Hochschulreferat Justiziariat
Das Justiziariat ist für alle Rechtsangelegenheiten zuständig, welche nicht zum Personalrecht zählen. Hierzu gehören die rechtliche Beratung aller Organe und Gremien der Hochschule, die Gestaltung und Prüfung von wesentlichen Verträgen sowie von Ordnungen und Satzungen und deren amtliche Bekanntmachung. Das Justiziariat vertritt die TH Köln bei Rechtsstreitigkeiten.
Hochschulreferatsleitung
Geschäftszimmer
Verantwortungsbereiche
Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Zulassungs- und Einschreibungsrechtliche Angelegenheiten, Prüfungsrechtliche Angelegenheiten, Prüfungsordnungen sowie sonstige Ordnungen und Satzungen der Hochschule, Vertragsprüfung, Betreuung der Gründung / Auflösung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Allgemeine Datenschutzangelegenheiten, Hochschulwahlen, Beschwerdestelle zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.