für detailliierte sprachliche Voraussetzungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gasthochschule, Ihrem Gastunternehmen und bei Ihren Ansprechpartner*innen Ihrer Fakultät.
Tipps für Ihre Bewerbungsunterlagen
Auf viele Studienplätze, Stipendien und Praktika im Ausland müssen Sie sich schriftlich und meist in englischer Sprache bewerben. Informieren Sie sich, welche Bewerbungsform in Ihrem Gastland oder an Ihrer Gastinstitution üblich ist und wie Ihr Lebenslauf aufgebaut sein sollte.
Einige Tipps haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Lebenslauf / Curriculum Vitae (CV)
Aussagekräftige und überzeugende englischsprachige Bewerbungsunterlagen sind keine einfache Übersetzung Ihrer deutschsprachigen Unterlagen. Der englische CV hat einen eigenen Aufbau und weicht deutlich von der deutschen Form ab. Sofern Sie sich für einen Studienaufenthalt entschlossen haben, finden Sie die notwendigen Informationen zur Bewerbung fast immer auf der Homepage Ihrer gewünschten Gastuniversität.
Generell sollten Sie beim Verfassen Ihres Lebenslaufs auf die Kürze achten. Je nach Ihren bereits gesammelten Erfahrungen, sollte der CV zwei bis drei Seiten nicht überschreiten. Eine kostenlose Vorlage für fast alle europäischen Länder sowie Hilfestellung beim Erstellen Ihres Lebenslaufs finden Sie auf den Internetseiten von Europass.
Motivationsschreiben / Letter of Motivation / Letter of Purpose
In einem Motivationsschreiben legen Sie Ihr Studien- oder Arbeitsinteresse dar und begründen die Auswahl Ihrer Gasthochschule oder des Praktikumsgebers. Das Motivationsschreiben sollte immer ein auf den Empfänger orientierter, persönlicher Text von Ihnen sein.
Beachten Sie folgende Punkte:
- Was die Zulassungskommission zwischen den Zeilen lesen wird: Motivation, Kompetenz, Potenzial...
- Betonen Sie alles aus einer positiven Perspektive und schreiben Sie in einer aktiven Stimme und nicht im Passiv
- Demonstrieren Sie alles durch ein Beispiel; sagen Sie nicht einfach nur, dass Sie eine beharrliche Persönlichkeit haben, sondern belegen Sie es.
- Wenn es etwas Wichtiges gibt, was Ihre Noten beeinflusst hat, wie eine finanzielle Notlage, Krankheit oder übermäßig hohes Arbeitsaufkommen, dann machen Sie Angaben dazu. Beschreiben Sie es jedoch positiv um Ihre Zielstrebigkeit zu betonen.
- Stellen Sie sicher, dass alles stringent formuliert ist und die Argumente fokussiert vorgetragen werden.
- Der Aufsatz sollte ca. 1,5 bis 2 Seiten umfassen und in einer 12pt. Schriftart verfasst sein.
Gliederungsvorschlag für Ihr Motivationsschreiben:
- Einleitung
- Fassen Sie zusammen, was Sie als Student / Absolvent geleistet haben.
- Machen Sie Angaben zu Ihren aktuellen Aktivitäten.
- Legen Sie ausführlich dar, welche Themen Sie für im vorliegenden Auslandsvorhaben verfolgen möchten und wie diese im Einklang zu ihrem Studium an der TH Köln stehen.
Weitere Informationen, Tipps und Hinweise zur Erstellung des Motivationsschreiben finden Sie z.B. auf der Homepage der University of Berkeley.
Empfehlungsschreiben / Letter of Reference
Ein Empfehlungsschreiben oder Letter of Reference / Letter of Recommendation ist ein schriftliches Dokument, das eine positiv wertende Empfehlung ausweist und bei der Meinungsbildung helfen soll. Viele Hochschulen verlangen für einen Studienaufenthalt im Ausland ein solches Empfehlungsschreiben von Ihrer*m Dozent*in. Sie sollten darauf achten, ob Sie mit dem Empfehlungsschreiben eine bestimmte Person an der Gasthochschule ansprechen wollen oder ob Sie eher ein allgemein formuliertes Referenzschreiben benötigen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet für Stipendiat*innen eine Vorlage für Gutachten / Referenzschreiben zu Stipendienanträgen an, die von den Referenzgebern ausgefüllt werden kann.
Wer sich nicht an der Gutachtenvorlage des DAAD orientieren möchte, findet hier ein Muster-Empfehlungsschreiben, dass für die eigenen Zwecke angepasst werden kann.
