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Beatrix Gleave

  • Campus Südstadt
    Gustav-Heinemann-Ufer 54
    50968 Köln
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FAQ

Die meistgestellten Fragen zum Deutschlandstipendium

FAQ für Studienanfänger*innen und Studierende

+Kann ich mich als Studienanfänger*in bzw. bereits eingeschriebene*r Studierende*r eines Bachelorstudiengangs/Masterstudiengangs der TH Köln bewerben?

Ja. Studienanfänger*innen bzw. bereits eingeschriebene Studierende eines Bachelorstudiengangs (Erststudium) oder eines Masterstudiengangs mit mindestens noch zwei Fachsemestern Regelstudienzeit, die als Ersthörer*innen an der TH Köln ordentlich immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, können sich bewerben.

+Ich studiere bzw. werde an einer anderen Hochschule in Deutschland studieren. Kann ich mich trotzdem bei der TH Köln um ein Stipendium bewerben?

Nein. Die Bewerbung ist nur für immatrikulierte Studierende der TH Köln möglich. Tipp: Fragen Sie an Ihrer Hochschule nach dem Deutschlandstipendium oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

+Als Förderbedingung wird ein Motivationsschreiben verlangt. Wer stellt mir dieses aus?

Das Motivationsschreiben müssen Sie selbst verfassen und in diesem zum Ausdruck bringen, was Sie motiviert, gute Studienergebnisse zu erbringen und wie Sie dabei ein Stipendium unterstützen kann. Auch können Sie hier ihre Studien- und Berufsziele darlegen und Informationen zu Ihrem gesellschaftlichen Engagement und ihrer persönlichen Situation verfassen.

+Was ist eine Immatrikulationsbescheinigung und wer stellt mir diese aus? Wie gehe ich damit um, wenn mir noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt?

Die Immatrikulationsbescheinigung ist die Studienbescheinigung, welche Sie nach Einschreibung an der TH Köln erhalten. Wenn Ihnen noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, senden Sie uns zunächst die Zulassungsbescheinigung zu. Sobald Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, müssen Sie diese per E-Mail als PDF nachreichen.

+Ich möchte mich zum kommenden Wintersemester an der TH Köln einschreiben. Kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Ja. Sie können sich um ein Stipendium bewerben. Gefördert werden Sie allerdings nur dann, wenn Sie zum Förderzeitpunkt wirklich an der TH Köln eingeschrieben sind und alle Förderbedingungen erfüllen.

+Kann ich mich auch bewerben, wenn ich in Teilzeit studiere?

Eine Bewerbung als Teilzeitstudentin oder Teilzeitstudent ist möglich.

+Ich bin Zweithörer*in bzw. Gasthörer*in – kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Nein. Nur ordentlich immatrikulierte Ersthörer*innen der TH Köln können sich bewerben.

+Ich bin Austauschstudent*in einer anderen Hochschule bzw. Double Degree Student*in einer anderen Hochschule - kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

Nein. Nur ordentlich immatrikulierte Ersthörer*innen der TH Köln können sich bewerben.

+Kann ich mich als Studienanfänger*in bzw. bereits eingeschriebene*r Studierende*r eines Bachelorstudiengangs/Masterstudiengangs der KISD (Köln International School of Design) um ein Stipendium bewerben?

Ja. Studienanfänger*innen eines Bachelorstudiengangs (Erststudium) im 1. Fachsemester oder eines Masterstudiengangs im 1. Fachsemester, die als Ersthörer*innen an der TH Köln immatrikuliert werden bzw. sind, können sich um ein Stipendium bewerben, da diese Bewerber*innen einen Nachweis der obligatorischen Kriterien (Bachelor 1. Fachsemester - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung 2,0 oder besser bzw. Master 1. Fachsemester - Abschlussnote Diplom oder Bachelor 2,0 oder besser) nachweisen können.

Studierende der KISD, die sich in höheren Semestern (Bachelorstudiengang/Masterstudiengang)
befinden und keinen Nachweis für die vollständige Einhaltung ihres Studienverlaufsplans sowie keinen Nachweis der aktuellen Noten vorlegen können, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Die Nachweise der obligatorischen Kriterien (Bachelor ab 3. Fachsemester - Einhaltung des Studienverlaufsplans, bisherige Studienleistungen 2,3 oder besser bzw. Master ab 2. Fachsemester - Abschlussnote Diplom oder Bachelor 2,0 oder besser, Einhaltung des Studienverlaufsplans, bisherige Studienleistungen 2,3 oder besser) gelten für alle Bewerber*innen des Deutschlandstipendiums an der TH Köln.

