Erasmus+ Praktikum

Alice Herma

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3775

Bitte schreiben Sie in den Betreff "SMT", damit wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten können.

Praktikum in UK

Beachten Sie bitte die neuen Regelungen und Formalitäten, die nun durch den Austritt Großbritanniens aus der EU erforderlich sind!

Auslandspraktikum in Europa

Studierende möchten ihre Kompetenzen in Sprache und Kommunikation ausbauen und ganz nebenbei Berufs- und Lebenserfahrung in anderen Arbeitsmärkten und Kulturen sammeln. Erasmus+ Praktikum bietet die Möglichkeit, europaweit in die Arbeitswelt einzutauchen - egal ob ein Praktikum im Studienverlauf vorgesehen oder ein ganz persönliches Ziel ist. Sogar Graduierte können noch Fördergelder erhalten!

Bewerbungsvoraussetzungen Erasmus+ Praktikum

  • Immatrikulation an der TH Köln
  • Praktikumsstelle in einem der 28 Mitgliedstaaten und 5 "südliche" Nachbarn
  • Praktikumsdauer 2 bis 12 Monate
  • Vollzeitpraktikum gemäß landesüblicher Arbeitszeiten
  • Sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug zum Studium
  • Ausgeschlossen sind Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen
  • Sprachkenntnisse werden in einem verpflichtenden Online-Sprachtest überprüft
  • Es können nur Studierende für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreement nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.

Erasmus+ Graduiertenpraktika: Erasmus+ Praktikum bietet die Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums für ein Praktikum gefördert zu werden - vorausgesetzt Ihr Gesamtförderkontingent von 360 Tagen ist noch nicht ausgeschöpft. Es gelten die o.g. Voraussetzungen. Die Bewerbung muss im letzten Hochschulsemester - solange Sie noch immatrikuliert sind - erfolgen.

Bewerbungsprozess

Registrieren sich mit Ihrer campusID in unserem Bewerbungsportal Mobility Online bis spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn. In Ausnahmefällen prüfen wir, ob auch eine kurzfristigere Bewerbung möglich ist.

Nach Ihrer Registrierung laden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen im Portal hoch:

  • Learning Agreement for Traineeships - bitte vollständig ausgefüllt, inkl. Bestätigung des Arbeitgebers und des Fachbereiches der Hochschule
  • Motivationsschreiben - bitte umreißen Sie kurz, welche Erwartungen Sie an Ihr Praktikum im Ausland haben und welche beruflichen und persönlichen Mehrwert Sie sich versprechen. Das Motivationsschreiben muss personalisiert und unterschrieben werden! Denken Sie auch an die Anrede.
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung/en (bei semesterübergreifenden Praktikumsaufenthalten kann die zweite Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden)
  • Notenspiegel - ist immer aktuell im PSSO abrufbar. Das zuständige Studienbüro unterstützt bei Unklarheiten.

Graduiertenpraktika: Absolvent*innen müssen während der Bewerbung um die Erasmus+ Förderung eingeschrieben, während des Praktikums dann exmatrikuliert sein. Die Exmatrikulationsbescheinigung (alternativ das Abschlusszeugnis) muss zu Beginn des Praktikums eingereicht werden.

  • Grant Agreement (Fördervereinbarung): Nach dem Hochladen aller Bewerbungsunterlagen in Mobility Online, wird über die Vergabe der Förderung an Sie entschieden. Bei positivem Bescheid wird Ihnen im nächsten Schritt das sogenannte Grant Agreement (GA) online zur Verfügung gestellt. Darin wird die Höhe Ihrer Förderung festgelegt und Sie weisen Ihren Versicherungsschutz nach. Den ersten Teil der vereinbarten Fördersumme (80%) erhalten Sie, nachdem Sie das vollständige GA im Original eingereicht und Sie den Praktikumsbeginn in Mobility Online bestätigt haben.

Sprachkenntnisse

Die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb gehört auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt.

In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.

Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

  • Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren.Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.
  • Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
  • Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.
  • Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.
  • Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.
  • Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

Stipendium

Förderhöhe im Förderjahr 2023 - Maximalförderung pro Semester: 150 Tage

Ländergruppe 1

DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SW

600,- Euro im Monat

Ländergruppe 2

AT, BE, FR, GR, I, MA, NL, PT, ES, ZY

540,- Euro im Monat

Ländergruppe 3

BG, EST, CRO, LE, LIT, EJRM, PO, RU, SE, SLK, SLO, TCH, TR, UNG

490,- Euro im Monat

Aufstockungsbeträge (top-ups)

für Praktika-Aufenthalte: 150,- Euro / Monat

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen* 250,- Euro / Monat

für nachhaltiges Reisen: 50,- Euro einmalig

Sonderförderung für Studierende / Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen* erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

* Im Projekt 2023 betrifft dies:

• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende

Bitte geben Sie bei der Bewerbung in Mobility Online Ihren jeweiligen Bedarf an und kontaktieren uns hinsichtlich des weiteren Vorgangs.

