Praxisreferat

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln
Raum 5

Laura Distelrath

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Raum 5
  • Telefon+49 221-8275-5504

Yildiz Yanboludan

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Raum 5
  • Telefon+49 221-8275-3046

B.A. Kindheitspädagogik und Familienbildung, B.A. Soziale Arbeit, Auslandspraktika

Das Praxisstudium - Praxis im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln gewährleistet einen hohen Anwendungsbezug in der Lehre. Das fachlich angeleitete Praxisstudium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in.

Das Praxisstudium

Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln gewährleistet einen hohen Anwendungsbezug in der Lehre. Das fachlich angeleitete Praxisstudium ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in im Bachelorstudium der Sozialen Arbeit.

Im Praxisstudium sollen die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen. Es steht in direktem Zusammenhang zu den Inhalten des Grund- und Aufbaustudiums. Das sind insbesondere:

  • Wissenschaft der Sozialen Arbeit (einschließlich Ethik und Methodenlehre)
  • Kenntnisse der deutschen Rechtsgebiete (insbesondere Sozialrecht, Jugend- und Familienrecht)
  • Kenntnisse über das Sozialsystem, Organisation und Verwaltung
  • Nachweis von Fachlichkeit und Berufsfähigkeit (Analysefähigkeit, Planungs- und Handlungskompetenzen, Reflexions- und Evaluationskompetenzen)

Vor allem der Nachweis einer fachlichen Befähigung kann nur durch eigenes praktisches Handeln, wissenschaftliche Aufarbeitung und professionelle Reflexion während des Praxisstudiums erworben werden.

Voraussetzung und Gestaltung des Praxisstudiums

Vorbereitung
Im 3. Fachsemester wählen Sie Modul 10. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über die thematische Ausrichtung Ihres Praxisstudiums und einer geeigneten Stelle klar zu werden. In einem der unten genannten Praxiszentren werden Sie im 4. Semester während des Praxisstudiums begleitet:

PZ Arbeitsfeldübergreifende Wissenschaft der Sozialen Arbeit // PZ Familie und Kinder // PZ Berufliche Wiedereingliederung und Resozialisierung // PZ Gesundheit und Krankheit // PZ Jugend // PZ Beratung, Bildung und Genderkompetenz // PZ Migration und Diversität // PZ Lebensphase Alter/ Menschen mit Behinderungen // PZ International (Praxisstudium im Ausland)

Bitte beachten Sie auch unsere Informationsveranstaltung zum Praxisstudium, bei der sich alle PZs vorstellen.

Voraussetzung (PO3)
Als Zugangsvoraussetzung muss das Modul 10 über PSSO angemeldet sein. Ausreichend ist der Nachweis der Prüfungsanmeldung. Zudem muss eine Prüfung im Modul 5 (M5.1 oder M5.2) erfolgreich abgeschlossen sein.

Voraussetzung (PO4)

Als zwingende Voraussetzungen gelten: Abschluss der Module M 1, Teilmodul M2A, M 3, M 4, M 6, Teilmodul M 5.1 oder M 5.2., Anmeldung zur Prüfung in M 10.

Im Rahmen des Praxisstudiums können die Module 11 (Praxisbegleitung) und Modul12 (Praxisstunden) gem. SobAG NRW nur parallel zusammen studiert werden.

Stellensuche
Bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle helfen Ihnen:

  • Stellenangebote im Aushang vor den Büros des Praxisreferates
  • die Praxisbörse Online (digitale Praxisbörse )
  • die jeweils im Herbst stattfindende Praxismesse (PraxisMesse)
  • individuelle Beratungsangebote im Praxisreferat
  • Bitte beachten Sie die formalen Voraussetzungen für das Praxisstudium (siehe auch: Geeignete Praxisstellen)
  • Dozenten/innen und Kommilitonen/innen

Zeitmodelle
Das Praxisstudium findet i.d.R. im Sommersemester statt (01.03.–31.08.), kann aber auch im Wintersemester begonnen werden (01.09.-28.02.).

