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Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung

Nadine Fischer

Nadine Fischer

Hochschulreferat Studium und Lehre

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum E1.17
  • Telefon+49 221-8275-3248

Termine nach Vereinbarung

Rückerstattung Semesterticket

AStA der TH Köln

Unterstützung während des Studiums

Silhouetten von Menschen, die in einer Gruppe stehen in orange, rot und violett (Bild: TH Köln)

Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung haben oftmals einen höheren finanziellen Bedarf. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung sich Ihnen in Form von Studienförderung, Stipendien und Förderung von Auslandsstudien bieten und welche weiteren Unterstützungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.

Semesterticket – Rückerstattung bzw. Befreiung

Schwerbehinderte Studierende, die bereits unentgeltlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können aufgrund der Merkzeichen Bl oder H im Schwerbehindertenausweis oder die aufgrund der Merkzeichen G, aG oder Gl eine Wertmarke erworben haben, haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Semesterticket-Beiträge für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. der Wertmarke. Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der TH Köln. Eine Befreiung kann auch direkt bei der Einschreibung im jeweiligen Studienbüro unter Vorlage der entsprechenden Nachweise vorgenommen werden.

BAföG

Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn

In der Regel haben Sie nur Anspruch auf BAföG, wenn Sie bei Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt aber Ausnahmen, die besonders für Studieninteressierte mit einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung von Bedeutung sein können. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Zu den Ausnahmefällen zählen:

  • Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den zweiten Bildungsweg erworben
  • Eine Beeinträchtigung oder Erkrankung macht ein Studium notwendig
  • Die rechtzeitige Studienaufnahme wurde durch eine Beeinträchtigung oder Erkrankung verhindert

Wichtig ist, dass das Studium unverzüglich aufgenommen werden muss, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist. Als Beispiel: Nach einer langen Erkrankung müssen Sie sich direkt um einen Studienplatz bewerben, sofern Sie studierfähig sind.

Förderung über die Regelstudienzeit hinaus

Aufgrund einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung kann sich das Studium verlängern. In diesen Fällen kann BAföG auch über die Förderungshöchstdauer gewährt werden. Um die Verlängerung zu beantragen, müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:

  • Nachweis über die Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung
  • Nachweis darüber, dass die Beeinträchtigung, chronische oder psychische Erkrankung der Grund für die Studienzeitverlängerung ist
  • Nachweis darüber, dass die Verlängerung nicht zu verhindern war
  • Nachweis über den tatsächlich entstandenen Zeitverlust

Wichtig ist, dass der Antrag auf Verlängerung vor dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt wird und dass krankheitsbedingte Verzögerungen möglichst frühzeitig geltend gemacht werden.

Behinderungsbedingter Mehraufwand

Wenn BAföG und eigene Mittel nicht ausreichen, um die behinderungsbedingten Mehrkosten abzudecken, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Eingliederungshilfe weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Stipendien

Stipendien speziell für Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung gibt es nur wenige. Trotzdem sollten Sie die Möglichkeit nicht außer Acht lassen und sich für ein Stipendium bewerben! Denn: Nur wer sich bewirbt, hat auch eine Chance! Weitere Informationen, Tipps für die Recherche und eine Datenbank mit Stipendiengebern finden Sie hier:

