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Communication Systems and Networks (Master) – Bewerbung

Sie möchten sich für den Masterstudiengang Communication Systems and Networks an der TH Köln bewerben? Alle Informationen rund um die Bewerbung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Auf einen Blick

Kategorie Beschreibung
Studiengang Communication Systems and Networks 
Abschluss Master of Science (M.Sc.) 
Studienform Vollzeitstudiengang 
Studienbeginn Winter- und Sommersemester 
Regelstudienzeit 3 Semester 
Studienumfang 90 ECTS 
Unterrichtssprache Überwiegend Englisch 
Studienort Campus Deutz 
Zulassungsbeschränkt Nein (Freie Vergabe)  
Hinweis Internationaler Doppelabschluss möglich  Mehr
Akkreditierung intern akkreditiert im Rahmen der Systemakkreditierung bis zum 30.09.2025 
Flyer Alle Infos als PDF zum Ausdrucken   Mehr (pdf, 138 KB)

Zulassungsvoraussetzungen

Hochschulabschluss

Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss in einem einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) und einer Gesamtnote 2,3 oder besser, durch den die erforderliche fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird.

Einschlägig ist jeder Studiengang der Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informatik im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten vermittelt.

Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht in vollem Umfang vor, so kann eine Zulassung nur mit der Auflage erfolgen, fehlende Vorkenntnisse durch erfolgreichen Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen aus Bachelorstudiengängen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Dies geschieht regelmäßig, wenn die Studienbewerber*in im ersten Studiengang weniger als 210 Leistungspunkte oder weniger als 110 Leistungspunkte (hinsichtlich der Einschlägigkeit) erworben hat. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Bei weniger als 80 Leistungspunkten in den o. g. Kompetenzfächern sowie bei einer Gesamtnote schlechter als 2,3 ist eine Zulassung nicht möglich.

Bewerber*innen nehmen an einem Auswahlverfahren teil. Dabei werden auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen die folgenden Kriterien überprüft und bewertet:

a) Bisherige Studieninhalte und deren fachliche Einschlägigkeit

b) Bisherige Studienleistungen

c) Bisheriger akademischer und beruflicher Werdegang

d) Gegebenenfalls Studiengangsrelevanz der Inhalte der bisherigen Berufstätigkeit

e) Persönliche Motivation zur Aufnahme des Masterstudiums.

Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen beachten bitte die Hinweise zu Bewerbung und Deutschkenntnissen.
Ausnahmen

Studienbewerber*innen, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können zugelassen und eingeschrieben werden wenn sie zum Bewerbungszeitpunkt nachweisen,

- dass Ihnen noch 30 Leistungspunkte zur Erlangung ihres Abschlusses fehlen (also mindestens 150 von 180 Leistungspunkten bei 6-semestrigen Studiengängen, 179 von 210 Leistungspunkten bei 7-semestrigen Studiengängen). Bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss. Außerdem:

- eine vorläufige Durchschnittsnote von 2,3

In diesen Fällen erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis zum Ende der Rückmeldefrist zum 2. Semester nachgewiesen wird, andernfalls erfolgt die Exmatrikulation.

Bitte beachten Sie: Bei Erreichen der Kriterien nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich.

Nachweis von Englischkenntnissen

Nachweis von guten Englischkenntnissen durch eine der folgenden Qualifikationen:

- TOEFL paper-based (550 Punkte)
- TOEFL computer-based (213 Punkte)
- TOEFL internet-based (80 Punkte)
- IELTS (6,0 Punkte)
- Nachweis über Niveau B2 (CEF) im Abiturzeugnis

Als gleichwertig anerkannt wird unter anderem:

vorausgehendes vollständig englischsprachiges Studium mit einer Dauer von mind. 1 Jahr
vorausgehende vollständig englischsprachige Schulausbildung mit einer Dauer von mind. 1 Jahr
ein Abschluss in einem einschlägigen Studiengang, der Lehrveranstaltungen im Fach "Technisches Englisch" mit einem Umfang von mind. 3 Leistungspunkten beinhaltet. Hierzu zählen insbesondere die Studiengänge Elektrotechnik und Technische Informatik der TH Köln
Englisch als Muttersprache.

Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Weitere Zugangsvoraussetzung ist das Einreichen eines aussagekräftigen Motivationsschreibens.

Nachweis von Deutschkenntnissen
Bei der Wahl von Profilen, die auch deutschsprachige Module enthalten, ist als weitere Studienvoraussetzung der erfolgreiche Abschluss der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH - Stufe 2) nachzuweisen, sofern es sich um Studierende handelt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben.

Bewerbung

a) Bewerbungsverfahren für
- Deutsche sowie

- Bewerber*innen mit einem grundständigen, fachlich mit dem Master verwandten Hochschulabschluss von einer deutschen Hochschule

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der TH Köln.

Online-Bewerbungsportal


Die Online-Bewerbung startet für das Wintersemester voraussichtlich ab Ende April und für das Sommersemester voraussichtlich ab Ende November eines jeden Jahres (Änderungen vorbehalten).

Im Bewerbungsportal werden Sie darüber informiert, welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung einreichen müssen.

Bewerbungszeitraum: Anfang Mai 2024 bis 15. Juli 2024

b) Bewerbungsverfahren für
- EU-EWR-Staatsangehörige und deren Ehepartner*innen mit einem grundständigen ausländischem Hochschulabschluss, der fachlich mit dem Master verwandt ist

- Bewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und einem grundständigen Hochschulabschluss aus der EU/EWR, der fachlich mit Master verwandt ist
- Bewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zwar keinen Hochschulabschluss aus der EU/EWR haben, aber über eine Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder der EU/EWR verfügen

Die Bewerbung erfolgt über uni-assist.

Bewerbungen können über uni-assist für das Wintersemester ab Februar und für das Sommersemester ab September eines jeden Jahres eingereicht werden (Änderungen vorbehalten).

Wichtig: Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sorgfältig durch.

uni-assist

Bewerbungszeitraum: Anfang Februar 2024 bis 15. Juli 2024

c) Bewerbungsverfahren für
- Nicht EU/EWR-Staatsangehörige, die sowohl ihre Hochschulzugangsberechtigung als auch ihren grundständigen, fachlich mit dem Master verwandten Hochschulabschluss außerhalb der EU/EWR erworben haben

Die Bewerbung erfolgt über uni-assist.

Bewerbungen können über uni-assist für das Wintersemester ab Anfang Februar bis Ende März und für das Sommersemester ab Anfang September bis Ende Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden (Änderungen vorbehalten).

Wichtig: Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sorgfältig durch.

uni-assist

Ausnahme

Studienbewerber*innen, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können am Verfahren teilnehmen, wenn sie zum Bewerbungszeitpunkt nachweisen, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis 30.09. (Bewerbung für das Wintersemester)/30.04. (Bewerbung für das Sommersemester) erworben wird.

Nach positiver Prüfung erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass eine Einschreibung nur möglich ist, wenn der Studienabschluss mit der Mindestnote 2,3 nachgewiesen wird.

Wir empfehlen daher dringend, sich erst nach erfolgreichem Abschluss zu bewerben, da sich aufgrund des Vorbehaltes bei der Visumserteilung Schwierigkeiten ergeben können.

Bewerbungszeitraum: Anfang Februar 2024 bis 31. März 2024

Hinweis zu Visa-Anträgen

In einigen Ländern beträgt die Wartezeit für einen Termin um ein Visum zu beantragen 12 Monate und mehr. Wir empfehlen daher, sich vorab über die Wartezeiten und den Antragsprozess auf der Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu informieren.

Zulassungsbescheide werden in der Regel im Juni (für das Wintersemester) bzw. im Januar (für das Sommersemester) versendet. Um einen Termin für einen Visumsantrag zu vereinbaren benötigen Sie noch keinen Zulassungsbescheid. Diesen müssen Sie erst bei dem Termin selbst vorlegen.

Bitte beachten Sie diese Informationen und planen Sie Ihre Bewerbung an der TH Köln sowie ihren Visumsantrag entsprechend.



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