FAQ - ERASMUS+ Praktikum

Allgemein

+Was genau ist Erasmus+ überhaupt?

Erasmus ist das weltweit größte Stipendien- und Austauschprogramm auf Hochschulebene und eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Erasmus fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozentinnen und -dozenten und Hochschulpersonal innerhalb Europas.

+Wie lange muss/darf mein Auslandspraktikum sein?

Sie können für einen Studienaufenthalt ein oder zwei Semester pro Studienzyklus gefördert werden. Erasmus Aufenthalte während eines früheren Studiums werden angerechnet, wenn sie im selben Studienzyklus stattfanden. Mindestförderdauer sind bei einem Auslandspraktikum 2 Monate, die Höchstdauer liegt bei 12 Monaten.

+Gibt es verpflichtende Infoveranstaltungen zum Thema Erasmus+?

Falls Sie ein Praxissemester absolvieren, dann müssen Sie gegebenenfalls Informationsveranstaltungen Ihrer Fakultät wahrnehmen. Von unserer Seite gibt es für Erasmus Praktikanten keine verpflichtenden Infoveranstaltungen.

+Kann ich ein Erasmus+ Praktikum mit einem Erasmus+ Studium kombinieren?

Ja. Sprechen Sie uns dazu einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail an outgoings@th-koeln.de
Bitte schreiben Sie „SMS + SMT “ in den Betreff.

+Kann ich auch nach Abschluss meines Studiums ein Auslandspraktikum absolvieren?

Ja, Sie können sich für ein Erasmus+ Graduiertenpraktikum bewerben, bei welchem Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gefördert werden. Die Voraussetzungen sind gleich, allerdings muss die Bewerbung bereits im letzten Hochschulsemester erfolgen.

Covid-19 Informationen

+Ist ein Auslandsaufenthalt während der Pandemie überhaupt möglich?

Da wir eine extrem dynamische Entwicklung während der Pandemie haben, sollten Sie regelmäßig die Covid-19 Informationen der Hochschule lesen.

+Ich bin unsicher, ob ich wegen Covid-19 das Auslandssemester in einigen Monaten antreten kann und ob ich dennoch die erforderlichen Schritte in Mobility Online und beim Praktikumsplatz bereits durchführen soll.

Wir verstehen Ihre Unsicherheit. Da ein Auslandssemester jedoch ein recht langer administrativer Prozess ist, müssen Sie sich dennoch bereits jetzt registrieren, auch wenn niemand weiß, wie die Lage in einigen Monaten sein wird.

Daher bitten wir Sie, alle erforderlichen Prozesse in den vorgegebenen Zeiträumen zu erledigen.

Sollte es sich kurzfristig abzeichnen, dass Sie nicht ins Ausland gehen können oder wollen, dann ist eine Absage ein recht simpler Prozess, der auch keine Nachteile für Sie haben wird:

Sie schreiben dem Gastunternehmen/-organisation, dass Sie vom Praktikumsplatz zurücktreten und nehmen sowohl Ihre*n Fachkoordinator*in als auch die outgoings@th-koeln.de in cc und schon haben Sie erledigt, was erledigt werden muss.

Sollten Sie zu dem Zeitpunkt bereits Auslagen für das Auslandssemester gehabt haben, so können diese unter Umständen bis zur Höhe des geplanten Stipendiums übernommen werden, sofern bereits ein Grant Agreement erstellt wurde.

Wir bitten jedoch, von frühzeitigen Buchungen für Unterkunft oder Reise abzusehen oder Umtauschfähige Varianten zu wählen und kurzfristiger zu planen.

Anrechnung

+Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Auslandsaufenthalt anerkannt wird?

Bitte kontaktieren Sie Ihre*n Fachkoordinator*in an Ihrer Fakultät bezüglich aller Fragen, die die Anrechnung betreffen. Die Voraussetzungen werden im Learning Agreement besprochen.

+Wie wird mein Auslandsaufenthalt anerkannt?

Bitte kontaktieren Sie Ihre*n Fachkoordinator*in an Ihrer Fakultät bezüglich aller Fragen, die die Anrechnung betreffen.

Ansprechpartner

+Wer ist mein Ansprechpartner im Referat für Internationale Angelegenheiten?

Alice Herma

+Wer ist die Ansprechperson in meiner Fakultät / meinem Institut für Auslandssemester?

Unter folgendem Link finden Sie Ihre*n Fachkoordinator*in der Fakultät für Internationales.

+Ich erreiche meine*n Koordinator*in nicht - Wer kann mir helfen?

