Studentische Hilfskräfte

Ordentlich eingeschriebene Studierende können nach einem Studium von mindestens zwei Semestern als Studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. In begründeten Fällen kann von dem Erfordernis eines mindestens zweisemestrigen Studiums abgesehen werden.

Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der TH Köln kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.

Antragstellung und Genehmigung

Anträge auf Einstellung von studentischen Hilfskräften mit oder ohne Tutorium sind über die Fakultät an uns zu richten. Die Verträge werden in der Regel für ein Jahr durch den*die Präsident*in geschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Hilfskräfte kann im Bereich zwischen 3 und 17 Stunden je nach Aufgabenstellung und Bedarf frei gewählt werden.

Die Beschäftigungsdauer als studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskraft ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.                   

Tätigkeiten

Studentische Hilfskräfte erfüllen in den Fakultäten und Instituten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung eines*einer Professor*in, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder eine*r wissenschaftlichen Mitarbeiter*in.

Sie wirken unterstützend mit bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von Lehre und Forschung, beispielsweise bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und  Fachpraktika sowie bei der Auswahl und Zusammenstellung des Materials für Lehrveranstaltungen. 

Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, Studierende und studentische Arbeitsgruppen im Rahmen der Studienordnung in ihrem Studium zu unterstützen. In diesen „Tutorium“ genannten Veranstaltungen werden Studierende mit der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht; der in den Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff wird aufgearbeitet und vertieft.

Als studentische Hilfskraft mit Tutorium empfehlen wir eine Qualifizierungsmaßnahme bei der Kompetenzwerkstatt oder eine vergleichbare Maßnahme erfolgreich abzuschließen.

Mobiles Arbeiten

Studentischen Hilfskräften wird die Möglichkeit eingeräumt, analog zur "Dienstvereinbarung über das „mobile Arbeiten“ für die wissenschaftlichen und künstlerisch Beschäftigten sowie die Beschäftigten in Technik und Verwaltung der TH Köln" und unter Anwendung der Handreichung und Checkliste zur Vereinbarung von mobiler Arbeit, am mobilen Arbeiten teilzunehmen.

Kontakt

Ansprechpartner*innen
Hochschulreferat Personalservice
Team Lehrende und Hilfskräfte


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