Bei weiteren Fragen zum Thema Akkreditierung

wenden Sie sich gerne an unser Team unter akkreditierung@th-koeln.de.

FAQs zur Studiengangentwicklung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um Studiengangentwicklung, Qualitätssicherung und Akkreditierung.


Systemakkreditierung (Interne Akkreditierung)

+ Was bedeutet „systemakkreditiert“?

Die TH Köln ist seit Dezember 2020 durch die Stiftung Akkreditierungsrat als systemakkreditierte Hochschule anerkannt. Als solche hat sie das Recht erworben, ihre Studiengänge grundsätzlich mittels ihres etablierten Qualitätsmanagementsystems selbst („intern“) akkreditieren zu dürfen.

Mittels ihres systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems vereint die TH Köln die gesetzlich geforderte, turnusmäßige Qualitätssicherung ihrer Studiengänge (Akkreditierung) mit der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung ihrer Studiengänge unter Einbezug hochschuleigener Maßgaben gemäß Hochschulentwicklungsplan 2030 und ihrer Strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium.

+ Die Akkreditierung eines Studiengangs läuft aus. Was ist zu tun?

Maßgeblich ist hierfür der Prozess der internen Akkreditierung: Rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Akkreditierung führt die Fakultät eine umfassende Curriculumwerkstatt durch, in der die Studiengangziele, das Absolvent*innenprofil etc. intensiv reflektiert werden und der Studiengang ggf. insgesamt überarbeitet wird; unter Einbeziehung externer Expertise sowie einer abschließenden externen Begutachtung. Die einzelnen Verfahrensschritte sind im Ablaufplan für bestehende Studiengänge bzw. neue Studiengänge dargestellt.

+ An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Ablaufplan habe?

Sofern Ihnen Ihr konkreter Ansprechpartner*in nicht bekannt ist, können Sie sich unter akkreditierung@th-koeln.de an das Hochschulreferat 4 Qualitätsmanagement wenden.


Externe Begutachtung

+ Was ist die externe Begutachtung und warum ist sie notwendig?

Trotz der Systemakkreditierung der TH Köln bleibt die Integration eines externen peer reviews für die (Re)Akkreditierung von Studiengängen gemäß europäischer und nationaler Vorgaben unabdingbar.

Studiengänge der TH Köln müssen daher auch zum Zwecke ihrer internen (Re)Akkreditierung die Durchführung einer externen Begutachtung durch ein geeignetes Gutachtergremium nachweisen. Diese erfolgt zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben mittels der zur Verfügung gestellten Checkliste. Hierbei müssen alle aufgeführten Kriterien durch alle Vertreter*innen der genannten Statusgruppen betrachtet werden, eine „Aufteilung“ der Kriterien unter den Gutachter*innen ist nicht zulässig.

Eine Vor-Ort-Begehung durch die Gutachter*innen ist, im Gegensatz zur Programmakkreditierung durch Akkreditierungsagenturen, nicht zwingend erforderlich.

In Abgrenzung zur Verwendung des Begriffs externe Expertise, der sich auf die Ableitung der Studiengangsziele und des Absolvent*innenprofils im Rahmen der Curriculumwerkstatt bezieht, betrachtet die externe Begutachtung das gesamte Studiengangkonzept und seine Umsetzung.

+ Wann und wie ist die externe Begutachtung durchzuführen?

Die externe Begutachtung wird vor der Beratung der Studiengangdokumente in der SK1 durchgeführt. Dies sollte bei den Planungen zum zeitlichen Ablauf des internen Akkreditierungsprozesses frühzeitig berücksichtigt werden. Ihre Ergebnisse und die darauf bezogene Stellungnahme der Fakultät sind ihrerseits Teil der Prüfung des Akkreditierungsantrags durch die SK1. Damit die externen Gutachter*innen zu Konzept und Umsetzung des Studiengangs Stellung nehmen können, liegen ihnen die folgenden Studiengangdokumente in der finalen, vom Fakultätsrat abgestimmten Form vor: Der Kurzbericht, das Modulhandbuch und die Modulmatrix, die Dokumentation zu den sächlichen und personellen Ressourcen sowie die Prüfungsordnung. Letztere ist bereits mit dem zuständigen Justiziariat abgestimmt.

Der Gegenstand der externen Begutachtung sind fachlich-inhaltliche Prüfkriterien gemäß der gesetzlichen Grundlagen für die Akkreditierung von Studiengängen. Diese liegen zusammengefasst als Checkliste zur externen Begutachtung vor, die sowohl in einer deutschen als auch einer englischen Version vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese werden intern durch verschiedene Hochschulreferate geprüft. Die Checklisten dienen Fakultäten und externen Gutachter*innen gleichermaßen zur Orientierung und geben darüber hinaus das Format vor, mit dem die Gutachter*innen ihre Bewertungen dokumentieren.

Die Fakultäten haben die Möglichkeit, auf Aussagen und Empfehlungen der externen Begutachtung durch Änderungen an ihren Studiengangdokumenten zu reagieren, bevor diese der SK1 vorgelegt werden. Die Änderungen sind kenntlich zu machen und Gegenstand der Diskussion in der SK1.

