FAQ - Prüfungen

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Prüfungen.

+Was ist eine Modulprüfung?

Modulprüfungen sind studienbegleitend abgelegte Einzelbestandteile der Bachelor- und Masterstudiengängen. Sie schließen das jeweilige Modul ab und vermitteln eine auf das jeweilige Studienziel bezogene Teilqualifikation. Eine Modulprüfung kann aus einer oder mehreren, miteinander kombinierten Prüfungsleistungen bestehen.

Die Teilnahme an Modulprüfungen setzt eine vorherige Anmeldung (fristgebunden!) und das Vorliegen der in der jeweiligen Prüfungsordnung gegebenenfalls aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (Bsp. Ablegung bestimmter anderer Modulprüfungen) voraus. Das Ergebnis der bestandenen Modulprüfungen fließt in die Berechnung der Gesamtnote der Abschlussprüfung mit ein. Für das Bestehen der Modulprüfung wird die dem Modul zugeordnete Zahl von Leistungspunkten gutgeschrieben.

In den Bachelorstudiengängen der TH Köln können Studierende bis zu vier „zusätzliche Prüfungsversuche“ einsetzen, wenn sie eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden haben oder mit der Note eines Erstversuchs nicht zufrieden sind. Ist eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, darf das Studium in diesem Studiengang, teilweise sogar in verwandten Studiengängen, bundesweit nicht mehr fortgesetzt werden.

+Was ist ein Teilnahmeschein?

Teilnahmescheine sind unbenotete Prüfungsleistungen. Der Erwerb eines Teilnahmescheins bescheinigt, dass die oder der Studierende an einer Lehrveranstaltung persönlich aktiv teilgenommen, sich im Verständnis der Veranstaltung ausreichende Maß vorbereitet und in der Veranstaltung und deren Nachbereitung eigene Beiträge in dem geforderten Umfang geleistet hat.

+Was ist ein Testat/Zwischentestat?

Mit einem Testat/Zwischentestat wird bescheinigt, dass die oder der Studierende eine Studienarbeit (z.B. Entwurf) im geforderten Umfang erstellt hat.

+Was ist eine Hausarbeit?

Eine Hausarbeit (z.B. Fallstudie, Recherche) umfasst die eigenständige praktische, gestalterische oder theoretische Bearbeitung einer Aufgabenstellung oder eines Themas der jeweiligen Lehrveranstaltung unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur innerhalb einer vorgegebenen Frist.

+Muss ich ein Praxissemester/Auslandssemester machen?

In einigen Studiengängen ist ein so genanntes Praxissemester vorgeschrieben oder es besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis, ein Praxissemester abzuleisten. Das Praxissemester soll den Studierenden durch konkrete Aufgabenstellungen und die praktische Mitarbeit in Betrieben, Einrichtungen und Unternehmen einen Einblick in eine dem angestrebten Abschluss entsprechende berufliche Tätigkeit vermitteln. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Das Praxissemester dauert in der Regel 22 Wochen und wird durch entsprechende Lehrveranstaltungen der Hochschule vor- und nachbereitet. Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Prüfungs- oder der Praxissemesterordnung für Ihren Studiengang.

Einige Prüfungsordnungen, so beispielsweise die für den Studiengang Mehrsprachige Kommunikation, sehen vor, dass das Praxissemester im Ausland verbracht werden muss. Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung für den betreffenden Studiengang.

+Welche Rechte habe ich aufgrund von Mutterschutz bei Prüfungen?

Für Studentinnen gelten während ihres Mutterschutzes besondere Regelungen. Sie können z.B. kurzfristig von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten.

+Welche Rechte habe ich aufgrund meiner Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen?

Es ist dafür zu sorgen, dass durch die Gestaltung der Prüfungsbedingungen eine Benachteiligung für Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung nach Möglichkeit ausgeglichen wird. Macht ein Prüfling deshalb durch ein (fach-)ärztliches Zeugnis oder auf andere Weise glaubhaft, dass sie oder er wegen einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die Prüfung oder die Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf rechtzeitig (in der Regel bei Anmeldung zur Prüfung und mindestens zwei Monate vor der Prüfung) und mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellenden Antrag hin, über angemessene Formen des Nachteilsausgleiches entscheiden.

+Wo finde ich Beratungsangebote, Ordnungen und Formulare zu meinem Studiengang?

Alle Informationen rund um Ihren Studiengang finden Sie auf der Seite Ihres Studienganges unter "Alle Studiengänge auf einen Blick".

+ Wie gehe ich vor wenn ich an dem Tag der Prüfung krank bin? 

Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer oder mehreren Prüfungen teilnehmen können, müssen Sie umgehend eine in der Arztpraxis ausgestellte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung per Mail beim Prüfungsservice einreichen. 

Weitere Informationen dazu sowie das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Infoseite zum Rücktritt von einer Modulprüfung.

+ Ich bin beurlaubt. Darf ich trotzdem an Prüfungen teilnehmen?

Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind

a) Studierende, die wegen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind sowie

b) Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen und für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters sind, für das beurlaubt wurde.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Infoseite zur Beurlaubung.

+ Wie oft darf ich Prüfungen wiederholen?

Die Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Vom Grundsatz her dürfen Modulprüfungen zwei Mal wiederholt werden, d.h. Sie haben insgesamt drei Versuche: den regulären Versuch und zwei Wiederholungsprüfungen. Die Abschlussarbeit sowie das Kolloquium düfen jeweils nur einmal wiederholt werden. 

In den Bachelorstudiengängen (mit Ausnahme der Verbundstudiengänge) gibt es sogenannte zusätzliche Prüfungsversuche. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu zusätzlichen Prüfungsversuchen.

n den Masterstudiengängen gibt es diese Option nicht.

In den Master-Studiengängen gibt es diese Option nicht.

+ Wie melde ich mich an wenn ich die Note einer bestandenen Prüfungsleistung verbessern möchte?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, bereits bestandene Prüfungsleistungen zu verbessern. Es gibt jedoch in den Bachelor-Studiengängen (mit Ausnahme der Verbundstudiengänge) eine Sonderregelung im Rahmen der zusätzlichen Prüfungsversuche. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Informationen zu den genauen Regelungen Sie auf unserer Infoseite zu zusätzlichen Prüfungsversuchen.

In den Masterstudiengänge ist es nicht möglich, bereits bestandene Prüfungsleistungen noch einmal abzulegen. 

+ Wo kann ich mich beraten lassen wenn ich schon mehrmals Prüfungen nicht bestanden habe?

Informationen zu den konkreten prüfungsrechtlichen Regelungen erhalten Sie beim Studienbüro am Standort Ihres Studiengangs.

Die Zentrale Studienberatung der TH Köln bietet Ihnen ein vielfältiges Beratungsangebot. Bitte schauen Sie hier: www.th-koeln.de/studienberatung

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Prüfer*innen bzw. die Fachstudienberatung Ihrer Fakultät.

+ Wie kann ich die Anerkennung von Prüfungsleistungen beantragen?

Sie können sich Leistungen anerkennen lassen, die Sie entweder an einer ausländischen Hochschule, einer anderen deutschen Hochschule sowie in einem anderen Studiengang an der TH Köln bestanden haben. Auch im beruflichen Bereich erworbene Kompetenzen können anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss ihres Studiengangs bzw. die*der von ihm benannte Anerkennungsbeauftragte. 

Alle wichtigen Informationen zu den grundsätzlichen Regelungen, dem Ablauf sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf unserer Infoseite zur Anerkennung.

Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro der TH Köln.


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