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Eine Frau blickt konzentriert in ihre Unterlagen. (Bild: TH Köln)

Bildungsförderung und -finanzierung

Sie möchten sich beruflich weiterbilden oder Ihren Angestellten eine Weiterbildung ermöglichen? Um berufliche Weiterbildung finanziell für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern. Darüber hinaus kann eine Weiterbildung mithilfe von Weiterbildungskrediten und steuerlichen Begünstigungen finanziert werden.

Für die Finanzierung einer Weiterbildung gibt es verschiedene Modelle:

  • Ist die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen in einer Branche obligatorisch, trägt der/die Arbeitgeber:in die Kosten. Oft investieren Arbeitgeber:innen aber auch freiwillig in die Professionalisierung ihrer Mitarbeitenden und übernehmen die vollen Kosten für berufliche Weiterqualifizierungen.
  • Da Arbeitgebende jedoch in der Regel nicht verpflichtet sind, die Kosten für Weiterbildungen zu zahlen, besteht aus der Eigenmotivation der Mitarbeitenden heraus auch die Variante, die Kosten als Arbeitnehmende:r selbst zu tragen. Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen dann damit entgegenkommen, dass sie sie für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit freistellen.
  • Ein drittes, beliebtes Modell ist die durch beide Parteien gemeinsam getragene Finanzierung, da beide Seiten von der Erlangung neuer Kenntnisse profitieren.

Ob Arbeitgeber oder -nehmer:innen-finanziert: für unterschiedliche Ausgangssituationen bestehen verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die wir nachfolgend skizzieren.

Übrigens: Auch unsere Rabatte erleichtern die Finanzierung einer Weiterbildung.

Die am häufigsten genutzten Förderungen

Eine Illustration eines Schirms, der auf einem Buch steht, visualisiert den Bildungsurlaub. (Bild: TH Köln)Für Arbeitnehmer:innen

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub oder auch -freistellung bezeichnet zusätzlichen bezahlten Urlaub, den Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmenden zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung gewähren. Als Arbeitnehmer:in haben Sie in den meisten Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Anerkannt ist die Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung als Weiterbildungsanbieterin in NRW, Berlin, Baden-Württemberg und im Saarland. Auf Anfrage beantragen wir die Zertifizierung auch für Teilnehmer:innen aus anderen Bundesländern.

Ein illustrierter Kompass visualisiert die Förderung für Solo-Selbstständige. (Bild: TH Köln)Für Solo-Selbstständige

KOMPASS

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen bei einer den Anforderungen entsprechenden Weiterbildung durch einen finanziellen Zuschuss. Obligatorisch ist dafür zunächst die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die die Fördervoraussetzungen individuell prüft.

Eine illustrierte Karte Deutschlands stellt einzelne Bundesländer dar. (Bild: TH Köln)Bildungscheck, Quali-Check und Co.

Förderungen der Länder

Einige Bundesländer stellen finanzielle Unterstützungen für die wissenschaftliche Weiterbildung bereit. Diese Förderungen sind häufig unter Begriffen wie Bildungscheck, Quali-Check oder Weiterbildungscheck bekannt, können jedoch in jedem Bundesland anders heißen. Bildungsscheck NRW (und Förderschecks anderer Bundesländer): Am 30.06.2024 hat die Landesregierung NRW die Förderung „Bildungsscheck NRW“ eingestellt. Bis dahin ausgestellte Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Steuerliche Begünstigungen

Arbeitnehmer:innen

Ausgaben für Weiterbildungen (bspw. Lehrgangskosten), die in einem unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit stehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer:innen tragen die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme als Werbungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Wichtig: Legen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebenden darüber vor, dass die Weiterbildung Sie beruflich bereichert und qualifiziert.

Selbstständige

Selbstständige können Weiterbildungskosten als Betriebskosten absetzen und füllen bei der Steuererklärung die Anlage EÜR aus.

Arbeitgeber:innen

Als Arbeitgeber:in können Sie die Kosten für die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Teilnahmegebühren können dabei zu 100% geltend gemacht werden; für weitere Kosten wie Reisekosten, Verpflegung, Arbeitsmittel usw. gelten die gesetzlichen Pauschalen. Mehr

Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Drei grafische Stufen visualisieren das Aufstiegsstipendiium. (Bild: TH Köln)Für ein erstes akademisches Studium

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium des BMBF ermöglicht engagierten Fachkräften mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung die Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Drei Pfeile visualisieren minimalistisch das Stipendium. (Bild: TH Köln)Fachkräfte unter 25 Jahren

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt begabte, leistungsbereite (auch selbstständige) Fachkräfte unter 25 Jahren im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Drei illustrierte Münzen visualisieren den Bildungskredit. (Bild: TH Köln)(Berufsbegleitend) Studierende unter 36 Jahren

Bildungskredit

Der Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein Kredit, der in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten und unabhängig von Vermögen und Einkommen vergeben wird. Anspruch auf einen Bildungskredit haben volljährige Student:innen und Auszubildende bis zum Alter von 36 Jahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Studierende bis 44 Jahre

KfW-Studienkredit

Den unabhängig von Kreditsicherheiten und Einkommen vergebenen Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können volljährige Studierende einer Hochschule mit Sitz in Deutschland bis zu einem Alter von 44 Jahren zur finanziellen Unterstützung ihres Studiums erhalten – auch für berufsbegleitende Studiengänge.

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