FAQs und Glossar

zur Studiengangentwicklung, Qualitätssicherung und Akkreditierung finden Sie unter

Bei weiteren Fragen zum Thema Akkreditierung

wenden Sie sich gerne an unser Team unter akkreditierung@th-koeln.de.

Curriculumentwicklung / Curriculumwerkstatt

Susanne Gotzen
Zentrum für Lehrentwicklung
Telefon: +49 221-8275-3811
E-Mail: susanne.gotzen@th-koeln.de

Studien- und Prüfungsrecht

Informationen des Justiziariats u.a. zur Rahmenprüfungsordnung finden Sie unter:

Studiengangentwicklung

Die Qualitätskreisläufe der Studiengangentwicklung integrieren die wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium an der TH Köln. Im Zentrum der Studiengangentwicklung steht das Konzept der Curriculumwerkstatt als Format der (Weiter)Entwicklung aller Studiengänge der Hochschule.

Ablauf: Entwicklung neuer Studiengänge

Bevor die Fakultät mit der Curriculumwerkstatt beginnt, überprüft das Präsidium, ob die Studiengangidee mit dem Profil und den Zielen der Hochschule übereinstimmt. Falls ja, wird die Idee im Rahmen der Curriculumwerkstatt konkretisiert. Hierbei kann das Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) die Fakultät unterstützen. Anschließend werden Ergebnisse der Curriculumwerkstatt von der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) auf Grundlage der in den Strategischen Leitlinien hinterlegten Kriterien für Studiengänge sowie mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen und an die Akkreditierung von Studiengängen gerichteten Anforderungen begutachtet. Die SK1 spricht auf dieser Grundlage eine Empfehlung an das Präsidium aus. Das Präsidium entscheidet abschließend – ggf. unter Auflagen – über die Akkreditierung und Aufnahme des Studienbetriebs.

Ablauf: Weiterentwicklung bestehender Studiengänge

Die Weiterentwicklung bestehender Studiengänge erfolgt kontinuierlich im Rahmen der jährlichen Studiengangreflexion sowie der umfassenden Curriculumwerkstätten unter Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen und Monitoringdaten. In dieser sind insbesondere die folgenden Fragen zu adressieren:

  • Konnte das Konzept des Studiengangs wie geplant umgesetzt werden?
  • Sind Anpassungen, Änderungen an der Modulstruktur, einzelnen Modulen oder dem Prüfungskonzept erforderlich?
  • Implizieren Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Fachwissenschaften Änderungen am Studiengangkonzept?

Die Ergebnisse der Curriculumwerkstatt werden durch die Fakultät dokumentiert. Identifizierte Reformbedarfe werden anschließend – ggf. in Form einer wesentlichen Änderung – umgesetzt bzw. im Rahmen der Reakkreditierung beachtet.

Arbeitshilfen: Dokumentation, Prüfung SK1, Qualitätsbericht

Für die (Weiter-)Entwicklung ihrer Studiengänge stehen den Fakultäten verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung. Diese können Sie im Folgenden oder  unter Downloads auf einen Blick herunterladen.

Ablaufpläne und Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen

Für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Studiengänge stehen den Fakultäten Ablaufpläne zur Verfügung. Diese beschreiben alle notwendigen Schritte, die das interne Qualitätssicherungssystem der TH Köln für diese Fälle vorsieht. Für die interne Akkreditierung steht außerdem ein Muster eines Zeitplans zur Verfügung. Kooperationsstudiengänge, die weiterhin die externe Programmakkreditierungsverfahren durchlaufen, können ebenfalls auf den dazu passenden Ablaufplan zurückgreifen. Auch steht ein Ablaufplan für die Einstellung eines Studiengangs zur Verfügung.

Den einzelnen Schritten sind zur Ergebnissicherung Dokumentationsformate zugeordnet, die nachvollziehbar das Durchlaufen des internen Qualitätssicherungssystems belegen.Für die Archivierung dieser notwendigen Dokumentation steht allen Fakultäten ein Netzwerklaufwerk mit einer vordefinierte Ordnerstruktur zur Verfügung. Im jeweiligen Ablaufplan finden Sie auch Hinweise, welche Dokumente in welchem Ordner auf diesem Netzwerklaufwerk abgelegt werden sollen.

