Arbeiten

Eine Frau und ein Mann unterhalten sich an einem Messestand (Bild: Costa Belibasakis/FH Köln)

Neben dem Studium zu arbeiten bringt viele Vorteile mit sich: Studierende bessern mit Nebenjobs ihr Einkommen auf, machen wertvolle Erfahrungen in der Berufswelt und knüpfen erste Kontakte für ihre weitere Karriere. Besonders für internationale Studierende lohnen sich erste Einblicke in den deutschen Arbeitsalltag.

Vor dem Studium

Als Schüler*in eines Studienkollegs oder Teilnehmer*in an einem studienvorbereitenden Sprachkurs dürfen Sie in der Regel keiner Beschäftigung nachgehen. Ausgenommen von dieser Regelung ist jedoch die vorlesungsfreie Zeit. Ob und wie lange Sie in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten dürfen, hängt von der Zustimmung der Ausländerbehörde ab und wird von dieser in Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt. Informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen am besten direkt bei Ihrem ersten Besuch der Ausländerbehörde.

Während des Studiums

Während ihres Studiums haben generell alle internationalen Studierenden das Recht, in Deutschland einem Nebenjob nachzugehen. Allerdings gelten für Bürger*innen der Europäischen Union (EU) andere Regelungen als für Nicht-EU-Bürger*innen:

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Norwegen, Island und Liechtenstein – sowie der Schweiz sind auf dem Arbeitsmarkt deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Studierende aus diesen Ländern den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen wie deutsche Studierende und ohne Genehmigung der Behörden so viel arbeiten dürfen wie sie möchten. Bitte beachten Sie jedoch die Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung.

Internationale Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach §16b Aufenthaltsgesetz dürfen im Jahr ohne explizite Genehmigung des Ausländeramtes/der Ausländerbehörde 120 ganze Tage, 240 halbe Tage oder jede Kombination aus beiden als Angestellte arbeiten oder freiwillige Praktika ausüben. Dieser Arbeitsumfang wird von der Ausländerbehörde in Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.

Dabei werden bis zu vier Stunden als halber Tag gerechnet und mehr als vier Stunden als ganzer Tag. Angerechnet werden nur die Arbeitstage oder halben Arbeitstage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Auf den Grund, warum nicht gearbeitet wurde, kommt es dabei nicht an. Deshalb werden auch bezahlte oder unbezahlte Urlaubs- und Krankheitstage nicht angerechnet.

Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, auch für Studenten- und Studierendenwerke, Asten oder Gremien, dürfen zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden, solange das Studium nicht gefährdet ist. Auch wenn Sie ein für das Studium erforderliches Pflichtpraktikum absolvieren, dürfen Sie die 120-Tage-Grenze überschreiten.

Honorartätigkeiten, auch als Freiberufler*in oder Selbstständige, sind generell genehmigungspflichtig. Um eine Chance auf die Genehmigung zu erhalten, sollten auch hier die 120 ganzen und 240 halben Tagen beachtet werden, um das Studium nicht zu gefährden.

Nebenjobsuche

Viele Studierende finanzieren sich einen Teil ihres Studiums durch einen Nebenjob.
Im Jobportal des Career-Service finden Sie Stellenangebote für Studierende und Absolvent*innen und können Ihr persönliches Bewerbungsprofil erstellen.  Auch auf der Website des Stellenwerks der Universität zu Köln finden Sie zahlreiche Jobangebote für Studierende.

Nach dem Studium

Als internationale* Absolvent*in einer deutschen Hochschule stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. EU-Bürger*innen genießen dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige und haben somit uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Absolvent*innen aus allen anderen Ländern haben nach Ende Ihres Studiums 18 Monate Zeit, sich einen Job zu suchen, der ihrem Abschluss angemessen ist. Um sich die Zeit der Arbeitsplatzsuche zu finanzieren, dürfen internationale Absolvent*innen in diesen 18 Monate uneingeschränkt anderen Jobs nachgehen.

Die TH Köln unterstützt Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der zu Ihrem Profil und Ihren Interessen passt. Unser Career Service bietet eine umfassende Beratung und gezielte Informationsveranstaltungen zu allen Aspekten rund um den Beruf.

Der Akademiker*innen-Service der Agentur für Arbeit unterstützt insbesondere Absolvent*innen und Studierende in ihrem letztem Semester bei der Arbeitssuche. Auch internationale Studierende können Deutschkurse und Bewerbungstrainings über die Arbeitsagentur fördern lassen.

Akademiker*innen-Service der Agentur für Arbeit

Ihre Ansprechpartner*innen für Akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit Köln begleiten Sie kompetent und engagiert bei der Stellensuche. Sie bieten Beratung und Information zu Fragen: des Arbeitsmarktes, des Berufseinstiegs, der Vermittlung von Arbeitsstellen, der beruflichen Neuorientierung, der beruflichen Weiterbildung.


M
M