ein Mundnasenschutz liegt auf einem Stapel Blöcke und Bücher, im Hintergrund die Hand eines Studierenden, der etwas aufschreibt (Bild: adobe stock)

Studien- und prüfungsrechtliche Regelungen während der Corona-Pandemie

Zum 1. Februar 2023 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Covid19-Infektion aufgehoben. Auch an der TH Köln gibt es keine besonderen Regelungen mehr, d.h. es gelten in allen Bereichen die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung.

Folgende Regelungen galten in den jeweiligen Semestern:

  • Vom Sommersemester 2020 bis einschließlich Sommersemester 2021 war eine rein digitale Abgabe der Abschlussarbeit möglich.
  • Nur im Sommersemester 2020 existierte – unabhängig von den zusätzlichen Prüfungsversuchen in den Bachelor-Studiengängen - die Möglichkeit der Wiederholung bereits bestandener Prüfungen.
  • Vom Sommersemester 2020 bis einschließlich Sommersemester 2021 gab es den sogenannten „Corona-Freiversuch“, d.h. nicht bestandene Prüfungsleistungen wurden bei den Prüfungsversuchen nicht gezählt.
  • Bis einschließlich Sommersemester 2022 war ein folgenloser Rücktritt bis zum Prüfungsbeginn möglich.
  • Seit dem Wintersemester 2021/2022  gilt wieder die allgemeine Regelung, dass beurlaubte Studierende (außer bei Kindererziehung und Pflege von Verwandten) nicht an Prüfungen teilnehmen dürfen.
  • Ab dem Sommersemester 2022 ist die TH Köln zur flächendeckenden Präsenzlehre zurückgekehrt.
  • Aufgrund einer landesweiten Regelung hat die TH Köln für die folgenden Semester eine Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit vorgenommen:

    - Sommersemester 2020
    - Wintersemester 2020/21
    - Sommersemester 2021
    - Wintersemester 2021/22

    Studierende und Zweithörer*innen, die in mindestens einem der Semester eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, haben eine individualisierte Erhöhung der Regelstudienzeit um jeweils ein Semester erhalten. Auf den BAföG-Bescheinigungen, die Sie in CaMS (https://cams.th-koeln.de) generieren können, ist die individualisierte Regelstudienzeit ausgewiesen.

Rechtliche Grundlagen

Regelungen des Präsidiums der TH Köln zur Bewältigung der durch die Coronavirus- SARS-CoV2-Epidemie gestellten Herausforderungen in Lehre und Studium:

Amtliche Mitteilung Nr. 06/2020 (vom 30.04.2020)

Amtliche Mitteilung Nr. 15/2020 (Aktualisierung vom 03.06.2020)

Amtliche Mitteilung Nr. 28/2020 (vom 20.10.2020)

Amtliche Mitteilungen Nr. 34/2021 (vom 26.03.2021)

Amtliche Mitteilungen Nr. 72/2021 (vom 16.12.2021)

Amtliche Mitteilung Nr. 12/2022 (vom 14.04.2022)

Amtliche Mitteilung Nr. 39/2022 (vom 27.09.2022)

Corona-Epidemie-Hochschulverordnung und Änderungen:

Corona-Epidemie-Hochschulverordnung

Erste Änderungsverordnung vom 18.01.2022

Zweite Änderungsverordnung vom 28.03.2022

Dritte Änderungsverordnung vom 01.09.2022

Vierte Änderungsverordnung vom 23.03.2023

Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.


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