Der Arbeitsumfang beträgt insgesamt 900 Stunden (PO3 und PO4) und setzt sich zusammen aus:

  • 800 Stunden Anwesenheit in den Einrichtungen
    (Nettoarbeitszeit, d. h. Berechnung ohne Feiertage, Urlaubstage);
  • 100 Stunden für die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungs-, Begleitungs- und Auswertungsveranstaltungen in der Fakultät so- wie für das Erstellen des Praxisberichts und weiteres Selbststudium.

Das Praxisstudium wird auch in Teilzeit angeboten. Der Arbeitsumfang von 900 Stunden bleibt bestehen, Die 800 Praxisstunden (M12) erstrecken sich dann über zwei Semester.

Begleitung durch die TH Köln
Während der Begleitseminare in Modul 11 lernen die Studierenden, Beobachtungen und Herausforderungen in der beruflichen Praxis und im Bezug zum Berufsbild aufzubereiten, sie kritisch zu überprüfen und eine eigene, wissenschaftlich begründete Handlungsorientierung zu entwickeln. Die Gruppen treffen freitags . Die Teilnahme an diesen Seminaren ist verpflichtend.

Anforderungen an die Praxisstellen

Geeignete Praxisstellen
Grundsätzlich sind alle Einrichtungen als Anbieter von Praxisstellen geeignet, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit übernommen und von staatlich anerkannten Fachkräften (Soz. Arb./ Soz. Päd.) ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben. Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, müssen in der Praxisstelle ausreichend zeitliche und räumliche Ressourcen für Sie vorhanden sein. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in einem dieser Aufgabengebiete eingesetzt werden und Zugang zu Akten und organisationsbezogenen Unterlagen erhalten. Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit müssen Sie außerdem die Möglichkeit haben, selbstständige Aufgaben zu übernehmen und/oder eigene Projekte durchzuführen. Die Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen und Fortbildungen gehören zum Berufsalltag und müssen Ihnen ebenfalls offen stehen.

Anleitung
Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung (Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen, grad. Dipl./Bachelor), die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem Sie eingesetzt werden. Da Sie vier Werktage pro Woche in der Einrichtung arbeiten werden, ist die Qualifizierung der Sie betreuenden Fachkräfte ein wichtiges Qualitätsmerkmal und Kriterium bei der Wahl der Praxisstelle.

Vertrag
Als vertragliche Grundlage dient eine Vereinbarung zwischen Ihnen, der Einrichtung und der Fakultät. Die Vereinbarung muss im dreifachen Original dem Praxisreferat zur Genehmigung vorgelegt werden, mit den Unterschriften des Studierenden und der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Abgabefrist ist zwei Monate vor Beginn des Praxisstudiums.

Das entsprechende Dokument finden Sie hier

Zielvereinbarung
Auf Grundlage der bestehenden Arbeitsplatzbeschreibungen in den Einrichtungen handeln Sie gemeinsam mit Ihrer Anleitung in den ersten vier Wochen Ihre individuellen, konkreten (Aus-)Bildungsziele aus. Diese Zielvereinbarung ist obligatorischer Bestandteil dieses Ausbildungsabschnittes. Sie müssen sie dem Praxisreferat Genehmigung vorlegen bzw. per Email senden.

Das entsprechende Dokument finden Sie hier.

Zeugnis/Bescheinigung
Um Ihre Lernerfahrungen zu reflektieren, ist zum Abschluss des Praxisstudiums ein Auswertungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrer anleitenden Fachkraft in der Praxisstelle vorgesehen. Sie benötigen außerdem von der Einrichtung:

  • eine offizielle Bescheinigung über die erbrachten 800 Arbeitsstunden zur Vorlage beim Praxisreferat/Prüfungsamt (Bescheinigung Stunden)
  • ein aussagekräftiges persönliches Zeugnis, das Sie später Ihrer Bewerbungsmappe beilegen können

Auslandsaufenthalt, Vergütung, Versicherung

Auslandsaufenthalt
Bei sehr guten Sprachkenntnissen in der jeweiligen Landessprache ist ein Praxisstudium im Ausland möglich. Eine individuelle Beratung durch das Praxisreferat ist vorab unbedingt notwendig.

