Erasmus+ Personalmobilität
Erasmus+ bietet viel mehr als Studierendenmobilität – Mobilitäten von Hochschuldozent*innen können genauso gefördert werden wie Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen von wissenschaftlichem/ nicht-wissenschaftlichem Personal. Erfahrungen im Ausland zu sammeln, hat viele Vorteile, persönlich wie beruflich - wir freuen uns, Sie zu diesem Thema zu beraten.
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Eine kurze Gastdozentur an einer unser europäischen Partnerhochschulen? Als Mitarbeiter*in der Hochschulverwaltung im Rahmen einer Hospitation den eigenen Horizont erweitern oder an einer International Week in Ihrem Fachgebiet teilnehmen? Das Erasmus+ Programm gibt Ihnen die Gelegenheit, ein solches Vorhaben in einem der teilnehmenden Länder umzusetzen.
Ziel ist es, die Arbeit in einer Hochschulverwaltung oder -institution einer anderen europäischen Hochschule kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.
Was kann gefördert werden?
Im Rahmen der Personalmobilität können Aufenthalte von 2 bis 60 Tagen zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken an Gastinstitutionen im Ausland gefördert werden.
Internationale Dimension durch neue Zielländer in der neuen Programmgeneration 2021-2027
Möglichkeit zur Förderung von Mobilitätsvorhaben außerhalb von Europa und Erasmus+ Programmländern - 20% des Fördermittelbudgets darf für Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländer verwendet werden.
Mobiltät zu Lehrzwecken – Teaching Mobility
Als Dozent*in stärken Sie mit Ihrem Aufenthalt die internationale Dimension der Partnerhochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln Ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Hochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und Lehrmethoden einbezogen werden. Ihre Auslandsmobilität macht Sie darüber hinaus zu einem wichtigen Multiplikator für unsere Studierenden.
Das gemeinsame Ziel sollte sein, Studierenden zu einem akademischen oder berufsvorbereitenden Auslandsaufenthalt zu animieren.
Erasmus+ International Weeks
Interessieren Sie sich für die Teilnahme an einer International Week an einer Hochschule im Ausland? Hier finden Sie verschiedene Angebote:
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken – Training Mobility
Die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken richtet sich an das gesamte Personal der TH Köln: Präsidium, Hochschulreferate, zentralen Einrichtungen und Fakultäten. Es bietet die Möglichkeit einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland wahrzunehmen. Die Fort- und Weiterbildung sollte eine Relevanz für die tägliche Arbeit an der TH Köln haben. Mögliche Mobilitätsformate sind in diesem Kontext beispielsweise:
- Job Shadowing/ Hospitationen
- Teilnahme an Workshops/ Seminaren/ Trainings
- Teilnahme an einer International Staff Week
- Beteiligung an Prüfungen
- Fachliche Betreuung/ Supervision von Studierenden
- Monitoring von Erasmus+ Projekten
Eine Kombination von Lehr-, Fort- und Weiterbildungsvorhaben ist ebenfalls möglich. Forschungsvorhaben und Konferenzteilnahmen sind nicht förderfähig.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Es werden Fördermittel zur Deckung der Fahrt- und Aufenthaltskosten gewährt. Die Mobilitätskosten werden Ihnen im Rahmen der Reisekostenabrechnung von Dienstreisen bis zur maximalen Förderhöhe über ESS erstattet. Die maximale Förderhöhe wird auf Basis von Erasmus+ Pauschalen berechnet.
Reisekostenzuschüsse
Die Fahrtkosten werden in Abhängigkeit der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität anhand des Online-Rechners der EU ermittelt. Bei „grünem Reisen“ werden leicht erhöhte Reisekostenzuschüsse gewährt:
Reisedistanz* | Standardreise | Green Travel** |
---|---|---|
0 - 99 km | 23 EUR | |
100 - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR | |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |
Reisedistanz* | Standardreise | Green Travel** |
---|---|---|
0 - 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 - 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 - 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 - 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 - 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 - 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
*Die "Reisedistanz" entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der "Betrag" entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.
**Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten werden auf Basis von Tagessätzen abhängig vom jeweiligen Zielland kalkuliert.
Ländergruppe | Zielland | Tagessatz* |
---|---|---|
Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerländer aus den Regionen 1-12 und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich) | 180 EUR |
Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern sowie Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) | 160 EUR |
Gruppe 3: Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Ländergruppe | Zielland | Tagessatz* |
---|---|---|
Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich) |
180 EUR |
Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Estland, Griechenland, Lettland Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern | 160 EUR |
Gruppe 3: Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
140 EUR |
Gruppe 4: Nicht assozierte Partnerländer |
Partnerländer der Region 1-12 (im Wesentlichen alle Nicht-EU-Länder) | 190 EUR |
*Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.
