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Studienbüros der TH Köln
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro der TH Köln.

FAQ zur Bewerbung für höhere Fachsemester

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bewerbung für höhere Fachsemester

+Wie und wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsunterlagen werden in der Regel vier Wochen vor Bewerbungsfrist online gestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März für das Sommersemester und am 15. September für das Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt nicht online, sondern Sie müssen den Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post zuschicken.

Der Bewerbungsantrag mit den vollständigen Unterlagen muss für das Sommersemester bis zum 15. März, für das Wintersemester bis zum 15. September bei der TH Köln eingegangen sein (Ausschlussfristen). Bewerbungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels.

+Welche Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden?

Generell sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Anlage zum Antrag (Bitte tragen Sie hier Ihre Studienleistungen ein.)

2. Lebenslauf

3. Aktuelle Studienbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung

4. Notenspiegel mit allen Prüfungsversuchen

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Diese ist nur erforderlich, wenn Sie in Deutschland studiert haben.).

6. ggf. Nachweis der praktischen Tätigkeit, sofern ein Praktikum als Voraussetzung zu dem gewünschten Studiengang erforderlich ist (siehe Studienangebot).

Hinweis: Auf dem Bewerbungsbogen finden Sie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen speziell für den gewünschten Studiengang. Bitte reichen Sie alle dort aufgeführten Unterlagen ein!

+Kann ich mich sowohl für das erste Semester als auch für ein höheres Fachsemester bewerben?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass für Bewerbungen zum 1. Fachsemester andere Bewerbungsfristen gelten. Im Falle einer Zulassung ins 1. Fachsemester ist weiterhin eine Zulassung bzw. höhere Einstufung möglich.

+Ich bin/war Studierende/r an der TH Köln, muss ich trotzdem die o.a. Unterlagen einreichen?

Ja, auch in diesem Fall müssen Sie grundsätzlich alle auf der Checkliste aufgelisteten Unterlagen einreichen. Einfache Kopien reichen aus. Bitte reichen Sie einen Notenspiegel mit einer Übersicht aller Leistungen und angemeldeter Prüfungen aus PSSO ein.

Sollten Sie als ehemaliger Studierende/r keinen Zugang zu PSSO mehr haben, können Sie den Notenspiegel in unserem Studierenden- und Prüfungsservice schriftlich (per Mail) oder persönlich beantragen, bitte ehemalige Matrikelnummer und Studiengang angeben.

+Kann man sich trotz laufendem Studium und angemeldeten Prüfungen bewerben?

Ja, dies ist möglich. Sollten Sie in einem Fach im 3. Prüfungsversuch sein, kann die Entscheidung über eine mögliche Einschreibung jedoch erst nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses getroffen werden. Die Ergebnisse müssen jedoch bis Ende April zum Sommersemester und bis Ende Oktober zum Wintersemester vorliegen.

+Kann man Prüfungsleistungen, die nach dem Bewerbungsschluss abgelegt werden, nachreichen?

Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Zur Einstufung können deshalb nur alle bis dahin vorliegenden Leistungen berücksichtigt werden. Spätere Prüfungsergebnisse können aber noch angerechnet werden.

+Gibt es Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester?

Ja, dies ist jedoch nach Studiengang und Fachsemester unterschiedlich. Sofern eine Zulassungsbeschränkung vorliegt, muss zunächst geprüft werden, ob nach der Rückmeldung unserer Studierenden überhaupt noch Plätze frei sind. Wenn es mehr Bewerbungen als freie Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

+Die Bewerbungsfristen enden am 15. März und 15. September. Verpasse ich dadurch Vorlesungen?

Das ist bei einem Hochschulwechsel grundsätzlich leider möglich. An der TH Köln beginnt das Sommersemester offiziell am 01. März und das Wintersemester am 01. September. Die Vorlesungen beginnen später. Somit können Sie erste Veranstaltungen verpassen.

+Wie erfolgt das Auswahlverfahren bei mehr Bewerbungen als Studienplätzen?

Bei einer Zulassungsbeschränkung werden die verfügbaren Studienplätze in folgender Rangfolge vergeben:

1. An BewerberInnen, die in einer Einstufungsprüfung an der Hochschule die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben. Eine Einstufungsprüfung gibt es nur für BewerberInnen, die Ihre Kenntnisse nicht in einem Hochschulstudium sondern auf anderem Wege z.B. durch Berufserfahrung erworben haben. Diese Prüfung kommt deshalb nur für sehr wenige Interessenten in Frage.

