Institut für Soziales Recht (ISR)

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
TH Köln
Ubierring 48, 50678 Köln

Institut für Soziales Recht (Bild: Dirk Osterkamp/FH Köln)

Institut für Soziales Recht (ISR)

Die Komplexität des Rechts erfordert es, dass Klientinnen und Klienten Sozialer Arbeit bei ihrer Rechtsverwirklichung und der Abwehr unberechtigter Eingriffe und Forderungen sachkundig unterstützt werden. Dazu engagiert sich das Institut für Soziales Recht in den Bereichen Lehre, Fort- und Weiterbildung, Praxis, Forschung, Entwicklung und Internationalisierung.

Das Soziale Recht als Gegenstand der Sozialen Arbeit

Recht und soziale Arbeit befassen sich mit gesellschaftlichen Problemlagen und wollen diese positiv beeinflussen.

Soziale Arbeit, verfolgt das Ziel:

  • der Wahrung der Menschenrechte
  • der Förderung der Selbstbestimmung
  • der gesellschaftlichen Inklusion
  • der Sicherung der materiellen Existenzgrundlagen
  • der Wahrnehmung des „Staatlichen Wächteramts“ (Art. 6 Abs.2 Grundgesetz)

Der Begriff des „Sozialen Rechts“ meint jedes Recht, das einen sozialpolitischen Zweck verfolgt. Das Soziale Recht ist damit umfassender als das Sozialrecht. Das Soziale Recht ist sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivil- und Strafrecht zu finden. Neben den Sozialgesetzbüchern (SGB I – XII) findet sich soziales Recht im Bereich des sozialen Förderungsrechts (BAföG, BEEG, OEG), im Antidiskriminierungsrecht des Bundes (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bundesgleichstellungsgesetz, Bundesbehindertengleichstellungsgesetz) aber auch in vielen Ländergesetzen, so in den PsychKGs, den Landesgleichstellungs- und den Heimgesetzen (z.B. im Wohn- und Teilhabegesetz NRW). Weiter ...

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