Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Master werden an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften - Wir beraten Sie gerne!

Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (Master) (Bild: iStock.com / courtnryk)

Die Erwartungen und Anforderungen an ein Masterstudium unterscheiden sich sehr von denen eines Erststudiums. Zudem ist oft die private und berufliche Situation eine andere. Gerne beraten wir Sie über die Perspektiven und Möglichkeiten eines Masterstudiums an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften und welche Angebote wir für Sie bereithalten.

Team Studium und Lehre

Die Mitarbeiter*innen des Teams Studium und Lehre beraten umfassend zu Fragen rund um das Studium an der Fakultät.

Häufig gestellte Fragen

+Welche Abschlüsse berechtigen zur Zulassung?

Die fachliche Qualifikation wird nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus den Bereichen der Sozialen Arbeit (Sozialarbeit) der angewandten Sozialwissenschaften, der Kindheitspädagogik, der Erziehungswissenschaften, der Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie benachbarter sozialwissenschaftlicher Fächer.

+Kann ich mich auch ohne einen fertigen Abschluss bewerben?

Ja, Sie können Ihren Abschluss bis Ende Oktober nachreichen. Für die Bewerbung müssen Sie einen aktuellen Notenspiegel einreichen.

+Brauche ich Praxiserfahrungen vor oder während des Studiums?

Vor dem Studiums werden keine Praxiserfahrungen vorausgesetzt. Praxiserfahrungen werden im Rahmen des Modul „Studienbegleitender Praxisteil“ im Umfang von 210 Zeitstunden im ersten und zweiten Semester begleitend zum Studienbetrieb gesammelt. Dieses ist fachlich in den Studienverlauf integriert. Die anvisierte Transferleistung zwischen Theorie und Praxis wird von Beginn an angestoßen und im Verlaufe des Studiums und im Hinblick auf die Masterthesis zunehmend vertieft.

+Wie viele Studienplätze und wie viele BewerberInnen für diese gibt es?

30 Studienplätze werden jeweils zum Wintersemester vergeben. Im Schnitt erreichen uns 70 Bewerbungen.

+Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Auswahl unter den geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach der Note des Abschlusses des Erststudiums und dem Ergebnis einer Eignungsfeststellungsprüfung. Dabei werden für die Ermittlung des Rangfolgeplatzes die Note des Abschlusses des Erststudiums mit 51% und die des Ergebnisses der Einstufungsprüfung mit 49% gewichtet. Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst je eine 90minütige Klausur in den zwei Bereichen Recht und Psychologie. Die Klausur im Bereich Recht umfasst das Sozial- und Jugendrecht. Die Klausur im Bereich Psychologie überprüft Grundlagenkenntnisse aus der Entwicklungs- und Sozialpsychologie und der Psychopathologie. Die Klausuren werden von den Lehrenden des Masterstudiengangs gestellt und entsprechend benotet.

+Wann erfahre ich, ob ich zugelassen werde?

Die Eignungsfeststellungsprüfung findet in der Regel in der ersten Juliwoche statt. Die Zulassungsbescheide werden in der Regel bis spätestens Mitte August verschickt.

+Wann finden die Veranstaltungen statt?

Die Veranstaltungen finden in der Regel ganztägig donnerstags bis samstags (von 9:45 bis 17:45 oder 16:45) statt. Darüber hinaus kann etwa einmal im Semester eine Blockveranstaltung über eine gesamte Woche geplant sein.

+Kann ich nebenbei arbeiten?

Der konsekutive Master-Studiengang ist als ein Vollzeitstudium konzipiert, welcher mit einer Teilzeittätigkeit (von max. einer halben Stelle) zu vereinbaren ist.

+Welche Kosten entstehen?

Für den Masterstudiengang werden die allgemeinen Semestergebühren (Sozialbeitrag, AStA- und Mobilitätsbeitrag) erhoben. Es fallen keine Studiengebühren an. Bei Exkursionen haben Studierende einen Eigenanteil an den Kosten zu tragen.

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