Übersetzungen
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gastuniversität oder Ihrem internationalen Arbeitgeber, ob Sie für Ihre Bewerbungsunterlagen eine beglaubigte, englische Übersetzung Ihres Notenspiegels (Transcipt of Records) oder Zeugnisses benötigen. Auf Anfrage ist es möglich, diese Dokumente auch in englischer Sprache zu erhalten. Bitte setzen Sie sich für die Beantragung mit dem für Sie zuständigen Studienbüro der TH Köln in Verbindung.
Anerkennung von Studienleistungen
Leistungen, die während eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden, können in der Regel nach der Rückkehr für das Studium an der TH Köln angerechnet werden. Die Anerkennung der Studienleistungen erfolgt jedoch nicht automatisch, daher sind hierbei einige wichtige Punkte zu beachten.
Der Anerkennungsprozess wird an der TH Köln in den jeweiligen Fakultäten eigenständig geregelt. Aus diesem Grund gilt, dass Sie sich vor Ihrer Abreise bei den Ansprechpartner*innen für Auslandsaufenthalte Ihrer Fakultät oder den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihrer Fakultät über die genauen Anrechnungsmöglichkeiten informieren müssen.
Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf und besprechen Sie Ihre Kurswahl und informieren Sie sich über die notwendigen Anerkennungsschritte. Es ist sinnvoll, die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen über ein sogenanntes Learning Agreement (LA) abzusichern. Im Erasmus+ Programm ist ein Learning Agreement verpflichtend und wird rein digital in Mobility Online, dem Mobilitätsverwaltungsportal der TH Köln erfasst und mit den Partnerhochschulen ausgetauscht. Auf dem LA werden die Lehrveranstaltungen festgehalten, die Sie im Ausland belegen möchten. Anschließend sollte das LA sowohl von der ausländischen Partnerhochschule als auch von Vertreter*innen Ihres Fachbereichs an der TH Köln unterschrieben werden, um Ihnen eine Anerkennung der Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr zu sichern. Ob Sie alle Kurse nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen können, beziehungsweise was Sie für Ihren jeweiligen Studiengang beachten müssen, erfahren Sie von den Ansprechpartner*innen oder Prüfungsausschussvorsitzenden an Ihrer Fakultät.
Auf der Seite Zurück in Deutschland können Sie sich über den Ablauf des Anerkennungsprozesses nach Ihrer Rückkehr informieren.
Inklusive Mobilität - Möglichkeiten der Zusatzförderung
Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Auslandssemester gar nicht erst angedacht wird. Dies können finanzielle Gründe sein, eine chronische körperliche oder psychische Erkrankung, eine Behinderung, oder die Notwendigkeit, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Aber auch studentische Eltern zögern häufig eher, den Schritt ins Ausland zu wagen.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten kann nicht bei allen Gründen helfend zur Seite stehen, aber einige Möglichkeiten der -vor allem- finanziellen Unterstützung möchten wir Ihnen vorstellen.
Mobilitäten innerhalb Europas finden meist innerhalb des Erasmus+ Programm statt, wenn Sie an eine der zahlreichen Partnerhochschule gehen.
Zusätzlich zum attraktiven Grundstipendium können Sie einen Zuschuß für Studierende mit geringeren Chancen beantragen.
Wenn Sie eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund derer sich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt oder eine chronische Erkrankung, aufgrund derer sie einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland vorweisen können, können Sie anhand der voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten einen Realkosten Antrag stellen.
Die Möglichkeit der Realkosten Anträge besteht sowohl im Erasmus+ Programm, als auch für die Studierenden, die an eine der weltweiten Partnerhochschulen gehen und sich auf das Promos Stipendium bewerben. Wenn Sie dieses Stipendium erhalten, können Sie mit uns einen Realkosten Antrag auf Übernahme des finanziellen Mehrbedarf stellen.
Diese Möglichkeit gibt es auch für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen möchten. Zusätzlich anfallende Kosten können auch hier gegebenenfalls über einen Realkosten Antrag übernommen werden.
Organisatorisches für alle Auslandsinteressierten - von Versicherung bis WG Zimmer
Nachdem Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entschieden und die entsprechenden Schritte eingeleitet haben, geht es nun an die Detailplanung.
