Beiträge und Gebühren
Wie sich die Semesterbeiträge genau zusammensetzen, welche Ausnahmen es gibt und ob eine zusätzliche Materialbezugsgebühr für Ihren Studiengang fällig wird, lesen Sie hier.
Springe zu
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 303,30 €.
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:
- Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk: 110,00 €
- Deutschlandticket: 176,40 €
- Solidaritätsbeitrag: 0,30 €
- AStA-Beitrag: 15,60 € (inkl. Hochschulsportbeitrag: 1,75 € und Fachschaftsbeitrag: 1,35 €)
- Nextbike Leihräder: 1,00 €
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 beträgt 303,30 €.
Zusammensetzung des Semesterbeitrags:
- Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk: 110,00 €
- Deutschlandticket: 176,40 €
- Solidaritätsbeitrag: 0,30 €
- AStA-Beitrag: 15,60 € (inkl. Hochschulsportbeitrag: 1,75 € und Fachschaftsbeitrag: 1,35 €)
- Nextbike Leihräder: 1,00 €
Zahlung von Beiträgen und Gebühren
Nur per Banküberweisung an:
TH Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE50 3705 0198 1931 6140 59
BIC/SWIFT: COLSDE33
Verwendungszweck:
Matrikelnummer Vorname Nachname (z.B. 12345678 Max Mustermann)
Studierende in finanzieller Notlage
Studierende, die die Kosten für die SemesterTickets nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit sich ggf. im Rahmen einer Härtefallregelung den Beitrag für diese Tickets rückerstatten zu lassen.
Weitere Informationen zur Materialbezugsgebühr
Downloads
- Rückerstattungsformular Der Antrag auf Rückerstattung ist zeitnah mit entsprechenden Nachweisen zu stellen. Im Falle einer Exmatrikulation, ist die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen zu beantragen.
- Rückerstattungsformular 9-Euro-Ticket SoSe 2022 Die Vergünstigung für das Semesterticket des SoSe 22 wurde allen Studierenden gut geschrieben. Falls Sie dieses Guthaben nicht verwendet haben, kann der Betrag auf Antrag erstattet werden.
- Antrag auf ein Semesterticket Für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen.
Materialbezugsgebühr
Für die Verbundstudiengänge am Campus Gummersbach ist zusätzlich eine Materialbezugsgebühr zu zahlen.
Diese beträgt für Studierende:
- im Bachelorstudiengang: 110,88 €
- im Masterstudiengang: 109,20 €
Hinweis für Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
Studierende, die in berufsbegleitenden Studiengängen, bei denen eine Vollzeittätigkeit möglich ist, studieren, haben ab dem Sommersemester 2017 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf ein Semesterticket und die Nextbike-Leihräder. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden/ Woche arbeiten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, weiterhin ein Semesterticket zu beziehen. Dafür ist das nebenstehende Formular auszufüllen und an das jeweils zuständige Studienbüro zu senden.
Hintergrund dafür sind die Tarifbedingungen des VRS sowie die daran angepasste Beitragsordnung der Studierendenschaft der TH Köln.
Betroffen sind davon die Studierenden der Studiengänge:
- Bibliotheks- und Informationswissenschaft,
- Steuerrecht und Steuerlehre,
- Versicherungsrecht,
- Web Science
- Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor und Master).
In diesem Fall sind als Semesterbeitrag nur
- der Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk und
- der AStA-Beitrag zu zahlen.
Beiträge für weiterbildende Masterstudiengänge
Neben dem (reduzierten) Semesterbeitrag fallen bei den weiterbildenden Masterstudiengängen folgende Beiträge an:
Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Master in Library and Information Science – MALIS) Beitrag: 1.500,- € (pro Semester) |
Game Development and Research (Master) Beitrag für EU-BürgerInnen: 1.500,- € (pro Semester) + 200,- € (einmalige Einschreibegebühr) Beitrag für Nicht-EU-BürgerInnen: 2.500,- € (pro Semester) + 200,- € (einmalige Einschreibegebühr) |
Steuerrecht und Steuerlehre (Master)
Beitrag: 490,- € monatlich (für 30 Monate). Hierüber wird ein Vertrag mit unserem Kooperationspartner Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH geschlossen. |
Versicherungsrecht (Master) |
Web Science (Master) Beitrag: 1.400,- € (pro Semester) |
3D Animation for Film & Games (Master)
Beitrag für EU-Bürger*innen + Ukrainer*innen: |