Visum

Internationale Studienbewerber*innen und Gastwissenschaftler*innen benötigen für die Einreise nach Deutschland in den meisten Fällen ein Visum. Informieren Sie sich frühzeitig, ob und welches Visum Sie brauchen und wo Sie es beantragen können.
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Brauche ich ein Visum?
Informationen
Detaillierte Informationen zum Thema Einreise und Aufenthalt bietet Ihnen der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen und welches Sie beantragen müssen, richtet sich nach
- Ihrer Staatsangehörigkeit,
- der Dauer Ihres Aufenthaltes,
- dem Grund Ihres Aufenthaltes.
EU/EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
Bürger*innen der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt an, sobald sie eine dauerhafte Unterkunft gefunden haben. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes.
Nicht-EU-Bürger*innen
Bürger*innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zur Einreise ein Visum. Studienbewerber*innen beantragen ein "Visum zu Studienzwecken“ für das Studium an der TH Köln oder zur „Studienvorbereitung“ für die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Deutschkurs. Gastwissenschaftler*in beantragen in der Regel ein Visum für eine „wissenschaftliche Tätigkeit (Forschung)“.
Hinweis: Wenn Sie mit einem Mobilitätsprogramm (z.B. Erasmus) für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt an die TH Köln kommen, dann müssen Sie zusätzlich die europäische Richtlinie EU2016/801, die sogenannte REST-Richtlinie, beachten.
Für die Einreise nach Deutschland ist Ihr gültiger Aufenthaltstitel aus dem EU-Land)*, in dem Sie aktuell studieren/forschen, ausreichend. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein zusätzliches Visum beantragen müssen. Sie müssen nur einige Dokumente an die TH Köln schicken. Das Referat für Internationale Angelegenheiten wird Sie rechtzeitig persönlich über die weiteren Schritte per E-Mail informieren.
)* Ausgenommen von dieser Regelung sind Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich.
Ausnahmen für bestimmte Länder
Bürger*innen bestimmter Länder können unter Umständen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen dann aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte überprüfen Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, ob Ihr Heimatland dazuzählt.
Ausnahmen für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen
Planen Sie einen Aufenthalt in Deutschland von weniger als 90 Tagen - zum Beispiel für eine Präsenzveranstaltung im Online-Studiengang, einer Summer School, einem Kurzpraktikum oder eine Teilnahme an einer Konferenz - benötigen nur Staatangehörige aus Ländern mit Visumspflicht ein sogenanntes Schengen-Visum. Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum für einen touristischen Aufenthalt nicht in ein Visum zum Studieren, zur Studienvorbereitung oder zum Arbeiten für einen längerfristigen Aufenthalt umgewandelt werden kann.
Wo, wann und wie beantrage ich mein Visum?
Wichtiger Hinweis
Reisen Sie ohne Visum oder mit einem Schengen-Visum nach Deutschland ein, müssen Sie spätestens nach 90 Tagen ausreisen.
Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Kontaktadressen der zuständigen Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Website des Auswärtiges Amts. Dort finden Sie des Weiteren alle Informationen zur Visaantragstellung und Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.
Sie können Ihr Visum zu Studien- oder Forschungszwecken beantragen, sobald Sie einen Zulassungsbescheid oder ein Einladungsschreiben für die TH Köln erhalten haben. Dies gilt auch für Austauschstudierende oder Gastwissenschaftler*innen, die ein Visum brauchen.
Visum für „Studienzwecke“ oder „Studienvorbereitung“ | Visum für eine „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ |
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gültiger Reisepass | gültiger Reisepass |
Nachweis einer Krankenversicherung | Nachweis einer Krankenversicherung |
Finanzierungsnachweis | Finanzierungsnachweis (Gehaltsnachweis, Stipendium) |
Nachweise von bisherigen Studienleistungen und Sprachkenntnissen | Nachweis des höchsten erlangten Hochschulabschlusses |
falls vorhanden: Zulassungsbescheid der Hochschule |
Einladungsschreiben der Hochschule |
bei Visum zur Studienvorbereitung: eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung | Bei Forscher*innen: Aufnahmevereinbarung zwischen der Hochschule und der*dem Forschenden |
Information zum Finanzierungsnachweis für internationale Studierende und Studienbewerber*innen
Um ein Visum zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium finanziell bewältigen können. Zurzeit müssen Sie 861 € pro Monat, bzw. 10.332 € für ein Jahr nachweisen (Stand 09/2020). Sie können ihn zum Beispiel in Form von Einkommensnachweisen der Eltern, einem Sicherheitsbetrag auf einem Sperrkonto, einer Bankbürgschaft, einer Verpflichtungserklärung oder einem anerkannten Stipendium nachweisen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über die Bedingungen.
Das Sperrkonto
Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto, um die Sicheurng ihres Lebensunterhaltes nachzuweisen. Der darauf überwiesene Geldbetrag wird bis zur Einreise gesperrt. Wichtig ist, die Unterlagen dafür frühzeitig anzufordern. Die ausgefüllten Formulare müssen mitsamt einer Kopie des Reisepasses in der deutschen Auslandsvertretung Ihres Landes beglaubigt werden. Erst dann kann das Konto gegen eine Gebühr von 50 bis 150 Euro beantragt werden. Nach der Ankunft in Deutschland erhalten Sie eine EC-Karte, mit der Sie das Geld abheben können.
Zurzeit bieten Coracle, Deutsche Bank und X-Patrio Sperrkonten an.
Wichtiger Hinweis
Die Beantragung eines Visums kann mehrere Wochen und Monate dauern. Wir empfehlen wir Ihnen daher, so schnell wie möglich damit zu beginnen.
Die TH Köln kann leider den Prozess der Visumsbearbeitung bei der Botschaft, dem Konsulat oder der zuständigen Ausländerbehörde nicht beeinflussen oder beschleunigen.
Hinweis zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Ihre Finanzen nachweisen müssen. Dies kann bedeuten, das Sie Ihr Sperrkonto für ein zweites/drittes Jahr füllen müssen
Was passiert nach der Einreise?
Nach der Einreise müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken oder für die Ausübung Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.