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Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Petra Liedtke

Petra Liedtke

  • Telefon+49 221-8275-3610

Beauftragte für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Petra Ladenburger

Petra Ladenburger

  • Telefon+49 221-8275-3601

Beauftragter für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Prof. Dr. Wolfram Kuhlmann

Prof. Dr. Wolfram Kuhlmann

  • Telefon+49 221-8275-2847

Key Visual (Bild: TH Köln)

Informationen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Alle Hochschulmitglieder, -angehörigen und Besucher*innen sollen an der TH Köln in ihren Persönlichkeitsrechten respektiert werden. Sie selbst tragen dazu bei, eine entsprechend wertschätzende Hochschulkultur zu fördern.

Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?

Als sexualisierte Diskriminierung und Gewalt werden an der TH Köln Grenzüberschreitungen beschrieben, welche die Würde einer Person verletzten. Dabei werden Sexualität oder sexuelle Handlungen instrumentalisiert, um z. B. Macht und Überlegenheit auszudrücken. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind an der TH Köln verboten und kein Kavaliersdelikt.

+ Wie äußert sich sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?

Zum Beispiel durch:

  • Witze oder Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
  • Zeigen, Verteilen oder sichtbarem Anbringen von pornographischen Darstellungen
  • Sexuell gefärbte Gesten oder Verhaltensweisen
  • (Digitale) Inhalte, z. B. Nachrichten oder Posts in sozialen Netzwerken mit sexuellen Anspielungen
  • Herabwürdigenden Sprachgebrauch, z. B. durch entwürdigende oder beleidigende Sprüche oder Behauptungen über die Person oder deren Körper ebenso wie Bemerkungen über körperliche Vorzüge und Schwächen
  • zudringliche Einladungen oder ähnliche Verhaltensweisen, die von der betroffenen Person als „Anmachen“ verstanden werden – Verfolgen, Nachstellen, wiederholtes Belästigen, Bedrohen oder Terrorisieren einer Person –, körperliche Nähe oder Übergriffe, auch sexuell anzügliche und peinliche Berührungen gegen den Willen einer Person
  • Die Aufforderung zu oder Durchführung von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen
  • Diskriminierung aufgrund von Genderidentität oder sexueller Orientierung

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann aber auch andere Formen haben. Wenn Sie sich unsicher sind, ob sie betroffen sind oder einen Fall beobachtet haben, können Sie sich für ein unverbindliches Gespräch an die Beratungsangebote der TH Köln wenden

+ Sie sind belästigt worden oder in einer anderen Weise betroffen, so können Sie handeln

Sie haben die Möglichkeit, unverbindlich und vertraulich bei einem der Beratungsangebote der TH Köln das Gespräch zu suchen. In dem Gespräch erhalten Sie detailliertere Informationen darüber, wie die TH Köln Sie unterstützen kann. Nach dem Gespräch haben Sie die Entscheidung darüber, ob und inwiefern Sie weiter agieren möchten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die Beratungsstellen der TH Köln haben keine Verpflichtung weitere Schritte einzuleiten.

Wenn sich der Vorfall nicht im Zusammenhang mit der TH Köln ereignet hat oder Sie mit einer unabhängigen Stelle Kontakt aufnehmen möchten, können eventuell externe Angebote für Sie passend sein:

Beratungs- und Hilfsangebote

Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS)

Allgemein und besonders an einem Studien- und Arbeitsort wie der TH Köln kann bei Betroffenen Unsicherheit darüber vorhanden sein, ob die Situation richtig eingeschätzt wird. Ein Gespräch mit einer außenstehenden Person kann dabei helfen, sich der eigenen Wahrnehmung zu vergewissern und die Situation einzuschätzen. In manchen Fällen kann es hilfreich sein, dem Gegenüber deutlich zu machen, dass Sie sich sexuell diskriminiert oder belästigt fühlen – in mündlicher oder schriftlicher Form. Es gibt allerdings auch viele Gründe, die diskriminierende oder belästigende Person nicht selbst zu konfrontieren. Die Beratungsangebote können darüber aufklären, in welcher Form und durch wen eine Konfrontation erfolgen könnte. Hilfreich kann es auch sein, die Situation für sich selbst aufzuschreiben.

