Prof. Dr. Julia Zinsmeister

Professorin für Öffentliches Recht

Sprechstunden

Dienstag, 11.30 bis 12.30 Uhr
Campus Südstadt, Ubierring 48, Raum 329
weitere Termine nach Vereinbarung. In der vorlesungsfreien Zeit finden Sprechstunden nur nach Vereinbarung statt. Bitte senden Sie mir eine eMail.

Funktionen

  • Beauftragte der Fakultät für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen und Behinderungen
  • Studiengangsleitung MA Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (zusammen mit Prof'in Dr. Renate Kosuch)

Lehrgebiete

  • Öffentliches Recht Recht der Kinder- und Jugendhilfe; Reha- und Teilhaberecht; Gewaltschutz; Antidiskriminierungsrecht; Berufsrecht der Sozialen Arbeit; Sozialverwaltungs- und Organisationsrecht

Forschungsgebiete

  • Antidiskriminierungsrecht mit Schwerpunkt mehrdimensionale Diskriminierung (Intersektionalität)
  • Disability Studies, Inklusions- und Teilhabeforschung
  • Recht der Geschlechterverhältnisse
  • Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) und angrenzende Rechtsgebiete
  • Das Recht auf Privatheit, Schutz der Reproduktionsfreiheit, Rechtsfragen der sexuellen Selbstbestimmung, Familienplanung und Elternschaft
  • Rechtsschutz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt und Gewalt in Institutionen
  • Rechtsexpertise: Der Schutz behinderter Menschen vor Gewalt in Einrichtungen
    Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) hat Prof. Dr. Julia Zinsmeister mit der Untersuchung der geltenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe beauftragt. Die Untersuchung ist Teil der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführten Studie des IfeS zur Erhebung der vorhandenen Gewaltschutzstrukturen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (Laufzeit: 8/2020 – 7/2021). Menschen mit Behinderungen stellen eine gesellschaftliche Gruppe dar, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt ist, Gewalt in verschiedenen Lebenskontexten zu erfahren. Zugleich befinden sie oft in einer besonders schwachen Rechtsposition. Bisherige Forschung zeigt, dass bereits vorhandene Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Menschen häufig nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar sind. Obwohl Heime und Werkstätten Menschen mit Behinderung ein geschütztes Lebens- und Arbeitsumfeld bieten sollen, laufen gerade hier Rechtsinstrumente zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz vielfach ins Leere. Die Nutzer*innen sind zu ihrem eigenen Schutz auf die Mitwirkung der Einrichtungsleitungen angewiesen, deren Schutzpflichten bislang gesetzlich nicht näher bestimmt, und deren Schutzmöglichkeiten faktisch wie rechtlich begrenzt sind. Zudem droht Menschen in Einrichtungen vermehrt strukturelle Gewalt in Form von (oft wohlmeinenden) Eingriffen in ihre Intim- und Privatsphäre, ihre Entscheidungs- und Fortbewegungsfreiheit. In ihrer Rechtsanalyse untersucht Zinsmeister diese und weitere Lücken im Hilfe- und Schutzsystem und beleuchtet dabei auch die Rolle der Sozialleistungsträger und Aufsichtsbehörden. Das IfeS-Team unter Leitung von Dr. Monika Schröttle, Dr. Ralf Puchert und Dr. Maria Arnis ermittelt ergänzend hierzu in einer Literaturauswertung und Dokumentenanalyse sowie anhand von Expert*inneninterviews, welche Gewaltschutzstrukturen (z.B. Gewaltschutzkonzepte, Schutzvorkehrungen) in Wohneinrichtungen/Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf Bundes- und Landesebene sowie auf den kommunalen und institutionellen Ebenen vorhanden sind. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen zum Ist-Stand wird das IfeS dann mit Hilfe von Einzel- und Gruppeninterviews wissenschaftlich basierte politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickeln. Um möglichst unterschiedliche regionale und institutionelle Gegebenheiten einbeziehen zu können, werden die Datenerhebungen in den Wohneinrichtungen/Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in städtischen und ländlichen Regionen, in den alten und neuen Bundesländern sowie in großen und kleinen Einrichtungen stattfinden. Auftraggeber: Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität (IfeS) mit Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
  • Genehmigungsfähigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1631b BGB in der seit 1.10.2017 geltenden Fassung - eine Analyse der Rechtsprechung in NRW