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner*in im Referat für Internationale Angelegenheiten.

Bewerbung

+Wie bewerbe ich mich auf ein Stipendium für ein Erasmus+ Praktikum?

Für die Bewerbung müssen Sie folgende Dokumente in Mobility Online hochladen:
- Learning Agreement BTM (Before the mobility)
- Immatrikulationsbescheinigung der TH Köln
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben für die Erasmus+ Förderung
- aktueller Notenspiegel

+Gibt es Fristen für die Bewerbung?

Sie müssen sich bis 2 Monate vor Praktikumsbeginn in Mobility Online beworben haben.

+Welche Dokumente muss ich für die Bewerbung einreichen?

Für die Bewerbung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Learning Agreement BTM
- Immatrikulationsbescheinigung der TH Köln
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben für die Erasmus+ Förderung
- aktueller Notenspiegel

+Wer erhält meine Bewerbung?

Sie bewerben sich über die Online Plattform Mobility Online, welche eine Mitarbeiterin des International Office bearbeitet.

+Was ist Mobility Online?

Mobility Online ist die Verwaltungsplattform für (internationale) Austauschstudierende der TH Köln.

+Wie erfahre ich, dass ich eine Erasmus+ Förderung für mein Praktikum erhalte?

Sie erhalten von uns eine E-Mail mit der Zusage für das Erasmus+ Stipendium für Praktika.

Dokumente

+Finde ich die Dokumente zur Erasmus+ Förderung auch auf den Webseiten?

Unter folgendem Link gelangen Sie zu den Dokumenten:

+Was ist das Learning Agreement?

Das Learning Agreement ist die Lernvereinbarung zwischen Ihnen, der TH Köln und dem Unternehmen.

+Was sind die drei Abschnitte des Learning Agreements?

BTM = Before the Mobility = Erfassung der Praktikumsinhalte
DTM = During the Mobility = nur bei eventuellen Änderung notwendig
ATM = After the Mobility = Nachweis über absolviertes Praktikum

+Wie fülle ich das Learning Agreement aus?

Tabelle A und C werden von Ihrem Praktikumsunternehmen ausgefüllt. Tabelle B wird durch den/die Koordinator*in Ihrer Fakultät ausgefüllt.

+Muss das Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthaltes unterzeichnet werden?

Ja. Sie müssen das Learning Agreement vor Beginn Ihres Praktikums unterschrieben in Mobility Online eingereicht haben.

+Wer unterschreibt das Learning Agreement an der TH Köln?

Für den Abschnitt BTM gilt: Das Learning Agreement muss von Ihnen, Ihrem Koordinator und Ihrem Unternehmen unterschrieben werden. Den Teil ATM unterschreibt lediglich das Unternehmen.

+Welche Person gebe ich als Kontaktperson der TH Köln im Learning Agreement an?

Ihre*n Fachkoordinator*in für Internationales.

+Welches Sprachkenntnisniveau muss im Learning Agreement festgehalten werden?

Die Rubrik „Language competence of the student“ im Learning Agreement bezieht sich NICHT auf die Ergebnisse des OLS Sprachtests, sondern meint Ihre Selbsteinschätzung bezüglich der Hauptunterrichtssprache im Unternehmen.

+Wie trage ich Änderungen während des Aufenthaltes im Learning Agreement ein?

Sollten sich Änderungen ergeben, wird Ihr Unternehmen die Änderung im Learning Agreement DTM festhalten müssen.

+Muss Tabelle C im Learning Agreement ausgefüllt werden?

Tabelle C wird vom Unternehmen ausgefüllt.

+Muss Tabelle D ausgefüllt werden, wenn ich ein Praktikumszeugnis erhalte?

Tabelle D sollte ausgefüllt werden, damit Sie dieses Dokument als Nachweis zusammen mit dem Erfahrungsbericht nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes einreichen.
Tipp: Lassen Sie sich Tabelle D ausfüllen und fragen Sie zusätzlich nach einem Praktikumszeugnis. So haben auch Sie ein Originaldokument als Nachweis Ihres Praktikums.

+Wann muss ich das Learning Agreement abgeben?

BTM: Vor der Abreise
DTM: Nur bei Änderungen während Praktikum
ATM: Bis 4 Wochen nach Rückkehr

Bitte laden Sie alle Dokumente in Mobility Online hoch.

+Wie gehören Learning Agreement und Grant Agreement zusammen?

Grant Agreement = Vertrag zwischen TH Köln und Student*in
Learning Agreement = Anhang zum GA

+Was ist das Grant Agreement?

