Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

TH Köln
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

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Studiengangskoordinatorin

Christina Düring

Christina Düring

Angewandte Sozialwissenschaften

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-2122

Studieren an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften - Wir beraten Sie gerne!

Studieren? An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln? Was bedeutet das? Und was genau und wie studiere ich da eigentlich? Um was muss ich mich alles kümmern und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? Welche Beratung gibt es für mich? Wir bieten Ihnen auf dieser Seite einen Einstieg in die Beratungsangebote der Fakultät und der Hochschule!

Gut betreut – von Anfang an

Wertschätzung und Unterstützung: Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften bietet ihren Studierenden ein umfangreiches Unterstützungs- und Beratungsangebot. Den Einstieg ins Studium erleichtern die Einführungswoche und das Tutorenprogramm, das allgemein dabei hilft, sich in der neuen Lebensphase zurechtzufinden. Von der Fachstudienberatung über die studienunterstützenden Angebote des Projekts „Soziale Arbeit Plus“ bis zu „Soziale Arbeit International“ – in der Fakultät findet sich für jeden Bereich des (Studien-)Lebens eine Anlaufstelle, die mit Rat und Tat zur Seite steht.

Häufig gestellte Fragen

+ Wie sehen die Zugangsvoraussetzungen und die Vergabe der Studienplätze aus?

Sie können sich mit folgenden Abschlüssen für einen Studienplatz bewerben:

  • Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder Abitur bzw. vergleichbarer Abschluss / ausländischer Abschluss
  • Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte oder
  • Meister/innen, Fachwirte/innen und staatlich anerkannte Pflegefachkräfte

Zudem müssen Sie ein 3 monatiges (455 Stunden) Praktikum im Bereich der Kindheitspädagogik und Familienbildung vorweisen.

Als Kriterium für die Vergabe der Studienplätze zählt der jeweilige Numerus Clausus (NC). Die Hochschule legt den Numerus Clausus nicht fest, sondern berechnet die konkreten Auswahlkriterien zu jedem Semester neu. Die Hochschule bestimmt bei Bedarf lediglich vorab im Einvernehmen mit der Wissenschaftsverwaltung die jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze (Zulassungszahlen). Damit Sie am "Allgemeinen Auswahlverfahren" teilnehmen können, müssen Sie die oben benannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Im "Allgemeinen Auswahlverfahren" wird im Wesentlichen eine Auswahl unter den BewerberInnen nach dem Grad der Qualifikation und der Wartezeit vorgenommen. Der Grad der Qualifikation ist konkret die Durchschnittsnote, die im Schulzeugnis als Abschlussnote (Gesamtnote) ausgewiesen ist. Auf diese Weise werden 80% der zur Verfügung stehenden Plätze verteilt. Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife schulischer + praktischer Teil) verstrichen ist. Die Wartezeit zählt also "automatisch", ohne dass Sie sich an einer Hochschule beworben haben müssen. Zeiten, in denen Sie an anderen Hochschulen immatrikuliert waren, zählen nicht als Wartezeit.

+ Was wird mir von meiner Erstausbildung/Erststudium anerkannt?

Die Anerkennung von Studienleistungen aus früheren Studiengängen kann zu Beginn des Studiums beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Es können nur Leistungen anerkannt werden, die inhaltlich zum aktuellen Studiengang äquivalent sind. Erstausbildungen werden grundsätzlich NICHT studienverkürzend anerkannt. Dies trifft auch auf die ErzieherInnenausbildung zu.

+ Habe ich durch eine Erzieher*innenausbildung Vorteile im Studium?

Aufgrund Ihrer einschlägigen beruflichen Vorausbildung verfügen Sie bereits über grundlegende Kenntnisse im Fachgebiet des Studiengangs. Deshalb bietet Ihnen das Studium besondere Wahlmöglichkeiten für eigene Schwerpunktsetzungen und Vertiefungen.