+Kann ich mich als Studienanfänger*in bzw. bereits eingeschriebene*r Studierende*r des Studiengangs Maschinenbau – Product Engineering and Context um ein Stipendium bewerben?

Ja. Studierende des Bachelorstudiengangs (Erststudium) Maschinenbau - Product Engineering and Context können sich im 1. Fachsemester um ein Stipendium bewerben, sofern sie als Ersthörer*innen an der TH Köln immatrikuliert werden bzw. sind, da diese Bewerber*innen einen Nachweis der obligatorischen Kriterien vorweisen können (obligatorische Kriterien: Bachelor 1. Fachsemester - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung 2,0 oder besser).

Studierende des Studiengangs Maschinenbau – Product Engineering and Context, die sich in höheren Semestern befinden und keinen Nachweis für die vollständige Einhaltung ihres Studienverlaufsplans sowie noch keinen Nachweis der aktuellen Noten vorlegen können, werden bis dahin vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Die Nachweise der obligatorischen Kriterien (Bachelor ab 3. Fachsemester - Einhaltung des Studienverlaufsplans, bisherige Studienleistungen 2,3 oder besser) gelten für alle Bewerber*innen des Deutschlandstipendiums an der TH Köln.

+Hängt die Stipendienvergabe von meinem Einkommen oder dem meiner Eltern ab?

Nein. Das Stipendium ist einkommens- und elternunabhängig. Eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse findet nicht statt.

+Wird das Deutschlandstipendium beim BAföG angerechnet?

Nein. Das BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Eine Anrechnung findet nur statt, soweit durch den gleichzeitigen Bezug anderer Stipendien ein Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, überschritten wird. Für angesparte Stipendienmittel gelten die üblichen Grundsätze der Vermögensanrechnung, das heißt die anrechnungsfreie Grenze von 5.200 Euro erhöht sich bei einem Stipendienbezug nicht.

+Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt.

+Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?

Ab dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen. Näheres hierzu ist dem BMF-Schreiben zu § 32 Abs. 4 EStG vom 7. Dezember 2011 zu entnehmen. Bis zum 1. Januar 2012 wurde das Deutschlandstipendium beim Bezug von Kindergeld berücksichtigt, lag allerdings – ohne die Hinzurechnung weiterer Einkünfte – unter dem Freibetrag von 8.004 Euro.

+Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. So werden die Beiträge ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von derzeit 875 Euro berechnet. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

+Kann ich parallel zum Deutschlandstipendium auch Wohngeld beziehen?

Ja. Bezieher*innen von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld, wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

+Bin ich der Förderin oder dem Förderer zu einer Gegenleistung verpflichtet (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Studiums im Unternehmen, etc.)?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie z. B. ein Praktikum im Unternehmen Ihrer Förderin oder Ihres Förderers aufnehmen möchten oder nicht.

+Ich werde im kommenden Wintersemester ein Auslandssemester machen. Kann ich mich dennoch bewerben?

Ja. Das Stipendium kann auch in einem Auslandssemester gewährt und fortgezahlt werden. Für das persönliche Auswahlgespräch ist jedoch Ihre Anwesenheit wünschenswert. Sofern Sie sich im Auslandssemester befinden, werden wir individuelle Lösungen finden.

+Ich bin bereits Stipendiat*in von einer anderen Förderungseinrichtung. Muss ich dies in der Bewerbung mit angeben?

Ja. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt mit an, ob Sie bereits von anderen Institutionen gefördert werden und in welcher Höhe. Nach dem Gesetz ist eine Doppelförderung durch andere begabungs- und leistungsabhängige Förderprogramme aus Landes- oder Bundesmitteln nicht erlaubt.

+Kann ich mich auch als ausländischer Studierende*r bewerben?

Ja. Ausländische Studierende können sich ebenfalls um ein Deutschlandstipendium an der TH Köln bewerben.

+Worauf legt die TH Köln besonders Wert?

Die TH Köln möchte mit dem Deutschlandstipendium besonders engagierte Studierende fördern, die sich neben ihren schulischen und beruflichen Zielen gesellschaftlich relevante Aufgaben vorgenommen haben und bereits gezeigt haben, dass sie fähig und bereit sind, sich über persönliche Belange hinaus sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen.

Darüber hinaus sollen Studierende, denen der Zugang zu Bildung und Hochschulausbildung durch persönliche, soziale oder familiäre Umstände im besonderen Maße erschwert ist, hier eine besondere Chance auf Berücksichtigung haben.

+Wie ist das Auswahlverfahren gestaltet?