Das Grant Agreement ist der Fördervertrag zwischen der TH Köln und Ihnen, in welchem Ihre Versicherungsdaten angegeben sind.

+Was ist der EU-Survey?

Online Umfrage der EU bezüglich des absolvierten Auslandsaufenthaltes. Er ist verpflichtend.

+Wann muss ich meinen Erfahrungsbericht einreichen?

Den Erfahrungsbericht müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückkehr einreichen.

+Wie muss der Erfahrungsbericht aufgebaut sein?

Schildern Sie bitte auf maximal vier Seiten Ihre Erfahrungen zu den Themen Vorbereitung, Planung, Organisation und Bewerbung für das Praktikum, zur Unterkunft, zu den Praktikumsaufgaben, zum Alltag und Freizeit sowie ein persönliches Fazit.

+Gibt es Erfahrungsberichte aus früheren Semestern?

Unter folgendem Link finden Sie Erfahrungsberichte aus früheren Semestern. Klicken Sie auf der Weltkarte zunächst oben auf den Reiter "Erfahrungsberichte".

+Was bedeutet es, wenn ich ein Dokument im Original einreichen muss?

Wenn Sie aufgefordert sind, ein Dokument im Original einzureichen, bedeutet dies, dass Sie das Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben, datieren und als Papierversion an der Hochschule einreichen.
Original, das ist die Urschrift eines Dokuments, die Echtheit und Unverfälschtheit garantiert. Eine Kopie kann das nicht leisten. Zwar wird nach und nach vieles auf die digitale Signatur umgestellt und die Prozesse befinden sich im Wandel. Wenn Sie jedoch im Erasmus Programm aufgefordert werden, ein Original einzureichen, dürfen Sie es bis auf Widerruf immer so verstehen, dass wir von Ihnen ein Papierdokument mit händischer Unterschrift möchten.

Finanzierung

+Gibt es eine finanzielle Förderung/Stipendien für meinen Auslandsaufenthalt?

Ja, Sie können sich für eine Erasmus+ Förderung bewerben. Hierbei wird Ihnen ein sogenannter Mobilitätszuschuss gezahlt, der die während des Auslandsaufenthaltes anfallenden Mehrkosten auffangen soll. Die Raten sind, je nach Länderwahl, unterschiedlich hoch.

+Wie hoch sind die Raten der Erasmus+ Förderung?

Die Förderraten variieren und sind abhängig vom Zielland und Förderzeitraum. Die aktuellen Raten finden Sie auf nachstehender Webseite:

+Wann wird das Erasmusstipendium ausgezahlt?

Wenn im Mobility Online System der TH Köln alle erforderlichen Registrierungsschritte im Bereich „Before the Mobility“ mit einem Haken von Ihnen als erfolgreich erledigt erscheinen und Sie, falls erforderlich, den Online-Sprachtest abgelegt haben (und somit auch der Punkt „OLS Sprachtest Bestätigung“ abgehakt ist), gelangen Sie automatisch in den Bereich „During the Mobility“. Hier geben Sie an, dass Sie Ihr Praktikum begonnen haben. Nun weisen wir die erste Förderrate (80%) an.

Die restlichen 20% der Fördermittel werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen, ausgezahlt. Hierzu müssen Sie den Erfahrungsbericht sowie das Praktikumszeugnis (oder Tabelle D) einreichen und den OLS-Test sowie den EU survey absolviert haben.

+Wie wird das Erasmusstipendium ausgezahlt?

Die Förderung wird in zwei Teilraten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme, die zweite Rate beinhaltet die restlichen 20%.

+In welchen Fällen wird die 2. Rate nicht ausgezahlt?

Sollten Sie erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, wie beispielsweise die Abschlussunterlagen (Erfahrungsbericht und Praktikumszeugnis/Tabelle D), wird die zweite Rate nicht ausgezahlt.

+Ich wurde bereits im Bachelor gefördert – kann ich auch im Master eine Förderung erhalten?

Ja, Sie können insgesamt 12 Monate je Studienzyklus gefördert werden.

+Darf ich ein Gehalt erhalten?

Ja, Sie dürfen ein Gehalt erhalten. Die Erasmus+ Förderung ist unabhängig vom Gehalt. Bitte beachten Sie allerdings, dass – sollten Sie Auslandsbafög erhalten - lediglich 300€ anrechnungsfrei sind.

+Kann ich zusätzlich zum Erasmus+ Stipendium noch Auslandsbafög beantragen?

Ja, Sie können zusätzlich Auslandsbafög beantragen. Beachten Sie allerdings, dass lediglich 300€ anrechnungsfrei sind.

