Krankenversicherung

Krankenversicherung (Bild: Lothar Drechsel / istock.com)

Studierende sind gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten. Promovierende und Gastwissenschaftler*innen sind verpflichtet eine Krankenversicherung für sich und ihre mitreisenden Familienmitglieder abzuschließen.

Krankenversicherung für internationale Studierende

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private.

Alle Studierenden sind grundsätzlich versicherungspflichtig bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. sie müssen einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Unter bestimmten Bedingungen kann man sich jedoch auch aktiv von der Versicherungspflicht befreien lassen und stattdessen einer privaten Krankenversicherung beitreten. Diese Entscheidung ist für die Dauer Ihres Studiums bindend. Der Krankenversicherungsstatus muss für die Dauer Ihres Studiums aufrechterhalten werden.

Jede*r Studierende, der die Möglichkeit hat, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollte diese Möglichkeit nutzen, um im Falle einer Erkrankung, eines Besuchs der ärztlichen Sprechstunde oder im Krankenhaus oder gegebenenfalls auch einer bestehenden Vorerkrankung abgesichert zu sein.

Sollten Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden, raten wir ausdrücklich davon ab, sich für den billigsten Tarif zu entscheiden.

Studierende ab dem 30. Lebensjahr, Promovierende und Teilnehmer*innen an einem studienvorbereitenden Deutschkurs müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Bitte scrollen Sie nach unten und lesen Sie die spezifischen Informationen.

EU-/EWR-Bürger*innen und Bürger*innen aus Bosnien-Herzegowina, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, der Schweiz, Serbien, der Türkei, Tunesien und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland können unter Umständen in Ihrem Heimatland versichert bleiben. Bitte scrollen Sie nach unten und lesen Sie sich die spezifischen Länderinformationen durch.

+ Wie kann ich meinen Krankenversicherungsstatus für die Einschreibung an der TH Köln nachweisen?

Um an der TH Köln eingeschrieben werden zu können, muss eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland der TH Köln digital melden, welchen Versichertenstatus Sie in Deutschland haben. Dabei wird unterschieden, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. 

Bitte teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der TH Köln studieren möchten. Sobald Sie versichert sind, wird Ihre Krankenversicherung eine entsprechende Meldung an die TH Köln übermitteln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.

Auch Personengruppen, die privat oder im Heimatland versichert sind, müssen sich an eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wenden, damit eine Meldung der Krankenversicherung an die Hochschule erfolgen kann. 

Die Versichertenkarte (EHIC) oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung einer Krankenversicherung sind für die Einschreibung nicht ausreichend. Ohne die digitale Meldung Ihrer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung für den Zweck der Einschreibung nicht ausreichend ist, sondern nur für die Einreise und die ersten Tage im Land eine Absicherung gewährleistet.

+ Ich möchte mich in Deutschland gesetzlich versichern, bzw. bin bereits gesetzlich versichert. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an die von Ihnen gewählte gesetzliche Versicherung per E-Mail und stellen Sie einen Mitgliedsantrag. Diesen Prozess können Sie auch bereits aus dem Ausland starten.

Bitte teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie an der TH Köln studieren möchten. Sobald Sie versichert sind, wird Ihre Krankenversicherung eine entsprechende Meldung an die TH Köln übermitteln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.

Die von Ihnen gewählte Krankenversicherung wird nun eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die TH Köln übermitteln.

+ Ich stamme aus einem Land der EU / des EWR oder der Schweiz und bin dort versichert. Was muss ich tun?

Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können Sie sich von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bescheinigen lassen, dass Sie nicht versicherungspflichtig in Deutschland sind. Die Krankenversicherung meldet dies der TH Köln.

Hinweis: Sollten Sie während Ihres Studiums eine Arbeit (z.B. Mini-Job, Werkstudent*innen, geringfügige Beschäftigung, Praktikum etc.) aufnehmen oder deutsche Fördergelder (Bafög, Stipendien) erhalten, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern.
(Ausnahmen: Wenn Sie in Dänemark, Luxemburg oder Österreich versichert sind, können Sie auch bei Aufnahme einer Beschäftigung im Heimatland versichert bleiben.)

