Erasmus+ Studium in Europa

Christian Riechel

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Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3840

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Erasmus+ Hochschulkoordinatorin

Janina Knöll

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Erasmus+ Studium in Europa

Einen Teil des Studiums an einer Hochschule im Ausland zu absolvieren ist fast ein Muss. Sie haben die Möglichkeit, während des Studiums den eigenen Lebenslauf international zu bereichern. Neben der Erweiterung von Sprachkenntnissen, sozialer sowie kultureller Kompetenzen, profitieren Sie von dem anderen akademischen System und damit von unterschiedlichen Lehr- und Lernmethoden.

Wichtige Information für Outgoings im WiSe 23/24

Aufgrund technischer Konfigurationen in Mobility-Online sowie dem neu eingeführten Campusmanagementsystem ("CaMS") kann es sein, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung innerhalb von Mobility-Online zu Verzögerungen kommt.

Wichtig für Sie: Die Tatsache, dass Ihre Bewerbung erst verspätet in unserem System freigeschaltet werden kann, ist für Sie kein Nachteil. Sofern Sie bereits frühzeitig an der Partnerhochschule nominiert werden müssen, geschieht dies auch im Hintergrund - auch, wenn es in Mobility-Online noch nicht direkt ersichtlich ist.

Voraussetzungen

Neben der fachlichen und sprachlichen Eignung müssen einige Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+ erfüllt sein.

  • Ihr Studium muss zu einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss an der TH Köln führen.
  • Die Teilnahme an Erasmus+ Studium ist ab dem ersten Studiensemester möglich
  • Sie sollten über fundierte Sprachkenntnisse des Gastlandes oder der englischen Sprache verfügen
  • Die Dauer des Auslandsstudiums muss mindestens 2 und darf maximal 12 Monate umfassen.

Kurzzeitmobilität ist im PhD möglich, sowie im Rahmen einer Blended Mobility.

Sie können während jedem Ihrer Studienzyklen - Bachelor, Master, PhD - bis zu 360 Tage Erasmus+ Förderung erhalten.

Das Zielland kann variieren. So können Sie während eines Bachelor-Studiums zum Beispiel 5 Monate an einer Partnerhochschule in Frankreich und 5 Monate an einer Partnerhochschule in Polen studieren. Im Anschluss wären weitere 2 Monate Erasmus+ gefördertes Praktikum in Schweden möglich. Dazu mehr unter Auslandspraktikum.

Bewerbung und Auswahl

Grundlage für den Austausch von Studierenden im Rahmen des Erasmus+ Programms, sind bilaterale Kooperationsvereinbarungen, die zwischen den Fachbereichen und Instituten der TH Köln und einer Partnerhochschule im Ausland bestehen.

Auf unserer Weltkarte können Sie sich über die für Ihren Studiengang verfügbaren Austauschkooperationen informieren.

Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits "mobil" waren.

Interessieren Sie sich für eine Hochschule, die nicht mit Ihrer Fakultät kooperiert, jedoch eine Partnerhochschule ist, können Sie gerne versuchen sich dort fachfremd auf einen freien Platz zu bewerben. Wir unterstützen Sie. Hilfreiche Informationen wie Links zu Vorlesungsverzeichnissen und Sprachanforderungen der Partnerhochschulen finden Sie auch in Ilias. Hier liegen die Factsheets, die die Partnerhochschulen uns zusenden.

Die Bewerbung um einen Erasmus+ Studienplatz besteht aus 2 Schritten.

1. Die fachliche Betreuung erfolgt durch die/den zuständigen Erasmus+ Koordinator*in der Fakultät. Beginnen Sie etwa ein Jahr VOR dem geplanten Auslandsaufenthalt mit der Vorbereitung und beachten Sie unbedingt mögliche Nominierungsfristen der TH Köln und/oder der Partnerhochschule. Je nach Fakultät können eigene Bewerbungsfristen bestehen, daher kontaktieren Sie immer auch Ihre*n Fakultätskoordinator*in. Die fachlichen Auswahlkriterien und einzureichenden Bewerbungsunterlagen werden vom Fachbereich mitgeteilt. Dort findet das Auswahlverfahren statt und die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze wird dem Referat für Internationale Angelegenheiten mitgeteilt. Die Fakultäten mit hohen Mobilitätszahlen haben in aller Regel klar definierte Bewerbungsmodalitäten, bei Fakultäten mit geringeren Mobilitätszahlen können Sie sich unter Umständen direkt auf einen der freien Kooperationsplätze bewerben, sofern Sie die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte es mehr Bewerber*innen als Plätze bei einzelnen Hochschulen geben, führen die Fakultäten Wartelisten.

2. Die administrative Betreuung Ihrer Mobilität sowie die Stipendienvergabe werden vom Referat für Internationale Angelegenheiten übernommen. Im Frühjahr (für das kommende Wintersemester) bzw. Herbst (für das Sommersemester) setzen wir uns mit den ausgewählten Student*innen in Verbindung. Alle administrativen Schritte für den Auslandsaufenthalt werden besprochen und Sie werden umfassend über Förderungsmöglichkeiten und Prozesse im Rahmen von Erasmus+ informiert. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, sich mit ehemaligen Erasmus Studierenden auszutauschen, findet zweimal jährlich eine Infobörse statt, bei der sogenannte Returnees von ihren Erfahrungen berichten. Wenn Sie daran teilnehmen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Mitarbeiter*innen des Referats begleiten Sie organisatorisch durch Ihre Auslandsmobilität.

Dazu kommt eine Software zum Einsatz:  Mobility-Online. Bitte registrieren Sie sich hier, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen. Ab jetzt können wir, die Mitarbeiter*innen des Referats für Internationale Angelegenheiten, Sie rund um Ihre Mobilität betreuen und beraten.

Die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb gehört auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt. Ab Juli 2022 wird hierfür ein neues Tool freigeschaltet, welches die alte Seite Online Linguistic Support (OLS) ablösen wird. Lesen Sie hier mehr.

Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
Eine Verlängerung des Studienaufenthaltes an der Gasthochschule ist möglich. Sie müssen mit der Gasthochschule und der Heimatfakultät besprechen, ob noch ausreichend Plätze und zeitliches Kontingent für eine Verlängerung vorhanden ist. Die Verlängerung muss in Mobility Online angegeben werden. Hier sehen Sie auch alle erforderlichen Schritte für die Verlängerung, die Sie bitte zeitnah erledigen, um auch in einem weiteren Semester gefördert zu werden.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung und Durchführung Ihres Erasmus+ Studienaufenthaltes sind im Zuge Ihrer Bewerbung vor der Mobilität folgende Dokumente in Mobility Online erforderlich. Alle Dokumente - bis auf das Grant Agreement - werden ausschließlich in Mobility Online erstellt oder hochgeladen:

  • Learning Agreement - Before the Mobility (LA BTM)
  • Studienbescheinigung der TH Köln (für das Auslandssemester)
  • Passfoto
  • Grant Agreement (GA) - wird durch Mobility Online generiert. Steht dort zum Download bereit. Muss im ORIGINAL im Referat für Internationale Angelegenheiten abgegeben werden.
  • Teilnahme am 1. Sprachtest über den Online Linguistic Support (OLS) der EU - die Einladung dazu erhalten Sie per E-Mail.

Um die Mobilität abzuschließen müssen Sie folgende Unterlagen in Mobility Online hochladen:

Fristen

Neben möglichen Abweichungen, die sich aus der internen Organisation der Partnerhochschulen ergeben können, sollten Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz an einer der Partnerhochschulen der TH Köln folgende Fristen berücksichtigen:

Wintersemester: 15.3.

Sommersemester: 15.9.

Gerne informiert und berät Sie Ihr*e Fachkoordinator*in sowie die Mitarbeiter*innen des Referats für Internationale Angelenheiten.

Sprachkenntnisse

Die meisten Partnerhochschulen werden ein bestimmtes Sprachniveau entweder in der Landessprache oder in Englisch erwarten. Üblicherweise liegt dies bei einem Sprachniveau der hauptsächlichen Unterrichtssprache von B1 gemäß des GER,  kann aber auch abweichend sein. Wenn Sie hierzu keine Informationen in unseren in Ilias hinterlegten Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die Gastinstitution.

