Rückmeldung
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen.
Springe zu
Versäumt ein*e Studierende*r diese Rückmeldung, wird sie*er zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 303,30 €.
Ausnahmen, insbesondere für Verbund- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie berufsbegleitende Studiengänge, finden Sie unter Beiträge und Gebühren.
Rückmeldefrist
An der TH Köln gelten die nachfolgenden Rückmeldefristen:
- Sommersemester: 10. Januar
- Wintersemester: 10. Juli
Zu diesen Terminen müssen die Beiträge bei der TH Köln eingegangen sein. Überweisen Sie deshalb die Beiträge bitte ein paar Tage vor dem Ablauf der Frist.
Ausnahmen, in denen die Rückmeldung trotz rechtzeitiger Zahlung nicht erfolgen kann:
- bei fehlendem Praktikum, oder bei fehlender Angabe der Studienrichtung/-schwerpunkt
- bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis oder sonstigen Rückmeldesperren
Sollte bei Ihnen eine Rückmeldesperre eingerichtet sein, wird Ihnen dies im CaMS mit der Angabe von Gründen angezeigt.
Prüfungen zu Lehrveranstaltungen aus dem Vorsemester
Studierende, die zu einer Prüfung angemeldet sind, die zu einer Lehrveranstaltung aus dem vorherigen Semester gehört, beachten bitte:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Prüfung zurückgemeldet sein.
- Rückmeldehindernisse, z.B. durch verspätete Zahlung des Semesterbeitrags, laufende Praktika oder ungezahlte Krankenkassenbeiträge können dazu führen, dass Ihre Prüfungsanmeldung erlischt. Dies kann auch der Fall sein, wenn das Hindernis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr besteht.
- Prüfen Sie unbedingt nach Ihrer Rückmeldung - spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung - über PSSO, ob Sie wirklich für die gewünschte Prüfung angemeldet sind. Diese Information finden Sie unter „Info über angemeldete Prüfungen“.
- Sollte die gewünschte Prüfung dort nicht aufgelistet sein, setzten Sie sich bitte umgehend mit dem Studierenden- und Prüfungsservice in Verbindung. Anderenfalls kann es sein, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können.
Rückmeldung bei Studienabschluss
Download
- Rückerstattungsformular (pdf, 151 KB) Der Antrag auf Rückerstattung ist zeitnah mit entsprechenden Nachweisen zu stellen. Im Falle einer Exmatrikulation, ist die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen zu beantragen.
- Antrag auf Befreiung vom Semesterticket Antrag auf Befreiung vom Semesterticket (Deutschlandticket für Studierende) wegen Auslandssemester (Praxissemester, Praktikum oder Studium im Ausland).
- Merkblatt - Exmatrikulation bzw. Rückmeldung bei Studienabschluss
Studierende, die im gleichen Semester, in welchem sie eingeschrieben sind, ihr Studium beenden, müssen keine Rückmeldung mehr vornehmen. Entscheidend hierbei ist, dass im genannten Semester die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) abgegeben bzw. die letzte Prüfungsleistung abgelegt wird. Unerheblich dabei ist, wann die Prüfungsergebnisse eingehen.
Beispiele:
Rückmeldung zum Sommersemester:
- Die Abschlussarbeit/Kolloquium bzw. letzte Prüfung wird am 28.2. bzw. 29.2. oder früher abgegeben bzw. abgelegt. Es ist keine Rückmeldung zum Sommersemester erforderlich.
- Die Abschlussarbeit bzw. letzte Prüfung wird am 1.3. oder später abgegeben bzw. abgelegt: Die Rückmeldung zum Sommersemester ist vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn nur das Kolloquium in das neue Semester fällt.
Rückmeldung zum Wintersemester:
- Die Abschlussarbeit/Kolloquium bzw. letzte Prüfung wird am 31.8. oder früher abgegeben bzw. abgelegt: Es ist keine Rückmeldung für das Wintersemester erforderlich.
- Die Abschlussarbeit bzw. letzte Prüfung wird am 1.9. oder später abgegeben bzw. abgelegt: Die Rückmeldung zum Wintersemester ist vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn nur das Kolloquium in das neue Semester fällt.
Zu beachten ist zudem das Merkblatt zum Thema "Exmatrikulation bzw. Rückmeldung bei Studienabschluss" (siehe Download).
Zahlungsmöglichkeiten
Zahlbetrag nachlesen
Informationen über den genauen Zahlbetrag, den Sie für die Rückmeldung benötigen, finden Sie in CaMS im Bereich Studienservice unter "Zahlungen".
Zahlungen zur Rückmeldung können nur per Überweisung vorgenommen werden.
Bankverbindung:
TH Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE50 3705 0198 1931 6140 59
BIC/SWIFT: COLSDE33
Verwendungszweck:
Matrikelnummer Vorname Nachname (z.B. 12345678 Max Mustermann)
Überweisungen ohne Angabe des korrekten Verwendungszwecks können nicht bearbeitet werden.
Verspätungsgebühr
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 7,00 Euro fällig.
Der Semesterbeitrag ist für Zweithörer*innen nur an der Ersthörer*innenhochschule zu zahlen.