Auslandspraktikum mit Kind

Studierende, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Weitere nützliche Informationen zum Auslandsstudium mit Kind mit hochschulinternen oder externen Links finden Sie auch auf folgender Webseite.

Verlängerung des Praktikums

Eine Verlängerung eines Praktikums oder ein zweites Anschlusspraktikum ist generell möglich - vorausgesetzt die Praktikumsdauer liegt nicht über 12 Monaten. Jede Verlängerung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Praktikums im Referat für Internationale Angelegenheiten beantragt werden.

Eine Verlängerung ist schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships, Teil C: "During the Mobility", zu bestätigen.

Abschlussunterlagen

Nachdem Sie das Praktikum beendet haben, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen einreichen: 

  • Teil D des Learning Agreements - laden Sie Table D "Traineeship Certificate" (Learning Agreement) oder das Praktikumszeugnis in Mobility Online hoch.
  • Abschlussbericht und persönliches Fazit - auf 2 bis 4 Seiten erinnern Sie sich an Ihre Erwartungen und Ziele vor dem Praktikum und schildern wie es tatsächlich gelaufen ist. Andere Studierende können von Ihren Erfahrungen in Planung, Bewerbung, Wohnungssuche, Arbeitsaufgaben, Alltag und Freizeit profitieren. Auf unserer Weltkarte finden Sie auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum absolviert haben.
  • EU-Online-Survey - Sie erhalten eine Einladung per Mail. Die Teilnahme ist Pflicht.  

Sobald alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihre Mobilität offiziell abschließen und Ihnen die 2. Förderrate auszahlen (20%).

Erasmus+ Nachhaltigkeit

Wir sind davon überzeugt, dass ein Auslandsaufenthalt ein fester Bestandteil des Studiums sein sollte. Da ein Erasmus Aufenthalt hauptsächlich innerhalb Europas durchgeführt wird, lassen sich viele Strecken mit Bus und Bahn zurücklegen, um das Gastland zu erreichen. Vorteil einer Bahnreise sind die recht unbegrenzte Gepäckmitnahme und das langsame Reisen.

Um günstig reisen zu können, bietet sich für unter 27jährige die My Bahncard 25 oder 50 an, die zu günstigen Studierendentarifen zu haben sind.

Auch ein Interrail Pass ist gar nicht verkehrt, wenn man das Land direkt erkundigen möchte.

An Erasmus teilnehmen, aber auch den ökologischen Fußabdruck sauber halten?
Wir sammeln Ideen, wie Erasmus nachhaltiger werden kann. Wer sich an diesem Projekt beteiligen möchte, ist eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Um einen ersten Anreiz zu bieten, hat die EU mit dem Projektjahr 2021 einen Zuschuss zum nachhaltigen Reisen im Angebot.

Bei Ihrer Bewerbung in Mobility Online geben Sie an, ob Sie nachhaltig reisen wollen. Sie erhalten hierfür einmalig 50,-€ zusätzlich zum Stipendium.

Um auch nachhaltig zurück zu reisen, können Sie vier weitere Reisetage beantragen, woraus Sie die Rückreise finanzieren können. Auch dies geben Sie bitte in Ihrer Mobility Online Bewerbung an. Sie können dies auch im Nachhinein noch anpassen.

Bedenken Sie bitte, dass dies ein Zuschuss ist. Es geht hier nicht um die komplette Übernahme Ihrer Reisekosten, sondern soll Ihr Bewusstsein dafür schärfen, dass innerhalb Europas nicht unbedingt das Flugzeug genutzt werden muss.

Mögliche förderfähige Reisemittel sind:

Zugreisen, Busreisen, Schiff- und Fährverkehr. Fahrgemeinschaften, Fahrrad.

Sprechen Sie uns an, sollte ein nachhaltiges Verkehrsmittel fehlen.

Um die Förderung zu erhalten müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung und Ihre Tickets und Nachweise des umweltfreundlichen Reisens per Email an outgoings@th-koeln.de einreichen.

Das Nutzen von Nachtzügen möchten wir hier ganz besonders empfehlen.

Folgende Seiten sind bei der Suche recht hilfreich: The Train Line Trenhotel und The Train Line Nachtzug.

Inspiration finden Sie in unserem Nachhaltig Reisen Blog in Ilias. Unterstützen Sie auch erasmusbytrain, um Ihrem Anliegen nach umweltfreundlichem Reisen Nachdruck zu verleihen.

Fragen?  Schreiben Sie eine E-Mail an
outgoings@th-koeln.de

Steuerliche Informationen zum ERASMUS+ Stipendium

ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.

Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).

Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden.

Die TH Köln unterliegt der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuernummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.

Der/die Stipendienempfänger_in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus ERASMUS gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen (§ 12 MV).

Erasmus+ Praktikum

Alice Herma

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

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    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3775

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Praktikum in UK

Beachten Sie bitte die neuen Regelungen und Formalitäten, die nun durch den Austritt Großbritanniens aus der EU erforderlich sind!


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