+ Wie stelle ich das Gremium für die externe Begutachtung unter Berücksichtigung der relevanten Vorgaben zusammen?

Die Fakultäten akquirieren die Gutachter*innen für die externe Begutachtung. Für ihre Bestellung gelten Befangenheitskriterien, um Interessenkonflikte ausschließen zu können. Umfassende Erläuterungen zur Zusammenstellung der notwendigen Gutachter*innen sind in einem separaten Merkblatt zu finden.

Zur Beauftragung der externen Gutachter*innen benötigen Sie den Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags sowie den vorformulierten Werkvertrag selbst.

Die Finanzierung der Pauschalvergütung erfolgt über das Budget der Fakultät/der Akademie. Die Höhe der Pauschalvergütung beträgt 500,00 Euro (brutto) inkl. sämtlicher Nebenkosten. Sie ist in gleicher Höhe an alle Gutachter*innen unabhängig von der Statusgruppe auszuzahlen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Personen, die als externe Expert*innen an einer Curriculumwerkstatt mitgewirkt haben, aufgrund der zu beachtenden Vorgaben zur Unbefangenheit nicht anschließend als externe Gutachter*innen eingesetzt werden können.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen hierzu gerne jederzeit an akkreditierung@th-koeln.de.

+ Ist das Format der Begutachtung vorgegeben?

Die Begutachtung setzt mindestens eine Bewertung des Studiengangs auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen voraus. Diese müssen daher alle Informationen bereitstellen, die für eine Beurteilung des Studiengangs gemäß der Checkliste (deutsche Version | englische Version) für die Gutachter*innen erforderlich sind. Darüber hinaus ist ein Austausch sowohl über auditive und/oder visuelle Kommunikationsmedien als auch in Präsenz an der Hochschule möglich. Die Entscheidung über das Format, in dem die Begutachtung durchgeführt wird, liegt bei den Gutachter*innen.

Sofern die Bewertung eines Studiengangs nicht nur auf Grundlage der Studiengangsdokumente erfolgt, ist der Ablauf des zusätzlich gewählten Begutachtungsformats und sind die in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen der Gutachter*innen im Sinne eines Ergebnisprotokolls festzuhalten. Das Protokoll, für das ein standardisiertes Format zur Verfügung steht, ist Bestandteil der Unterlagen, die der SK1 im Rahmen eines internen Akkreditierungsverfahrens von der Fakultät zur Verfügung gestellt werden.

+ Wie beauftrage ich die externe Begutachtung?

Das Vorgehen zur Beauftragung der externen Gutachter*innen ist im Merkblatt Externe Begutachtung beschrieben.

+ Wie erfolgt die Finanzierung? Welche Vergütung sollen die Gutachter*innen erhalten?

Die Finanzierung der Pauschalvergütung erfolgt über das Budget der Fakultät/ der Akademie. Die Höhe der Pauschalvergütung beträgt 500,00 Euro (brutto) inkl. sämtlicher Nebenkosten. Sie ist in gleicher Höhe an alle Gutachter*innen unabhängig von der Statusgruppe auszuzahlen.


Ständige Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1)

+ Welche Rolle hat die SK1? Wer sind die Mitglieder?

Die SK1 berät das Präsidium in allen grundsätzlich bedeutsamen Fragen von Lehre und Studium. Die SK1 ist insbesondere zuständig für die Abgabe von Empfehlungen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen. Sie prüft in geregelten Verfahren die Einhaltung der hierfür verbindlichen Qualitätsstandards in Lehre und Studium. Darüber hinaus trägt die SK1 für die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems Verantwortung.

Aufgaben und Vorgehen der SK1 werden in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt. Dort findet sich in § 3 Absatz 1 und 2 auch eine Übersicht über die Zusammensetzung des Gremiums.

Nähere Informationen zur SK1 und die Sitzungstermine finden Sie hier (interne Seite).

+ Wann wird die SK1 tätig?

Eine Prüfung von Studiengangdokumenten durch die SK1 erfolgt immer dann, wenn

  • die interne Akkreditierung eines Studiengangs ansteht - erstmals oder als Re-Akkreditierung,
  • die Verlängerung der Akkreditierung eines Studiengangs beantragt wird,
  • wenn wesentliche Änderungen an einem Studiengang vorgenommen werden sollen (siehe Merkblatt zu wesentlichen Änderungen) oder
  • wenn die Schließung eines Studiengangs zur Diskussion steht.

+ Welche Dokumente benötigt die SK1 von den Fakultäten? Gibt es Vorlagen dafür?

Für die Einreichung von Studiengangdokumenten in der SK1 gibt es verbindliche Vorlagen, um zum einen den Fakultäten die Arbeit zu erleichtern, indem sie auf vorgegebene Muster zurückgreifen können; zum anderen wird dadurch sichergestellt, dass die für die Akkreditierung erforderlichen Dokumente alle denselben Standards genügen.

