Zulassungsvoraussetzungen
Abitur, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung: Das sind die Voraussetzungen, die Sie für ein Studium an der TH Köln mitbringen müssen. Nach welchen Regeln die Studienplätze vergeben werden, erfahren Sie auf diesen Seiten.
Zusätzliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
- Referat für Internationale Angelegenheiten BewerberInnen mit ausländischen Zeugnissen kontaktieren bitte unser Referat für Internationale Angelegenheiten.
- Zentrale Studienberatung BewerberInnen ohne Abitur/Fachhochschulreife kontaktieren bitte unsere Zentrale Studienberatung.
- Studiengangs-/Hochschulwechsel Bei Interesse an einem Studiengang-/Hochschulwechsel für die Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester
Zu einem Studium an der TH Köln berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, s. u.) als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Weiterhin ist in vielen Studiengängen ein Praktikum vor Studienaufnahme erforderlich, darüber hinaus in einigen Studiengängen der Nachweis der besonderen studiengangbezogenen Eignung.
Für die Zulassung zum Studium zu einem grundständigen Studiengang an der TH Köln ist eine Online-Bewerbung notwendig, die an die TH Köln zu richten ist.
Auskünfte über die Art des Zulassungsverfahrens können für das Sommersemester erst ab November des Vorjahres und für das Wintersemester erst ab Mai erteilt werden, da die Zulassungsbeschränkungen jährlich neu festgesetzt werden.
Anerkennung der Fachhochschulreife aus NRW
Sofern der schulische Teil der Fachhochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe (Gymnasium oder Gesamtschule) in NRW erworben wurde, erkennt die TH Köln bei der Einschreibung den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife selber an. Das gelenkte Jahrespraktikum (als Alternative zu einer Ausbildung) muss der Praktikums-Ausbildungsordnung entsprechen. Informationen hierzu sowie einen Musterpraktikumsvertrag und eine Musterbescheinigung über dieses Praktikum finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei anderen Schulformen stellt die Schule eine Bescheinigung über den Erwerb der Fachhochschulreife aus, sofern ein gelenktes Praktikum absolviert wurde. Bei einer Ausbildung ist das nicht erforderlich.
Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern
Sofern auf dem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Fachhochschulreife in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bzw. auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist, wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Bezirksregierungen.
Frau Beckmann
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen.
+49 2931-82-3122
Frau Witte
Herr Kanthak
Montag bis Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 16.00 Uhr
Zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
+49 5231-71-4814
Frau Winterscheid
Montag: 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Bayern, Bremen und Sachsen.
+49 211-475-5029
Herr Tyzack
Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
+49 251-411-1825
Frau Kujbida
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.
+49 221-147-2457