So gehen Sie vor:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an die von Ihnen gewählte Krankenversicherung mit folgenden Dokumenten:

  • Eine Kopie Ihrer EHIC
  • Eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
  • Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
  • Angabe der gewünschten Hochschule: TH Köln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.

Die von Ihnen gewählte Krankenversicherung wird nun eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die TH Köln übermitteln.

+ Ich stamme aus Bosnien-Herzegowina, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien. Was muss ich tun?

Mit einigen Ländern hat Deutschland ein zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenversicherung anerkennen lassen und sich von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Sie können sich vor der Abreise von Ihrer Krankenversicherung im Heimatland eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Erkundigen Sie sich welche medizinischen Leistungen in Deutschland damit abgedeckt sind.

Hinweis: Sollten Sie während Ihres Studiums eine Arbeit (z.B. Mini-Job, Werkstudent*innen, geringfügige Beschäftigung, Praktikum etc.) aufnehmen oder deutsche Fördergelder (Bafög, Stipendien) erhalten, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern.

So gehen Sie vor:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an die von Ihnen gewählte Krankenversicherung mit folgenden Dokumenten:

  • Eine Kopie Ihrer Bescheinigung
  • Eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
  • Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
  • Angabe der gewünschten Hochschule: TH Köln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.

Die von Ihnen gewählte Krankenversicherung wird nun eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die TH Köln übermitteln.

+ Ich wohne im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Großbritannien oder Nordirland haben und nicht in einem EU-Land, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz versichert sind, gelten Sie wahrscheinlich als im Vereinigten Königreich versichert und haben Anspruch auf eine GHIC. Bitte informieren Sie sich genauer beim NHS.

Mit Ihrer GHIC können Sie bis zum Ende Ihres Studiums medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen.

Hinweis: Sollten Sie jedoch während Ihres Studiums eine Arbeit (z.B. Mini-Job, Werkstudent*innen, geringfügige Beschäftigung, Praktikum etc.) aufnehmen oder deutsche Fördergelder (Bafög, Stipendien) erhalten, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern.

So gehen Sie vor:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an die von Ihnen gewählte Krankenversicherung mit folgenden Dokumenten:

  • Eine Kopie Ihrer GHIC
  • Eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
  • Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
  • Angabe der gewünschten Hochschule: TH Köln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.

Die von Ihnen gewählte Krankenversicherung wird nun eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die TH Köln übermitteln.

+ Ich möchte mich in Deutschland privat versichern, bzw. bin bereits privat versichert. Was muss ich tun?

Wenn Sie sich privat krankenversichern möchten oder bereits privat krankenversichert sind, müssen Sie sich offiziell von der Versicherungspflicht befreien lassen. Den Antrag erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Bitte denken Sie daran: Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, ist Ihre Entscheidung für die Dauer Ihres Studiums bindend. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während dieser Zeit nicht möglich.

Jede*r Studierende, der die Möglichkeit hat, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollte diese Möglichkeit nutzen, um im Falle einer Erkrankung, eines Besuchs der ärztlichen Sprechstunde oder im Krankenhaus oder gegebenenfalls auch einer bestehenden Vorerkrankung abgesichert zu sein.

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht maximal 3 Monate nach Semesterbeginn (01.03./01.09.) gestellt werden.

So gehen Sie vor:
Bitte reichen Sie folgende Dokumente bei der von Ihnen gewählten gesetzlichen Krankenversicherung per E-Mail ein.

  • eine Kopie Ihrer privaten Versicherung
  • eine Kopie Ihres Ausweises / Ihres Reisepasses
  • Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
  • Angabe der gewünschten Hochschule: TH Köln. Um das Verfahren zu beschleunigen, nennen Sie der Krankenversicherung bitte die „Absendernummer“ der TH Köln: H0000253.
  • Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. (Gilt nur für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Bitte lassen Sie sich den Antrag von der gewählten gesetzlichen Versicherung zuschicken.)

