Interne Hinweisgebermeldestelle der TH Köln
Ihr Hinweis ist uns wichtig. Wir schützen Sie.
Haben Sie Kenntnis von Rechtsverstößen oder Fehlverhalten an der TH Köln? Möchten Sie einen solchen Sachverhalt melden und dabei anonym bleiben? Dann wenden Sie sich an die Hinweisgebermeldestelle der TH Köln. Hier können Sie Ihre Informationen vertraulich und anonym übermitteln.
| Durch die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt die TH Köln die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Dieses Gesetz stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland dar. |
- Alle Daten werden verschlüsselt weitergeleitet, sodass Ihre Identität geschützt bleibt.
- Jeder Hinweis wird gründlich und gewissenhaft geprüft.
- Wir leiten notwendige Schritte zur Aufklärung und Unterbindung des Verstoßes ein.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie.
Fragen & Antworten
Wer kann Hinweise melden?
Alle Beschäftigten, Lieferant*innen, Dienstleister*innen und andere berufsbedingt mit der TH Köln verbundenen Personen können sich an die Hinweisgebermeldestelle wenden, wenn sie Kenntnisse über Verstöße und Pflichtverletzungen erlangt haben.
Die Hinweise sollen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Warum sollte ich einen Hinweis geben?
Ihre Hinweise können uns helfen, Fehlverhalten und Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schaden von unserer Hochschule, unseren Mitarbeiter*innen und unseren Kooperationspartner*innen abzuwenden. Gemeinsam stärken wir die Integrität unserer Hochschule.
Welche Hinweise werden bearbeitet, welche nicht?
Bei der Hinweisgebermeldestelle können Sie Rechtsverstöße melden wie etwa Korruption, Wettbwerbsdelikte, Diebstahl, Urkundenfälschung, Datenschutzverstöße, Vergabeverstöße, Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union etc. In § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie dazu weitere Details.
Bei anderen Verstößen wenden Sie sich bitte an das Feedbackmanagement der TH Köln. Dort wird Ihr Anliegen vertraulich behandelt und an den jeweils zuständigen Bereich weitergeleitet – auf Wunsch anonym. Das Feedbackmanagement sorgt für eine individuelle und zeitnahe Lösung.
Was gilt es bei einer Meldung zu berücksichtigen?
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung Grund zu der Annahme haben, dass Ihre Meldung inhaltlich richtig ist. Bitte geben Sie deutlich zu verstehen, falls es sich bei den von Ihnen gemeldeten Verstößen nicht um belegbare Tatsachen handelt, sondern um eine begründete Vermutung oder eine Aussage Dritter.
Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dies gilt auch für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen durch hinweisgebende Personen. § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes enthält entsprechende Bußgeldtatbestände.
Welche Rechte hat die vom Hinweis betroffene Person?
Die Identität der vom Hinweis betroffenen Person ist ebenfalls zu schützen. Allerdings darf die Hinweisgebermeldestelle die Identität der betroffenen Person weitergeben, sofern es im Rahmen internen Untersuchungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist. Gleiches gilt für die Weitergabe an Behörden im Rahmen von Straf- und Bußgeldverfahren.
Falls der Hinweis vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig war und der betroffenen Person aufgrund des Hinweises ein Schaden entsteht, hat sie Anspruch auf Schadensersatz.
Wie gebe ich eine Meldung ab?
Meldungen können über jedes internetfähige Endgerät eingereicht werden. Dazu klicken Sie hier Hinweis melden
Der Meldeprozess umfasst 4 Schritte:
- Lesen Sie den Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität und beantworten Sie eine Sicherheitsabfrage.
- Geben Sie den Schwerpunkt Ihrer Meldung an.
- Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Meldung unter Ihrem Namen oder anonym abgeben wollen. Formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Sie Fragen zum Vorfall über eine einfache Antwortauswahl. Für den freien Text haben Sie 5.000 Zeichen zur Verfügung – Sie können auch eine Datei bis zu 5 MB mitsenden. Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den*die Autor*in enthalten können. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer als Beleg.
- Im Anschluss richten Sie sich bitte Ihren eigenen, geschützten Postkasten ein. Darüber erhalten Sie unsere Rückmeldungen und eventuelle Rückfragen. Auch über den Postkasten bleiben Sie dauerhaft anonym.
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Sofern eine Meldung anonym abgegeben wird und kein digitales Postfach eingerichtet ist, besteht für die Hinweisgebermeldestelle keine Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder den Hinweisgebenden über den aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren. Darüber hinaus ist es ohne ein digitales Postfach nicht möglich, Unterlagen elektronisch nachzureichen. Bitte beachten Sie, dass zur Übermittlung ergänzender Unterlagen keine neue Meldung eingereicht werden kann, da dies das System technisch nicht zusammenführen kann. Mehrere Eingaben derselben hinweisgebenden Person lassen sich daher nicht als Ergänzung oder Fortsetzung einer bestehenden Meldung zuordnen.
Falls Sie bereits einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über den Button „Login“ zu diesem Postkasten.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgebersystem Ihre Anonymität technisch.
Alternativ: Externe Meldestellen außerhalb der TH Köln
Neben der Hinweisgebermeldestelle der TH Köln besteht auch die Möglichkeit, Hinweise an folgende externe Meldestellen zu geben:
- beim Bundesamt für Justiz
- beim Bundeskartellamt
- bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Information zu den Zuständigkeiten der externen Meldestellen
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Die Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert. |