Ein Praxissemester im Ausland bietet besondere Lernchancen, und zwar in persönlicher (Gewinn an Lebenserfahrung und Entwicklung personaler Identität bzw. interkultureller Kompetenzen) wie fachlicher Hinsicht: So eröffnet die Praxiserfahrung in einer Jugendeinrichtung in England neue Perspektiven im Hinblick auf das Handlungsfeld Jugendhilfe; zugleich fördert der Auslandsaufenthalt auch den „international vergleichenden Blick“ in der Sozialen Arbeit, weil man Einblicke in die Sozialsysteme des jeweiligen Landes gewinnt.

Kriterien für das Praxisstudium im Ausland

  • Geeignete Praxisstelle: Einrichtungen mit Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit
  • Anleitung: Durch professionelle Fachkräfte (Social Worker oder vergleichbare Professionelle),die mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören und im Aufgabengebiet arbeiten

Begleitung durch die TH Köln

  • Vorbereitungstreffen: Mitte Februar
  • Fachtheorie und Supervision: Distance Learning im Praxiszentrum "International"
  • Auswertungsveranstaltung: Bitte beachten Sie die aktuelle Terminplanung des Praxisreferats

Weitere Informationen finden Sie auch im International Office der TH Köln

Vergütung
Eine finanzielle Vergütung im Praxisstudium ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine „Kann-Regelung“, nach der Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung von monatlich 500 bis zu 650 Euro (je nach Praxissemester) bezahlt werden kann. (vgl. Praktikanten-Richtlinien vom 13. 11. 2009 VKA)

ACHTUNG: BAfÖG-Empfänger/-innen behalten ihren Leistungsanspruch, da das Praxisstudium Pflichtteil im Curriculum ist.

Versicherung
Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind Sie auch in dieser Zeit im Inland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert dagegen nicht. Für Aufenthalte im Ausland raten wir Ihnen dringend, eine Unfallversicherung und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen - Frequently asked Questions (FAQs)

+1. Was ist das Praxisstudium überhaupt? Und wie unterscheidet es sich von einem „normalen“ Praktikum?

Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in im Bachelorstudium der Sozialen Arbeit.
Im Praxisstudium sollen Sie ihre theoretischen Kenntnisse in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen.

Es werden 800 Stunden in den Einrichtungen verbracht, die durch die Hochschule fachtheoretisch und durch Supervision begleitet werden.

+2. Ab wann kann ich das Praxisstudium beginnen und welche Studienleistungen sind vorher erfolgreich abzuleisten?

Das Praxisstudium liegt regulär im vierten Studiensemester, d.h. Sie haben bereits das Grundstudium erfolgreich absolviert und können die bereits erlernten Inhalte in der Praxis umsetzen, bzw. wiederfinden und reflektieren. Grundlegende Kenntnisse der Grundmodule der Wissenschaft der Sozialen Arbeit sind unabdingbar.
Zwingend nachgewiesen (PO3)
- eine Prüfung im Modul Recht (M5.1 oder M5.2)
- Nachweis des Besuchs im Modul 10 (Anmeldung genügt)
Zwingend nachgewiesen (PO4)
- Abschluss der Module M 1, Teilmodul M 2A, M 3, M 4, M 6, Teilmodul M 5.1 oder
M 5.2.,
- Anmeldung zur Prüfung in M 10

+3. Wie bereite ich mich auf das Praxisstudium vor?

Das Praxisstudium findet im vierten Fachsemester statt. Bereits im dritten Fachsemester entscheiden Sie sich für die inhaltliche Ausrichtung Ihres Praxisstudiums. Dabei hilft Ihnen u.a. das Modul 10.