Da Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und die Kontexte, in denen sich betroffene Personen befinden, sehr unterschiedlich sein können, gibt es nicht den einen richtigen Weg. Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Beratungsstellen jedoch helfen, gemeinsam mit Ihnen Ihren eigenen Weg zu finden.

+ Sie haben einen Fall beobachtet oder von ihm erfahren, so können Sie handeln

Wie Sie richtig handeln, wenn Sie von einem Vorfall sexualisierter Diskriminierung und Gewalt erfahren, hängt von dem Vorfall selbst, aber auch von Ihrer Position gegenüber der betroffenen Person ab. Folgende Verhaltensweisen werden von Betroffenen oft als hilfreich empfunden.

  • Glauben Sie der betroffenen Person und vermitteln ihr das Gefühl, sie in ihren Erfahrungen ernst zu nehmen.
  • Bleiben Sie ruhig, auch wenn die Situation dringlich ist.
  • Bieten Sie der betroffenen Person Hilfe an. Wenn für die betroffene Person Gefährdung besteht, unterstützen Sie sie ggf. sich der Gefahrensituation zu entziehen.
  • Behandeln Sie den Fall vertraulich und stellen Sie Transparenz über Ihre nächsten Schritte her, beziehen Sie die betroffene Person bei der Planung dieser Schritte mit ein.
  • Dokumentieren Sie das Gehörte / das Gesehene und verwahren die Dokumente. Unterscheiden Sie dabei zwischen Ihren Beobachtungen, Berichten Dritter, Vermutungen und Interpretationen.
  • Informieren Sie sich unverbindlich zu den Beratungsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten und stellen Sie diese Informationen bei Interesse der betroffenen Person zur Verfügung. Bleiben Sie jedoch in Verbindung mit der betroffenen Person und geben den Fall nicht einfach in eine andere „Zuständigkeit“.
  • Gegebenenfalls kontaktieren Sie selbst Supportstrukturen wie eine Vertrauensperson, Beratungsstellen, Supervision, psychologische Beratung, um sich zu informieren oder ggf. selbst Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Als Vorgesetzte*r und Personen mit Leitungsfunktion beachten Sie bitte:

  • Sie sind Ansprechpartner*in für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht unabhängig wie die Beratungsangebote agieren können, sondern auch die Rechtslage und etwaige Verantwortungen beachten müssen. Weisen Sie betroffene Personen darauf hin, dass Sie ggf. weitere Schritte einleiten müssen, wenn Sie von Fällen Kenntnis erhalten.

+ Sie haben möglicherweise eine Grenze überschritten, so können Sie handeln

Reflektieren Sie ihr Verhalten und übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Verhalten. Entschuldigen Sie sich in mündlicher oder schriftlicher Form bei der betroffenen Person. Respektieren Sie die Grenze und die Reaktion der betroffenen Person, auch wenn sie z.B. auf Ihre Entschuldigung nicht eingeht oder auch ganz den Kontakt zu Ihnen abbricht. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt kann für die betroffenen Personen Folgen haben, die von außen nicht absehbar sind. Handeln Sie in diesem Bewusstsein.

Beratungsstellen

Die Beratungsstellen der TH Köln dienen Ihnen, wenn Sie von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt betroffen sind, zum Erstkontakt. Sie finden hier Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen. Im Rahmen der Beratung haben die Betroffenen ein uneingeschränktes Recht auf Anonymität.

Nach dem Erstkontakt mit einer Beratungsstelle haben Sie als betroffene Person die Entscheidung darüber, ob Sie den Vorfall nur melden und es bei der Beratung belassen, weitere Beratungen in Anspruch nehmen oder den Fall entweder in einem informellen oder einem formellen Verfahren weiterverfolgen möchten.

Beschwerdestellen

Die Beschwerde kann nach einem Kontakt mit dem Erstkontakt, einem informellen Verfahren oder direkt vorgebracht werden, wenn eine Benachteiligung gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz oder sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gemäß der Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln vorliegt. Weiterführende Informationen und Beratungen zu formellen Beschwerdeverfahren erhalten Sie bei den Beratungsstellen.

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