Staatliche Anerkennung an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Zusammen mit dem Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit wird an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften die staatliche Anerkennung als „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin“ bzw. als „staatlich anerkannter Sozialarbeiter / Sozialpädagoge“ erteilt.
Die Urkunde berechtigt, diese gleichlautende Berufsbezeichnung zu führen und sich mit dieser Berufsbezeichnung auf dem regulierten Arbeitsmarkt für diese Berufsgruppe bewerben zu können. Damit ist ein öffentlich-rechtlicher Berufsschutz nach dem SGB gegeben. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass in hoheitsrechtlichen Aufgabengebieten der professionellen Sozialarbeit / Sozialpädagogik ausschließlich Absolventen/-innen der Studiengänge der Sozialen Arbeit tätig werden. Dieses ist verbunden mit einem Studium, welchen die Bezugswissenschaften und die Wissenschaft der Sozialen Arbeit ebenso angemessen wiederspiegelt, wie eine berufspraktische Qualifikation, die sich an dem Berufsbild des/der „staatlichen anerkannten Sozialerbeiters/-in“ bzw. „staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in“ orientiert.
Bezirksregierung Köln, Dezernat 24
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und staatliche Anerkennung
1. Ich bin ausländische/r Absolvent/in und möchte meinen Berufsabschluss innerhalb der Sozialen Arbeit anerkannt bekommen und die staatliche Anerkennung erwerben. Können Sie mir dabei weiterhelfen?
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Zuständigkeitsbereich Sie leben. Auf Ihren Antrag entscheidet diese, ob Ihr Abschluss anerkannt wird und ob Sie noch weitere zu erbringende Leistungen nachweisen müssen, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.
Sofern Ihr (Fach)Hochschulabschluss formal als gleichwertig beschieden wurde, Sie aber über keine staatliche Anerkennung verfügen, können Sie an der TH Köln an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen.
Das Praxisreferat prüft in Absprache mit dem Prüfungsausschuss der TH Köln die Abschlüsse und empfiehlt der Bezirksregierung Anpassungsleistungen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung.
Informationen zu Praxisbegleitung für Studierende, AbsolventInnen anderer Hochschulen
2. Ich bin Studierende/r einer anderen deutschen Hochschule und leiste meine Praxiszeiten gerade in Köln ab. Kann ich durch die Fakultät begleitet werden?
Das ist grundsätzlich möglich. Melden Sie sich frühzeitig, damit wir (das Praxisreferat) Sie in die passenden Begleitgruppen einteilen können. Unser Praxissemester ist das Sommersemester eines jeden Jahres. Die Einteilung erfolgt nach Arbeitsgebiet bereits im 3. Semester. Um Sie in die Gruppen integrieren zu können müssen Sie sich bis spätestens 2 Monate vor Beginn anmelden.
Sie können:
- Das komplette Praxisstudium inklusive aller Prüfungsleistungen bei uns durchführen und erhalten von uns die Note und die ECTS.
- Sie nehmen an unseren Begleitseminaren teil, erbringen aber alle Prüfungsleistungen an Ihrer Heimathochschule, das Praxisreferat bestätigt Ihnen den Umfang der Begleitung, die Sie an unserer Fakultät erhalten haben.
- Für AbsolventInnen im Berufsanerkennungsjahr bieten wir (sofern Kapazitäten vorhanden sind) eine Begleitung über ein Jahr an. Start ist jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich. Ihre Prüfungsleistungen erbringen Sie an Ihrer Heimathochschule und erhalten durch das Praxisreferat eine Bescheinigung über den Umfang der Begleitung, die Sie an unserer Fakultät erhalten haben.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist verpflichtend.