Erasmus+ KA171 International Credit Mobility
Mit der Programmlinie Erasmus+ KA171 erweitert die TH Köln den klassischen europäischen Studierendenaustausch auf ausgewählte Partnerländer weltweit. Im Rahmen dieser internationalen Mobilität werden gezielte Kooperationen mit Hochschulen außerhalb der EU gefördert.
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Weiterführende Informationen
Da diese Förderung an spezifische, projektbezogene Kooperationen gebunden ist, variiert die Verfügbarkeit der Plätze je nach Fachbereich und Partnerinstitution. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt dabei in enger Abstimmung zwischen der TH Köln und der jeweiligen Gasteinrichtung.
Im Rahmen dieser internationalen Dimension stellt die TH Köln Stipendien für Studierende sowie finanzielle Unterstützung für Kurzaufenthalte von Lehrenden an ausgewählten Partnerhochschulen bereit.
Dabei werden neben Incoming- und Outgoing-Mobilitäten von Studierenden auch Mittel für die Förderung von Incoming- und Outgoing-Mobilitäten im Bereich von Lehr-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Hochschulpersonal bereitgestellt.
Für Projekte mit den Partnerländern Marokko, Indien, Südafrika, Kirgisistan und Ägypten gelten besondere Förderbedingungen: Hier sind uneingeschränkt Incoming-Mobilitäten möglich, während Outgoing-Mobilitäten auf den Bereich der Promovierenden und des Personals beschränkt sind. Sollten Sie dennoch Interesse an einer Outgoing-Mobilität als Student*in in eines dieser Länder haben, sprechen Sie uns gerne an. Im Rahmen unseres Projekts KA 131 - Erasmus+ Studium gibt es die Möglichkeit über die Linie "Erasmus+ KA131 International" eine Förderung zu beantragen.
Partneruniversitäten der TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Fakultät für Kulturwissenschaften
Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
Fakultät für Fahrzeugsysteme und Produktion
- Polytechnic University of Tirana, Albanien
- University Džemal Bijedić of Mostar, Bosnien und Herzegowina
- University of Zenica, Bosnien und Herzegowina
- University of Banja Luka, Bosnien und Herzegowina
- University of Tuzla, Bosnien und Herzegowina
- University of Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
- University – Sarajevo School of Science and Technology, Bosnien und Herzegowina
- University of Podgorica, Montenegro
- University of Prishtina, Kosovo
Fakultät für Anlagen, Energie- und Maschinensysteme
Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften
- Kyrgyz State Technical University named after I. Razzakov, Kirgisistan
- Cape Peninsula University of Technology, Südafrika
Fakultät für Raumentwicklung und Infrastruktursysteme
Leistungen und finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Dabei wird zwischen Langzeit- und Kurzzeitmobilitäten unterschieden.
Die Langzeitmobilität ermöglicht klassische Auslandsaufenthalte für Studium oder Praktika mit einer Dauer von 2 bis 12 Monaten. Im Gegensatz dazu ist die Kurzzeitmobilität auf einen Zeitraum von 5 bis 30 Tagen ausgelegt und bietet somit maximale Flexibilität für kurze Projekte.
Im Rahmen der Kooperationen mit den Partnerländern werden die Auslandsaufenthalte wie folgt gefördert:
Langzeitmobilitäten für Studierende:
- Studierende nach Deutschland: Mobilitätszuschuss von 900 Euro pro Monat
- Studierende aus Deutschland: Mobilitätszuschuss von 700 Euro pro Monat
- Studierende und Graduierte mit geringern Chancen können bei Langzeitmobilitäten einen monatlichen Zuschuss von 250 Euro erhalten.
Kurzzeitmobilitäten für Studierende:
- Studierende erhalten einen Mobilitätszuschuss von 79 Euro pro Tag und vom 15. bis 30. Tag der Mobilitätsmaßnahme 56 Euro pro Tag.
- Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen können bei Kurzzeitmobilitäten einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro (5 - 14 tägiger Mobilität) bzw. 150 Euro (15 - 30 tägiger Mobilität) erhalten.