    Projektmitarbeiterinnen: Ellen Schlüter und Prof. Dr. Julia Zinsmeister. Die gezielte Sedierung oder Fixierung von Kindern und Jugendlichen durch Klettmanschetten oder Bettgitter, ihr Einschluss in „Beruhigungsräume“ oder Käfigbetten und ähnliche sogenannte unterbringungsähnliche Maßnahmen in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sind Freiheitsentziehungen von einschneidender Tragweite für das weitere Leben der Betroffenen. Sie stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen dar und können nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Mit dem Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern vom 17.7.2017 (BGBl. 2017 I S. 2424) hat der Gesetzgeber den für die (fakultativ) geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Krankenhäusern und Einrichtungen geltenden gerichtlichen Genehmigungsvorbehalt des § 1631b BGB zum 1.10.2017 auf diese unterbringungsähnlichen Maßnahmen erweitert. Die in dem neu eingefügten Absatz 2 des § 1631b BGB genannten gesetzlichen Voraussetzungen für eine familiengerichtliche Genehmigung der einzelnen Maßnahmen sind allerdings nicht deckungsgleich mit den Voraussetzungen, die die Einrichtungsaufsichtsbehörden des Landes NRW an die Betriebsgenehmigung stellen. Im Rahmen des vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Landesjugendamt Rheinland – geförderten interdisziplinären Forschungsprojektes wurde von 4/2019 bis 2/2020 die seit der Gesetzesreform ergangenen Rechtsprechung in NRW auf mögliche Friktionen zwischen der aufsichtsrechtlichen und familiengerichtlichen Genehmigungspraxis hin untersucht und ermittelt, wie die Familiengerichte in NRW die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe der neuen Vorschrift auslegen. Es wurden erhebliche Umsetzungsdefizite zum Nachteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen festgestellt und Vorschläge zur Förderung eines einheitlichen, vorrangig an den Rechten und dem Wohl der Kinder und Jugendlichen orientierten pädagogischen und juristischen Umgangs mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in pädagogischen Einrichtungen formuliert. Die gewonnen Erkenntnisse werden 2021 in das Positionspapier des LVR "Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe und der Schutz ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte" (Stand 2016) eingearbeitet.
  • BMBF Verbundprojekt: 24/7 – Pädagogik – digital: Gelingende Digitalisierung in Heimen und Internaten (2019-2022).
    Verbundprojekt des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim (Prof. Dr. Wolfgang Schröer), des Instituts für Medienforschung und Medienpädagogik (IMM) der TH Köln (Prof. Dr. Angela Tillmann, André Weßel M.A., Maike Groen Dipl. Soz.Wirt.) und des Instituts für Soziales Recht (ISR) der TH Köln (Prof. Dr. Julia Zinsmeister). Die Digitalisierung führt zu grundlegenden Veränderungen in Bildungsorganisationen – so auch in Heimen und Internaten. Diese Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche rund um die Uhr (24/7) betreut werden, laufen Gefahr im Kontext der Digitalisierung in ihren raum-zeitlichen und sozialen Arrangements erneut zu „pädagogischen Provinzen“ (Goethe) zu werden. Vor diesem Hintergrund gilt es, ihre Bildungs- und Erziehungssettings sowie - partnerschaften dahingehend zu befragen, welche Formen von digitaler Mediennutzung sie zulassen, befördern, ignorieren oder auch hemmen und welche Implikationen damit für Bildungsprozesse einhergehen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Forschungsprojekts 1) der subjektive Medienalltag von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Internaten unter besonderer Berücksichtigung ihrer Peer-Beziehungen und (2) die Veränderungen in den Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und Lehrer*innen empirisch analysiert. Darüber hinaus wird grundlegend (3) der rechtliche Handlungsrahmen dieser Einrichtungen im Bereich der Medienbildung ausgelotet (z.B. Persönlichkeits- und Teilhaberechte, Aufsichtspflicht, Jugendmedienschutz). Auf der Basis der Analysen werden zunächst die gewandelten Bedingungen für gesellschaftliche Teilhabe und Bildung in 24/7-Einrichtungen durch die Digitalisierung untersucht. Parallel dazu werden die organisationalen und medienpädagogischen Anforderungen an eine Implementierung von Medienbildung in diesen Einrichtungen in den Blick genommen. Ziel des Projekts ist es zudem, bedarfsgerechte Orientierungsrichtlinien und Handlungsempfehlungen (z.B. Informationsangebote, FAQs, Leitfaden) zu erarbeiten, die 24/7-Einrichtungen in der Entwicklung eines organisationsbezogenen Handlungskonzeptes zur