Während des Praxisstudiums werden Sie in folgenden Gruppen (Praxiszentren) begleitet:

PZ Familie und Kinder // PZ Berufliche Wiedereingliederung und Resozialisierung// PZ Gesundheit und Krankheit // PZ Jugend // PZ Genderkompetenz in Bildung und Beratung // PZ Migration und Diversität // PZ Altern und Behinderung // PZ Arbeitsfeldübergreifende angewandte Wissenschaft Sozialer Arbeit.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationsveranstaltung zum Praxisstudium, bei der sich alle PZs vorstellen.

+4. Was ist ein Praxiszentrum?

Ein Praxiszentrum ist eine Vorbereitungs- und Begleitgruppe, die Sie bereits im dritten Semester wählen (siehe auch Frage 3)
PZ Familie und Kinder // PZ Berufliche Wiedereingliederung und Resozialisierung// PZ Gesundheit und Krankheit // PZ Jugend // PZ Beratung, Bildung und Genderkompetenz // PZ Migration und Diversität // PZ Lebensphase Alter/ Menschen mit Behinderungen // PZ Arbeitsfeldübergreifende angewandte Wissenschaft Sozialer Arbeit.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationsveranstaltung zum Praxisstudium (jeweils zum Ende des zweiten Semesters), bei der sich alle PZs vorstellen.

+5. Wie werde ich währenddessen durch die Hochschule begleitet?

Während des Praxisstudiums werden Sie in einem der acht Praxiszentren der Fakultät begleitet. Die Gruppen treffen sich freitags. In diesen Begleitgruppen (Praxiszentren) werden die Lernerfahrungen fachtheoretisch und durch Supervision/ bzw. kollegiale Praxisreflexion aufgearbeitet und reflektiert. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist verpflichtend.

+6. Wie finde ich Praxisstellen?

Bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle helfen Ihnen:
• Stellenangebote im Aushang vor den Büros des Praxisreferates
• die Praxisbörse Online
Hier können Sie gezielt nach Stellen für Praktika, Honorartätigkeiten
oder Angebote für den Berufseinstieg suchen.
• die jeweils im Herbst stattfindende PraxisMesse
• individuelle Beratungsangebote des Praxisreferat-Teams
• Dozenten/innen und Kommilitonen/innen

+7. Wann und wie bewerbe ich mich am besten?

Bei größeren Trägern, wie Kommunen, Verbänden, große Einrichtungen empfiehlt sich eine frühzeitige Bewerbung (ab Sommer für das Sommersemester des nachfolgenden Jahres). Bei kleineren Trägern, wie Vereine, regionale Stellen bewerben Sie sich im Herbst/Winter. Bis Ende Januar sollten Sie eine Stelle gefunden und schriftlich bestätigt haben.
Sollten Sie dann nichts gefunden haben, wenden Sie sich an das Praxisreferat. Wir helfen Ihnen gerne, um auch dann noch eine passende Einsatzstelle zu finden.

Sie sollten zunächst in der Stelle anrufen und Kontakt mit der Person aufnehmen, bei der Sie auch Ihr Praxisstudium machen möchten. Ihre schriftlichen Unterlagen können Sie dann einreichen, bzw. zum Gespräch mitbringen.

+8. Worauf muss ich bei der Stellensuche achten?

Die Stelle muss für das Praxisstudium geeignet sein und die Qualifikation des/der Anleitung muss gewährleistet sein:
Grundsätzlich sind alle Einrichtungen als Anbieter von Praxisstellen geeignet, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit übernommen und von staatlich anerkannten Fachkräften (Soz. Arb./ Soz. Päd.) ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben. Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, sollten in der Praxisstelle ausreichend zeitliche und räumliche Ressourcen für Sie vorhanden sein. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in einem dieser Aufgabengebiete eingesetzt werden und Zugang zu Akten und organisationsbezogenen Unterlagen erhalten. Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit sollten Sie außerdem die Möglichkeit haben, selbstständige Aufgaben zu übernehmen und/oder eigene Projekte durchzuführen. Die Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen und Fortbildungen gehören zum Berufsalltag und sollten Ihnen ebenfalls offen stehen.