Anstelle verschiedener einführender Module können Sie zusätzliche Seminare, Möglichkeiten eines praxis- und forschungsorientierten Projektstudiums oder alternative Praxisfelder wählen.

Für staatl. anerkannte Erzieher*innen mit einer Berufspraxis von mindestens 1 Jahr besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen aus Modul 13 (Recht und Sozialpolitik II) und M 16 (Vertiefung von Theorien und Forschungsperspektiven) in der Summe von 5 ECTS (4 SWS) anstelle der Inhalte des Moduls 4 (Profession und Institution) zu wählen. Wenn Sie in Ihren Studienverlauf und im Praxisstudium individuelle Schwerpunkte setzen möchten, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns.

+ Wie viel Zeit muss ich für das Studium aufwenden?

Bei dem Studium der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung handelt es sich um ein Vollzeit Studium. Dies bedeutet, dass Sie mit einem Arbeitsaufwand von ca. 40 Stunden pro Woche rechnen sollten. Dies beinhaltet natürlich auch die Zeit für das Selbststudium (lesen von Texten, Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen etc.) und Prüfungsvorbereitung. Es ist nicht unüblich, dass Studierende mit einem geringen Umfang neben dem Studium berufstätig sind.

+ Wie hoch ist der Praxisanteil?

Neben Hospitationen, Exkursionen und projektorientierten Lehrveranstaltungen in Kooperation mit der Praxis sind zwei Phasen des praktischen Studierens in den Studienverlauf integriert. Jede Praxisphase hat einen Umfang von jeweils 400 Stunden.

Die erste Praxisphase wird im Bereich der Kindheitspädagogik, die zweite im Bereich der Familienbildung, bzw. non-formalen Bildung absolviert. Diese Praxisphasen werden sowohl fachlich als auch durch praxisreflexive Begleitung flankiert. Sie dienen der Überprüfung der Umsetzbarkeit des Gelernten in der Praxis, der Entwicklung didaktischer Fähigkeiten und der kritischen Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Methoden der Praxis als Teil des Studiums. Aus diesem Grund sind die praxisorientierten Studieninhalte durchgehend mit einer wissenschaftlichen Reflexion und einer forschenden Fragestellung verknüpft. Insbesondere werden die beiden Praxisphasen durch weitere Module vor- und nachbereitet. Mit der Praxisphase I (Modul 10) sind das Modul zur Empirischen Sozialforschung (Modul 9), zur Didaktik (Modul 8), zu Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und dem fachtheoretischen Kolloquium verknüpft (Modul 6). Das zweite Praxisstudium (Modul 11) ist mit der Entwicklung einer Forschungskonzeption verbunden und wird vorrangig durch ein vertiefendes Didaktikmodul (Modul 12) und ebenfalls durch das fachtheoretische Kolloquium (Modul 6) begleitet.

+ Ist es möglich ein Semester oder das Praxissemester im Ausland zu machen?

Als Mobilitätsfenster können beide Praxisphasen gewählt werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es mit Unterstützung der Hochschule besonders im Bereich der Kindertagesstätten viele Möglichkeiten gibt, ein Praktikum im Ausland in Verbindung mit einer Praxisanleitung und einer geregelten fachlichen Begleitung (Mail, Foren, Telefon etc.) zu verbringen.

+ Wie sehen Lehre und Prüfungen aus?

Das Studium ist in 19 einzelne Module unterteilt, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Kompetenzen eines Moduls können in einer oder mehreren Veranstaltungen mit unterschiedlichen Lehr- und Lernformen vermittelt werden. Die Studierenden werden in der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lernprozesse im Bewusstsein persönlicher Stärken und Entwicklungsbedarfe unterstützt. Didaktische Formate gehen zunächst von einem biografischen Zugang aus, um die eigene Bildungslaufbahn als Ausgangspunkt zu erleben. Durch die Berücksichtigung und Verknüpfung der eigenen Biografie mit wissenschaftlichen (theoretischen und forschenden) und professionellen (praktischen und konzeptionellen) Zugängen wird der Prozess der Professionalisierung möglichst aus mehreren Perspektiven reflektiert. Die Lehr-Lernformate repräsentieren eine Methodenvielfalt, die den Studierenden die Spezifik didaktischer Konzeptionen vertraut machen, Bildungserfahrungen in verschiedenen Kontexten ermöglichen und die Unterschiedlichkeit von Lehrmethoden und Lernstrategien auf der Basis und in der Reflexion eigener Erfahrungen reflektieren lassen soll.