Die der SK1 sowie den externen Gutachter*innen vorzulegenden Dokumente sind in Abschnitt 8 der Kurzbericht-Vorlage aufgelistet. Die hierzu verbindlich zu verwendenden Vorlagen finden Sie auf der Seite Studiengangentwicklung.

Alle einzureichenden Dokumente legen die Fakultäten der SK1 in der finalen, durch den Fakultätsrat abgestimmten Fassung vor.

+ Wo hinterlege ich die Dokumente?

Alle notwendigen Unterlagen legen Sie bitte mindestens drei Wochen vor Sitzungstermin der SK1 auf dem Netzlaufwerk „Qualitätssicherung Lehre und Studium“ im Ordner „…/Ihre Fakultät/Ihr Studiengang/4_Version SK1_SG-Dokumente“ ab und benachrichtigen hierüber Frau Claudia Tischler (claudia.tischler@th-koeln.de) per E-Mail.

+ Mit welchem zeitlichen Vorlauf muss ich die SK1 einbinden?

Bei der Planung des zeitlichen Ablaufs einer internen Akkreditierung oder einer wesentlichen Änderung an einem Studiengang ist nicht nur das Datum von Bedeutung, an dem die bisherige Akkreditierung ausläuft. Darüber hinaus sind weitere Vorlaufzeiten und Fristen etwa aufgrund Bewerbungszeitraumen und dem vorausgehendem Studiengangmarketing sowie für die Abbildung neuer bzw. veränderter Studiengänge im Campusmanagementsystem zu beachten.

Intendierte Änderungen an einer Prüfungsordnung müssen rechtzeitig mittels der hierfür zur Verfügung gestellten „Checkliste für die Änderung einer Prüfungsordnung“ samt Anlagen an die zuständige Teamleistung des Studien- und Prüfungsservices (SPS) übermittelt werden, damit diese in die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und/oder den Studienbetrieb überführt werden können. Die Mitteilung der intendierten Änderung zu folgenden Fristen ist zu beachten:

  • Umsetzung zum WiSe: Übermittlung bis zum 1.8. des Vorjahres
  • Umsetzung zum SoSe: Übermittlung bis zum 1.5. des Vorjahres

Die Freigabe der SK1 muss (ggf. unter Auflagen) zu folgenden Fristen vorliegen, damit für den Studiengang rechtzeitig geworben und dazu beraten werden kann, sowie die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und der Studienbetrieb vorbereitet werden können:

  • Start des Studienbetriebs zum WiSe: Freigabe bis zum 2.1. des Jahres
  • Start des Studienbetriebs zum SoSe: Freigabe bis zum 1.8. des Vorjahres

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den Ablaufplänen, die den Gesamtprozess der internen Akkreditierung sowohl für neue als auch eingeführte Studiengänge detailliert beschreiben. Bitte geben Sie alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen frühzeitig an Frau Claudia Tischler (claudia.tischler@th-koeln.de) weiter, damit alle erforderlichen organisatorisch-administrativen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.

+ Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung der SK1 zu meinem Studiengang nicht übereinstimme?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdegremium gemäß § 13 Evaluationsordnung einzuschalten, das eine Prüfung des Vorgangs vornimmt.


Verlängerung einer Akkreditierung

+ Wann kann eine bestehende Akkreditierung verlängert werden?

Das Präsidium kann nur in den unten genannten, begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung der Akkreditierung aussprechen. 

Diese Fälle sind:

  • Verlängerung der Akkreditierung für auslaufende Studiengänge
  • Verlängerung der Akkreditierung im Zuge der Vorbereitung eines Bündelverfahrens (bis max. 2 Jahre)

Hierzu wird zunächst durch den*die Dekan*in ein formloser Antrag bei der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) eingereicht. Die SK1 spricht eine Empfehlung aus und legt diese zur Entscheidung dem Präsidium vor.

Im Antrag sind die

  • Gründe für die Verlängerung nachvollziehbar erläutert und
  • eine Meilensteinplanung (Zeitplanung) für die wesentlichen Aktivitäten des internen Akkreditierungsverfahrens (Durchführung der Curriculumwerkstatt, externe Begutachtung und Plantermin SK1) dargestellt.

Der Antrag umfasst ein Bestätigungsschreiben des*der Dekan*in,  dass für den Zeitraum der Verlängerung

  • die personelle und sächliche Ausstattung für einen reibungslosen Studienbetrieb gesichert ist,
  • keine wesentlichen Änderungen (vgl. §12 Absatz 7 der Evaluationsordnung) am Studiengang und
  • keine Änderungen an der Prüfungsordnung erfolgen.

Einen vorbereiteten Textbaustein für das Bestätigungsschreiben können Sie hier als Word-Datei herunterladen.

Hinweis: Eine Verlängerung aus anderen als den o. g. Gründen ist nicht möglich. Sollte Ihnen die Einhaltung der angegebenen Vorlaufzeiten und Fristen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Hochschulreferat Qualitätsmanagement unter akkreditierung@th-koeln.de.


Kooperationsstudiengänge mit externen Partner*innen

+ Wie werden Kooperationsstudiengänge akkreditiert?