Das Programm beinhaltet zudem den Erlass der Studiengebühren, eine gezielte Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt sowie die Anerkennung der Studienleistungen
Mobilitäten für Hochschulmitarbeitende:
- Hochschulmitarbeitende erhalten einen Mobilitätszuschuss von 190 Euro pro Tag und vom 15. bis 30. Tag der Mobilitätsmaßnahme 133 Euro pro Tag.
- Mobilitäten für Hochschulmitarbeitende
Reisekostenzuschüsse für alle Mobilitäten:
Neben diesen Fördersätzen werden Fahrtkosten abhängig von der Distanz zwischen Start- und Zielland erstattet.
Green Travel im Rahmen von Erasmus+ bedeutet die Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften für den Großteil der Reise. Dafür wird eine erhöhte Pauschale als finanzielle Anerkennung gewährt.
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 und 99 km | 23 Euro | |
| 100 und 499 km | 180 Euro | 210 Euro |
| 500 und 1999 km | 275 Euro | 320 Euro |
| 2000 und 2999 km | 360 Euro | 410 Euro |
| 3000 und 3999 km | 530 Euro | 610 Euro |
| 4000 und 7999 km | 820 Euro | |
| 8000 km oder mehr | 1.500 Euro |
Vorbereitung, Bewerbung und Nominierung
Bei Interesse an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen der Erasmus+ International Credit Mobility informieren Sie sich bitte zunächst bei den Departmental Coordinators Ihrer Fakultät sowie im Referat für Internationale Angelegenheiten über Ihre Möglichkeiten.
Die Auswahlkriterien werden dabei von der TH Köln in Abstimmung mit der jeweiligen Partnerinstitution festgelegt.
Nach erfolgreicher Abstimmung mit Ihrer Fakultät und abgeschlossenem Auswahlprozess erfolgt die offizielle Nominierung an der Zielhochschule. Sobald Sie dort akzeptiert wurden und den Platz formal angenommen haben, informiert Sie die Gasthochschule direkt über alle weiteren universitätsinternen Formalitäten
Bewerbungsfristen für Langzeitmobilitäten für Studierende:
- Wintersemester 15. März
- Sommersemester 15. September
Bewerbungsfristen für Kurzzeitmobilitäten für Studierende:
- in Absprache mit ihrem*ihrer jeweiligen Departmental Coordinator
Als Bewerbung gilt eine vollständige Registrierung in Mobility Online. Dazu gehört, dass alle erforderlichen persönlichen Daten korrekt eingegeben und die notwendigen Dokumente, soweit wie möglich, hochgeladen wurden. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, ist die Bewerbung komplett und gültig für den weiteren Auswahlprozess. Zu spät hochgeladene Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
Vor Antritt Ihrer Mobilität müssen alle relevanten Dokumente vollständig vorliegen. Dazu gehört das Learning Agreement, in dem Sie Ihr geplantes Studienprogramm in enger Abstimmung mit den Departmental Coordinators der TH Köln sowie der Partnerinstitution festlegen. Den formellen Rahmen Ihrer Förderung bildet das Grant Agreement; dieser Stipendienvertrag muss zwingend vor Beginn des Aufenthalts im Original unterschrieben vorliegen und wird vom Referat für Internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.
Während des Aufenthaltes
Detaillierte Informationen zur Einschreibung an der Gasthochschule erhalten Sie direkt von der Partnerinstitution nach erfolgreicher Nominierung. Die Auszahlung der ersten Stipendienrate wird veranlasst, sobald der unterschriebene Letter of Confirmation vorliegt. Beachten Sie zudem, dass ein gegebenenfalls angepasstes Learning Agreement zeitnah nach dem Start der Mobilität eingereicht werden muss. Der weitere Ablauf sowie die gesamte Abwicklung orientieren sich an den allgemeinen Erasmus+ Richtlinien.
Nach dem Aufenthalt
Die Auszahlung der letzten Stipendienrate setzt die Einreichung des unterzeichneten Letter of Confirmation sowie des vollständig ausgefüllten Learning Agreements voraus. Zudem ist der EU Survey – eine Online-Umfrage der EU zu Ihrem Auslandsaufenthalt – auszufüllen; hierzu erhalten Sie eine separate Aufforderung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen zu Zahlungsverzögerungen führen. Für den weiteren Ablauf sowie die formale Nachbereitung nach Ihrer Rückkehr orientieren sich an den allgemeinen Erasmus+ Richtlinien.