Schritt 1:
Alle eingehenden Bewerbungen werden auf Vollständigkeit und Erfüllung der Kriterien hin überprüft. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Schritt 2:
Eine Gutachtergruppe unter Leitung der Vizepräsidentin für Lehre und Studium bewertet alle Bewerbungen, welche die formalen Kriterien erfüllen hinsichtlich der Motivation, des Engagements und evtl. besonderer sozialer Umstände und wählt die Bewerber*innen aus, die zu den Auswahlgesprächen eingeladen werden. Absagen sowie die Einladung zum Auswahlgespräch erfolgen per Mail.

Schritt 3:
Die Bewerber*innen werden zu einem persönlichen 30-minütigen Auswahlgespräch eingeladen. Bestandteil des Auswahlgesprächs ist ein 10-minütiger Kurzvortrag zu einem aktuellen, gesellschaftspolitischen Thema. Dieses Thema wird den Bewerber*innen im Einladungsschreiben mitgeteilt.

Bewertungskriterien:
- Bewertet wird im Rahmen des Kurzvortrags die Fähigkeit, sich in ein gesellschaftspolitisches Thema einzuarbeiten und dazu eine schlüssige Argumentation und Darstellung zu präsentieren (Gewichtung: 1/3)

- Die Darstellung der persönlichen Motivation für ein erfolgreiches Studium, der besonderen Förderungswürdigkeit aufgrund des gesellschaftlichen Engagement und der künftigen gesellschaftlichen Ziele und Perspektiven fließt in die Bewertung mit ein. Darüber hinaus wird die Darstellung, warum persönliche Umstände ein Studium erschweren und wie jemand begründet, dass er/sie es trotzdem schaffen kann, einbezogen. (Gewichtung: 2/3)

Die Gespräche werden anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Die GutachterInnen wählen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die gemäß o. g. Kriterien am geeignetsten erscheinen und entsprechendes Potenzial zeigen.

Schritt 4:
Die Entscheidungen werden den Bewerber*innen schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf ein Deutschlandstipendium besteht.

+Hat ein Praxissemester zum Zeitpunkt der Förderung Auswirkungen auf das Stipendium?

Sofern das Praxissemester zum Studium gehört und sich dadurch die Regelstudienzeit verlängert, gehört dies zum förderfähigen Studienverlauf.

+Was geschieht, wenn ich mein Bachelorstudium abgeschlossen habe? Muss ich mich für das Masterstudium neu bewerben?

Ja. Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss Ihres aktuellen Studiengangs, also auch mit dem Abschluss des Bachelorstudiums. Für eine anschließende Förderung auch während des Masterstudiums an der TH Köln, müssen Sie sich erneut bewerben.

+Endet meine Förderung bei Beendigung des Studiums oder Fachrichtungswechsel?

Ja. Die Förderung endet bei erfolgreichem Studienabschluss mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach der Erbringung der letzten Prüfungsleistung. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

+Kann ich mich auch bewerben, wenn ich im 1. Fachsemester meines Masters bin und meine Bachelorarbeit noch schreibe bzw. noch nicht abgegeben habe?

Nein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Bachelorarbeit zumindest bereits abgegeben haben und es muss sich abzeichnen, dass die Gesamtnote des Bachelors 2.0 oder besser sein wird.

FAQ für Förderinnen und Förderer

+Ich möchte als Förderin bzw. Förderer mehr als einen Studierenden mit einem Stipendium unterstützen. Ist dies möglich?

Ja. Sie haben die Gelegenheit mehrere Studierende zu unterstützen. Die Aufteilung Ihrer Förderung von 150 Euro pro Monat bzw. 1.800 Euro pro Jahr auf mehrere Stipendiat*innen ist jedoch nicht möglich. Die Anzahl der Stipendien können Sie in den Folgejahren erhöhen.

+Werde ich als Förderin bzw. Förderer auf der Internetseite der TH Köln namentlich genannt?

Ja. Wenn Sie möchten, nehmen wir gerne Ihren Namen in der Rubrik "Unsere Dank gilt" auf den Informationsseiten zum Deutschlandstipendium auf. Eine Verlinkung zu Ihrer Unternehmens- bzw. privaten Internetseite ist allerdings nicht möglich.

+Gerne würde ich meinen Stipendiat*innen einen Einblick in das Unternehmen ermöglich. Dürfen zwischen Stipendiat*innen und Unternehmen z. B. Vereinbarungen für ein Praktikum getroffen werden?

Ja. Sie dürfen Ihren Stipendiat*innen optionale Angebote über das Stipendium hinaus, z. B. eine Praktikumsstelle, anbieten. Das Angebot darf jedoch jederzeit von Seiten der Stipendiat*innen abgelehnt werden, diese Ablehnung berechtigt zu keinerlei Kürzungen oder gar zur Verwehrung der Förderung.

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