Akkreditierung
Akkreditierungsverfahren steuern auf Grundlage definierter Qualitätsstandards die Zulassung von Studiengängen für den Studienbetrieb. Infolge ihrer 2020 erhaltenen Systemakkreditierung hat die TH Köln das Recht erworben, selbständig über den (Weiter)Betrieb ihrer Studiengänge entscheiden zu können.
Weitere Informationen
- Studiengangentwicklung Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Arbeitshilfen zur (Weiter-)Entwicklung von (neuen) Studiengängen auf der Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der TH Köln.
- Senatskommission für Lehre, Studium und Studienreform (interner Link) Die SK1 ist für die Prüfung der Akkreditierungsunterlagen zuständig. Die Seite informiert über Zusammensetzung und Arbeitsweise.
Externe Links zur Akkreditierung
Die Systemakkreditierung ermöglicht es der TH Köln, die Zulassung, Überprüfung und Entwicklung bestehender oder neu konzipierter Studiengänge direkt mit der Umsetzung ihrer Strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium sowie weiterer Profilelemente zu verknüpfen. Die Akkreditierungszyklen fügen sich so in die kontinuierliche Qualitätsentwicklung unseres Studienangebots im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems ein.
Die Akkreditierung von Kooperationsstudiengängen mit externen Partnern erfolgt in Abstimmung zwischen Präsidium und Fakultät abhängig vom spezifischen Kontext des betreffenden Studiengangs entweder durch das systemakkreditierte Qualitätsmanagementsystem der TH Köln (interne Akkreditierung) oder ggf. der Partnerhochschule oder mittels externer Programmakkreditierung.
Ergebnisse aus Akkreditierungsverfahren der TH Köln sowie anderer Hochschulen können in der ELIAS-Datenbank der Stiftung Akkreditierungsrat eingesehen werden. Der Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer. Er entscheidet in letzter Instanz über die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssicherungssystemen (= Systemakkreditierung) sowie alternativen Verfahren.