Informationstreffen

Hier können Sie sich zu den Informationstreffen des Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.), Studienstart 2025 anmelden.

LL.M. für Fachanwalt/-anwältin

Als Fachanwalt/-anwältin können Sie sich einen Teil Ihrer Fachanwaltsausbildung anrechnen lassen und so schneller die Qualifikation LL.M. erlangen

Ihre Ansprechpartnerin

Ilona Arcaro
Leiterin wissenschaftliche Weiterbildung


  • Telefon+49 221-8275-3866

Einzelne Module mit Hochschulzertifiikat buchen

Vertiefen Sie Ihr Wissen in selektierten Bereichen des Versicherungsrechts. Die Buchung ist jederzeit möglich. Wir beraten Sie gerne.

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Karl Maier

Prof. Dr. Karl Maier

Institut für Versicherungswesen (ivwKoeln)

Prof. Dr. Peter Schimikowski

Prof. Dr. Peter Schimikowski

Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

Institut für Versicherungswesen (ivwKoeln)

Prof. Dr. Simon Johannes Heetkamp

Prof. Dr. Simon Johannes Heetkamp

Institut für Versicherungswesen (ivwKoeln)

Versicherungsrecht (berufsbegleitender Master)

Studierende und Professor in einem Hörsaal der TH Köln (Bild: TH Köln)

Der berufsbegleitende, dreisemestrige Masterstudiengang Versicherungsrecht qualifiziert Absolventinnen und Absolventen für spezialisierte Aufgabenstellungen sowie Leitungs- und Führungsaufgaben. Er schließt mit dem Master of Laws (LL.M.) in Versicherungsrecht ab und besteht aus insgesamt neun Modulen plus Masterthesis.

Das Versicherungsrecht spielt eine zentrale Rolle in der täglichen Rechtspraxis und bietet für Berufstätige, die in Versicherungs- oder Industrieunternehmen, in Unternehmensberatungen, Verbänden oder in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig sind, vielfältige und attraktive Karrieremöglichkeiten. Gerade für Berufsanfänger:innen, die Orientierung in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsumfeld suchen oder für Fachanwält:innen, die den Abschluss Master of Laws anstreben, eröffnet sich ein chancenreicher Markt.

Auf einen Blick

Kategorie Beschreibung
Studiengang Versicherungsrecht 
Abschluss Master of Laws (LL.M.) 
Studienform Berufsbegleitender Studiengang 
Studienbeginn Sommersemester 
Regelstudienzeit 3 Semester 
Studienumfang 60 ECTS 
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienort Campus Südstadt 
Zulassungsbeschränkt Nein (Freie Vergabe) 
Kosten - 10.800,- Euro zzgl. der Kosten für den einwöchigen Aufenthalt an der University of Limerick (Irland). Die Studienbeiträge sind in Raten zum jeweiligen Semesterstart zahlbar:

1. + 2. Rate: je 4.320,- Euro
3. Rate: 2.160,- Euro*

Monatsraten können bei Bedarf vereinbart werden.
*Bei Absolvierung des Studiengangs in Regelstudienzeit (3 Semester) reduzieren wir Ihre letzte Rate auf 1.260,- Euro. Der reduzierte Studienbeitrag für den gesamten Studiengang liegt entsprechend bei 9.900,- Euro.

- Für Fachanwält*innen für Versicherungsrecht: 7.500,- Euro zzgl. der Kosten für den einwöchigen Aufenthalt an der University of Limerick.
Studienleistung: 3 Pflicht- und 2 Wahlmodule plus Masterthesis
Fakultativ: Zugriff auf alle Lehrinhalte und -materialien des Studiengangs

- Semesterbeitrag ohne Semesterticket (pro Semester)
 
Mehr
Weitere Unterrichtssprache Englisch (Modul Anglo-American Insurance Law) 
Lehrende siehe  Mehr
Hinweis Zwei- bis dreitägige Blockveranstaltungen werden mit ca. sechswöchigen Onlinephasen ergänzt. 
Buchung einzelner Module Acht Module des Masterstudiengangs Versicherungsrecht können einzeln als Weiterbildungsmaßnahme gebucht werden: Einzelmodulbuchung: 1.080,- Euro zzgl. anfallender Kosten für BeckOnline Lizenzen  Mehr
Flyer Alle Informationen auf einen Blick  Mehr (pdf, 2 MB)

+Berufliche Perspektiven

Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) qualifiziert für spezialisierte Aufgabenstellungen sowie Führungsaufgaben in allen Branchen mit versicherungsrechtlichem Bezug, zum Beispiel in Rechts- und Fachabteilungen von Versicherungs- oder Industrieunternehmen, Unternehmensberatungen oder Verbänden.

Jurist:innen erlangen im Studium die theoretischen Voraussetzungen zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht”.