+Was passiert bei verspätetem Einreichen der Unterlagen nach Abschluss des Auslandssemesters?

Sie werden gegebenenfalls eine Rate zurückzahlen müssen.

+Wann muss ein Erasmus-Zuschuss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden?

Der Zuschuss muss ganz zurückgezahlt werden, wenn Ihr Praktikum kürzer als 2 Monate ist. Sollten Sie länger als 2 Monate vor Ihrem Abbruch absolviert haben, dann wird Ihr Stipendium auf den Tag genau ausgerechnet und Sie müssen lediglich die Differenz zurückzahlen.

+Wie sieht der Rückzahlungsprozess aus?

Sobald feststeht, dass eine Rückzahlungsforderung fällig wird, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Rückzahlungsaufforderung als beigefügtes PDF-Dokument. In diesem Dokument finden Sie den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung der TH Köln. Sie sollten umgehend den Empfang dieser E-Mail bestätigen.
Für die Rückzahlung haben Sie 14 Tage Zeit. Sollte das Geld nicht innerhalb dieser Frist auf unserem Konto eingegangen sein, behält sich die TH Köln vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Sprechen Sie uns jedoch im Einzelfall an.

Kind / Beeinträchtigung

+Ich habe eine Beeinträchtigung – wie kann ich einen Auslandsaufenthalt in mein Studium integrieren?

Zur Wahrung der Chancengleichheit können Studentinnen und Studenten mit einer Beeinträchtigung - ab einem Grad der Behinderung von 50% - und Studentinnen und Studenten mit Sonderbedürfnissen wie zum Beispiel Studierende mit Kind über das Referat für Internationale Angelegenheiten ergänzende finanzielle Mittel beantragen, um ihren Mehrbedarf abzudecken.

+Gibt es spezielle Förderungen für Eltern / Alleinerziehende Studierende?

Zur Wahrung der Chancengleichheit können Studentinnen und Studenten mit einer Beeinträchtigung - ab einem Grad der Behinderung von 50% - und Studentinnen und Studenten mit Sonderbedürfnissen wie zum Beispiel Studierende mit Kind über das Referat für Internationale Angelegenheiten ergänzende finanzielle Mittel beantragen, um ihren Mehrbedarf abzudecken.

Praktikumssuche

+Wie finde ich ein Praktikum im Ausland?

Sprechen Sie mit unseren Kolleg*innen im Referat für Internationale Angelegenheiten, schauen Sie in unsere Praktikumsbörse, die Praktikumsbörse des DAAD oder fragen Sie an Ihrer Fakultät nach. Kennen Sie Studierende aus höheren Semestern oder Mitglieder der Fachschaft? Vitamin B ist hier eine große Hilfe!

+In welchen Ländern kann ich mein Auslandspraktikum absolvieren?

Sie können Ihr Auslandspraktikum in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei und Mazedonien absolvieren.

+An welche Firmen kann ich mich für ein Praktikum wenden?

Im Prinzip alle, die ein Praktikum mit sinnvollem Bezug zu Ihrem Studium anbieten.
Schauen Sie einmal auf unserer Praktikumsbörse vorbei:

+Welche Aufgaben darf ich im Praktikum übernehmen?

Im Prinzip alle Aufgaben mit einem sinnvollen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium.

Probleme

+Ich breche meinen Aufenthalt ab – Was passiert in Bezug auf mein Studium?

Hierzu können wir keine pauschale Aussage treffen. Sollten Sie Ihren Aufenthalt unerwartet abbrechen müssen/wollen, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit dem Ansprechpartner Ihrer Fakultät in Kontakt.

+Ich breche meinen Aufenthalt ab – Was passiert in Bezug auf das Stipendium?

Sollte Ihr Praktikum kürzer als die zweimonatige Mindestdauer sein, müssen Sie die komplette Förderungssumme an uns zurückzahlen. Für den Zeitraum zwischen 2 und 12 Monaten gibt es eine taggenaue Abrechnung, wobei ein Kalendermonat 30 Tage besitzt.

+Ich habe eine Frist verpasst / überschritten – Was passiert jetzt?

Bitte kontaktieren Sie uns für diese Einzelfälle direkt persönlich oder per Mail (outgoings@th-koeln.de) und beginnen Sie den Betreff mit „SMT“. Wir werden eine Lösung finden.

+Meine Firma sendet mir das Learning Agreement nicht zu und die Zeit wird knapp – was soll ich tun?

Dranbleiben. Auf jeden Fall so früh wie möglich Ihrem Ansprechpartner im Referat für Internationale Angelegenheiten und gegebenenfalls in der Fakultät Bescheid geben.