2. An BewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für den gleichen Studiengang eingeschrieben sind oder waren.

3. An sonstige BewerberInnen, die aufgrund von Leistungen aus anderen Studiengängen in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft wurden.

Innerhalb der Gruppen 2 und 3 ergibt sich die Rangfolge jeweils aus den anrechenbaren Prüfungs- und Studienleistungen des bisherigen Studiums.

+Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für ein höheres Fachsemester zu bewerben oder in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden?

Sie müssen erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen in vergleichbaren Fächern, egal ob an einer inländischen oder ausländischen Hochschule, nachweisen. In der Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Studium in einem Höheren Fachsemester geben Sie daher an, welche Studienleistungen Sie bisher erbracht haben und sich anerkennen lassen möchten. Je nach Anzahl, Umfang und Inhalt Ihrer bisherigen Leistungen, erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester.

+Wie und wann erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen?

Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt immer erst nach der Einschreibung. Wie dies im Einzelnen abläuft, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und wird von dem Prüfungsausschussvorsitzenden durchgeführt.

+Kann ich meine Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium vorab anerkennen lassen?

Nein, es erfolgt keine Anerkennung vorab. Nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen zur Einstufung weitergeleitet. Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt immer erst nach der Einschreibung.

+Kann ich mich informieren, welche Leistungen evtl. anerkannt werden?

Wir empfehlen Ihnen, die Studienverlaufspläne Ihres bisherigen Studiengangs und Ihres Wunschstudiengangs zu vergleichen, um eine erste Einschätzung von möglicherweise anrechenbaren Leistungen zu gewinnen.

+Muss ich die eventuell noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern zusätzlich zu meinem Studium nachholen?

Ja, Sie müssen alle Leistungen Ihres neuen Studiengangs erbringen, die Ihnen aus Ihrem bisherigen Studiengang nicht anerkannt wurden.

+Wann werden die Zulassungsbescheide versendet?

Im Falle einer Zulassung werden Sie von uns bis zum 15. April (für das Sommersemester) und bis zum 15. Oktober (für das Wintersemester) benachrichtigt.

+In welchen Fällen erhalte ich einen Ablehnungsbescheid?

Sofern Sie aus nachfolgenden Gründen nicht aufgenommen werden können, erhalten Sie postalisch einen Ablehnungsbescheid:

- keine Leistungen oder keine anrechenbaren Leistungen
- fehlende Voraussetzung (zum Beispiel Praktikum)
- endgültig nicht bestandene Prüfung(en) /endgültig nicht bestandene Bachelor- oder Masterprüfung

Besonderheit bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:Sollten Sie bis zum 15. April (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15. Oktober (für das Wintersemester) keine weitere Nachricht erhalten, so können wir Ihnen leider keinen Studienplatz anbieten und Ihr Antrag gilt als abgelehnt. Ein ausdrücklicher Ablehnungsbescheid wird nicht erteilt.

+Ist ein Weiterstudium mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung möglich?

Ein Weiterstudium im gleichen Studiengang ist ausgeschlossen. Als gleicher Studiengang gilt:

1.) gewünschter Studiengang: Bachelor
- Bachelor FH
- Bachelor Universität
- Diplom FH

2.) gewünschter Studiengang: Master
- Master FH
- Master Universität

Bitte beachten Sie, dass hier nicht der Name des Studiengangs ausschlaggebend ist, sondern die inhaltliche Ausrichtung entscheidend ist.

Ein Weiterstudium in einem Studiengang, der eine erheblich inhaltliche Nähe zum bisherigen Studiengang aufweist, ist in der Regel dann ausgeschlossen, wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung auch Pflichtbestandteil im neuen Studiengang ist.Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung, meist unter "Zugangsvoraussetzungen" oder "Zulassung zu Prüfungen" bzw. durch Vergleich der Studienverlaufspläne und der Modulbeschreibungen.

+Wirkt sich der Hochschul-/Studiengangwechsel auf das BAföG aus?

Verbindliche Auskünfte hierzu kann Ihnen nur das BAföG-Amt geben.

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