Die von Ihnen gewählte gesetzliche Krankenversicherung wird prüfen, ob Ihre private Versicherung als Krankenversicherung anerkannt ist. Bitte beachten Sie, dass die Qualität Ihrer privaten Krankenversicherung nicht geprüft wird. Es kann also sein, dass die Versicherung anerkannt wird, und dennoch Leistungen nicht übernommen werden und Sie diese selbst bezahlen müssen. Sollte die Versicherung nicht anerkannt sein, wird Sie die gesetzliche Krankenversicherung über Ihre Möglichkeiten informieren.

Die von Ihnen gewählte Krankenversicherung wird nun eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an die TH Köln übermitteln.

+ Was muss ich beachten, wenn ich 30 Jahre alt werde oder bereits über 30 bin?

Bitte beachten Sie, dass die studentische gesetzliche Krankenversicherung nur bis zu Ihrem 30. Geburtstag greift. Nach diesem Zeitpunkt müssen Sie sich für Ihr Studium freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Sind Sie bereits 30 Jahre alt, wenn Sie ihr Studium in Deutschland beginnen, müssen Sie sich privat versichern und den Versicherungsschutz während der Einschreibung an der TH Köln aufrecht erhalten.

Achten Sie bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung darauf, dass die gleichen medizinischen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Sollten Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden, raten wir ausdrücklich davon ab, sich für den billigsten Tarif zu entscheiden.

Bitte lesen Sie unter "Ich möchte mich in Deutschland privat versichern, bzw. bin bereits privat versichert. Was muss ich tun?" weiter.

+ Ich habe eine private ausländische Krankenversicherung, wird diese in Deutschland anerkannt?

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung aus einem anderen Land verfügen, dann klären Sie bitte vor Antritt des Aufenthaltes mit Ihrer Versicherung ab, welche Leistungen in Deutschland abgedeckt sind. Kontaktieren Sie vor der Einschreibung eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Diese prüft, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist.

Jede*r Studierende, der die Möglichkeit hat, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollte diese Möglichkeit nutzen, um im Falle einer Erkrankung, eines Besuchs der ärztlichen Sprechstunde oder im Krankenhaus oder gegebenenfalls auch einer bestehenden Vorerkrankung abgesichert zu sein.

Lesen Sie bitte unter "Ich möchte mich in Deutschland privat versichern, bzw. bin bereits privat versichert. Was muss ich tun?" weiter.

+ Ich promoviere oder nehme an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teil.

Wenn Sie promovieren oder an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teilnehmen, müssen Sie sich privat krankenversicherung und den Versicherungsschutz während der Einschreibung an der TH Köln aufrecht erhalten.

Absolvent*innen der studienvorbereitenden Deutschkurse empfehlen wir zur Einschreibung ins Fachstudium von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Achten Sie bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung darauf, dass die gleichen medizinischen Leistungen wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Sollten Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheiden, raten wir ausdrücklich davon ab, sich für den billigsten Tarif zu entscheiden.

Bitte lesen Sie unter "Ich möchte mich in Deutschland privat versichern, bzw. bin bereits privat versichert. Was muss ich tun?" weiter.

Krankenversicherung für internationale Gastwissenschaftler*innen

Für die Beantragung des Visums und die ersten Tage Ihres Aufenthaltes ist es ausreichend eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Spätestens bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist es erforderlich, dass Sie eine Krankenversicherung für Ihren gesamten Aufenthaltszeitraum nachweisen. Es ist daher sinnvoll sich schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland mit Ihrem Versicherungsschutz zu beschäftigen und bei Bedarf eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.

+ Ich möchte mich in Deutschland versichern. Was für Möglichkeiten habe ich?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Für internationale Forscher*innen besteht die Pflicht eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, wenn Sie mit einem deutschen Arbeitsvertrag in Deutschland beschäftigt sind.

Gleichzeitig ist der Arbeitsvertrag auch eine wichtige Voraussetzung, um sich in der gesetzlichen Krankenversicherung als internationaler Forscher*in versichern zu dürfen.

