Praxisreferat

TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Informationen für die berufliche Praxis im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung

Das Praxisstudium

Ein dialogisches und lebensweltorientiertes Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung bildet die Grundlage für die Konzeption des Studiengangs Kindheitspädagogik und Familienbildung – das Praxisstudium ist ein zentraler Bestandteil des Curriculums. Während dieser Ausbildungszeit erwerben die Studierenden umfassende Kompetenzen für die pädagogische Unterstützung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse sowie für die Stärkung von Eltern und Familien im Erziehungsalltag. Indem sie ihre theoretischen Kenntnisse mit einer praktischen, pädagogischen Tätigkeit kombinieren, werden sie intensiv auf den Beruf Pädagog*in der Kindheits- und Familienbildung vorbereitet. Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagog*in.

Dem Praxisstudium gehen Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen voraus. In diesen Veranstaltungen erhalten die Studierenden grundlegende Informationen, Kenntnisse und Kompetenzen zur Organisation und Gestaltung des Praxisstudiums. Während der praktischen Phasen werden sie von der Fakultät begleitet.

In Gruppen werden die Lernerfahrungen durch Supervision/ Beratung aufgearbeitet und reflektiert. Außerdem ist das Praxisstudium mit verschiedenen Aufgabenstellungen und einer Auswertung verknüpft. Während des Bachelorstudiums durchlaufen die Studierenden zwei Praxisphasen. Bei beiden Praxisphasen steht die Begleitung und Unterstützung von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren sowie deren Familien im Fokus.

Praxisphase I: Kindheitspädagogik (3. Semester)

In Modul 10 entwickeln und erweitern Studierende ihre Fähigkeiten in der Wahrnehmung der Bildungsprozesse von Kindern. Dabei entwickeln sie fachliche, auf kindliche Bildungsformen abgestimmte Kompetenzen, die auch die Kommunikation zwischen Eltern und ihren Kindern in den pädagogischen Einrichtungen beinhalten.

Geeignete Praxisstellen:

Die erste Praxisphase wird in Kindertageseinrichtungen absolviert und legt den Schwerpunkt auf die Arbeit mit Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren.

Der Träger muss nach §75 KJHG/SGB VIII anerkannt sein, eine staatliche Anerkennung als Bildungs- oder Schulträger haben oder Vergleichbares sein (Einzelprüfung des Praxisreferates).

Praxisphase II: Familienbildung und nonformale Bildung (4. Semester)

In Modul 11 wird dieser Fokus durch den Schwerpunkt auf konkrete Elternbildungs- und Beratungsarbeit sowie transgenerationale Familienbildung ergänzt. Alternativ hierzu können die Studierenden ihre zweite Praxisphase im Feld der non-formalen Bildung absolvieren.

Geeignete Praxisstellen
Die zweite Praxisphase wird entweder in Einrichtungen absolviert, die primär in der Familienbildung, d.h. in der Beratung und Begleitung von Familien tätig sind (Familienbildungsstätten, Familienzentren, sozialräumliche, kommunale präventive sowie mobile Formen und Vernetzungsprojekte der Familienbildung und familienbildungs-orientierte Schulsozialarbeit an Grundschulen) oder in Settings non-formaler Bildung (Offener Ganztag, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturelle Bildung etc.).

Der Träger muss im Sinne des Weiterbildungsgesetzes bzw. nach §75 KJHG/SGB VIII anerkannt sein, eine staatliche Anerkennung als Bildungs- oder Schulträger haben oder anderweitig anerkannt sein (Einzelprüfung des Praxisreferates).

Ressourcen der Praxisstelle

Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, müssen in der Praxisstelle ausreichend personelle und räumliche Ressourcen vorhanden sein. Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiter*innenstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem die Studierenden eingesetzt werden.

  • Bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle helfen:
  • Stellenangebote im Aushang vor den Büros des Praxisreferates
  • Die Praxisbörse (siehe Infobox rechts)
  • Die jeweils im Herbst stattfindende Praxismesse der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
  • Individuelle Beratungsangebote durch das Praxisreferat
  • Lehrende/ Studierende

Formale Gestaltung und Anforderungen der Praxisphasen

Die Praxiszeiten von 400 Stunden werden auf das Semester verteilt erbracht.