Die Akkreditierung von Kooperationsstudiengängen erfolgt in Abstimmung zwischen Präsidium und Fakultät abhängig vom spezifischen Kontext des betreffenden Studiengangs entweder durch das systemakkreditierte Qualitätsmanagementsystem der TH Köln (interne Akkreditierung) oder ggf. der Partnerhochschule oder mittels externer Programmakkreditierung. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen hierzu an das Hochschulreferat Qualitätsmanagement.

+ Müssen Kooperationsstudiengänge in die SK1?

Unabhängig davon, ob ihre Akkreditierung auf internem oder externem Wege, werden im Sinne der hochschulischen Qualitätssicherung von Lehre und Studium alle zu (re)akkreditierenden Studiengänge durch die SK1 betrachtet, einschließlich Kooperationsstudiengängen.

Bei intern akkreditierten Studiengängen spricht die SK1 anschließend Empfehlung an das Präsidium über die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats aus. Bei extern akkreditierten Studiengängen übermittelt die SK1 anschließend Anregungen zur weiteren Qualitätsverbesserung an die betreffenden Studiengänge.

+ Der Kooperationsstudiengang soll das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen - was ist zu tun?

Sofern sich die Kooperationspartner*innen darauf verständigen, den Studiengang auf der Grundlage des internen Qualitätssicherungssystems der TH Köln akkreditieren zu lassen, ist ein formloser Antrag mit Beantwortung folgender Fragen an das Hochschulreferat Qualitätsmanagement zu übermitteln:

  • Um welche Form der Kooperation handelt es sich (Modulaustausch, Joint Degree, Double Degree, Franchise-Studiengang)?
  • Welche Anteile haben die jeweiligen Kooperationspartner*innen am Curriculum?
  • Werden die Module der*des Kooperationspartner*in explizit für diesen Studiengang angeboten oder handelt es sich um Module aus anderen Studiengängen?
  • Wenn es sich um Module aus anderen Studiengängen handelt: sind diese Studiengänge akkreditiert? Falls ja, in welcher Form (Programm-/Systemakkreditierung) und mit welcher Laufzeit?
  • Welche Verfahren der Qualitätssicherung in Studium und Lehre werden angewendet? Wie wird sichergestellt, dass in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Regeln des Qualitätssicherungssystems der TH Köln bei dem*der Kooperationspartner*in Anwendung finden?
  • Ist die personelle und sächliche Ausstattung der*des Kooperationspartner*in zur Umsetzung der Module nachweislich sichergestellt und verbindlich vereinbart?

Der Antrag wird im Folgenden durch die SK1 unter Einbezug einer Stellungnahme des Justiziariats geprüft und anschließend dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt.


Studiengänge mit besonderem Profilanspruch

+ Was ist bei der Akkreditierung dualer Studiengänge zu beachten?

Für duale (d. h. praxis- bzw. ausbildungsintegrierende) Studiengänge bestehen eine Reihe von zusätzlichen Vorgaben in Hochschulgesetz und Akkreditierungsrecht, die zu beachten sind.

Ein Studiengang darf als „dual“ bezeichnet und beworben werden, wenn die Lernorte (mindestens Hochschule oder Berufsakademie und Betrieb) systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt sind. (§12 Abs. 7 MRVO / StudAkVO)

Hiervon zu unterscheiden sind (berufs-, praxis-, oder ausbildungs-)begleitende Studiengänge, in denen lediglich die zeitlich parallele Verfolgung zweier Tätigkeiten ermöglicht wird.

Das Hochschulreferat Qualitätsmanagement hält hierzu ein umfassendes Merkblatt zu den Anforderungen sowie der notwendigen Dokumentation und Prüfung dualer Studiengänge bereit, und berät Sie hierzu gern.

Falls Sie eine (Re-)Akkreditierung eines dualen Studiengangs planen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig unter akkreditierung@th-koeln.de.


Dokumentation

+ Welche Dokumentationsanforderungen gibt es und warum?

Die Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Systemakkreditierung dienen dazu, die Umsetzung und Anwendung der das Qualitätssicherungssystem der TH Köln definierenden Merkmale nachhalten zu können.

Die Dokumentation dient zugleich der Ergebnissicherung, auf der aufbauend Ziele, Maßnahmen und Evaluation der Zielerreichung fortgeschrieben und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ausgewiesen werden sollen. Zu den Dokumentationsanforderungen gehört darüber hinaus die Dokumentation der beteiligten Personen.

Eine auf einem gemeinsamen Netzlaufwerk vorgehaltene Ordnerstruktur unterstützt die Fakultäten dabei, alle erforderlichen Dokumentationsanforderungen nachhalten zu können.

+ Wie verwende ich die Ordnerstruktur und welche Dokumente werden in den Ordnern abgelegt?

Zur Ablage von Studiengangdokumenten/Ergebnisdokumenten ist eine vordefinierte Ordnerstruktur auf dem Netzlaufwerk hinterlegt. So ist sichergestellt, dass weitere im Qualitätssicherungsprozess beteiligte Hochschuleinheiten gezielt auf relevante Dokumente zugreifen können. Aufgrund dieses Bezugs soll die vordefinierte Ordnerstruktur nicht verändert werden.

