Erasmus+ Praktikum

Alice Herma

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3775

Young university team talking during school project - Focus on center girl face  (Bild: Adobe Stock / DisobeyArt)

Auslandspraktikum in Europa

Studierende möchten ihre Kompetenzen in Sprache und Kommunikation ausbauen und ganz nebenbei Berufs- und Lebenserfahrung in anderen Arbeitsmärkten und Kulturen sammeln. Erasmus+ Praktikum bietet die Möglichkeit, europaweit in die Arbeitswelt einzutauchen - egal ob ein Praktikum im Studienverlauf vorgesehen oder ein ganz persönliches Ziel ist. Sogar Graduierte können noch Fördergelder erhalten!

Sie wollen ein Praktikum im europäischen Ausland machen? Erasmus+ Praktikum bietet die Möglichkeit, europaweit in die Arbeitswelt einzutauchen - egal ob ein Praktikum im Studienverlauf vorgesehen oder ein ganz persönliches Ziel ist.

Ihre Vorteile im Überblick: 

  • Sie entwickeln unternehmerische und kreative Kompetenzen, die künftige Arbeitgeber/innen sehr zu schätzen wissen.
  • Sie verbessern Ihre Fremdsprachenkenntnisse, Ihre zwischenmenschlichen und interkulturellen Kompetenzen sowie Ihre Teamfähigkeit.
  • Sie lernen ein anderes Land kennen und tauchen in eine andere Kultur ein.

Die TH Köln fördert im Rahmen von Erasmus+ studienbezogene Praktika von 2 bis 12 Monaten in über 30 europäischen Ländern.

Bewerbungsvoraussetzungen Erasmus+ Praktikum

  • Immatrikulation an der TH Köln
  • Praktikumsstelle im europäischen Ausland
  • Praktikumsdauer 2 bis 12 Monate
  • Vollzeitpraktikum gemäß landesüblicher Arbeitszeiten
  • Sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug zum Studium
  • Ausgeschlossen sind Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen
  • Sprachkenntnisse werden in einem Online-Sprachtest überprüft
  • Es können nur Studierende für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreement nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.

Erasmus+ Graduiertenpraktika: Erasmus+ Praktikum bietet die Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums für ein Praktikum gefördert zu werden - vorausgesetzt Ihr Gesamtförderkontingent von 360 Tagen ist noch nicht ausgeschöpft. Es gelten die o.g. Voraussetzungen. Die Bewerbung muss im letzten Hochschulsemester - solange Sie noch immatrikuliert sind - erfolgen.

Graduiertenpraktika sollen den Übergang von der Hochschulbildung in den  Arbeitsmarkt erleichtern, daher sind Graduiertenpraktika zwischen Bachelor- und Masterstudium (sofern dieses angestrebt wird) nicht förderbar.

Bewerbungsprozess

Registrieren sich mit Ihrer campusID in unserem Bewerbungsportal Mobility Online bis spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn. In Ausnahmefällen prüfen wir, ob auch eine kurzfristigere Bewerbung möglich ist.

Nach Ihrer Registrierung laden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen im Portal hoch:

  • Learning Agreement for Traineeships - bitte vollständig ausgefüllt, inkl. Bestätigung des Arbeitgebers und des Fachbereiches der Hochschule
  • Motivationsschreiben - bitte umreißen Sie kurz, welche Erwartungen Sie an Ihr Praktikum im Ausland haben und welche beruflichen und persönlichen Mehrwert Sie sich versprechen. Das Motivationsschreiben muss personalisiert und unterschrieben werden! Denken Sie auch an die Anrede.
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung/en (bei semesterübergreifenden Praktikumsaufenthalten kann die zweite Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden)
  • Notenspiegel - ist immer aktuell im PSSO oder CaMS abrufbar. Das zuständige Studienbüro unterstützt bei Unklarheiten.

Graduiertenpraktika: Absolvent*innen müssen während der Bewerbung um die Erasmus+ Förderung eingeschrieben, während des Praktikums dann exmatrikuliert sein. Die Exmatrikulationsbescheinigung (alternativ das Abschlusszeugnis) muss zu Beginn des Praktikums eingereicht werden.