So verbinden sich in einigen Modulen Vorlesungen – interaktiv oder digital konzipiert – mit Seminaren oder Übungen, die zum einen das Studieren in kleineren Gruppen, zum anderen eine Wahlmöglichkeit realisieren.

Während des Praxisstudiums von 100 Arbeitstagen werden Studierende in Kleingruppen und durch Einzelberatungstermine (Einzelreflexionen, Kolloquium), Didaktikmodule und Seminare zu Sozialforschungsmethoden individuell beraten und begleitet.

Praxis- oder Lehr-Forschungsprojekte (zum Beispiel in den Modulen 17 und 18) werden von Studierenden entwickelt, gestaltet, evaluiert, präsentiert und reflektiert. Ziel ist, dass Lehrende und Lernende im Dialog miteinander und in Kooperation mit Praxisfeldern aktuelle Fragestellungen der Kindheitspädagogik und Familienbildung erkennen, analysieren und weiterentwickeln.

Modul 6, „Wissenschaftliches Arbeiten“, wird im gesamten Studium besucht und ermöglicht die Erweiterung des allgemeinen Wissenschaftsverständnisses bei anwachsenden akademischen Anforderungen im Studienverlauf sowie im Hinblick auf die Studierfähigkeit für Masterstudiengänge.

Insgesamt ist es das Anliegen, eine hohe Variabilität an didaktischen Konzeptionen im Studiengang zu gestalten, um das Wissen, Verstehen, Analysieren und Anwenden von Lehrinhalten der Absolvent*innen im Handlungsfeld ihrer Profession durch deren Erlebbarkeit im Studienverlauf zu ergänzen und zu belegen.

In Orientierung an der Leitidee Inklusiver Bildung und im Sinne des „Diversity-Konzepts“ der Fakultät besteht zudem der Anspruch, eine „inklusive Didaktik“ zu entwickeln. Die Prüfungsleistungen beziehen sich gleichermaßen auf das Wissen, Verstehen und die Reflexion wissenschaftlicher Theorien und Begriffe, auf die Einübung von Beobachtungs- und Forschungsmethoden und, die Vermittlung mit Theorie und Forschung, auf den Erwerb reflexiv-praktischer Kompetenzen. Neben klassischen Prüfungsformen, wie Klausuren oder Hausarbeiten, wird ein besonderes Gewicht auf die Entwicklung einer Reihe von Prüfungsformen gelegt, die selbstgestaltete Lernprozesse unterstützen und häufig konkreten Anwendungen in Praxis und Forschung entsprechen (z. B. Werkstattberichte; Posterpräsentationen auf Projektmessen; Essays zur Darstellung und Analyse theoretischer Grundlagen; Ausarbeitungen der Anleitung von Lerneinheiten, inkl. Präsentation und Moderation; Portfolio; Pädagogische und didaktische Handlungskonzeptionen; Beobachtungsdokumentationen; Bildungsminiaturen; Fachartikel/ Beitrag z.B. zu einem Bildungsmagazin; Rezension; kommentierte Literaturliste; Lerntagebuch; Logbuch; kleinere Forschungsstudien etc.).

+ Was kostet das Studium?

Es werden keine Studiengebühren erhoben, aber alle Studierenden der TH Köln müssen den Semesterbeitrag bezahlen: Rückmeldung

+ Wie sind die beruflichen Perspektiven? In welchen Bereichen kann ich später arbeiten?