+ Wo lege ich Dokumente ab, zu denen keine Ordner vorhanden sind?

Grundsätzlich sollten Sie Dokumente den vordefinierten Ordnern möglichst thematisch zuordnen können. Innerhalb der vordefinierten Ordnerstruktur haben Sie die Möglichkeit weitere Unterordner anzulegen.

+ Wie gehe ich mit Dokumenten um, die für mehrere Studiengänge gelten?

Sie haben die Möglichkeit, entweder Dokumente in beiden Studiengangordnern abzulegen oder eine Verknüpfung herzustellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Verknüpfung das Dokument nicht umbenannt bzw. verschoben werden darf, da ansonsten die Verknüpfung nicht mehr funktioniert bzw. neu angelegt werden muss.

+ Wie gehe ich mit verschiedenen Studienvarianten, z.B. Dual, Teilzeit etc., um?

Verschiedene Studiengangvarianten werden nicht als eigenständige Studiengänge geführt und haben somit keine eigenen Ordner. Innerhalb des Studiengangordners können Sie bei Bedarf entsprechende Unterordner erstellen, die auf die unterschiedlichen Studienvarianten hinweisen.

+ Gibt es eine Empfehlung für die Benennung von Dateien?

Die Benennung von Dateien sollte Informationen über die organisatorische Zugehörigkeit, den Inhalt des Dokuments und seinen Status wiedergeben, Beispiel:

Kürzel-Fakultät_Kürzel-Studiengang_Abschlussart_Inhalt des Dokuments_Version_Jahr-Monat-Tag

F03_IWS_BDK_B_Absolventenprofil_V0 1_2018-11-19

Bei der Versionierung wird empfohlen, alle noch nicht freigegebenen Version mit V0. … zu beginnen. Mit der ersten Freigabe wird die Versionierung auf V1 0 hochgesetzt. Beispiel:

V0 1 = initiales Anlegen des Dokuments

V0 2 , V0 3, V0 3 3 etc. = Entwicklungsstadien des Dokuments

V1 0 = Freigabe des Dokuments erfolgt

V1 1, V1 2, V1 3 2, V2 0 etc. = Weiterentwicklungen des Dokuments

+ Ich erhalte bei der Ablage eine Fehlermeldung, dass die Datei zu lang ist, was kann ich tun?

Windows erlaubt eine Länge von 256 Zeichen für den Gesamtpfad inkl. des Dateinamens. Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, haben Sie die Möglichkeit den Dateinamen zu kürzen.

+ Ich habe keinen Zugriff auf das Netzlaufwerk. Woran kann das liegen? An wen kann ich mich wenden?

Für den Zugriff auf das Netzlaufwerk müssen Sie berechtigt sein und gemäß der Anleitung das Netzlaufwerk in Ihrem Arbeitsplatz-PC eingebunden haben. Sollten Sie keine Berechtigung besitzen bzw. auf bestimmte Ordner nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an: akkreditierung@th-koeln.de.

Sofern sich Schwierigkeiten bei der Einrichtung des Netzlaufwerks oder Probleme beim Zugriff nach erfolgreicher Einrichtung wenden Sie sich bitte an: support@campus-it.th-koeln.de.

+ Wird eine Datensicherung des Netzlaufwerks vorgenommen?

Ja. Die Datensicherung erfolgt täglich durch die Campus IT und wird für einen Zeitraum von 6 Wochen vorgehalten. Eine Wiederherstellung ist auf Datei- bzw. Ordner-Ebene möglich. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte den Support der Campus IT.


Curriculumwerkstatt

+ Was ist unter Curriculumwerkstatt zu verstehen?

Die Curriculumwerkstatt ist der Kern des Qualitätssicherungssystems der TH Köln und ist bei der (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen verbindlich vorgegeben.

Die Entwicklung neuer Studiengänge beginnt mit der Beantwortung zweier Fragen: Für welche Tätigkeitsfelder, Aufgabenbereiche und gesellschaftlichen Bedarfe qualifiziert der geplante Studiengang? Und: Welche Kompetenzen müssen die Studierenden erwerben, um den damit verknüpften Aufgabenstellungen und Anforderungen gerecht werden zu können?

Die Definition der Studiengangziele und des Absolvent*innenprofils sind die Ausgangspunkte für die Gestaltung eines Curriculums: Dieses bildet die Kompetenzentwicklung der Studierenden in der Vernetzung der Module, in den jeweiligen Learning Outcomes sowie in der Verknüpfung der Lehr-/Lernaktivitäten mit geeigneten, die Kompetenzen reflektierenden Prüfungsformaten (Constructive Alignment) ab.

