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Förderung und Finanzierung von beruflicher Weiterbildung

Fallen Münzen (Bild: Pixabay)

Sie möchten sich in Ihrem Bereich beruflich weiterbilden, einen Quereinstieg wagen oder sich selbständig machen? Informieren Sie sich über Förderprogramme, Finanzierungen und steuerliche Begünstigungen für Ihre berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung relevanter denn je

Die berufliche Weiterbildung ist relevanter denn je. Nicht nur bereichert sie professionell wie persönlich und schafft neue Impulse für das Arbeitsleben. Auch gibt sie Arbeitnehmer:innen das Rüstzeug an die Hand, auf die dynamisch sich verändernde Arbeitswelt und deren Anforderungen vorbereitet zu sein. Der Arbeitsmarkt befindet sich unter anderem durch fortschreitende Digitalisierungsprozesse und den ökologischen Umbau der Wirtschaft in einem Strukturwandel und fordert neue Qualifizierungen. Immer mehr Menschen wollen sich beruflich neu orientieren, einen Quereinstieg wagen oder den Schritt in die Selbständigkeit gehen. 

Kosten stemmen durch Förderung und Kredite

Die Entscheidung für eine berufliche Weiterbildung bringt jedoch immer auch die Frage nach der Finanzierung mit sich, denn die Kosten für eine Weiterbildung stellen für einige Arbeitnehmer:innen oder Selbständige ein Hemmnis dar. Um berufliche Weiterbildung finanziell für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern. Darüber hinaus kann eine Weiterbildung mithilfe von Weiterbildungskrediten und steuerlichen Begünstigungen finanziert werden.

Erhalten Sie hier einen Überblick über Ihre Optionen.

1) Wer trägt die Kosten für die Weiterbildung?

Finanzierung durch den/die Arbeitgeber:in

In manchen Branchen ist die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen obligatorisch. Oft investieren Arbeitgeber:innen aber auch freiwillig und ganz bewusst in die Professionalisierung ihres Personals und übernehmen die vollen Kosten für eine berufliche Weiterqualifizierung.

Finanzierung durch den:die Mitarbeiter:in

Arbeitgeber:innen sind in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für eine Weiterbildung zu zahlen. Viele Angestellte haben aber eine hohe Eigenmotivation, sich weiterzubilden und tragen daher die Weiterbildungskosten selbst.

Gemeinsame Finanzierung

Ein beliebtes Modell der Weiterbildungsfinanzierung: Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in übernehmen die Kosten nach Absprache gemeinsam, da beide von der Erlangung neuer Kenntnisse und Handlungskompetenzen profitieren.

Finanzierung durch Zuschüsse und Förderungen

Um Weiterbildung finanziell für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern.

2) Ihre Ausgangssituation und Optionen

a. Förderungs- u. Finanzierungsmöglichkeiten

Ausgangssituation

Mögliche Förderungen

Finanzierung
Arbeitnehmer:in

Aufstiegsstipendium
Weiterbildungsstipendium,

Bildungsurlaub:
Bildungsurlaub.de
Bildungsurlauber.de

Weiterbildungskredite,
Bildungskredit

Selbständige:r

Aufstiegsstipendium

Weiterbildungskredite

Berufsrückkehrer:in

Aufstiegsstipendium

Weiterbildungskredite

Arbeitssuchende:r

Bildungsgutschein,
Weiterbildungsstipendium

Arbeitgeber:in

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
unter bestimmten Voraussetzungen

b. Steuerliche Begünstigungen

Arbeitnehmer:innen, Arbeitssuchende & Berufrückkehrer:innen
Lehrgangskosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Mehr Infos hier

Selbständige
Lehrgangskosten können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Mehr Infos hier

Arbeitgeber:innen
Lehrgangskosten können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

3) Welche Arten der Bildungsförderung gibt es? 