Prüfung von Studiengangdokumenten in der SK1

Für die Erstellung der erforderlichen Studiengangdokumente gibt es verbindliche Vorlagen. Diese dienen den Fakultäten zur Arbeitserleichterung und stellen sicher, dass die eingereichten Dokumente den für die Akkreditierung erforderlichen Standards genügen. Diese Vorlagen sind:

  • Kurzbericht: Der Kurzbericht gibt Auskunft über die wesentlichen Ziele und Inhalte eines Studiengangs und die darin involvierten Aussagen und Bewertungen externer Akteure. In einem zweiten Teil finden sich Erläuterungen zu Gegenstand und Inhalt der verschiedenen Dokumentationsanforderungen, um ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen. Diese Erläuterungen sind nicht selbst Gegenstand des Berichts. Der Umfang der Darstellung des Studiengangs durch die Fakultät soll 8-10 Seiten nicht überschreiten.

  • Modulhandbuch (Deutsch | Englisch): Durch eine verbindliche, hochschulweite Vorlage wird sichergestellt, dass die Modulbeschreibungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Als wichtige Referenz für Studierende und Studieninteressierte umfasst sie überdies u. a. eine Darstellung des Absolvent*innenprofils samt Handlungsfeldern sowie des Studienverlaufsplans. Die Vorlage ist in deutscher und englischer Version verfügbar.

  • Modulmatrix: Die Modulmatrix bildet alle Module eines Studiengangs auf die Handlungsfelder und die als Absolvent*innenprofil zu erwerbenden Kompetenzen ab. Darüber hinaus zeigt die Modulmatrix an, inwieweit einzelne Module die Umsetzung ausgewählter Studiengangkriterien realisieren. Zur Modulmatrix gehört auch die Auflistung aller Prüfungen – als Grundlage für die Bewertung der Prüfungslast (Tabellenblatt 2).

  • Rahmenprüfungsordnungen: Die Rahmenprüfungsordnungen geben die Textteile vor, die in allen Prüfungsordnungen unverändert übernommen werden müssen. Sie weisen darüber hinaus die Bereiche aus, die individuell an die Besonderheiten eines Studiengangs angepasst werden können. Die Vorlagen sowie weitere Arbeitshilfen, Erläuterungen etc. finden Sie auf den intenen Seiten des Justiziariats.

  • Checkliste externe Begutachtung: Für die Durchführung der externen Begutachtung muss zwingend die zur Verfügung gestellte Checkliste verwendet werden. Sie liegt auf Deutsch und auf Englisch vor.  Die Checkliste umfasst die gemäß geltendem Akkreditierungsrecht zu prüfenden fachlich-inhaltlichen Kriterien, und dient der Dokumentation des Ergebnisses der externen Begutachtung. Je nach Begutachtungsformat (z. B. bei durchgeführten Begehungen oder virtuellen Austauschformaten) sind getroffene Aussagen der Gutachter*innen überdies im Sinne eines Ergebnisprotokolls festzuhalten. Eine entsprechende Protokoll-Vorlage finden Sie hier. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese wird hochschulintern geprüft.

  • Bestätigung Dekan*in: über die für den Studienbetrieb hinreichenden personellen und sächlichen Ressourcen. Wählen Sie bitte entweder die Vorlage für Studiengänge, die nur einer Fakultät zugeordnet sind, oder die Vorlage für fakultätsübergreifende Studiengänge.

Externe Gegutachtung

Studiengänge der TH Köln müssen im Zuge ihrer internen (Re)Akkreditierung aufgrund rechtlicher Vorgaben trotz der Systemakkreditierung der Hochschule die Durchführung einer externen Begutachtung durch ein geeignetes Gutachter*innengremium nachweisen. Zur Beauftragung der Gutachter*innen benötigen Sie den Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags sowie den vorformulierten Werkvertrag selbst. Umfassende Erläuterungen zur Zusammenstellung der notwendigen Gutachter*innen sind in einem separaten  Merkblatt zu finden.

Qualitätsbericht

Im zweijährlichen Turnus verfasst die Fakultät einen Qualitätsbericht zur Studiengangentwicklung, welcher die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Curriculumwerkstatt zusammenfasst. Als Arbeitshilfe zum Verfassen dieses Berichts wurden Leitfragen verfasst, die einen hochschulweit einheitlichen Orientierungsrahmen bieten.

Downloads auf einen Blick

Hier finden Sie alle Dokumente thematisch gebündelt zum Download:

Ablaufpläne

Externe Begutachtung

Vorlagen für die interne Akkreditierung

Weitere Dokumente

Ordnungen, Kriterien, Leitlinien etc.

Merkblätter

Dokumentation

FAQs und Glossar

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wenden Sie sich gerne an unser Team unter akkreditierung@th-koeln.de.

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