Bei bereits eingeführten Studiengängen fokussieren die umfassende Curriculumwerkstatt sowie die jährliche Studiengangreflexion (»Curriculum-Review«) auf die regelmäßige Analyse und Bewertung des erreichten Status quo anhand von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten. Auf dieser Basis werden ggf. Veränderungsbedarfe identifiziert und darauf abzielende Reformmaßnahmen abgeleitet. Gegenstand der Curriculumwerkstatt ist bei eingeführten Studiengängen darüber hinaus die ggf. erforderliche Anpassung an neue Gegebenheiten in Wissenschaft und Berufswelt.

Das Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) unterstützt bei der Durchführung von Curriculumwerkstätten. Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.

+ Wer berät zur Curriculumwerkstatt und wer führt sie durch?

Mit dem Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) steht der TH Köln eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Verfügung, die den Prozess der Curriculumentwicklung moderieren und begleiten sowie zur Gestaltung eines kompetenzorientierten Curriculums aus der Perspektive der Hochschuldidaktik heraus beraten kann.

Die Verantwortung für die Durchführung einer Curriculumwerkstatt liegt bei der jeweiligen Fakultätsleitung sowie den Lehrenden als Ideengeber*innen und zentralen Akteur*innen.

+ Wer ist an der Curriculumwerkstatt zu beteiligen?

An der umfassenden Curriculumwerkstatt sind neben den unmittelbaren Studiengangverantwortlichen insbesondere auch Lehrende, weitere in die Lehre einbezogene Personen sowie Studierende zu beteiligen

+ Wie werden die Studiengangkriterien angewendet?

Die Studiengangkriterien (enthalten in den Strategischen Leitlinien) benennen die zentralen Anforderungen, die die TH Köln an die Qualität ihres Studienangebots stellt. Die Kriterien können studiengangspezifisch unterschiedlich gewichtet werden. In diesem Sinne geht es darum, Schwerpunkte hinsichtlich der Kriterien für die Studiengangentwicklung zu setzen und mit Blick auf die strategischen Entwicklungsoptionen der Fakultät und ihr spezifisches Studienangebot zu begründen. Die Kriterien für die Studiengangentwicklung ermöglichen so eine vertiefte Profilbildung unserer Studiengänge auf der Grundlage eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Ständige Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1): "Wann wird die SK1 tätig und welche Dokumente benötigt sie in diesem Zusammenhang von den Fakultäten?"

+ Was ist der Unterschied zwischen der jährlichen Reflexion und der umfassenden Curriculumwerkstatt?

Gemäß Evaluationsordnung ist mindestens einmal jährlich eine Reflexion des Studiengangs („kleine“ Curriculumwerkstatt bzw. »Curriculum-Review«) durchzuführen. Sie umfasst vor allem die Analyse und Bewertung von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten, ggf. Identifikation von Reformbedarfen und Einleitung entsprechender Maßnahmen.

Eine vollumfängliche Curriculumwerkstatt ist durchzuführen, wenn ein Studiengang neu eingeführt wird oder eine Reakkreditierung ansteht. Sie umfasst die qua Evaluationsordnung und den Handreichungen des Zentrums für Lehrentwicklung (ZLE) vorgegebenen Komponenten.


Externe Expertise

+ Was ist unter "externe Expertise" zu verstehen?

Externe Expertise bedeutet die Berücksichtigung der Perspektiven ausgewiesener Fachleute/Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Berufspraxis von außerhalb der TH Köln bei der Entwicklung und kontinuierlichen Reflexion von Studiengangzielen und Absolvent*innenprofilen.

+ Welche Arten und Formen gibt es?

Die externe Expertise kann sowohl im direkten Austausch mit Peers aus der Wissenschaft und Fachleuten aus der Berufspraxis als auch indirekt über die Rezeption von Studien oder Strategiepapieren aus Wissenschaft, Berufsverbänden, Gesellschaft und Politik erfolgen, wenn deren grundsätzliche Bedeutung für die (Weiter-)Entwicklung eines Studiengangs evident ist.

Im Rahmen einer vollumfänglichen Curriculumwerkstatt erfolgt die Einbindung der externen Expertise im direkten persönlichen Austausch mit den Peers und Fachleuten, ggf. vermittelt durch audio-visuellen technischen Support. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch anlassbezogene Formate wie Workshops, Tagungen, Konferenzen oder Interviews. Einschlägige Studien und/oder Strategiepapiere werden ergänzend hinzugezogen.

Im Rahmen der jährlichen Bestandsaufnahme zum Status quo entscheiden die Fakultäten von Fall zu Fall über das Format und die Art und Weise, wie die externe Expertise in die Reflexion eingebunden wird.

+ In welcher Form sind Expert*innen aus Wissenschaft und Berufspraxis von außerhalb der TH Köln am Verfahren der internen Akkreditierung von Studiengängen beteiligt?

Die Beteiligung erfolgt in zwei unterschiedlichen Formaten: Zum einen im Rahmen der Curriculumwerkstatt als externe Expertise zu den Studiengangzielen und dem Absolvent*innenprofil eines Studiengangs; zum anderen in Form der externen Begutachtung zur Überprüfung der akkreditierungsrelevanten Vorgaben.