1. Förderung durch den Bund

Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz können bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert werden. Förderfähig sind Weiterbildungen, die der Anpassung an den Arbeitsmarkt dienen. Gefördert werden gering qualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer:innen, die ihren erlernten Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausüben. Anlaufstelle ist hier die ortsansässige Arbeitsagentur. Auch Arbeitgeber:innen, die ihren Angestellten eine Weiterbildung ermöglichen und finanziell unterstützt werden wollen, können  beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur vor Ort eine Förderung beantragen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Bildungsträger und Maßnahme DQS- und AZAV- zertifiziert sind. 
Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz

Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen unter 25 Jahren im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden können außerdem Arbeitssuchende und Selbständige. Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Interessent:innen entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Die Stipendiat:innen erhalten bei einem Eigenanteil von 10 Prozent bis zu 8.100 Euro (verteilt auf drei Jahre). Neben den Kursgebühren erhalten Weiterbildungsteilnehmer:innen außerdem Zuschüsse für Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und Unterkunft.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium

2. Förderung durch die Länder

Bildungsscheck NRW (und Förderschecks anderer Bundesländer)

Der Bildungsscheck NRW richtet sich an Arbeitnehmer:innen wie auch an Arbeitgeber:innen kleiner bis mittelständischer Unternehmen und Betriebe. Beschäftigte bzw. Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von max. 500 Euro.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck (NRW)
Übersicht: Weiterbildungsförderung der Bundesländer

Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung/ Bildungszeit)

Bildungsurlaub bezeichnet die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Als Arbeitnehmer:in haben Sie in den meisten Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. In NRW beträgt dieser fünf Tage pro Jahr. Grundsätzlich anerkannt ist die Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung als Weiterbildungsanbieterin in den Bundesländern NRW, Berlin, Saarland und Baden-Württemberg. Das gilt nicht für alle Bildungseinrichtungen der Technischen Hochschule Köln. Auf Anfrage beantragt das Team der Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung die Zertifizierung auch für Teilnehmer:innen aus anderen Bundesländern. Wichtig ist hierbei, eine Frist von zwölf Wochen Vorlauf zu beachten. 

Sie haben Fragen zu den in Ihrem Bundesland geltenden Bedingungen für Bildungsurlaub oder möchten ganz konkret selbst Bildungsurlaub wahrnehmen? 

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4) Finanzierung 

Bildungskredit

Der Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein den individuellen Bedürfnissen anpassbarer Kredit, der unabhängig von Vermögen und Einkommen vergeben wird. Anspruch auf einen Bildungskredit haben volljährige Schüler:innen und Student:innen bis zum Alter von 36 Jahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Kreditvolumen beträgt zwischen 1.000 Euro und bis zu 7.200 Euro.
Weitere Informationen zum Bildungskredit

Weiterbildungskredite

Viele Geldinstitute bieten Darlehen für Weiterbildung an. 
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihrem Studienkredit ein zinsgünstiges Förderinstrument an, das auch für weiterbildende Studien genutzt werden kann.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit

5) Steuerliche Begünstigungen

Ausgaben für Weiterbildung, die in einem unmittelbaren Bezug zur derzeitigen oder einer zukünftig angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Von der Steuer abgesetzt werden können zum Beispiel Kurs- und Prüfungsgebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten, eine Verpflegungspauschale, finanzielle Aufwendungen für Arbeitsmittel (Fachbücher, Internet, Kopien) oder Berufskleidung. Sie finanzieren die Weiterbildung mit einem Kredit? Dann können Sie auch die Kreditzinsen und -gebühren von der Steuer absetzen. 

Und wie funktioniert das konkret?

Arbeitnehmer:innen tragen die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme als „Werbungskosten“ in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Wichtig: Legen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung des/der Arbeitgebers:in darüber vor, dass die Weiterbildung Sie beruflich bereichert und qualifiziert. 

Selbständige können einen großen Teil der Weiterbildungskosten als Betriebskosten absetzen. Sie füllen bei der Steuererklärung die Anlage EÜR aus.

Sollten Sie gerade nicht berufstätig sein, sondern sich in Elternzeit befinden oder arbeitssuchend sein, so können Sie Ihre Bildungskosten trotzdem als Werbungskosten abrechnen.

DGWF Broschüre

Gebündelte Informationen zu Bildungsförderung und - finanzierung

Weiterführende Informationen von der Arbeitsagentur zum Thema Weiterbildung:

Übersicht: Weiterbildungsförderung der Bundesländer:

Weiterführende Informationen zum Thema Finanzierung:

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