Medienbildung im Spannungsfeld von Ermöglichung, Förderung und Schutz unterstützen. Das Untersuchungsdesign ist als qualitatives Mixed-Methods-Design angelegt. Die Nutzung und Bedeutung digitaler Medien für Kinder und Jugendliche als auch die Ausgestaltung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in 24/7-Einrichtungen im Kontext der Digitalisierung werden anhand ethnografischer Beobachtungen, qualitativer Interviews, Netzwerkkarten und Medientagebüchern sowie auf der Grundlage des geltenden Rechts analysiert. Diese Daten und Erkenntnisse werden daraufhin mit den Akteurs-Gruppen vor Ort (Kindern/ Jugendlichen, Fachkräften) diskutiert. Auf dieser Basis werden Richtlinien und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von Handlungskonzepten erarbeitet, die in gemeinsamen Veranstaltungen mit den verschiedenen Akteuren inklusive der Leitungsebene und anderen Expert*innen (z.B. aus dem Medienrecht) reflektiert werden – und später auch von anderen Bildungsorganisationen (Transferziel) angewendet werden können. Förderung durch das BMBF im Rahmen der Richtlinie "Forschung zu Digitalisierung im Bildungsbereich - Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen."
  • Echt mein Recht! Wanderausstellung
    Die interaktive Wanderausstellung "Echt mein Recht!" bietet Menschen mit Lernschwierigkeiten anschauliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit ihren Rechten auf Selbstbestimmung, Sexualität und Schutz vor sexualisierterGewalt. Die Ausstellung wurde vom PETZE-Institut für Gewaltprävention in Kiel von 2015-2018 unter Mitwirkung von behinderten und nichtbehinderten Expert*innen entwickelt und gestaltet. Die Rechtsinformationen hat Prof. Dr. Julia Zinsmeister zusammengestellt, in Leichter Sprache aufbereitet und eingesprochen. Mit einem Hörstick können so auch Ausstellungsbesucher*innen mit eingeschränkter Lesekompetenz die Informationen abrufen. ECHT MEIN RECHT! ist räumlich in sechs Stationen gegliedert. Sie behandeln die Bereiche Rechte und Selbstbestimmung, Gefühle, Liebe und Partnerschaft, Alltag (Freizeit, Wohnen, Arbeit), Körper und Sexualität sowie Beratung. Dort werden jeweils anhand von beispielhaften Situationen und Erfahrungsberichten die verbundenen Aspekte von Selbstbestimmung, Sexualität und Prävention in thematisiert. Ein vielfältiges Angebot interaktiver Übungen soll den Besucher*innen ermöglichen, sich selbstständig tiefer mit den Themen und möglichen Problemen zu befassen und sich selbst zu reflektieren. Außerdem werden Wege aufgezeigt, wo und welche Hilfe und Beratungsangebote gefunden werden können. Die Wanderausstellung kann bundesweit bei der PETZE gemietet werden. Ein Begleitbuch zur Ausstellung fasst die Rechtsinformationen in Leichter Sprache zusammen.
    ECHT MEIN RECHT! Wanderausstellung der PETZE Kiel
  • Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Erziehungs- und Eingliederungshilfe. Auftraggeber: Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt. Laufzeit: 07/2014 - 02/2016
    Ziel des Projekts war die Klärung des normativen Rahmens, innerhalb dem sich freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bewegen und pädagogischen Fachkräften eine rechtlich-ethische und fachliche Orientierung zu geben, wie sie die Rechte der Kinder im Alltag wahren, ihre individuelle Förderung gewährleisten und deren Autonomiebestreben und Schutzbedürfnis gleichermaßen Rechnung tragen können. Es galt zudem, eindeutige und objektivierbare Mindestanforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Intensivangebote unter freiheitsbeschränkenden und - entziehenden Bedingungen zu beschreiben. Hierbei wurde den Ergebnissen der Wirkungsforschung Rechnung getragen. Mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe von Vertreter*innen der pädagogischen und aufsichtsbehördlichen Praxis wurde für den LVR das Positionspapier “Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und der Schutz ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte - Positionspapier des Landesjugendamts Rheinland für Jugendämter, Kinder und Jugendliche und ihre Personensorgeberechtigten sowie für Träger von stationären Einrichtungen im Sinne der §§ 45 ff SGB VIII” entwickelt.
    Positionspapier des LVR
  • Intervention bei sexuellem Missbrauch in Einrichtungen und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
    Positionspapier zu den vom Bundesministerium für Justiz 2012 herausgegeben Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, verfasst vom Kinderschutzbundes LV NRW, dem LWL und weitere Akteur*innen und Expert*innen aus dem Bereich des Kindesschutzes