Sowohl mit Blick auf externe Expertise als auch mit Blick auf die externe Begutachtung ist eine Auswahl der beteiligten Expert*innen durch die Fakultät erforderlich. Aufgrund akkreditierungsrechtlicher Vorgaben zur Unbefangenheit muss es sich bei den zwecks externer Expertise involvierten Expert*innen und den späteren externen Gutachter*innen nicht um dieselben Personen handeln. Weiteres zur externen Begutachtung finden Sie im Abschnitt "Externe Begutachtung" dieser FAQs.


Studienvertiefung und Studienschwerpunkt

+ Was ist der Unterschied zwischen Studienvertiefung und Studienschwerpunkt?

Beide Begriffe bezeichnen die Möglichkeit, dem Studium nach Wahl eine besondere fachlich-thematische Ausrichtung zu geben, um ein bestimmtes Qualifikationsprofil zu erreichen. Sie unterschieden sich aber hinsichtlich des Umfangs, den diese Wahlbereiche im Studium einnehmen und werden daher nicht synonym verwendet:

  • Studienvertiefungen bezeichnen eine individuelle fachlich-thematische Profilbildung im Studienverlauf durch Module im Umfang von mindestens einem Drittel der Gesamt-ECTS-Punkte des Studiengangs zur Ausbildung eines spezifischen Kompetenzprofils. Für Studienvertiefungen gilt überdies, dass sie bei Einschreibung bzw. bis spätestens Ende des zweiten Semesters gewählt und somit festgelegt werden.
  • Studienschwerpunkte bezeichnen demgegenüber eine individuelle fachlich-thematische Profilbildung in geringerem Umfang, jedoch weiterhin mit einem Mindestumfang von 18-24 ECTS bei Bachelorstudiengängen und 12-18 ECTS bei Masterstudiengängen. Studienschwerpunkte müssen nicht zu Studienbeginn bzw. bei Einschreibung festgelegt werden, sondern werden durch die Studierenden im Studienverlauf durch Wahl entsprechender Wahlpflichtmodule herausgebildet.

Die entsprechenden Regelungen können in den Erläuterungen zu den Rahmenprüfungsordnungen der TH Köln nachgelesen werden, die über das Intranet (Login mit Ihrer Campus-ID) zugänglich sind.


Alternativer Studienverlaufsplan/Teilzeitstudiengang

+ Wie ist der Begriff definiert?

In Paragraph 62a Absatz 2 legt das Hochschulgesetz von NRW fest, dass das Lehrangebot so organisiert wird, dass ein Vollzeitstudiengang auf der Grundlage eines zeitlich gestreckten alternativen Studienverlaufsplans absolviert werden kann.

Paragraph 62a Absatz 1 des Hochschulgesetzes NRW bezeichnet einen eigenständigen Teilzeitstudiengang (=echtes Teilzeitstudium). Für einen solchen Studiengang gelten besondere Zugangs- und Einschreibebedingungen sowie eine angepasste Regelstudienzeit. Bitte beachten Sie, dass nach den aktuellen Regelungen kein Anspruch auf BAföG besteht.

+ Was ist an der TH im Hinblick auf die Entwicklung von alternativem Studienverlaufsplan/Teilzeitstudiengang zu beachten?

Zum Thema „Studierbarkeit in Teilzeit“ finden Sie in dieser PDF-Datei nähere Erläuterungen zu den Regularien und Rahmenbedingungen, die bei beiden Formaten zu beachten sind.

Für das Studienangebot der TH Köln folgt daraus, dass für alle Vollzeitstudiengänge ein alternativer Studienverlaufsplan vorzulegen ist, der - zeitlich gestreckt - eine Teilzeitstudierbarkeit ermöglicht. In diesem Zusammenhang gilt die im HEP 2030 auf S.12/13 wiedergegebene Regelung, dass der alternative Studienverlaufsplan bei Bachelorstudiengängen jeweils die Erbringung von mindestens 60 % der ECTS-Punkte des zugrundeliegenden Vollzeitstudiengangs pro Jahr vorsieht; bei Masterstudiengängen liegt die entsprechende Quote bei 50%.


Verantwortlichkeiten, Planung und Umsetzung der Qualitätssicherung in der Fakultät

+ Wer ist in der Fakultät verantwortlich für das Qualitätsmanagement und die operative Umsetzung?

Die Verantwortung für die Durchführung der in der Evaluationsordnung geregelten Verfahren zur Qualitätssicherung liegt bei dem*der Dekan*in (§27 Hochschulgesetz Absatz 1 und 2). Sie*er kann im Benehmen mit dem Dekanat eines der Dekanats-Mitglieder als Ansprechpartner*in für alle die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren betreffenden Maßnahmen benennen.

Für die operative Umsetzung (Organisation, Steuerung und Dokumentation zur Studiengangentwicklung) können die Fakultäten - unter Berücksichtigung ihrer organisatorischen Strukturen - eine*n oder mehrere Ansprechpartner*innen für ihre Studiengänge festlegen. Beispielsweise wird der Gesamtprozess in einigen Fakultäten für alle Studiengänge über eine*n Mitarbeiter*in gesteuert, in anderen hingegen durch die Studiengangleiter*innen; denkbar sind auch institutsbezogene Regelungen. Wichtig ist, dass für jeden Studiengang klare Zuständigkeiten definiert sind und diese dem Hochschulreferat Qualitätsmanagement mitgeteilt werden.