Bitte beachten Sie: Es können nur tatsächlich entstandene Reisekostenaufwendungen bis zur maximal zugesagten Förderhöhe erstattet werden. Die Erstattung erfolgt nach Landesreisekostengesetz. Es erfolgt keine pauschale Abrechnung und Erstattung.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag für Hochschulmitarbeitende mit geringen Chancen
(Teilnehmende mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigung und/oder mitreisenden Kind*ern)
Um Chancengerechtigkeit im Rahmen des Erasmus+ Programmes zu erreichen, besteht die Möglichkeit für Auslandsmobilitäten von Hochschulmitarbeitenden mit geringen Chancen, zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihre entstehenden Kosten während des Auslandsaufenthaltes über eine einen separaten „Realkostenantrag“ bei der NA DAAD zu stellen.
Als Teilnehmende mit „geringen Chancen“ gelten folgende Personen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
Sowie
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Es kann die Erstattung von auslandsbedingten Mehrkosten aufgrund von Beeinträchtigung (z. B. Begleitpersonen, medizinische Betreuung, Reisekosten sowie erhöhte Unterkunftskosten) oder Mitnahme von Kindern (Reise-, Betreuungs- und Unterkunftskosten) bis zu 15.000 Euro pro Personalmobilität beantragt werden.
Der Realkostenantrag wird gemeinsam mit den Teilnehmenden vorbereitet und dann von der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin bei der NA DAAD eingereicht. Der offizielle Antrag muss bis spätestens zwei Monate vor Mobilitätsbeginn bei der NA DAAD postalisch eingesendet werden.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie zusätzliche auslandsbedingte Mehrkosten erwarten und eines der genannten Kriterien erfüllen. Die International Scholar Services beraten Sie hierzu.
Voraussetzungen
Der Auslandsaufenthalt muss mindestens zwei Tage und kann maximal 60 Tage betragen - aufgrund der Knappheit der Fördermittel können in der Regel nur Aufenthalte bis zu 14 Tagen gefördert werden. Empfohlen wird ein Aufenthalt von einer Woche.
Bitte beachten Sie zudem, dass entsprechende Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Teilnahme am Auslandsaufenthalt vorausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die grundsätzliche Bereitschaft bestehen, auch einen Gegenbesuch zu empfangen.
Zusätzliche Voraussetzungen für Mobilität zu Lehrzwecken
Im Rahmen einer Mobilität zu Lehrzwecken muss der Lehraufenthalt mindestens acht Unterrichtseinheiten pro Woche umfassen. Bei einer Kombination aus Lehre, Fort- und Weiterbildung reduziert sich der Anteil erforderlicher Lehreinheiten auf vier pro Woche.
Außerdem muss bei einer Mobilität zu Lehrzwecken ein Kooperationsvertrag zwischen der TH Köln und der aufnehmenden Gasthochschule bereits bestehen oder für diesen Zweck abgeschlossen werden.
Bewerbung
1. Stimmen Sie Ihr Vorhaben (Ziele, Inhalte und grobe Zeitplanung) oder das Interesse an einer Mobilität grundsätzlich zunächst mit Ihrer Führungskraft ab. |
2. Verfügen Sie bereits über internationale Kontakte, dann nehmen Sie gerne mit Kontakt mit der jeweiligen Abteilung/Institut im Ausland auf und klären, ob die Gastinstitution bereit ist, Sie aufzunehmen. Haben Sie noch keine internationalen Kontakte, dann unterstützt Sie das Referat für Internationale Angelegenheiten bei der Identifikation und Kontaktaufnahme möglicher Gastinstitutionen. Kontaktieren Sie gerne hierzu Martina Brüderle von den International Scholar Services und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. |
3. Füllen Sie das Bewerbungsformular mit Angaben zu Ihrem geplanten Auslandsvorhaben und senden es bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist per E-Mail an: international-scholars@th-koeln.de |
Bewerbung für eine Personalmobilität
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung die Gastinstitution noch nicht feststehen oder die Zusage noch nicht vorliegen, können Sie sich trotzdem unter Angabe Ihres Wunschlandes / bevorzugte Gastinstitution bewerben. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter*innen, die über keine internationalen Kontakte verfügen.
Es können Bewerbungen für max. zwei Mobilitäten pro Semester eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, welche Mobilität bei der Vergabe prioritär berücksichtigt werden soll.
Bewerbungsfristen
Für eine Mobilität im Wintersemester: 1. Juni |
Für eine Mobilität im Sommersemester: 1. Dezember |
Auswahl
Sofern ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen werden alle Vorhaben gefördert.
