An- und Abmeldung zu Prüfungen
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Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Prüfungsanmeldung einfach online erledigen
Das Prüfungsmanagement, d.h. auch die Anmeldung zur Prüfung erfolgt je nach Studiengang in PSSO oder im CaMS. Bei fachfremden Prüfungen gilt das System des Studiengangs, zu dem die Prüfung gehört.
Die Teilnahme an den studienbegleitend abzulegenden Modulprüfungen, teilweise auch an den Leistungsnachweisprüfungen, ist nur nach einer vorherigen, verbindlichen Anmeldung möglich. Diese Anmeldungen müssen in eigens dafür festgesetzten Zeiträumen erklärt werden. Dies geschieht über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO) bzw. im Campusmanagementsystem (CaMS), in Ausnahmefällen in dem jeweiligen Studienbüro.
Die Anmeldefristen werden von den Prüfungsausschüssen festgelegt und sind in PSSO bzw. CaMS einzusehen. Für die Teilnahme an einer Prüfung ist neben der Anmeldung das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Abmeldung von der Prüfung
Rücktritt von der Prüfung
Nach Ablauf der Wochenfrist für die Abmeldung von einer Prüfung können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten.
Grundsätzlich können Sie sich bis eine oder teilweise zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin von einer Fach- oder Modulprüfung schriftlich wieder abmelden, ohne dass sich dies auf die Zahl der Ihnen zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche auswirkt. Eine Begründung für die Abmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Abmeldung erfolgt über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO) bzw. im Campusmanagementsystem (CaMS), in Ausnahmefällen ist die Abmeldung in dem jeweiligen Studienbüro vorzunehmen.
| Fristen einhalten Bei der Abmeldung müssen unbedingt die Abmeldefristen eingehalten werden. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Abmeldung von einer Prüfung müssen Sie sich rechtzeitig an das für Sie zuständige Studienbüro wenden. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig abzumelden und nehmen trotzdem nicht an der betreffenden Prüfung teil, wird das Nichterscheinen als Fehlversuch gewertet, die Prüfungsleistung gilt als mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit kann nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag schriftlich zurückgenommen werden. |
Anmeldung zu studiengangsfremden Prüfungleistungen
Die Anmeldung zu studiengangsfremden Prüfungsleistungen erfolgt per Mail an das Studienbüro am Standort des Studiengangs, der die Prüfung anbietet. Die Kolleg*innen aus dem Studienbüro übernehmen dann die Anmeldung. Sollte eine Abmeldung gewünscht sein, schreiben Sie bitte ebenfalls eine Mail.
Wichtig hierbei ist, dass Sie jeweils die An- und Abmeldefristen derjenigen Fakultät berücksichtigen, zu der die Prüfung gehört.
Erfolgt die Prüfungsverwaltung desjenigen Studiengangs, zu dem die studiengangsfremde Prüfungsleistung gehört, schon über CaMS, werden Sie dort Ihre Anmeldung sehen und können sich später auch direkt aus CaMS eine entsprechende Leistungsübersicht ziehen.
Wenn hingegen die studiengangsfremde Prüfung zu einem Studiengang gehört, der noch über PSSO läuft, werden Sie auch dort Anmeldung und Notenspiegel finden.
Vorzeitiges Ablegen von Prüfungen
Es ist grundsätzlich zulässig, Hochschulprüfungen zu früheren Prüfungszeitpunkten abzulegen, als dies die betreffende Prüfungsordnung vorsieht (§ 94 Abs. 4 HG). Voraussetzung ist aber immer, dass die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zur betreffenden Prüfung nachgewiesen werden.