Fachanwälte können sich ein Teil ihrer Fachanwaltsausbildung anerkennen und über den Masterstudiengang Versicherungsrecht den Abschluss Master of Law (LL.M.) erlangen.

+Studienverlauf

Der Studienverlauf entspricht den Anforderungen berufstätiger Studierender: Zwei- bis dreitägige Präsenzphasen sind kombiniert mit in der Regel sechswöchigen Onlinephasen, in denen man ortsunabhängig und zeitlich flexibel arbeiten kann.

Der Studiengang gliedert sich in neun Module, die auf drei Semester verteilt sind. Er schließt mit einer Masterthesis ab. In den ersten zwei Semestern sind jeweils vier Module zu absolvieren. Im dritten Semester ist u. a. die Masterthesis vorgesehen. Jedes Modul ist eine inhaltlich geschlossene Einheit. Der Studienverlauf kann individuell gestaltet werden.

Im Rahmen der Präsenzveranstaltungen werden u.a. neue Sachverhalte vorgestellt, Studieninhalte vertieft bzw. inhaltliche und organisatorische Fragen geklärt. Ein hoher Anteil der Lehre besteht darin, fall- und projektbasiert die praktische Umsetzung der Seminarinhalte zu diskutieren sowie Erfahrungen in der Lerngruppe und mit den Dozent:innen auszutauschen und zu reflektieren. Die Präsenzveranstaltungen werden in Seminarform durchgeführt und erfordern Ihre aktive Mitarbeit.

In Ergänzung zu den Präsenzveranstaltungen werden spezielle E-Learning-Einheiten durchgeführt. Diese E-Learning-Einheiten werden von den Studierenden in ihrer Selbstlernzeit in Gruppenarbeit oder individuell online bearbeitet. In der „Kontaktzeit E-Learning“ erhalten die Studierenden von den Dozent:innen ein direktes Online-Feedback auf ihre Fragen oder Beiträge, z. B. durch Kommentare in einem Forum und in einem Wiki oder in Diskussionen in einem Chat.

Für alle Module des Studiengangs können Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Die Module 1-8 sind auch einzeln buchbar.

+Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist
- der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums in einem Studiengang des Versicherungswesens, der Betriebswirtschaft oder der Rechtswissenschaft mit dem Abschlussgrad Bachelor, Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen mit insgesamt 240 ECTS-Punkten* bzw. eines vergleichbaren Studienabschlusses sowie der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von 12 Monaten und der Nachweis einer studiengangspezifischen Motivation.
- Die Zulassung mit einem Abschlussgrad Bachelor, Diplom, Magister oder Master setzt eine Mindestnote von 2,5 voraus.
- Die geforderte einschlägige Berufserfahrung muss in einem Versicherungsunternehmen, bei einem Versicherungsvermittler, in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden und zum Studienbeginn vollständig absolviert sein. Die erforderliche Praxiszeit von insgesamt einem Jahr kann kumulativ erworben werden. Der Zeitraum, in dem sie erworben wurde, soll in den letzten fünf Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen. Auf Antrag kann eine Erweiterung des Zeitrahmens in Betracht gezogen werden.

*Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Qualifikationsleistungen, die im Rahmen einer vorangegangenen beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 60 ECTS-Punkte auf die geforderten 240 ECTS-Punkte anrechnen. Diese Qualifikationsleistungen müssen mit den Lernzielen des Studiengangs in Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind in jedem Einzelfall individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt.

Zum Nachweis der studiengangspezifischen Motivation sind alle Bewerber:innen aufgefordert, mit den Bewerbungsunterlagen ein Schreiben einzureichen, in dem begründet wird, warum Sie ein versicherungsrechtlich ausgerichtetes Masterstudium aufnehmen möchten und welcher persönliche und berufliche Bezug zum Versicherungsrecht bislang besteht.



+Zertifikatslehrgang (Buchung einzelner Module aus dem Studiengang)

Sie haben die Möglichkeit, die Module des Studiengangs als Weiterbildungsteilnehmer*in auch einzeln zu buchen. Falls Sie versicherungsrechtliche Schwerpunkte in Form einer Weiterbildung absolvieren möchten, klicken Sie bitte hier:

Häufig gestellte Fragen rund um den Masterstudiengang Versicherungsrecht:

Nachfolgend finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Interessent:innen. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch oder beantworten Ihre Fragen per E-Mail.

+ Wie ist der zeitliche Ablauf des Studiengangs?