Verlängerung

+Ich möchte meinen Aufenthalt verlängern – Was muss ich tun?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Praktikum zu verlängern, dann teilen Sie dies bitte vor Ablauf der ursprünglichen Dauer der Kontaktperson im Referat für Internationale Angelegenheiten mit. Die Maximaldauer von 12 Monaten (360 Tagen) darf nicht überschritten werden.
Im Anschluss wird das Stipendium taggenau angepasst abgerechnet.

Versicherungen

+Welche Versicherungen muss ich für ein Erasmus+ Praktikum abschließen?

Für Ihr Erasmus+ Praktikum müssen Sie eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung nachweisen. Falls diese nicht vom Unternehmen abgedeckt werden, müssen Sie sich selbst versichern. Falls Sie nicht über Ihre Eltern versichert sein sollten, dann könnte die DAAD Gruppenversicherung eine gute Lösung für Sie sein.

Voraussetzungen / Sprachkenntnisse

+Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Erasmus+ Stipendium zu erhalten?

Sie müssen an der TH Köln immatrikuliert sein, ein Vollzeitpraktikum mit 37h/Woche (Ausnahme: Frankreich: 35h/Woche) in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU (oder Mazedonien, Liechtenstein, Island Norwegen, Türkei) von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten absolvieren, welches einen sinnvollen fachlichen und beruflichen Bezug zu Ihrem Studium hat.
Weitere, spezifische Voraussetzungen (z.B. bereits absolvierte Pflichtmodule) sollten Sie gegebenenfalls mit Ihrer Fakultät abklären.

+Gibt es sprachliche Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?

Für ein Erasmuspraktikum müssen Sie kein Mindestsprachniveau erfüllen. Die Voraussetzungen sind abhängig von der von Ihnen gewählten Praktikumsstelle und gegebenenfalls den Voraussetzungen Ihres Studienganges.

+Gibt es eine Altersbegrenzung für Erasmus+ Stipendien?

Nein

+Muss ich in einem bestimmten Semester sein, um einen Auslandsaufenthalt absolvieren zu können?

Sollten Sie ein Praxissemester im Ausland (und somit ein Pflichtpraktikum) absolvieren, dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen seitens Ihres Studienganges erfüllen. Bitte beachten Sie, dass auch ein Aufenthalt nach dem Studium möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Graduiertenpraktikum“.

+Wie unterscheiden sich obligatorisches und freiwilliges Auslandspraktikum?

Wenn Sie ein Praxissemester innerhalb Ihres Studiums absolvieren müssen, dann absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum im Ausland. Anderenfalls absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum im Ausland. Bitte beachten Sie, dass es bei Pflichtpraktika zu eventuellen, studiengangsspezifischen Voraussetzungen kommen kann.

+Kann ich das Praktikum in Teilzeit absolvieren?

Nein, Sie müssen ein Vollzeitpraktikum absolvieren. Das bedeutet Sie müssen mindestens 37h/ Woche arbeiten (Ausnahme: Frankreich: 35h/Woche)

+ Was ist der OLS-Test?

In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.

Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

  • Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren.Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.
  • Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
  • Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.
  • Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.
  • Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.
  • Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

+Meine Sprache wird über OLS nicht abgedeckt. Kann ich trotzdem einen Sprachkurs besuchen?

Die TH Köln fördert Sprachkurse in den seltener gesprochenen Sprachen pauschal mit 200€ pro Sprachkurs. Hierfür reichen Sie die Kursanmeldung, sowie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme nach Abschluss des Kurses im Referat für Internationale Angelegenheiten ein.

Wohnen

+Wie finde ich eine Wohnung im Ausland?

Mögliche Optionen zur Wohnungssuche sind neben der Eigeninitiative, Kontakt zum International Office im Gastland aufzunehmen oder ehemalige Outgoings zu befragen.

Sicherheit im Auslandssemester

+ Wo erhalte ich Informationen zur Sicherheitslage in meinem Gastland?

Hier sollten Sie immer die Informationen zu Rate ziehen, die Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erhalten. Dort gibt es zu jedem Land Reise- und Sicherheitshinweise.

+ Muss man sich in eine Krisenvorsorgeliste eintragen?

Als Krisenvorsorgeliste bezeichnet man eine „Liste der im Konsularbezirk (vorübergehend) ansässigen Deutschen", die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zur Vorsorge für Katastrophen­fälle führt. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste ist freiwillig. Sie erfolgt seit November 2008 über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (Elefand)“, über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist.


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