Visum
Haben Sie sich für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union entschlossen oder Sie haben keine europäische Staatsbürgerschaft, sollten Sie sich zunächst über die Internetseiten der Botschaft Ihres Gastlandes über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, die benötigten Versicherungen und ggf. zur Arbeitserlaubnis informieren. Wenn Sie keine europäische Staatsbürgerschaft besitzten, wird sich auch Ihre europäische Gasthochschule mit Ihnen in Verbindung setzen. Dazu können Sie im nächsten Abschnitt dieser Seite nachlesen.
Studieren oder Arbeiten in Europa
Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union studieren oder ein Praktikum machen möchten und EU-Staatsbürger*in sind, benötigen Sie für Ihr Gastland kein Visum. Sie müssen sich aber je nach Landesbestimmungen bei den Behörden vor Ort anmelden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig an der Gasthochschule, dem Praktikumsgeber und der Lokalverwaltung. Eine Arbeitserlaubnis brauchen Sie für eine Praktikumstätigkeit in der Regel nicht.
Nützliche Links zu Informationen aller Länder hält auch das Auswärtige Amt bereit.
Beurlaubung / Urlaubssemester
Während des Auslandsaufenthaltes können Sich sich an der TH Köln beurlauben lassen. Auf den Seiten des Studienbüros finden Sie wichtige Informationen.
Beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Prüfungsleistungen an der TH Köln ablegen können.
BAföG im Urlaubssemester
Für die Zeit des Urlaubssemesters erhalten Studierende keine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Eine Ausnahme ist hier das Auslands-BAföG. Studierende können so auch während eines Auslandsstudiums oder Auslandpraktikums Leistungen empfangen. Urlaubssemester ohne BAföG-Weiterzahlung bleiben bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt. Für die Dauer von höchstens einem Jahr werden die Ausbildungszeiten im Ausland nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet. Ist der Auslandsaufenthalt hingegen in den Ausbildungsbestimmungen als notwendig vorgeschrieben, gilt dies dagegen nicht.
Versicherungsschutz
Unfälle, Erkrankungen, Missgeschicke oder Sachschäden können zu einer unangenehmen Herausforderung während des Auslandsaufenthalts werden. Wir bitten Sie, sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Viele Stipendien können auch nur mit entsprechendem Nachweis bewilligt werden.
Krankenversicherung
Für die Immatrikulation an der TH Köln mussten Sie bereits den Nachweis erbringen, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Während eines Auslandsaufenthaltes bleibt dieser Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Die darin enthaltene Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) deckt gegen Vorlage im europäischen Ausland medizinische Behandlungen bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung ab. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen.
Da die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht die Kosten für einen eventuellen Krankenrücktransport oder aufwendige und langwierige Behandlungen trägt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Leistungen, die in den Versicherungspaketen enthalten sind. Für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt abzuschließen.
Tipp:
Achten Sie unbedingt auf die Versicherungsleistungen: Müssen Sie in Vorleistung treten? Zu wie viel Prozent werden Ihnen die Kosten zurückerstattet?
Unfallversicherung
Während Ihrer Hochschulausbildung an der TH Köln sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur für das Studium in Deutschland. Ausnahmeregelungen können greifen, wenn es sich um eine im Ausland stattfindende Veranstaltungen der deutschen Hochschule handelt. Auch hier sollten Sie sich vorab über die Leistungen und Grenzen Ihres Versicherungsschutzes informieren. Es ist jedoch zu empfehlen, eine Unfallversicherung für die Zeit Ihres Auslandsvorhabens abzuschließen. Insbesondere sollten Sie diesen Versicherungsschutz in Betracht ziehen, wenn Sie ein Auslandspraktikum planen. Arbeitsunfälle können schnell passieren und nicht jedes Praktikumsunternehmen versichert seine Praktikant*innen gegen solche Unfälle. Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse NRW und auch intern in ILU für Sie hinterlegt.
Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes vor Schäden, die Sie verursacht haben. Auch hier sollten Sie sich über die genaueren Konditionen und Grenzen Ihres Versicherungsschutzes im Vorfeld beraten lassen.
DAAD Gruppenversicherung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikant*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen eine kostengünstige kombinierte Auslands- Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DAAD.
WG-Zimmer und Wohnungsvermietung - Wohnen im Gastland
Während Ihres Auslandsaufenthalts geben viele Studierende Ihr WG-Zimmer bzw. Wohnung nicht auf. Sie können eine doppelte Mietzahlung vermeiden, wenn Sie ein*e Untermieter*in finden. Das Referat für Internationale Angelegenheiten bringt Sie gerne in Kontakt mit Incoming-Studierenden, die umgekehrt Ihren Aufenthalt in Köln planen. Treten Sie dafür unserer geschlossenen Facebook-Gruppe bei.