Anleitung
Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung (Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen, grad. Dipl./Bachelor), die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem Sie eingesetzt werden. Da Sie vier Werktage pro Woche in der Einrichtung arbeiten werden, ist die Qualifizierung der Sie betreuenden Fachkräfte ein wichtiges Qualitätsmerkmal und Kriterium bei der Wahl der Praxisstelle.

+9. Was ist die staatliche Anerkennung?

Die staatliche Anerkennung basiert in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik auf einem verlässlichen „Gütesiegel“, das einen öffentlich rechtlichen Berufsschutz darstellt und laufbahnrechtlich bedeutsam ist. Das Gütesiegel und die Berufsbezeichnung bietet Gewähr dafür, dass die Absolventen/-innen einem Kompetenzprofil entsprechen, welches sich u.a. durch Kompetenzen in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik auszeichnet. Integriert im BA-Soziale Arbeit ist eine Praxisphase, das „Praxisstudium“, welches von der Fakultät intensiv vorbereitet, begleitet und ausgewertet wird und einen weiteren wesentlichen Baustein zur staatlichen Anerkennung darstellt.
Über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in wird der Berufszugang für eine Vielzahl von Arbeitsfeldern in der Sozialen Arbeit geregelt. So wird beispielsweise für die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten die staatliche Anerkennung vorausgesetzt (Fachkräftegebot SGB VIII).
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung sind erforderlich

- (1) Bachelorabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit (Sozialarbeit/Sozialpädagogik);
- (3) angeleitete Praxistätigkeit in von der Hochschule/zuständigen Behörde anerkannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 100 Tagen;
- (4) eine kritische Reflexion erworbenen Fachwissens unter den Bedingungen angeleiteter Praxis.

+10. Wie erlange ich die staatliche Anerkennung?

Die staatliche Anerkennung erhalten Sie an der TH Köln zusammen mit Ihrem Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit, da alle geforderten Qualifikationen im Studium erbracht werden müssen. (Siehe Frage 1, 9)

+11. Welche vertragliche Grundlage benötige ich für das Praxisstudium

Zum Praxisstudium schließen Sie eine Vereinbarung (den sogenannten Vertrag) mit der Praxisstelle und der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften. Den Vordruck für diese Vereinbarung finden Sie in ILU im Ordner des Praxisreferats
Die Vereinbarung ist persönlich im Praxisreferat im dreifachen Original zur Genehmigung abzugeben.

+12. Was ist eine Zielvereinbarung und wann muss diese vorliegen?

Auf Basis der Tätigkeitsbeschreibung Ihrer anleitenden Fachkraft besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Anleitung, welche individuellen (Aus-)Bildungsziele Sie im Praxisstudium erreichen wollen und können. Dies soll in den ersten vier Wochen des Praxiseinsatzes erfolgen. Die Lernziele sollten möglichst detailliert formuliert und terminiert werden, so dass sie während und am Ende der Praxisphase überprüft werden können. Eine Zielvereinbarung stellt für Sie und Ihre Praxisanleitung eine Orientierungshilfe dar und ist eine notwendige und wichtige Information über die jeweiligen Ausbildungsvorhaben für die Hochschule zur fachtheoretischen Begleitung. Einmal geschlossene Zielvereinbarungen können jederzeit modifiziert und den tatsächlichen praktischen Herausforderungen angepasst werden.
Die Zielvereinbarung ist obligatorischer Bestandteil dieses Ausbildungsabschnittes und muss dem Praxisreferat zur Genehmigung vorliegen. Die beschriebenen Lernziele werden dann im abschließenden Bericht ausgewertet.

+13. Welche Prüfungsleistung muss ich im Rahmen des Praxisstudiums erbringen?

