Studentische Hilfskräfte
Ordentlich eingeschriebene Studierende können nach einem Studium von mindestens zwei Semestern als Studentische Hilfskräfte beschäftigt werden. In begründeten Fällen kann von dem Erfordernis eines mindestens zweisemestrigen Studiums abgesehen werden.
Formulare
- Vertrag zur Beschäftigung als Studentische Hilfskraft (pdf, 577 KB)
- Personalbogen Hilfskräfte (pdf, 488 KB)
- LBV-Bogen "Persönliche Angaben zur Neu- und Wiedereinstellung von Hilfskräften" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 338 KB)
- LBV-Bogen Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 222 KB)
- LBV-Bogen "Pauschsteuer" (Zusatz LBV-Bogen) (pdf, 23 KB)
- LBV-Bogen "Änderung der Verhältnisse" (pdf, 46 KB)
Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der TH Köln kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Antragstellung und Genehmigung
Anträge auf Einstellung von studentischen Hilfskräften mit oder ohne Tutorium sind über die Fakultät an uns zu richten. Die Verträge werden in der Regel für ein Semester durch den Präsidenten geschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Hilfskräfte kann im Bereich zwischen 3 und 17 Stunden je nach Aufgabenstellung und Bedarf frei gewählt werden.
Die Beschäftigungsdauer als studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskraft ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Weitere Informationen
- Richtlinie zur Beschäftigung und Vergütung Wissenschaftlicher und Studentischer Hilfskräfte (pdf, 547 KB)
- Informationen für Hilfskräfte zum Thema Einstellung (docx, 42 KB)
- LBV-Merkblatt für Hilfskräfte (pdf, 21 KB)
- Kostenkalkulation (xla, 25 KB)
- Vergütungstabelle (xlsx, 37 KB)
- Urlaubsrechner (xlsx, 29 KB)
- Erläuterungen zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch (pdf, 22 KB)
- Stundennachweis Sommersemester (doc, 63 KB)
- Stundennachweis Wintersemester (doc, 64 KB)
Tätigkeiten
Studentische Hilfskräfte erfüllen in den Fakultäten und Instituten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Professorin oder eines Professors, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters.
Sie wirken unterstützend mit bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von Lehre und Forschung, beispielsweise bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und Fachpraktika sowie bei der Auswahl und Zusammenstellung des Materials für Lehrveranstaltungen.
Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, Studierende und studentische Arbeitsgruppen im Rahmen der Studienordnung in ihrem Studium zu unterstützen. In diesen „Tutorium“ genannten Veranstaltungen werden Studierende mit der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht; der in den Lehrveranstaltungen vermittelte Stoff wird aufgearbeitet und vertieft.
Weitere Informationen
Als studentische Hilfskraft mit Tutorium dürfen nur fachlich qualifizierte Studierende beschäftigt werden, die eine Qualifizierungsmaßnahme bei der Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung oder eine vergleichbare Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben.