Studierende während einer Prüfung (Bild: adobe stock)

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Modulprüfungen können im Falle des Nichtbestehens des ersten Prüfungsversuchs zweimal, die Abschlussarbeit und das Kolloquium je einmal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können außer zur Notenverbesserung im Rahmen der zusätzlichen Prüfungsversuche in Bachelorstudiengängen nicht wiederholt werden. Zur Wiederholungsprüfung melden Sie sich auf die gleiche Weise an und ab wie zur ersten Prüfung.
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen alle Module bestanden sein.


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