Am Ende des Praxisstudiums müssen Sie einen Bericht vorlegen, in dem Sie inhaltlich die wesentlichen Elemente des Praxisaufenthaltes schildern und Ihre persönliche Mitarbeit reflektieren.
In einem zweiten Schritt setzen Sie sich mit einer thematischen (forschungsgeleiteten) Fragestellung auseinander, die Sie selbst wählen und in Ihrem Praxiszentrum vorbereiten und besprechen.
Die Inhalte aus der Supervision gehen nicht in den Bericht oder in die Prüfungsnote ein. Über die erfolgreichen Leistungen in der beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit entscheidet das Praxisreferat. Sie sollten sich ein qualifiziertes Zeugnis von der Praxisstelle erbitten, mit dem Sie sich nach dem Studium bewerben können. Für die Dokumentation zur Anerkennung durch das Praxisreferat reicht eine offizielle Praxisbescheinigung mit der Bestätigung, dass 800 Stunden in der beruflichen Praxis abgeleistet wurden.

+14. Ist die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen verpflichtend?

Die Teilnahme ist verpflichtend vorgeschrieben. Prozessbezug, persönliche Lernentwicklung, Lernarrangement zur Aufbereitung von Praxiserfahrungen und zur Entwicklung eigenständiger begründeter Handlungsorientierungen stehen im Mittelpunkt des gemeinsamen Lernens in der Gruppe. Dies bedingt hohes Maß an Verbindlichkeit.

+15. Kann ich mir Zeiten praktischer Tätigkeit als Praxiszeiten anrechnen lassen?

Nein, da das Praxisstudium im Studiengang modular eingebunden ist und zum Pflichtteil des Studiengangs gehört, können keine Erfahrungen, die zeitlich vor dem Studium liegen anerkannt werden.
Das Praxisstudium wird nach dem Grundstudium durchgeführt, dadurch wird erwartet, dass Sie Kenntnisse aus dem Grundstudium in die praktische Arbeit einbringen und diese durch fachtheoretische Begleitung und durch Supervision reflektieren und aufarbeiten sollen.
Sollten Sie während Ihres Studiums in einer sozialen Einrichtung tätig sein, kann –nach individueller Rücksprache mit dem Praxisreferat-, diese Tätigkeit als Praxiszeit anerkannt werden. Wenden Sie sich dazu frühzeitig an das Team Praxisreferat.

+16. Wann und in welchem Zeitraum absolviere ich das Praxisstudium?

Das Praxisstudium findet i.d.R.jeweils im Sommersemester statt (01.03.–31.08.), abweichend ist auch ein Beginn im Wintersemester möglich. Der Arbeitsumfang beträgt insgesamt 900 Stunden und setzt sich zusammen aus:
- 800 Stunden Anwesenheit in den Einrichtungen (Nettoarbeitszeit, d. h. Berechnung ohne Feiertage, Urlaubstage);
- 100 Stunden für die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungs-, Begleitungs- und Auswertungsveranstaltungen in der Fakultät so- wie für das Erstellen des Praxisberichts und weiteres Selbststudium.

Das Praxisstudium wird auch in Teilzeit angeboten.
Der Arbeitsumfang von 900 Stunden bleibt bestehen. Beginn jeweils im Sommersemester oder Wintersemester in einem Zeitraum von einem Jahr.

+17. Was mache ich, wenn ich krank bin?

Fehlzeiten bis zu 10% der Praxisstunden und 25% Fehlzeiten bei den Pflichtveranstaltungen werden akzeptiert, wenn diese durch Atteste oder gleichwertige Bescheinigungen begründet sind.
Sollten Fehlzeiten entstehen, die diese Anteile übersteigen, und somit das Praxisstudium gefährdet sein, sollte umgehend Kontakt mit dem Praxisreferat aufgenommen werden.
In einer solchen Situation werden gemeinsam mit dem/der Studierenden, dem jeweiligen Koordinator des Praxiszentrums und ggf. mit der Praxisstelle, Möglichkeiten der Kompensation gesucht, die eine Verlängerung des Studiums verhindern können. Voraussetzung ist, dass die Fehlzeiten hinreichend begründet und durch Atteste bzw. Bescheinigungen dokumentiert sind.