Alternativ haben sich Inserate in folgenden Internet-Börsen bewährt:
Aber natürlich beschäftigt Sie auch die Frage, wie Sie denn im Gastland eine Unterkunft finden. Viele der Partnerhochschulen werden Ihnen mit den allgemeinen Informationen rund um Ihren Aufenthalt auch Informationen zur Unterkunft bereit stellen. Aber meist müssen Sie selber aktiv werden und ein WG Zimmer oder eine Wohnung suchen. Seien Sie dabei achtsam und überweisen Sie nach Möglichkeit kein Geld ins Ausland. Leider sind die Betrugsmaschen immer ausgeklügelter geworden. Profitieren Sie von den Erfahrungsberichten unserer Returnees, häufig sind hier gute Tipps zur Wohnungssuche enthalten. Auf unserer Weltkarte finden Sie neben den Erfahrungsberichten bei den jeweiligen Partnerhochschulen häufig auch die sogenannten Factsheets der Partner, sofern diese uns Informationen geschickt haben. Klicken Sie dabei bei der Partnerhochschule Ihrer Wahl auf die "i" Icons um zu schauen, ob Sie hier weitergehende Informationen finden.
Organisatorisches für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen - Brauche ich ein Visum?
Wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und einen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, sollten Sie einige aufenthaltsrechtliche Bestimmungen beachten. Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Grundsätzliches
Drittstaatangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16b Aufenthaltsgesetz) in Deutschland dürfen maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten ins Ausland gehen, ansonsten erlischt die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland automatisch. Diese Frist kann nicht durch kurzfristige Ein- und Ausreisen verlängert werden. Haben Sie vor, länger als sechs Monate im Ausland zu bleiben, müssen Sie vor der Ausreise die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen.
Wir empfehlen allen Drittstaatsangehörigen vor der Ausreise Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen und den Auslandsaufenthalt anzuzeigen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Pass und Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis noch für mindestens 6 Monate nach dem Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes gültig sind. Sollte Ihr Pass und/oder Ihre Aufenthaltserlaubnis während des Auslandsaufenthaltes ablaufen, kann es zu Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise nach Deutschland kommen.
Für den Fall, dass Sie die Sechs-Monats-Frist überschreiten, ohne dass die Ausländerbehörde dies genehmigt hat, oder Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis im Ausland abläuft, müssen Sie aus dem Ausland heraus bei der deutschen Botschaft ein neues Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen und somit vollständig ein neues Visumsverfahren durchlaufen.
Es ist empfehlenswert, auch während des Auslandsaufenthaltes einen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten. Auf jeden Fall muss aber die Erreichbarkeit durch eine Zustellungsanschrift (bei Freund*innen oder Verwandten) gesichert werden. Dadurch wird dokumentiert, dass es sich nur um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt.
Sie können während Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester an der TH Köln einlegen. Wichtig ist nur, dass Sie weiterhin an der TH Köln eingeschrieben bleiben.
Sollten Sie in Deutschland Geflüchtetenstatus haben, beachten Sie bitte, dass Sie keinen Auslandsaufenthalt in Ihrem Heimatland absolvieren dürfen. Dies würde zum Verlust des Geflüchtetenstatus in Deutschland führen.
Auslandsaufenthalt in einem nicht-EU/EWR-Staat:
Bitte informieren Sie sich vor der Ausreise bei der Botschaft Ihres Ziellandes über die Visums-Modalitäten.
Auslandsaufenthalt in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz:
Drittstaatsangehörige Studierende an deutschen Hochschulen genießen Mobilität innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. ACHTUNG: Dänemark und Irland beteiligen sich nicht.
Drittstaatangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16b Aufenthaltsgesetz) in Deutschland dürfen gemäß der EU-Richtlinie 2016/801/EU einen Auslandsaufenthalt in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchführen, ohne ein Visum oder eine neue Aufenthaltserlaubnis für das Zielland zu beantragen, da ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis im Ausland weiter gilt.
Bitte wenden Sie sich an die aufnehmende Hochschule im Zielland und fragen Sie nach, wie das Verfahren abläuft (dies ist von Land zu Land unterschiedlich). Die aufnehmende Hochschule benötigt in der Regel Ihre Daten und Unterlagen und leitet diese an die zuständige Stelle weiter.
Sie erhalten dann in der Regel eine Bescheinigung, mit der Sie maximal 360 Tage in dem anderen Mitgliedsstaat der EU studieren dürfen.