Nachteilsausgleiche

Wenn Sie aufgrund einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung eine Prüfung nicht in der eigentlich vorgesehenen Form ablegen können, können Sie einen Antrag auf einen so genannten Nachteilsausgleich stellen. Ein Nachteilsausgleich soll dabei lediglich für Chancengleichheit sorgen; er stellt keine Vergünstigungen oder Erleichterungen dar. So können zum Beispiel keine Zusatzpunkte gegeben oder Aufgaben erlassen werden. Das Recht, einen Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung zu stellen, ist gesetzlich verankert. Allerdings gibt es kein Recht auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Es gibt auch keine Tabellen, in denen nachgeschlagen werden kann, welcher Nachteilsausgleich bei einer bestimmten Beeinträchtigung oder Erkrankung gilt. Vielmehr sollen Nachteilsausgleiche individuell angepasst werden, denn auch gleiche Beeinträchtigungen oder Erkrankungen können sich unterschiedlich auswirken und zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen. Nachteilsausgleiche beschränken sich dabei nicht nur auf Prüfungs- und Studienleistungen, sondern können auch auf Eignungsfeststellungsprüfungen, Vorpraktika, Praxisphasen im Studium, Exkursionen und Auslandssemester angewendet werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen möchten, können Sie hierfür das hochschuleinheitliche Formular verwenden, das im Original eingereicht werden soll. Das Formular, das Sie rechts in der Infobox herunterladen könnnen, enthält neben Ihren persönlichen Daten auch medizinische Angaben und Empfehlungen für den Nachteilsausgleich. Diagnosen müssen aber nicht genannt werden! Nach Möglichkeit soll eine Fachärztin bzw. ein Facharzt das Formular ausfüllen. In der Regel soll der Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Anmeldung zur Prüfung und mindestens zwei Monate vor der Prüfung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch noch nach der Frist gestellt werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie unerwartet einen Krankheitsschub haben oder die Beeinträchtigung oder Erkrankung erst kurzfristig diagnostiziert wurde. Eine entsprechende Bescheinigung der Ärztin bzw. des Arztes sollten Sie in diesem Fall vorlegen. Sofern dem Prüfungsausschuss alle relevanten Antragsunterlagen vorliegen, soll er innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel mindestens einen Monat vor der Prüfung bzw. vor Ausgabe der Aufgabenstellung) den Antrag prüfen und bei Bedarf über angemessene Formen des Nachteilsausgleiches entscheiden. Sie erhalten über die Entscheidung des Prüfungsausschusses einen Bescheid.

Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden zum Nachteilsausgleich entnehmen. Sie können ihn oben in der Infobox herunterladen.

Beispiele für einen Nachteilsausgleich:

  • Schreibzeitverlängerung bei Klausuren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten
  • Ablegen der Prüfung in einem separaten Raum
  • Ermöglichung von Erholungspausen bei Prüfungen
  • Splittung von Prüfungsleistungen in Teilleistungen
  • Zulassung von Hilfsmitteln oder Assistent*innen/ Gebärdendolmetscher*innen
  • ...

Beurlaubung

Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung das Studium einmal unterbrechen müssen, können Sie sich für ein Semester beurlauben lassen. Wichtig ist, dass Sie ein paar Dinge bei der Beurlaubung beachten.
Um sich beurlauben zu lassen, reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung zusammen mit einem fachärztlichen Attest im zuständigen Studienbüro ein. Krankheitsbedingt ist ein Urlaubssemester auch im ersten Semester möglich. Eine Beurlaubung ist auch noch während der Vorlesungszeit möglich, solange noch keine Prüfungsleistung erbracht wurde. Sollten Sie nach einem Urlaubssemester immer noch nicht studierfähig sein, können Sie sich für ein weiteres Semester beurlauben lassen. Die Anzahl der Urlaubssemester ist nicht begrenzt. Allerdings müssen Sie die Beurlaubung für jedes Semester neu beantragen.

Generell gilt, dass Sie keine Prüfungen ablegen können, wenn Sie krankheitsbedingt beurlaubt sind. Unbedingt beachten sollten Sie auch, dass Sie nicht BAföG-berechtigt sind während eines Urlaubssemesters. In der Regel haben Sie dann aber einen Anspruch auf ALG II. Damit kein finanzieller Engpass entsteht, sollten Sie sich vor einer Beurlaubung bei der Sozialberatung beraten lassen.

Auslandssemester

Während eines Auslandsaufenthaltes können Sie nicht nur Ihre Sprachkenntnisse verbessern, sondern Sie sammeln auch wertvolle Erfahrungen. Zusätzlich können Sie bei der Bewerbung mit einem Auslandsaufenthalt beim Arbeitgeber punkten. Deshalb sollten Sie die Chance, ins Ausland zu gehen, nutzen, auch wenn ein Auslandssemester nicht verpflichtend ist. Das Wichtigste dabei ist die sorgfältige und frühzeitige Planung.

Software und Hilfsmittel

Foto eines Empfängers und einer Induktionsschlinge Induktionsschlinge mit Empfänger (Bild: TH Köln)

ClaroRead Plus

Die Software ClaroRead Plus bietet vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit am Computer und mit Texten zu erleichtern. So verfügt ClaroRead Plus unter anderem über eine Vorlesefunktion, bei der verschiedene Stimmen und Sprachen ausgewählt werden können. Zudem lässt sich die Vorlesegeschwindigkeit einstellen und der zu lesende Text kann farblich hervorgehoben werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass ClaroRead Plus für unterschiedliche Textverarbeitungsprogramme eingesetzt werden kann. Eine verbesserte Rechtschreibkorrektur ist ebenfalls enthalten. Bei der Wortprüfung werden alternative Wörter, Definitionen und Erklärungen zur Schreibweise angegeben, so dass Sie Texte leicht korrigieren können. Die integrierte Wortvorhersage ist lernfähig und Sie können Vorhersagebücher zu speziellen Themen erstellen. Hilfreich ist auch, dass Texte ganz einfach in Audiodateien konvertiert und abgespeichert werden können.

Auf der Seite der Campus IT können Sie die Software kostenlos herunterladen: ClaroRead Plus

Blindensoftware JAWS

Zusätzlich hält die TH Köln eine Lizenz der Blindensoftware JAWS vor. Hierbei handelt es sich um einen so genannten Screenreader, der die Textausgabe vom Bildschirm über eine Braillezeile oder über Sprachausgabe ermöglicht. Sollten Sie dafür Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung.

F01: Mobile Höranlagen und Bildschirmlesegerät

Studierende der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften können zur Nutzung an der Hochschule kostenlos mobile Höranlagen (für Personen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantat) und ein Bildschirmlesegerät (HD-Kamerasystem topolino smart) ausleihen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Medienzentrum der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften.

F01: Visualizer

Ebenfalls ausleihbar für Studierende der Fakultät 01 ist ein sogenannter Visualizer. Mit dieser Dokumentenkamera lassen sich unterschiedliche Arten von Vorlagen (Fotos, Bücher, Texte,…) aufnehmen und die Bilder zum Beispiel mit einem Beamer an die Wand projizieren. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Medienzentrum der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften.

F10: Ausleihbare Kopfhörer und Induktionsschlingen für Hörsäle

Die Hörsäle 0.401, 0.402, 0.405, 0.501, 0.502, 0.503, 1.122, 1.400, 2.107, 2.108, 3.101, 3.102, 3.106, 3.107 und 3.108 verfügen über eine spezielle Audiotechnik, die über einen Empfänger entweder mit einem Kopfhörer (für Hörbeeinträchtigte) oder mit einer Induktionsschlinge (für Hörgeräteträger*innen) verbunden werden kann. Voraussetzung ist, dass die Dozentin bzw. der Dozent das Mikrofon benutzt. Über den Empfänger kann die Lautstärke am Kopfhörer selbst reguliert werden. Diese Technik kann auch bei Veranstaltungen in der Mensa genutzt werden. Insgesamt stehen 10 Kopfhörer, 10 Induktionsschlingen und 20 Empfänger zur Verfügung, die beim Pförtner gegen Vorlage der MultiCa ausgeliehen werden können.

Projekt Barrierefreie Lehre

Das Projekt Barrierefreie Lehre unterstützt Hochschulangehörige in der Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung von barrierefreier Lehre. Weiterhin werden regelmäßig Workshops zur barrierefreien Gestaltung von Lehrmaterialien, zu Diversität und Inklusion angeboten. Es steht auch ein Brailledrucker zur Verfügung. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne an barrierefrei@th-koeln.de.

Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Dokumente

Barrierefreie Dokumente sind ein Vorteil für alle! Denn sie haben eine klare Struktur, die eine geordnete Arbeits- und Denkweise unterstützt. Dadurch werden den Leser*innen die Informationen und Inhalte besser verständlich. Weiterhin ermöglichen es barrierefreie Dokumente den Nutzer*innen, Hilfssoftware einzusetzen. Da besonders in der Hochschule Dokumente eine zentrale Rolle spielen, wurde ein Leitfaden entwickelt, der Schritt für Schritt erklärt, wie Sie mit Word oder PowerPoint ein barrierefreies Dokument erstellen können. Mit etwas Übung lässt sich das Dokument so bearbeiten, dass es zu 85% zugänglich ist! In den meisten Fällen ist dies schon ausreichend, so dass der Inhalt ohne Schwierigkeiten erschlossen werden kann.

Checkliste barrierefreie digitale Lehre

Digitale Lehrangebote bringen für viele Studierende Vorteile. So können sie ort- und zeitunabhängig lernen. Besonders für Studierende mit Kindern, Pflegeverantwortung oder Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung ist das hilfreich. Allerdings können diese Angebote auch Hürden enthalten, wenn sie nicht barrierefrei gestaltet sind.

Diese Checkliste soll helfen, mögliche Barrieren zu erkennen und gleichzeitig Tipps geben, wie Barrieren abgebaut werden können. Dabei erhebt diese Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Serviceangebot der Hochschulbibliothek

Die Hochschulbibliothek hält ein umfassendes Serviceangebot für Studierende mit Beeinträchtigungen bereit.

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