Wenn Sie gesetzlich in Deutschland krankenversichert sind, gibt es die Möglichkeit Familienmitglieder mitzuversichern. Auskunft können Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland geben.

Private Krankenversicherung

Für Gastwissenschaftler*innen, die selbst finanziert oder mit Stipendium nach Deutschland einreisen besteht in der Regel nur die Möglichkeit sich und Ihre Familienmitglieder bei einer privaten Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes zu versichern.

Die Beiträge für die private Krankenversicherung richten sich in der Regel nach Ihrem Alter, Beruf, Gesundheitszustand und nach den Leistungen, die Sie gerne versichern möchten.

Wenn Sie dann in Deutschland eine ärztliche Sprechstunde aufsuchen, erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie zunächst bezahlen müssen und dann zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Wenn Unklarheit besteht, welche Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung vor einer Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt.

Personen mit Vorerkrankungen müssen sich darauf einstellen, dass ihre Vorerkrankungen in der Regel von der privaten Versicherung in Deutschland ausgeschlossen werden. Alle Kosten, die in Verbindung mit der Behandlung einer Vorerkrankung entstehen, müssen dann selbst getragen werden. Ähnliches gilt für Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen. Hier übernehmen private Versicherungen in der Regel keine Kosten, wenn die Schwangerschaft schon vor der Einreise nach Deutschland begonnen hat.

Daher wird Personen mit Vorerkrankungen empfohlen sich vor der Einreise nach Deutschland mit notwendigen Medikamenten zu versorgen sowie einem ärztlichen Schreiben, das die Notwendigkeit der Einführung dieser Medikamente nach Deutschland bescheinigt. So können Sie Kosten sparen und vermeiden Probleme bei der Einreise.

+ Ich stamme aus einem Land der EU / des EWR oder der Schweiz und bin dort versichert.

Sind Sie in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz pflichtversichert, können Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei allen Vertragsärzt*innen der gesetzlichen Krankenversicherungen ( auch sogenannten „Kassenärzt*innen“) alle medizinisch notwendigen Sachleistungen in Anspruch nehmen. Sie wählen dazu beim ersten ärztlichen Besuch eine aushelfende deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus.

Sollten Sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die nicht zu den medizinischen notwendigen Sachleistungen nach deutschem Recht zählen, erhalten Sie eine ärztliche Privatrechnung. Diese Rechnung kann in der Regel auch nicht von der Versicherung im Heimatland erstattet werden. Ein Krankenrücktransport ins Heimatland wird auch nicht durch Ihre Versicherung im Heimatland abgedeckt. Um diese Leistungen abzusichern, empfiehlt es sich ggf. eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Sollten Sie gezielt zum Zwecke einer medizinischen Behandlung nach Deutschland eingereist sein, können die Leistungen nicht auf Basis der EHIC in Anspruch genommen werden. Sind medizinische Behandlungen vor der Abreise absehbar, insbesondere auch Krankenhausleistungen, empfehlen wir, dies mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland im Vorfeld abzusprechen.

Da ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland besteht und Sie sich nur vorübergehend (im Rahmen einer Entsendung bis zu 24 Monate) in Deutschland aufhalten werden, benötigen Sie zusätzlich noch eine A1 Bescheinigung von der heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde.

+ Ich stamme aus Bosnien-Herzegowina, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien und bin dort versichert.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung in Ihrem Heimatland und klären, ob und welche Leistungen Ihre Krankenversicherung in Deutschland abdeckt sowie welche Formulare Sie benötigen, um solche Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

+ Ich habe eine private ausländische Krankenversicherung, wird diese in Deutschland anerkannt?

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland verfügen, dann klären Sie bitte vor Antritt des Aufenthaltes mit Ihrer Versicherung ab, welche Leistungen in Deutschland abgedeckt sind und lassen sich dies schriftlich bestätigen. Sobald Sie angereist sind, gehen Sie mit Ihren Unterlagen dann zu einer deutschen gesetzlichen Krankversicherung. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. 

Ab diesem Datum:

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