Modulanforderung je Praxisphase
540 Stunden Arbeitsumfang unterteilt in:

  • 400 Stunden in der Praxiseinrichtung
  • 45 Stunden an der Hochschule (Einführung bzw. Lehrveranstaltungen sowie supervisorische/ praxisreflexive Begleitung)
  • 95 Stunden Selbststudium, Recherche, Lektüre, Verschriftlichung

Vertrag
Als vertragliche Grundlage dient eine Vereinbarung zwischen den Studierenden, der Einrichtung und der Fakultät. Die Vereinbarung muss im dreifachen Original vier Wochen vor Beginn dem Praxisreferat vorgelegt werden, mit den Unterschriften des/ der Studierenden und der anleitenden Fachkraft der jeweiligen Einrichtung. Die jeweilige Praxisstelle ist vorab vom Praxisreferat der Fakultät zu genehmigen.

Versicherung
Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind die Studierenden auch während der Praxisphasen im Inland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert dagegen nicht. Für Aufenthalte im Ausland raten wir dringend, eine Unfallversicherung und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Zielvereinbarung
Gemeinsam mit der Praxiseinrichtung erstellen die Studierenden vorab ihre konkreten, individuellen (Aus-)Bildungsziele. Diese Zielvereinbarungen müssen drei Wochen nach Beginn der Praxisphase dem Praxisreferat im zweifachen Original zur Genehmigung vorgelegt werden.

Begleitung durch die TH Köln
Während des Praxisstudiums werden die Studierenden in Beratungs- und Einzelgruppen durch die Lehrenden der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften begleitet. Im Vordergrund stehen dabei die Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung fachlicher und sozialer Kompetenzen sowie einer beruflichen Identität und eines professionellen Selbstverständnisses als Kindheits- und Familienpädagog*innen sowie die Reflexion konkreter Fach- und Forschungsaufgaben. Zur Teilnahme an diesen Seminaren sind die Praxisstudierenden verpflichtet.

Bescheinigungen
Nach Beendigung der Praxisphase müssen die Studierenden neben der Bescheinigung über die 400 Stunden auch eine Bescheinigung über begleitende Veranstaltungen und Dokumente (Belegzettel) beim Praxisreferat einreichen. Außerdem empfiehlt sich ein aussagekräftiges persönliches Zeugnis durch die Einrichtung ausstellen zu lassen, das die Studierenden später ihrer Bewerbungsmappe beilegen können.

Vergütung
Eine finanzielle Vergütung der Praxisphasen ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine „Kann-Regelung“: Nach dieser „kann an Studierende von Fachhochschulen,  die  während  der Praxissemester  eine  berufspraktische  Tätigkeitausüben,  folgende  Vergütung gezahlt werden

  • im ersten Praxissemester bis zu 500 Euro monatlich,
  • im zweiten Praxissemester bis zu 650 Euro monatlich“ bezahlt werden kann. (Praktikanten-Richtlinien vom 13.11.2009 VKA)

Auslandsaufenthalt

Bei sehr guten Sprachkenntnissen in der jeweiligen Landessprache ist ein Praxisstudium im Ausland möglich. Eine individuelle Beratung durch das Praxisreferat ist vorab unbedingt notwendig.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: International Office der TH Köln

Praxisbörse Online

Auf den Internetseiten des Praxisreferates können Studierende gezielt nach Stellen für Praktika, Honorartätigkeiten oder Angebote für den Berufseinstieg suchen. Studierende und Träger registrieren sich einmalig, können ein eigenes Profil anlegen und jederzeit aktualisieren.

Praxisbörse 2021

An wen wende ich mich, in Fällen von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten in der Praxisstelle?

Immer wieder erfahren Studierende in ihren Praxisstellen Formen der sexuellen Belästigung oder werden Zeug*innen von Gewalthandlungen gegenüber Klient*innen oder erfahren von betrügerischem Verhalten in Praxiseinrichtungen. Was ist in solchen Fällen zu tun?

Die Fakultät sieht sich hier mit in der sozialen Verantwortung. Das Praxisreferat ist Anlaufstelle für alle Fälle von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten, mit denen Studierende im Praxisstudium konfrontiert sind. Wir bitten darum, dass Sie diese Anlaufstelle nutzen, damit die Fakultät für Sie beratend tätig werden kann.

Gerne können Sie sich auch an unsere Antidiskriminierungsstelle wenden.

Praxisreferat

TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln


M
M