Modul 7 - Versicherungsunternehmensrecht

Icon Versicherungsrecht (LL.M.) (Bild: TH Köln)

In dem vom Institut für Versicherungswesen (Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) aufgelegten Studiengang LL.M. Versicherungsrecht erwerben Sie durch szenariobasiertes und projektorientiertes Lernen ein vertieftes Verständnis versicherungsrechtlicher Frage- und Problemstellungen.

Modulinhalte

Versicherungsunternehmensrecht umfasst diejenigen Normen, die für die Leitungsorgane eines VU in deren Steuerungsfunktion des Unternehmens entscheidungsrelevant sind. Das vorgegebene Organisationsstrukturrecht für alle zugelassenen Rechtsformen AG, VVaG, SE und öffentlich-rechtliche VU einschließlich der Grundsätze zur Corporate Governance wird ergänzt durch die zivilrechtlichen Möglichkeiten und Begrenzungen von Unternehmensverträgen (zum Beispiel Ergebnisabführungverträge, Bestandsübertragungsverträge usw.). Fragen der grundlegenden Finanzierungsmöglichkeiten, der Grundsätze zur Unternehmensbewertung, des Konzernrechts und der Umstrukturierungsmöglichkeiten (Umwandlungen) greifen ineinander.
Im regulierten Versicherungsmarkt wird das Zivilrecht überlagert und weitgehend geprägt durch öffentliches Recht: Versicherungsaufsichtsrecht und die zugehörigen Compliance-Regularien setzen unmittelbar Zulässigkeitsgrenzen; Wettbewerbs- und Datenschutzrecht verfolgen neben anderen Normen Verbraucherschutzzwecke; die Normen der Rechnungslegung und des Steuerrechts sollen Transparenz schaffen und die Grundlage für die Zuweisung des Unternehmensergebnisses an die Versicherungsnehmer, die Aktionäre und den Fiskus bilden.

Modulziele

Die Studierenden, bewerten und analysieren (kritisch würdigen), unter Einbeziehung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein Versicherungsunternehmen als Rechtssubjekt hat,  unternehmerische Entscheidungen im Kontext der Rechtsregeln und entwickeln eigene Optionen, um Managemententscheidungen rechtlich abzusichern.

Die Studierenden verbinden die unterschiedlichen Anforderungen der Teilbereiche des Versicherungsunternehmensrechts (z.B. Aufsichts- , Gesellschafts- und Steuerrecht), unter der Berücksichtigung der Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht, zwingendem und dispositivem Recht sowie der Normenhierarchie, um Gestaltungsspielräume in Unternehmen zu erkennen und zu empfehlen.


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