Der Studiengang erstreckt sich über drei Semester und beginnt jährlich zum Sommersemester im März. Das Studium gliedert sich in neun Module, die auf drei Semester verteilt sind. Er schließt mit einer Masterthesis ab. In den ersten zwei Semestern sind jeweils vier Module zu absolvieren. Im dritten Semester ist neben der Masterthesis das Modul „Anglo-American Insurance Law“ angesetzt. Pro Semester sind 24 Wochen Studienzeit und zwei Wochen Freizeit eingeplant.
Der Studienverlauf des Masterstudiengangs Versicherungsrecht ist auf berufstätige Studierende ausgerichtet. Zwei- bis dreitägige Präsenzphasen sind kombiniert mit meist sechswöchigen Onlinephasen. Eine internetgestützte Lernumgebung bietet orts- und zeitunabhängige Lern-, Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten.

+ Was passiert, wenn ich aus beruflichen oder privaten Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert bin?

In einem berufsbegleitenden Studiengang kann sich die Situation ergeben, dass Sie aus beruflichen oder familiären Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch an allen Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen, um hierbei u.a. vom gemeinsamen Team-Learning zu profitieren. Selbstverständlich stehen Ihnen die Unterlagen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen auch elektronisch zur Verfügung und sind somit für Sie jederzeit zugänglich.

Sollten Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen für längere Zeit an der Teilnahme von Präsenzveranstaltungen und Modulaktivitäten verhindert sein, stimmen wir individuell mit Ihnen passende Lösungsansätze ab.

+ Ist die zeitliche Streckung des Studiums möglich?

Die zeitliche Streckung des Studiums ist kein Problem. Je nach individueller Ausgangslage ist es möglich, nur eine Auswahl der angebotenen Module zu absolvieren. Alle Module werden einmal pro Jahr angeboten.

Sofern Sie den Zeitrahmen von drei Semestern überschreiten, fallen für Sie jährlich anfallende Semesterbeiträge an.

+ Ist es möglich, einzelne Module zu belegen, ohne im Studiengang eingeschrieben zu sein?

Die Module 1 bis 8 des Studiengangs können als einzelne Zertifikatskurse auch von Nicht-Immatrikulierten belegt werden. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein Hochschulzertifikat. Für die Teilnahme ohne Prüfung erhalten Sie eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. Die erfolgreich absolvierten Module werden bei einer späteren Aufnahme des Studiums im Rahmen der Prüfungsordnung anerkannt.

+ Wie hoch ist die Arbeitsbelastung?

Jeder im Studium erworbene Credit Point (CP) steht für einen Arbeitsumfang von etwa 30 Stunden. Pro Semester werden 20 CPs erworben, was rechnerisch einem zeitlichen Umfang von 600 Stunden pro Semester entspricht, also etwa 20 Stunden pro Woche in den Onlinephasen.

Die formale Rechnung lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf die individuelle Situation übertragen. Weiterbildungsstudierende verfügen im Vergleich zum Durchschnitt der Studierenden i.d.R. über ein effektives Zeit- und Lernmanagement, was den zeitlichen Aufwand deutlich reduziert. Zudem ist das Studium so konzipiert, dass viele Studieninhalte sich im eigenen beruflichen Kontext wiederfinden und auf diesen übertragen werden können.

Als grober Richtwert sollten mindestens 15 Stunden wöchentlich für das Studium kalkuliert werden (je nach individuellen Voraussetzungen), hinzu kommen die Präsenzzeiten an der TH Köln.

+ Können bereits erbrachte Prüfungsleistungen für einzelne Module im Masterstudiengang anerkannt werden?

Prinzipiell können in begrenztem Umfang Studienleistungen auf Antrag anerkannt werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen bei den Antragsstellern hierfür gegeben und nachweisbar sind. Zuständig für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss.

+ Was erleichtert mir, Beruf, Familie und Studium zu vereinbaren?

Der Studiengang ist so konzipiert, dass die zusätzliche Arbeitsbelastung durch das Studium möglichst flexibel und je nach individueller Situation geschultert werden kann.

Die Reduzierung auf fünf Präsenzphasen pro Semester verlangt ein Minimum an Reiseaufwand. Da die Präsenz-Kurzblöcke im Semester am Donnerstag/Freitag/Samstag liegen, ist auch der arbeitszeitliche Ausfall überschaubar.

Die hohen Selbststudienanteile und die Form des Blended-Learning ermöglichen es, die Studienaufgaben dann zu bearbeiten, wenn Sie es zeitlich einrichten können. Die elektronisch gestützte Kommunikation mit den Dozent:innen macht eine unbürokratische und zeitlich nahe Abstimmung möglich.

+ Kann für die Teilnahme an den Präsenzphasen Bildungsurlaub bzw. Sonderurlaub in Anspruch genommen werden?

Die einzelnen Präsenzmodule des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.) sind in NRW als bildungsurlaubsfähig anerkannt: Sie erfüllen inhaltlich und formal uneingeschränkt die Anforderungen nach §9 AWbG.
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen (unter Fortzahlung des Gehalts), um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Bildungsurlaub setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer:innen praktisch um: Drei bis fünf Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an anerkannten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die zum Teil voneinander abweichen. Sprechen Sie uns bei individuellem Beratungsbedarf gern an.

+ Wie ist der Zeitplan für den Einstieg in das Studium?

Studienstart ist jährlich zum Sommersemester im März. Die Bewerbungsfrist dafür läuft ca. von Anfang Dezember bis Mitte Januar. Die genauen Termine werden ab ca. Oktober auf www.th-koeln.de/versicherungsrecht/bewerbung veröffentlicht.

+ Welches sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?

siehe unter Reiter Zulassungsvoraussetzung


Für den Studiengang stehen bis zu 30 Plätze zur Verfügung. Bei Vorliegen der formalen Zugangsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der Studienplätze aufgrund einer Eignungsfeststellungsprüfung durch den Prüfungsausschuss.

+ Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung ist ab Dezember eines jeden Jahres online über das Campusmanagementsystem (CaMS) der TH Köln möglich.

Zu CaMS

Im Bewerbungsportal werden Sie darüber informiert, welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung einreichen müssen.

+ Was kostet der Studiengang?

Der Studienbeitrag liegt für den kompletten Studiengang bei 10.800 Euro.

Dieser ist in Raten pro Semester zahlbar:

1. + 2. Rate: je 4320 €
3. Rate: 2160€*

*Bei Absolvierung des Studiengangs in Regelstudienzeit (3 Semester) reduzieren wir Ihre letzte Rate auf 1260€. Der reduzierte Studienbeitrag liegt entsprechend bei 9.900€.

Monatsraten können bei Bedarf vereinbart werden.

Für Fachanwält:innen für Versicherungsrecht fallen 7.500,- Euro zzgl. der Kosten für den einwöchigen Aufenthalt an der University of Limerick an. Die Studienleistung umfasst 3 Pflicht- und 2 Wahlmodule plus Masterthesis. Fakultativ: Zugriff auf alle Lehrinhalte und -materialien des Studiengangs

Die Buchung eines einzelnen Moduls beträgt 1080€ zzgl. anfallender Kosten für beck-online Lizenzen.

Zusätzlich ist pro Semester ein Semesterbeitrag (Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk sowie AStA-Beitrag ohne Semesterticket) zu entrichten.

Für den einwöchigen Aufenthalt in Limerick im Rahmen des Moduls English Insurance Law sind die Reise- und Übernachtungskosten (ca. 85 Euro pro Tag für B&B) selbst zu tragen.

Zur finanziellen Unterstützung Ihres Studiums bzw. Ihrer Weiterbildung gibt es sowohl auf Landes- als auch Bundesebene diverse Möglichkeiten. Einen Überblick finden Sie auf: www.th-koeln.de/foerderung . Die A. Wilhelm Klein Stiftung bietet Studierenden des Masterstudiengangs Versicherungsrecht zudem die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.

+ Sind die Kosten des Studiums steuerlich absetzbar?

Bei dem Masterstudium handelt es sich um einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Bildungsmaßnahmen, mit der Kenntnisse im ausgeübten Beruf erhalten, erweitert oder den sich ändernden Anforderungen anpassen, sind beruflich veranlasst. Die Kosten können deshalb als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 34 Abs. 1 Satz 4 2005 LStR).

Ferner sind bei einem Zweitstudium (z. B. Masterstudiengang) die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei ist es unerheblich, ob das Zweitstudium zu einem Berufswechsel führt oder ob schon eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde (R 34 Abs. 1 Satz 5 LStR 2006). Voraussetzung ist auch hier, dass das Studium aus beruflichen Gründen absolviert wird.

Als Werbungskosten kommen u.a. in Betracht Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Fahrt- und Reisekosten, Arbeitsmittel wie z.B. Fachliteratur, Büromaterial, PC usw.

Informationstreffen

Hier können Sie sich zu den Informationstreffen des Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.), Studienstart 2025 anmelden.

LL.M. für Fachanwalt/-anwältin

Als Fachanwalt/-anwältin können Sie sich einen Teil Ihrer Fachanwaltsausbildung anrechnen lassen und so schneller die Qualifikation LL.M. erlangen

Ihre Ansprechpartnerin

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Leiterin wissenschaftliche Weiterbildung


  • Telefon+49 221-8275-3866

Einzelne Module mit Hochschulzertifiikat buchen

Vertiefen Sie Ihr Wissen in selektierten Bereichen des Versicherungsrechts. Die Buchung ist jederzeit möglich. Wir beraten Sie gerne.

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Prof. Dr. Karl Maier

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Prof. Dr. Peter Schimikowski

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Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

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Prof. Dr. Simon Johannes Heetkamp

Prof. Dr. Simon Johannes Heetkamp

Institut für Versicherungswesen (ivwKoeln)


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