+18. Habe ich Urlaubsanspruch im Praxisstudium?

Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit umfasst 3 Studienjahre bzw. 6 Studienhalbjahre. Jedes Studienhalbjahr ist auf der Grundlage von 900 Arbeitsstunden (Workload - WL) geplant, wie aus dem Modulhandbuch zu ersehen ist. Diese 900 Stunden sind reine „Nettoarbeitszeit“, aus der sich kein Urlaubsanspruch ableitet. Somit gelten Feiertage ebenfalls nicht als abgeleistete Arbeitszeit.

Es ist nicht festgelegt, dass das Praxisstudium in einer 4 Tage - Woche abgeleistet werden muss. Letztendlich müssen die 800 Stunden „Praxis“ nachgewiesen werden. Diese Regelung bedeutet, dass Studierende und Praxisstellen die Arbeitszeiten nach den Erfordernissen der Praxisstelle und den individuellen Wünschen der Studierenden gestalten und aushandeln können.

Eine Besonderheit:
Verschiedene Arbeitgeber haben Haustarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die für Honorarkräfte und Praktikanten/-innen einen Urlaubsanspruch vorsehen. Damit die tariflichen und betriebsbedingten Vereinbarungen durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung zur Ableistung der Praxisstunden für die Studierenden eingehalten werden kann, muss ein etwaiger Urlaubsanspruch den Stunden zugefügt und vertraglich abgesichert werden (800 Stunden Praxis plus X Stunden Urlaubsanspruch!).

+19. Ich bin aus privaten Gründen nicht in der Lage, das Praxisstudium in der vorgegebenen Zeit durchzuführen. Welche Möglichkeiten habe ich, das in einem anderen zeitlichen Verlauf zu erbringen oder zu verschieben?

Sie haben die Möglichkeit, das Praxisstudium über ein Jahr zu absolvieren, oder es auf ein nächstes Studiensemester zu verschieben. In beiden Fällen sollten Sie Kontakt zu Praxisreferat aufnehmen, um Ihnen einen Platz in einer der Begleitgruppen zu sichern, in die Sie dann integriert werden müssen.

+20. Ich bin bereits in einer sozialen Einrichtung tätig und werde nun Soziale Arbeit in Teilzeit studieren. Kann ich auch in meiner Tätigkeit bleiben und hier das Praxisstudium durchführen?

Sofern Ihre Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit liegt und Sie die Anleitung durch eine/n Sozialarbeiter/In mit staatlicher Anerkennung gewährleisten können, ist dies grundsätzlich nach individueller Rücksprache mit dem Praxisreferat möglich. Wenden Sie sich dazu frühzeitig an das Praxisreferat.

+21. Kann ich als Teilzeitstudierende/r das Praxisstudium auch in Vollzeit machen?

Ja, Sie können auch in Vollzeit das Praxisstudium absolvieren ohne den Status als Teilzeitstudierende/r zu verlieren.

+22. Bekomme ich Geld im Praxisstudium?

Wenn Sie Bafög-Empfänger/In sind, erhalten Sie auch während des Praxisstudiums weiterhin Bafög, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Eine finanzielle Vergütung durch die Einsatzstelle im Praxisstudium ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Das bedeutet, dass die Träger entscheiden können, ob sie Ihnen die Tätigkeit vergüten oder nicht. Letzte Erhebungen haben ergeben, dass ca. ein Drittel der Praxisstellen vergüten (zwischen Fahrtkostenerstattung bis 400€ monatlich).
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine „Kann- Regelung“, nach der Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung von monatlich 500 bis zu 650 Euro (je nach Praxissemester) bezahlt werden kann. (vgl. Praktikanten-Richtlinien vom 13.11.2009 VKA).
Im Praxisreferat erhalten Sie Auskunft, welche Stellen bezahlen.