Der Studiengang „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ qualifiziert für die Arbeit in den Handlungsfeldern von Kindheitspädagogik und Familienbildung, für deren konzeptionelle und professionstheoretische Weiterentwicklung sowie für die theoretische und forschende Herangehensweise zu und in diesen Feldern. Die Absolvent*innen des Studiengangs erhalten die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagog*in. In einem breiten pädagogischen Arbeitsfeld mit Kindern bis zu 14 Jahren können sie sich individuell orientieren und profilieren, haben aber in jedem Fall einen ihrer Schwerpunkte in der Arbeit mit Kindern von 0-6 Jahren. Die Studierenden werden nach Abschluss des Studiums zum Beispiel in folgenden Einrichtungen tätig:

Kindertageseinrichtungen, Familienzentren/-bildungsstätten, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der formalen und non-formalen Bildung oder öffentlichen Organisationen des Kinderrechts und –schutzes.

Gleichzeitig bietet der Studiengang Qualifikationsgrundlagen für eine Vielzahl unterschiedlicher miteinander verzahnter Profile und Aufgaben, sowohl im Rahmen der unmittelbaren Arbeit mit Kindern und Familien, der Leitung, Fachberatung und Vernetzung, der konzeptionellen und programmatischen Ausrichtung der jeweiligen Tätigkeitsbereiche als auch der sie begleitenden Evaluation und Forschung an.

Es wird davon ausgegangen, dass es in Zukunft sowohl auf die Fachlichkeit in den grundlegenden Institutionen als auch eine flexible Fähigkeit zur Profilbildung ankommt, die mit einem Verständnis professionellen Handelns im Netzwerk verschiedener Dienste und Angebote rund um Kinder und Familien verbunden ist.

Durch die bundesweite Schaffung von KiTa-Plätzen ist der Bedarf nach Fachpersonal derzeit sehr hoch. Die deutschlandweite Entwicklung des Ausbaus offener Ganztagsschulen oder die Forderung nach einem Ausbau der Schulsozialarbeit eröffnet ein weiteres Arbeitsfeld für Absolvent*innen. Das Bundeskinderschutzgesetz fordert die Kommunen zu einem verstärkten Engagement in der präventiven Arbeit mit Familien, z. B. im Rahmen früher Hilfen auf. Auch hier ist mit einem Zuwachs von Stellen zu rechnen, für die das Studium eine genau abgestimmte Qualifikation anbietet. Zudem entsteht durch die sich etablierende Forschungslandschaft an Fachhochschulen und Universitäten ein Bedarf nach wissenschaftlichem Nachwuchs, der es bei entsprechender Eignung lohnenswert erscheinen lässt, ein einschlägiges Masterstudium anzuschließen.

Die Umsetzung des Rechts auf Inklusive Bildung gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen führt zu wesentlichen Umstrukturierungen im Bildungssystem und entsprechend in den Handlungsfeldern von Kindheitspädagog*innen und Familienbildner*innen. Die damit verbundenen und notwendigen Qualifikationen konnten in bisherigen pädagogischen Bildungsgängen kaum erworben werden. Umso mehr werden Fachkräfte gesucht, die diesbezügliche Reformprozesse begleiten. Insgesamt können deshalb die Anstellungs- und die beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Studierenden als gut angesehen werden.

+ Gibt es die Möglichkeit ein Masterstudium anzuschließen?

Sie haben die Möglichkeit nach dem Bachelorabschluss einen Master anzuschließen. In der Regel ermöglicht Ihnen der BA Abschluss Kindheitspädagogik und Familienbildung einen allgemeinen Master im Bereich der Sozialen Arbeit oder einen spezialisierten Master im Bereich der Kindheitspädagogik zu absolvieren. Zudem kann es, je nach Zugangsvoraussetzungen möglich sein, dass Sie auch zu einem Erziehungswissenschaftlichen Master zugelassen werden. An der TH Köln stehen Ihnen unsere Masterstudiengänge "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht", "Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit" sowie "Gender & Queer Studies" offen.
 

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