Praxisreferat

TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Informationen für die berufliche Praxis

Informationen für die Praxis (Bild: Tino Schumann - fotolia.com)

Die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln gewährleistet einen hohen Anwendungsbezug in der Lehre. Das fachlich angeleitete Praxisstudium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in.

Ein hoher Praxisbezug ist an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln in allen Studiengängen verankert. Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) ist das fachlich angeleitete Praxisstudium in das vierte Studiensemester integriert. Die Studierenden sollen hier ihre theoretischen Kenntnisse in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen. Das Praxisstudium ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in.

Hospitationen und Felderkundung im ersten Semester

Im ersten Semester sollen die Studierenden im Rahmen eines Seminars Felderkundungen/Hospitationen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern eigenständig durchführen, dokumentieren und im Seminar aufarbeiten. Genauere Informationen für Ihre Einrichtung finden Sie in unserem Downloadbereich auf unserer E-Learning-Plattform ILIAS: https://ilias.th-koeln.de/

Voraussetzung und Gestaltung des Praxisstudiums

Geeignete Praxisstellen
Grundsätzlich sind alle Einrichtungen als Anbieter von Praxisstellen geeignet, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit übernommen und von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben. Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, sollten in der Praxisstelle ausreichend zeitliche und räumliche Ressourcen für die Studierenden vorhanden sein. Dabei ist wichtig, dass sie in Aufgabengebieten der betreuenden Fachkraft eingesetzt werden und Zugang zu Akten und organisationsbezogenen Unterlagen erhalten. Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit übernehmen die Studierenden selbstständig Aufgaben und führen eigene Projekte durch. Die Teilnahme an Teamsitzungen, Supervisionen und Fortbildungen gehören zum Berufsalltag und sollten ihnen ebenfalls offen stehen.

Anleitung
Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung (Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogen/innen, grad. Dipl./Bachelor), die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem die Studierenden eingesetzt werden.

Da sich die Studierenden an vier von fünf Werktagen in den Einrichtungen befinden, ist die Qualifikation der sie betreuenden Fachkräfte ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Praxisstudiums.

Zeitmodelle
Das Praxisstudium findet grundsätzlich jeweils im Sommersemester statt (01.03.–31.08.). Der Arbeitsumfang beträgt insgesamt 900 Stunden und setzt sich zusammen aus:

Alte Prüfungsordnung (PO 2, Einschreibung bis einschließlich WS 2016/2017):

  • 720 Stunden Anwesenheit in den Einrichtungen (Nettoarbeitszeit, d. h. Berechnung ohne Feiertage, Urlaubstage)
  • 180 Stunden für die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungs-, Begleitungs- und Auswertungsveranstaltungen in der Fakultät sowie für das Erstellen des Praxisberichts und weiteres Selbststudium

Neue Prüfungsordnung (PO 3, Einschreibung ab WS 2017/2018):

  • 800 Stunden Anwesenheit in den Einrichtungen (Nettoarbeitszeit, d. h. Berechnung ohne Feiertage, Urlaubstage)
  • 100 Stunden für die verpflichtende Teilnahme an Vorbereitungs-, Begleitungs- und Auswertungsveranstaltungen in der Fakultät sowie für das Erstellen des Praxisberichts und weiteres Selbststudium

Das Praxisstudium wird auch in Teilzeit angeboten. Dies gilt für:

  • Vollzeitstudierende mit persönlichen Gründen mit Antrag,
  • Teilzeitstudierende als regulärer Zeitraum

Der Arbeitsumfang von 900 Stunden bleibt bestehen. Beginn jeweils im Sommersemester oder Wintersemester in einem Zeitraum von einem Jahr. Diese  Praxiszeiten müssen über das Praxisreferat angemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen - Frequently asked Questions

+1. Was ist das Praxisstudium überhaupt? Und wie unterscheidet es sich von einem „normalen“ Praktikum?

Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in im Bachelorstudium der Sozialen Arbeit.
Im Praxisstudium sollen die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse aus dem Grundstudium in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen.
Es werden 720 Stunden (alte PO 2)/800 Stunden (neue PO 3) in den Einrichtungen verbracht, die durch die Hochschule fachtheoretisch und durch Supervision begleitet werden.

+2. Bekommen die Studierenden Geld im Praxisstudium?

Eine finanzielle Vergütung des Praxisstudiums ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine „Kann- Regelung“, nach der Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung von monatlich 500 bis zu 650 Euro (je nach Praxissemester) bezahlt werden kann. (vgl. Praktikanten-Richtlinien vom 13.11.2009 VKA).

+3. Sind sie versichert?

Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind Studierende auch während dieser Zeit in Deutschland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert während des Praxisstudiums dagegen nicht.

+4. Wie sieht der Vertrag aus und wo ist dieser zu finden?

Als vertragliche Grundlage dient eine Vereinbarung zwischen Ihnen, als Praxiseinrichtung, den Studierenden und der Fakultät. Die Studierenden können sie vorher downloaden und zur Vertragsunterzeichnung mitbringen.
Die Vereinbarung muss von den Studierenden im dreifachen Original dem Praxisreferat zur Genehmigung vorgelegt werden, mit den Unterschriften des Studierenden und der Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Abgabefrist ist zwei Monate vor Beginn des Praxisstudiums.

+5. Was ist eine Zielvereinbarung?

Auf Basis der Tätigkeitsbeschreibung besprechen Sie, als anleitende Fachkraft gemeinsam mit den Studierenden, welche individuellen (Aus-)Bildungsziele sie im Praxisstudium erreichen wollen und können. Dieses soll in den ersten vier Wochen des Praxiseinsatzes erfolgen. Diese Zielvereinbarung ist obligatorischer Bestandteil dieses Ausbildungsabschnittes und muss von den Studierenden im zweifachen Original dem Praxisreferat zur Genehmigung vorlegen.

+6. An wen wendet man sich, wenn es im Praxisstudium Probleme gibt und Gespräche mit dem/der StudentIn nicht erfolgreich sind?

Bitte wenden Sie sich zunächst an die Lehrenden in den Begleitgruppen, die auf der Vereinbarung eingetragen sind. Zusätzlich können Sie sich immer an das Praxisreferat wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

+7. An wen wende ich mich, wenn ich neben Praxisstellen auch weitere Interessen habe, mit der Fakultät zu kooperieren?

Wenden Sie sich an das Praxisreferat. Wir besprechen mit Ihnen, um welche Form der Kooperation es sich handelt und vermitteln Sie gern weiter an die zuständigen KollegInnen.

+8. Wie kann ich Stellenangebote bei Ihnen veröffentlichen?

Auf den Internetseiten des Praxisreferates befindet sich unsere PraxisBörse. Hier können Sie Ihre Stellen für Praktika, Honorartätigkeiten oder Angebote für den Berufseinstieg einstellen. Registrieren Sie sich einmalig und anschließend können Sie jederzeit Ihre Ausschreibungen aktualisieren.
Gern hängen wir Ihre Ausschreibungen auch auf unseren Fluren in der Fakultät aus, wenn Sie sie uns per Mail oder per Post zusenden.

+9. Gibt es eine Möglichkeit, unsere Einrichtung den Studierenden vorzustellen?

Im Oktober jeden Jahres veranstaltet die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften in ihren Räumen die PraxisMesse, bei der Sie Ihre Arbeitsfelder vorstellen können und ins Gespräch über Möglichkeiten für Praktika, Hospitationen oder für den beruflichen Einstieg kommen können.

+10. Wie kann ich mich zur PraxisMesse anmelden?

Die Anmeldung erfolgt auch über das Online-Portal Praxisbörse ab Frühjahr für die PraxisMesse im Oktober jeden Jahres.

Praxisreferat

TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln


M
M