  • Grant Agreement (Fördervereinbarung): Nach dem Hochladen aller Bewerbungsunterlagen in Mobility Online, wird über die Vergabe der Förderung an Sie entschieden. Bei positivem Bescheid wird Ihnen im nächsten Schritt das sogenannte Grant Agreement (GA) online zur Verfügung gestellt. Darin wird die Höhe Ihrer Förderung festgelegt und Sie weisen Ihren Versicherungsschutz nach. Den ersten Teil der vereinbarten Fördersumme (80%) erhalten Sie, nachdem Sie das vollständige GA im Original eingereicht und Sie den Praktikumsbeginn in Mobility Online bestätigt haben.

Sprachkenntnisse

Die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb gehört auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt.

In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.

Lerninhalte des Online Language Support:

Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

  • Das Erasmus+ Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren.Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.
  • Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
  • Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.
  • Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.
  • Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.
  • Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

Stipendium

Förderhöhe im Förderjahr 2024 und 2025

Finanzielle Maximalförderung pro Semester: 150 Tage. Tage, die Sie über diesen finanziell geförderten Zeitraum hinaus an der Gasteinrichtung verbringen, gelten als sogenannte Zero Grant Tage, die von Ihrem 360 Tage Förderkontingent ebenfalls abgezogen werden.

Ländergruppe 1: 600,- Euro im Monat
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Ländergruppe 2: 540,- Euro im Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe 3: 540,- Euro im Monat
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Aufstockungsbeträge (top-ups)

  • für alle Praktika-Aufenthalte: 150,- Euro / Monat
  • für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen* 250,- Euro / Monat
  • für nachhaltiges Reisen: zusätzlich 2, 4 oder 6 Reisetage

Bitte geben Sie bei der Bewerbung in Mobility Online Ihren jeweiligen Bedarf an.

Für Praktika ab dem 01.09.2025 werden zusätzlich Fahrtkostenpauschalen ausgezahlt.

Sonderförderung für Studierende / Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Studierende mit geringeren Chancen* erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus+-Zuschuss pro Monat.

*Im Projekt 2024 und 2025 betrifft dies:

  • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  •  Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • erwerbstätige Studierende

Bitte geben Sie bei der Bewerbung in Mobility Online Ihren jeweiligen Bedarf an und kontaktieren uns hinsichtlich des weiteren Vorgangs.

Alternative zum Top-Up:

Förderung der Mehrkosten durch einen eigenständigen Realkostenantrag:
Wenn Sie Mehrkosten von über 250 € pro Monat erwarten, die nicht von anderen Trägern übernommen werden und/oder, wenn Sie eine vorbereitende Reise an Ihren Zielort planen (ggf. mit einer Begleitperson), melden Sie sich bitte frühzeitig im Referat für Internationale Angelegenheiten. In diesem Fall können Sie einen eigenständigen Realkostenantrag stellen, im Rahmen dessen Ihr Zuschuss individuell errechnet wird (max. 15.000 € pro Semester). Hierzu sind Einzelbelege über angefallene Kosten nötig sowie Klärungen mit anderen Kostenträgern. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Ihrem Praktikumsbeginn vorliegen.
Bitte melden Sie sich daher bei Interesse so früh wie möglich bei uns.

Auslandspraktikum mit Kind

Studierende, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können einen monatlichen Aufstockungsbetrag beantragen (Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen), der zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Auch hier kann bis spätestens zwei Monate vor der Mobilität ein Realkostenantrag zur Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gestellt werden. Die Erstellung des Antrags nehmen Sie bitte frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD.

Weitere nützliche Informationen zum Auslandsstudium mit Kind mit hochschulinternen oder externen Links finden Sie auch auf folgender Webseite.

Versicherung

Für Studierende, die ein Erasmus+-Praktikum absolvieren, besteht laut Europäische Kommission die Verpflichtung, über ausreichenden Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz zu verfügen. 

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOMM noch die NA DAAD, noch die TH Köln haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.

Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse auch im Ausland gültig ist. In aller Regel verfügen Sie über eine studentische Versicherung, die durch die EHIC auch im europäischen Ausland gültig ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist oft jedoch unzureichend, insbesondere wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe notwendig werden. Für solche Fälle, insbesondere den Rücktransport, sollte eine ergänzende, private Versicherung abgeschlossen werden. 

Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Leistungen Ihrer Versicherung und schließen Sie im Zweifel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Krankenversicherung für bezahlte Praktika:

Sobald Sie in Ihrem Gastland eine (auch geringfügige) Beschäftigung aufnehmen oder ein Arbeitsentgelt im Rahmen eines Praktikums erhalten, gilt das Sozialversicherungsrecht des Gastlandes. Das heißt, Sie müssen eine Krankenversicherung im Gastland abschließen.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Praktikumsstelle. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland in Verbindung und informieren Sie die zuständigen Sozialversicherungsträger in Ihrem Aufenthaltsstaat über die Aufnahme der Beschäftigung.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung während des Praktikums finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Andere Versicherungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung):

Bitte beachten Sie, dass Sie während des Auslandspraktikums nicht über die TH Köln versichert sind. Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie über diesen unfallversichert sind. Sollten Sie nicht über den Arbeitgeber unfallversichert sein, müssen Sie sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Für  Erasmus+-Praktikant*innen bietet der DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.

Verlängerung des Praktikums

Eine Verlängerung eines Praktikums oder ein zweites Anschlusspraktikum ist generell möglich - vorausgesetzt die Praktikumsdauer liegt nicht über 12 Monaten. Jede Verlängerung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Praktikums im Referat für Internationale Angelegenheiten beantragt werden.

Eine Verlängerung ist schriftlich von allen Beteiligten per Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships, Teil C: "During the Mobility", zu bestätigen.

Abschlussunterlagen

Nachdem Sie das Praktikum beendet haben, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen einreichen: 

  • Teil D des Learning Agreements - laden Sie Table D "Traineeship Certificate" (Learning Agreement) oder das Praktikumszeugnis in Mobility Online hoch.
  • Abschlussbericht und persönliches Fazit - auf 2 bis 4 Seiten erinnern Sie sich an Ihre Erwartungen und Ziele vor dem Praktikum und schildern wie es tatsächlich gelaufen ist. Andere Studierende können von Ihren Erfahrungen in Planung, Bewerbung, Wohnungssuche, Arbeitsaufgaben, Alltag und Freizeit profitieren. Auf unserer Weltkarte finden Sie auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum absolviert haben.
  • EU-Online-Survey - Sie erhalten eine Einladung per Mail. Die Teilnahme ist Pflicht.  

Sobald alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihre Mobilität offiziell abschließen und Ihnen die 2. Förderrate auszahlen (20%).

Anerkennung

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen spielt im Erasmus+ Programm eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wird diese im Learning Agreement for Traineeships geregelt. Dieses Dokument muss vor Beginn des Auslandspraktikums gemeinsam mit den zuständigen Ansprechpartnern Ihres Fachbereichs sowie der Praktikumseinrichtung ausgefüllt und unterschrieben werden.

Nach Beendigung des Praktikums ist außerdem das learning Agreement After the Mobility/Praktikumszeugnis einzureichen. Pflichtpraktika sollten im Transcript aufgeführt werden. Freiwillige Praktika hingegen sollten im Diploma Supplement festgehalten werden, welches Sie am Ende Ihres Studiums erhalten.

Nähere Informationen zur Anerkennung finden Sie auch auf den TH Köln Seiten rund um die Anerkennung und unter dem Punkt "Zurück in Deutschland".

Erasmus+ Nachhaltigkeit & Green Travel

Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50 % der An- und/oder Abreise) mit der Bahn, dem Bus, einer Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad reisen, werden je nach Distanz zum Zielort bis zu 6 zusätzliche Reisetage bezuschusst.  

In der Mobilitätsverwaltungsplattform Mobility Online müssen Sie bereits bei der Bewerbung angeben, ob Sie voraussichtlich nachhaltig reisen wollen. 

