Exmatrikulation und Rentenversicherungsbescheinigung
Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der TH Köln beendet. Um die Studienzeiten an der TH Köln bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen zu können, wird allen Studierenden zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid eine Bescheinigung hierüber ausgestellt.
Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der TH Köln beendet. Die Exmatrikulation wird von der TH Köln automatisch durchgeführt, wenn Studierende:
- die Abschlussprüfung bestanden haben (Exmatrikulation zum Ende des Semesters bzw. frühestens zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung).
=> Zu beachten, ist zudem das Merkblatt zum Thema "Exmatrikulation bzw. Rückmeldung bei Studienabschluss" (siehe Download). - eine Fachprüfung bzw. die Abschlußprüfung endgültig nicht bestanden haben.
- sich nicht innerhalb der Frist rückgemeldet haben.
Darüber hinaus werden Studierende auf eigenen Antrag exmatrikuliert.
Rentenversicherungsbescheinigung
Download
Nur bei Verlust der Rentenversicherungsbescheinigung: Bitte wählen Sie das Formular danach aus, an welchem Standort/Campus Sie studiert haben bzw. orientieren Sie sich an den nachstehenden Themen.
- Antrag auf Ausstellung einer Rentenversicherungsbescheinigung (Campus Südstadt) (pdf, 49 KB) - Information und Kommunikation, Kultur und Gesellschaft, Wirtschaft
- Antrag auf Ausstellung einer Rentenversicherungsbescheinigung (Campus Deutz) (pdf, 50 KB) - Angewandte Naturwissenschaften, Architektur und Bauwesen, Ingenieurwesen (am Standort Köln)
- Antrag auf Ausstellung einer Rentenversicherungsbescheinigung (Campus Gummersbach) (pdf, 48 KB) Ingenieurwesen (am Standort Gummersbach)
Um die Studienzeiten an der TH Köln bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen zu können, wird allen Studierenden zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid automatisch eine Bescheinigung hierüber ausgestellt (Rentenversicherungsbescheinigung).
Sofern die Rentenversicherungsbescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, aber nicht mehr vorhanden ist, kann diese erneut ausgestellt werden.
Die erneute Ausstellung ist über das nebenstehende Formular zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu vier Wochen. Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.