Grundsätzlich können gemäß den Richtlinien der EU Kommission innerhalb eines Förderjahres nur 20% der zur Verfügung stehenden Gesamtfördermittel für Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländer verausgabt werden.
Gehen mehr Bewerbungen ein, als Fördermittel für Mobilitäten in Programm- oder Partnerländer zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Mitarbeiter*innen, die zum ersten Mal eine Auslandsmobilität absolvieren, werden bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt.
- Die Anzahl geförderter Mobilitätsaktivitäten wird auf einen Aufenthalt pro Mitarbeiter*in und Förderjahr begrenzt.
- Begrenzung der Förderdauer auf maximal zwei Wochen.
Über die Auswahlentscheidungen werden Sie spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail informiert.
Ausgewählt – wie geht es weiter?
Wenn Sie ausgewählt wurden, wird mit Ihnen abgeklärt, ob bereits alle wesentlichen Details (Zusage aufnehmende Einrichtung, Dauer, Zeitpunkt, Transportmittel) des Aufenthaltes feststehen. Sollte es noch Unklarheiten oder Fragen geben, werden diese gerne in einem Beratungsgespräch geklärt.
Sobald alle Eckdaten Ihrer Mobilität feststehen, werden mit Ihnen zwei Vereinbarungen geschlossen:
- Das "Grant Agreement" stellt die Fördervereinbarung zwischen Ihnen und der TH Köln dar. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes, enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Erstattung Ihrer entstandenen Mobilitätskosten.
- Das "Mobility Agreement" bildet die Mobilitätsvereinbarung zwischen Ihrer Gastinstitution, der TH Köln und Ihnen. Es soll den Zeitraum, die Ziele, Inhalte sowie die zu erwartenden Ergebnisse des Aufenthaltes festhalten. Dieses Dokument wird von allen drei genannten Parteien vor Antritt der Mobilität unterzeichnet.
Darüber hinaus erhalten Sie noch folgende zwei Dokumente:
- Der "Letter of Confirmation", ein Bestätigungsformular über den absolvierten Auslandsaufenthalt, den die Gastinstitution am Ende der Mobilität vor Ort unterzeichnen muss.
- Die Förderzusage als interner Nachweis für Ihre Reisekostenabrechnung in ESS-MSS.
Vor der Mobilität
Folgende Schritte sollten vor Ihrer Mobilität erledigt werden:
- Senden Sie das von der Gastinstitution und Ihnen unterzeichnete Mobility Agreement (digitale Kopie) an international-scholars@th-koeln.de.
- Senden Sie das von Ihnen unterzeichnete Grant Agreement (Original) per Hauspost an: Martina Brüderle oder Stephanie Witzoreck, Referat für Internationale Angelegenheiten, Campus Südstadt, CL1.
- Legen Sie einen Reiseantrag im ESS-MSS an und laden Sie die Förderzusage als Anlage hoch, ändern Sie die Kostenstelle auf das in der Förderzusage zur Verfügung gestellte PSP-Element und beantragen Sie bei Bedarf einen Reisekostenvorschuss (ansonsten erhalten Sie Ihre Fördermittel erst mit der Reisekostenabrechnung).
- Beantragen Sie die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung spätestens 10 Werktage vor Abreise über Ihre*n Personalsachbearbeiter*in im Hochschulreferat Personalservice.
- Prüfen Sie nach, ob Sie über ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt verfügen. (Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nur während der Dauer des Dienstgeschäfts im Ausland über die TH unfallversichert sind.)
Während der Mobilität
Bitte lassen Sie sich den "Letter of Confirmation" am Ende Ihrer Mobilität von der Gasteinrichtung unterzeichnen.
Nach der Mobilität
Nach Abschluss Ihrer Mobilität müssen noch folgende Schritte erledigt werden:
- Senden Sie den Letter of Confirmation per E-Mail an international-scholars@th-koeln.de.
- Füllen Sie bitte zeitnah den „EU-Survey“, ein Online-Fragebogen der EU zu Ihrer absolvierten Mobilität aus. Er wird Ihnen automatisiert per E-Mail über ein EU-Portal zugesendet. Die Beantwortung ist gemäß der Fördervereinbarung verpflichtend.
- Nehmen Sie die Reisekostenabrechnung via ESS-MSS vor. Hierzu benötigen Sie die Originalbelege (z. B. Flug und ÖPNV-Tickets, Hotelrechnungen etc.). Das Reisemanagement nimmt die Reisekostenerstattung nach Landesreisekostengesetz vor.
Abschlussunterlagen
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und angenehmen Auslandsaufenthalt und freuen uns, wenn Sie Ihren Kolleg*innen und uns von Ihren Erfahrungen berichten.