Um die Förderung zu erhalten müssen Sie zu Beginn der Mobilität die Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel, sowie am Ende der Mobilität die Verkehrsmittelnachweise wie z.B. Tickets in Mobility Online hochladen. Die Vorlage der Ehrenwörtlichen Erklärung finden Sie in ihrer Mobility Online Akte unter dem Punkt "Downloaden Dokumente". Studierende geben hier die Art des hauptsächlich genutzten Verkehrsmittels an.

Die TH Köln behält sich vor, Stichprobenprüfungen anzukündigen und durchzuführen.

  • 2 Reisetage : 0 - 499 KM zwischen TH Köln und Ihrer Praktikumsstelle
  • 4 Reisetage: 500 - 1999 KM zwischen TH Köln und Ihrer Praktikumsstelle
  • 6 Reisetage: ab 2000 KM zwischen TH Köln und Ihrer Praktikumsstelle

Die zusätzlichen Reisetage zählen nicht zur Mindest- bzw. Höchstdauer der Mobilität oder zum Erasmus+-Gesamtkontingent je Studienphase.

Vorteil einer Bahnreise sind die recht unbegrenzte Gepäckmitnahme und das langsame Reisen. Auch Nachtzüge sind sehr zu empfehlen.

Um günstig reisen zu können, bietet sich für unter 27jährige die My Bahncard 25 oder 50 an, die zu günstigen Studierendentarifen zu haben sind.

Auch ein Interrail Pass ist nicht verkehrt, wenn man das Land direkt erkundigen möchte. Das Projekt Erasmusbytrain hat sich mit viel Engagement für einen Interrailpass für junge Menschen eingesetzt. 

Nachhaltigkeit im Auslandspraktikum ist jedoch bedeutend mehr als nur die An- oder Abreise. Mit dem Green Erasmus Projekt haben wir Ihnen hier viele hilfreiche und nützliche Tipps und Informationen zusammengestellt.

Die TH Köln ist Mitglied des Go2UNIS-Netzwerks und unterstützt die Mission von Go2RAIL – Travel Together. Go2RAIL hilft Studierenden dabei, gemeinsam mit dem Zug zu reisen, indem es Studierende mit ähnlichen Reiserouten miteinander verbindet. Es ist eine neue Möglichkeit, Europa zu entdecken, Freunde zu finden und gleichzeitig den CO2-Fußabdruck zu verringern.

Fragen?  Schreiben Sie eine E-Mail an:
outgoings@th-koeln.de

Steuerliche Informationen zum Erasmus+ Stipendium

Erasmus+-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.

Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem Erasmus+-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).

Prinzipiell muss aber ein Erasmus+-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden.

Die TH Köln unterliegt der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuernummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.

Der/die Stipendienempfänger_in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus Erasmus+ gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen (§ 12 MV).

Feedbackmanagement

Sie haben die Möglichkeit, über das Feedbackmanagement der TH Köln  Rückmeldung rund um Ihren Erasmus+ Aufenthalt zu geben. Natürlich wünschen wir uns, dass Sie sich während des gesamten Prozesses gut betreut gefühlt haben und die sprichwörtlich "beste Zeit Ihres Lebens" hatten. Und wenn wir dazu beitragen konnten, können Sie uns oder Ihrer Fakultät gerne über den offiziellen Weg des Feedbackmanagements der TH Köln eine positive Bewertung hinterlassen.

Aber manchmal laufen im Leben Dinge nicht so, wie wir uns dies erhoffen. Wenn Sie also berechtigten Grund haben, sich zu beschweren oder Verbesserungsvorschläge haben, dann können Sie dies ebenfalls über das oben genannte Feedbackmanagement auf sachliche Art und Weise tun. Auch anonym ist dies möglich.

In unseren wöchentlichen Sprechstunden können Sie uns jedoch auch jederzeit ansprechen, wenn Sie Gesprächsbedarf haben.

Sicherheit

Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts sollte auch der Aspekt der Sicherheit berücksichtigt werden.

Es wird daher empfohlen, immer auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amt für das jeweilige Zielland zu beachten.

Darüber hinaus sollten Sie sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen. Nach Ihrer Rückkehr ist es wichtig, sich dort wieder auszutragen.

Erasmus+ Praktikum

Alice Herma

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

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