+23. Bin ich versichert?

Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind Sie auch während dieser Zeit in Deutschland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert während des Praxisstudiums dagegen nicht. Für einen Aufenthalt im Ausland raten wir Ihnen dringend eine Unfallversicherung und Auslandskrankenversicherung an.

+24. Kann ich das Praxissemester auch woanders machen (innerhalb und außerhalb Deutschlands)?

Beides ist möglich, wenden Sie sich dazu an das Praxisreferat.

Inland:
Sie können das Praxissemester auch in anderen Städten Deutschland absolvieren. Grundsätzlich muss die Begleitung sichergestellt sein. Entweder kommen Sie dazu einmal wöchentlich zur TH Köln (sofern möglich) oder Sie suchen sich eine Hochschule, an der ebenfalls Soziale Arbeit studiert werden kann und lassen sich durch diese begleiten. Einführungs- und Auswertungsseminare finden an unserer Hochschule statt, Fachtheorie und Supervision dann an der Hochschule am Standort Ihrer Praxisstelle. Klären Sie vorab den Umfang der Begleitung mit dem Praxisreferat der Fakultät ab!

Ausland:
Auch für einen Auslandsaufenthalt gelten die gleichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Praxisstelle, wie für das Inland. Dazu kommen die Anforderungen an Ihre Sprachkompetenz und die der fachlichen Begleitung:
Gefordert werden sehr guten Sprachkenntnissen in der jeweiligen Landessprache (Sie müssen je nach Einsatzgebiet die Amtssprache des Landes verstehen)
Die Begleitung kann durch einen Hochschule durchgeführt werden, oder, falls nicht möglich, durch Fernbetreuung seitens der Fachhochschule Köln. Eine individuelle Beratung durch das Praxisreferat ist vorab unbedingt notwendig.

+25. Was tue ich, wenn es im Praxisstudium nicht so gut läuft, ich Probleme habe und mit meiner Anleitung nicht darüber reden kann/möchte?

Bitte wenden Sie sich zunächst an die Lehrenden in den Begleitgruppen, die auf der Vereinbarung eingetragen sind. Zusätzlich können Sie sich immer an das Praxisreferat wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter. Melden Sie sich frühzeitig und warten nicht ab. Falls es Probleme geben sollte die einen Stellenwechsel erforderlich machen, können wir Ihnen in einem frühen Zeitpunkt zu einer neuen Stelle verhelfen, bzw. Sie beraten, wie Sie in dieser Situation weiterkommen können.

+26. An wen wende ich mich, in Fällen von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten in der Praxisstelle?

Es kann vorkommen, dass Studierende in ihren Praxisstellen Formen der sexuellen Belästigung erfahren oder Zeuginnen und Zeugen von Gewalthandlungen gegenüber Klient*innen werden. Was ist in solchen Fällen zu tun?
Die Fakultät sieht sich hier mit in der sozialen Verantwortung und bietet in allen Fällen von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten, mit denen Sie im Praxisstudium konfrontiert sind, Beratung und Unterstützung durch die Beauftragte für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Frau RA Petra Ladenburger an.

+27. Kann ich die Praxisstelle wechseln?

Bei Problemen, die durch klärende Gespräche nicht behoben werden können, oder wenn Sie sich in Ihrem Arbeitsfeld nicht einfinden können, ist ein Wechsel der Stelle nach Beratung durch das Praxisreferat möglich. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Weitere Orientierungshilfen und Anregungen zu den Bachelor-Studiengängen und dem Praxisbezug

Empfehlungen zur Praxisanleitung - Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an Hochschulen Deutschlands

Oualifikationsrahmen Soziale Arbeit - Deutscher Fachbereichstag Soziale Arbeit

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse - Kultusministerkonferenz

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