Hochschulreferat Justiziariat

Das Justiziariat ist für alle Rechtsangelegenheiten zuständig, welche nicht zum Arbeits- oder Personalrecht zählen. Hierzu gehören die Beratung in rechtlichen Fragen, die Prüfung von wesentlichen Verträgen sowie die Vertretung der Hochschule bei Rechtsstreitigkeiten.
Hochschulreferatsleitung
Geschäftszimmer
N.N.
justiziariat@th-koeln.de
Verantwortungsbereiche
Allgemeine Rechtsangelegenheiten, allgemeine Datenschutzangelegenheiten, Beschwerdestelle zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Prüfungsrechtliche Angelegenheiten, Zulassungs- und Einschreibungsrechtliche Angelegenheiten, Prüfungsordnungen sowie sonstige Ordnungen und Satzungen der Hochschule, Vertragsprüfung, Administrative Betreuung der Gründung / Auflösung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Hochschulwahlen.