    Positionspapier zu den BMJ-Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
  • Vorstudie zur Evaluation des SGB IX (Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Laufzeit 01/2013 - 10/2013
    in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung und Sozialpolitik (ISG) Köln und Prof. Dr. Claudia Hornberg, Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld,
    Vorstudie SGB IX
  • Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen (im Auftrag des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Laufzeit: 03/2009-07/2011
    Universität Bielefeld (Projektleitung/Koordination): Dr. Monika Schröttle, Prof. Dr. Claudia Hornberg, Sandra Glammeier (wiss. Mitarbeiterin) in Kooperation mit: Prof. Dr. Cornelia Helfferich (Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut (SoFFI F), Evangelische Hochschule Freiburg (EFH), Freiburg i. Br.); Prof. Dr. Barbara Kavemann (Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut (SoFFI F), Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin; Dr. Henry Puhe (SOKO Institut GmbH Sozialforschung und Kommunikation, Bielefeld); Dr. Brigitte Sellach (Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung e.V., Frankfurt am Main); Prof. Dr. Julia Zinsmeister (Fachhochschule Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, Institut für Soziales Recht, Köln).
    Studie Langfassung
  • Schwere Grenzverletzungen durch Geistliche und weltliche Mitarbeiter zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen am Aloisiuskolleg Bonn Bad-Godesberg in der Zeit von 1950 - 2010 (Auftraggeberin: Deutschen Provinz der Jesuiten) Laufzeit: 07/2010 - 02/2011
    unter Mitwirkung von RAin Petra Ladenburger (Lecturer FH Köln) und Dipl.Päd. Inge Mitlacher
    Abschlussbericht
  • Staatliche Unterstützung behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages. (Auftraggeberin: Netzwerk behinderter Frauen e.V., Berlin) 2006
    Gutachten
  • „SELBST“ Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für behinderte Mädchen und Frauen nach § 44 SGB IX (Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Laufzeit 2003 - 2006
    Projektträger: Friederike-Fliedner Institut Düsseldorf und der Deutschen Behindertensportverband. Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Kühnert, Prof. Dr. Degener, Dr. Julia Zinsmeister (stellvertr.)
    SELBST Abschlussbericht
  • Rechtliche Maßgaben und Grenzen der Sexualassistenz und Sexualbegleitung (Auftraggeber: pro familia Bundesverband e.V), 2005
    erschienen in pro familia (Hrsg.): Expertise. Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen, Frankfurt am Main Eigenverlag 2005
    Expertise. Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen
  • Rechtsanalyse der Situation behinderter Frauen in der Rehabilitation und angrenzenden Rechtsgebieten (Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)Laufzeit: 2000 – 2003
    Projektträger: Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter bifos e.V..Kassel Projektergebnisse: Erarbeitung von Entscheidungshilfen für das BMFSFJ in laufenden Gesetzgebungsvorhaben (SGB IX, BGG, E-ZAG, GVG, Sexualstrafrechtsreform)
  • Kooperationen
    Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter e.V., Kassel +++ Bundesakademie für Kirche und Diakonie, Berlin +++ Bundesverband pro familia e.V., Frankfurt/M. +++ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln +++ Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. +++ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin +++ Deutsches Jugendinstitut, München +++ Dissens e.V., Institut für Bildung und Forschung, Berlin +++ Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium, Technische Universität Dortmund Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld +++ Forum e.V., Hamburg +++ Frauen streiten für ihr Recht e.V., Frankfurt/Main +++ Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung e.V., Frankfurt/Main Heilpädagogik im Netz e.V. +++ Institut für Sexualpädagogik e.V., Dortmund +++ Institut für Sozialforschung und Sozialpolitik (ISG), Köln +++ Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld +++ Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., Berlin +++ Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. +++ Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt +++ Mensch zuerst e.V., Kassel +++ Ministerium für Arbeit, Integration, Soziales Nordrhein-Westfalen +++ Mobile e.V.. Dortmund +++ Netzwerk Art.3 e.V., Berlin +++ Recht Würde Helfen e.V. – Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V., Berlin +++ SOKO Institut GmbH, Sozialforschung und Kommunikation, Bielefeld +++ Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsinstitut Freiburg/Berlin +++ Strategien gegen sexualisierte Gewalt, Fortbildung - Beratung – Prävention, Köln +++ Univrsitätsklinikum Ulm - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie +++ Weibernetz - Bundesinteressenvertretung behinderter Frauen e.V., Kassel +++ Zentrum für Disability Studies, Hamburg +++ Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Köln e.V. +++