+ In welchem Turnus erfolgt die Qualitätssicherung von Studiengängen?

Die Qualitätssicherung von Studiengängen wird als kontinuierlicher Prozess verstanden und gelebt. Dies bedeutet, dass Strukturen, Inhalte und Ausrichtungen der Studiengänge regelmäßig reflektiert werden, um mögliche Weiterentwicklungspotentiale und notwendige Anpassungen zu erkennen und umzusetzen.

Jährlich erfolgt die Analyse und Bewertung von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten und daraus ggf. die Ableitung von Reformmaßnahmen.

Jedes zweite Jahr wird diese Analyse um die Abfassung eines Qualitätsberichts  ergänzt, der die Umsetzung strategischer Ziele, die Schwerpunktsetzung und Profilbildung im Rahmen des Gesamtprofils der Hochschule sowie die Studierbarkeit des Studienangebots einer Fakultät reflektiert. Der Qualitätsbericht ist Gegenstand der Qualitätsgespräche mit dem Präsidium.

Alle acht Jahre durchlaufen die Studiengänge das interne Akkreditierungsverfahren.


Qualitätsbericht

+ In welchem Turnus ist der Qualitätsbericht zu erstellen?

Alle zwei Jahre wird ein Qualitätsbericht erstellt, der anhand von Leitfragen den Status quo eines Studiengangs vor dem Hintergrund der Strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium der TH Köln sowie der Bestands-, Monitoring-  und Evaluationsdaten, die den Fakultäten regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, bewertet. Auf Grundlage dieses Berichts findet eine Abstimmung zwischen Präsidium und Dekanat zur Bewertung des Status quo und den Entwicklungsperspektiven der betroffenen Studiengänge statt (vgl. Evaluationsordnung §12 Abs. 6).

+ Muss ich für jeden Studiengang einen Qualitätsbericht erstellen? Welche Studiengänge kann/soll der Qualitätsbericht umfassen?

Studiengänge, die Gegenstand der Entscheidung durch das Präsidium im Rahmen eines internen Akkreditierungsverfahrens sind, sind nicht Gegenstand des Qualitätsberichts, es sei denn, dies hat Auswirkungen auf die Reform weiterer Studiengänge.

Der Qualitätsbericht kann für alle Studiengänge einer Fakultät zusammen angelegt werden. Dabei sollen nur die Punkte angesprochen werden, die Innovationspotenzial oder Reformbedarf erkennen lassen. Dies schließt neue Entwicklungen in Wissenschaft und Berufspraxis mit ein. Auch Fortschritte oder Änderungen hinsichtlich Profilbildung und Schwerpunktsetzung im Rahmen der strategischen Entwicklung von Fakultät und Hochschule sind Teil des Berichts.

Für den Qualitätsbericht ist kein spezifisches Berichtsformat vorgegeben. Die inhaltliche Strukturierung des Berichts erfolgt über eine kurze Liste mit Leitfragen, die die Profilelemente des Qualitätsverständnisses von Studiengängen an der TH Köln sowie Kernpunkte der darauf bezogenen Qualitätssicherung adressieren. Für den Qualitätsbericht gilt wie für andere Dokumentationsformate, dass der Bericht nur so viel wie nötig beinhalten soll, um seinen Zweck erfüllen zu können, eine darüber hinausgehende Befassung mit der Themenstellung aber nicht erforderlich ist.


Datenbereitstellung (DatenKompass | Lehre & Studium)

+ Welche Daten werden für die Studiengangreflexion zur Verfügung gestellt?

Das für die jährliche Analyse und zur Durchführung der Reakkreditierung zur Verfügung gestellte Datenmaterial umfasst:

  • Bestandsdaten aus der Hochschulstatistik wie Bewerber*innen- und Studierendenzahlen, Absolvent*innendaten und -zahlen oder durchschnittliche Studienzeiten und Abschlussnoten,
  • Monitoringdaten zum Studien- und Prüfungsverlauf  - inklusive Angaben zu Abbruch- und Studienerfolgsquoten,
  • sowie Daten aus den kontinuierlich durchgeführten Evaluationsverfahren wie der Befragung zum Studienstart, der allgemeinen Zufriedenheitsbefragung und Absolvent*innenbefragungen.

Umfassende Informationen zur Bereitstellung von Evaluations-, Monitoring und Feedbackdaten finden Sie im DatenKompass | Lehre & Studium auf Confluence.

+ Wann und auf welchem Weg werden die Daten zur Verfügung gestellt?

Umfassende Informationen zur Bereitstellung von Evaluations-, Monitoring und Feedbackdaten finden Sie im DatenKompass | Lehre & Studium auf Confluence.

Bei weiteren Fragen zum Thema Akkreditierung

wenden Sie sich gerne an unser Team unter akkreditierung@th-koeln.de.


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