  • Arbeitsgemeinschaft des BMFSFJ „SGB VIII: Mitreden-Mitgestalten“ - Dialogprozess zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe
    mandatiert von der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland ISL e.V. im Deutschen Behindertenrat
    Dialogprozess SGB VIII-Reform
  • Fachausschuss „Rehabilitation und Teilhabe“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
    Wissenschaftliches Mitglied
    DV Fachausschuss Rehabilitation und Teilhabe
  • Ständiges beratendes Mitglied des Inklusionsbeirats der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (seit 12/2012)
  • Beirat des BMBF zur Förderlinie "Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten
    (seit 4/2018)
    BMBF Förderlinie Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
  • Entwicklung der deutschen S3 - AWMF Kinderschutzleitlinie
    Sprecherin des Deutschen Behindertenrats in der Gruppe der Mandantsträger*innen
    Kinderschutzleitlinie
  • Deutscher Sozialrechtsverband e.V.
    http://www.sozialrechtsverband.de/
  • Deutscher Juristinnenbund e.V
    Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich"
    http://www.djb.de/
  • Netzwerk Artikel 3 e.V.
    http://www.nw3.de/
  • TRAU DICH! Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) - beratendes Fachgremium
    BzGA
  • AKTIF – Akademiker/innen mit Behinderungen in die Teilhabe- und Inklusionsforschung
    Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
  • Wissenschaftlicher Beirat des Berliner Netzwerks gegen sexuelle Gewalt (2012 - 2016)
  • Wissenschaftlicher Beirat zur Aufarbeitung der Missbrauchsvorfälle an der Odenwaldschule (2/2013 - 04/2017)
  • Wissenschaftlicher Beirat der Vorstudie für eine Repräsentativ-Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Auftraggeber: BMAS) Laufzeit 2013 - 2015
    Wissenschaftliche Leitung: Dr. Monika Schröttle, Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Claudia Hornberg, Universität Bielefeld
  • Runder Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen, Arbeitsgruppe III „Forschung und Lehre“ (2010 - 2012)
  • agisra e.V.
    Mitglied im Förderverein der Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen
    Agisra
  • ISP - Institut für Sexualpädagogik e.V., Dortmund, Wissenschaftlicher Beirat (2009 - 2014)
seit 2019: Professur für Öffentliches Recht
(Änderung der Denomination)
Seit 5.10.2006 Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln (jetzt Technische Hochschule Köln)
Professorin für Zivil- und Sozialrecht
2005 – 2006 Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln
Vertretungsprofessur für Zivil- und Sozialrecht
2005 juristische Promotion an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M.
bei Prof. Dr. jur. Sacksofsky M.P.A. Thema: Mehrdimensionale Diskriminierung
2004 – 2005 Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
Vertretungsprofessur für Sozialrecht und Behindertenrecht (Vertretung Prof. Dr. Degener, LLM)
2000 - 2003 Forschungsprojekt im Auftrag des BMFSFJ (Projektträger: bifos): Rechtsanalyse der Situation behinderter Frauen in der Rehabilitation und angrenzenden Rechtsgebieten“
Rechtsanwältin in eigener Kanzlei
1999 – 2000 Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
nebenberufliche Lehrbeauftragte für Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit und Behindertenrecht
1997 – 2000 Anwaltsbüro Kuth, Wagler, Sieben in Nürnberg
Rechtsanwältin
1996 Zweite Juristische Staatsprüfung (JPA München)
1994 Erste Juristische Staatsprüfung (JPA München)
Juristisches Referendariat am OLG Nürnberg und in Berkeley, USA
1988 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
1969 Geboren in Stuttgart

Mentorin im Projekt djb connect des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

https://www.djb.de/junge-juristinnen/djb-connect


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