In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.

Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren. Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.

Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.

Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.

Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.

Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.

Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

Vor dem Studienaufenthalt ist es auch möglich, an einem Sprachkurs im Ausland teilzunehmen. Der Zeitraum des Sprachkurses kann ebenfalls gefördert werden. Dazu muss dem Referat für Internationale Angelegenheiten eine offizielle Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme und Dauer des Kurses vorgelegt werden. Kosten für Sprachkurse können nicht übernommen werden.

Leistungen von Erasmus+

  • Garantiertes Stipendium von mindestens 300,- Euro im Monat
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Vereinfachtes Einschreibeverfahren an der Gasthochschule
  • Akademische Ansprechpartner*innen an der Gasthochschule und an der TH Köln
  • Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Stipendium

Teil des Erasmus+ Auslandsstudiums ist ein sogenannter Mobilitätszuschuss, der die während des Auslandsaufenthalts anfallenden Mehrkosten auffangen soll. Die monatliche Stipendienrate orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des Ziellandes und wurde von der EU festgelegt.

Die Gesamtförderrate errechnet sich aus dem angegebenen und bestätigten Zeitraum, den Sie uns mit dem Letter of Confirmation nachweisen. 

Sie können maximal 360 Tage pro einem Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) durch Erasmus gefördert werden.

Auszahlung der Förderung

Die erste Rate in Höhe von 80% Ihres Zuschusses, erhalten Sie bei Antritt des Auslandssemesters. Die restlichen 20% erhalten Sie nach Abschluss des Studiums und Eingang der erforderlichen Nachweise und Berichte.

Förderjahr 2024/25:
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
600 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 540 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR

Finanzielle Maximalförderung pro Semester: 150 Tage

Steuerliche Informationen zum ERASMUS+ Stipendium

ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.

Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).

Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden.

Die TH Köln unterliegt der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuernummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.

Der*die Stipendienempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus ERASMUS gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen (§ 12 MV).

Anerkennung

Sie müssen nicht alle im Ausland besuchten Kurse anrechnen lassen. Auch eine Erweiterung der Kenntnisse Ihres Studiengebietes oder das Erkunden gänzlich neuer Themen, sowie Sprachkurse sind förderfähig. Im Learning Agreement During the Mobility muss erfasst werden, ob Kurse anerkannt werden, oder diese zusätzlich belegt werden. Nähere Informationen zur Anerkennung und Notenumrechnung finden Sie auch auf den TH Köln Seiten rund um die Anerkennung.

In jedem Falle wird Ihr Auslandsaufenthalt im Diploma Supplement erfasst, das Sie mit Ihrer Abschlussurkunde des Studiums erhalten. Das Referat für Internationale Angelegenheiten stellt Ihnen auf Anfrage eine Urkunde für Bewerbungszwecke aus.

Sonderförderung für Studierende / Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen* erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

* Im Projekt 2022 und 2023 betrifft dies:

  • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • erwerbstätige Studierende (durchnittliches Gehalt der letzten 6 Monate bevor das Auslandssemester beginnt)

Bitte geben Sie bei der Bewerbung in Mobility Online Ihren jeweiligen Bedarf an und kontaktieren uns hinsichtlich des weiteren Vorgangs.

Sonderförderung in Form eines Langantrages für Studierende

Die Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrem Erasmus+ Büro. Wenden Sie sich hierfür bitte an Frau Janina Knöll

Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die:

  • nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  • Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen. Den Antrag stellen Sie bitte bei Janina Knöll, nicht beim DAAD.

Sonderförderung für Studierende mit Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können einen monatlichen Aufstockungsbetrag beantragen (Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen), der zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Zudem kann bis spätestens zwei Monate vor der Mobilität ein Realkostenantrag zur Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gestellt werden. Die Erstellung des Antrags nehmen Sie bitte frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD.

Weitere nützliche Informationen zum Auslandsstudium mit Kind mit hochschulinternen oder externen Links finden Sie auch auf folgender Webseite.

Versicherung

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOMM noch die NA DAAD, noch die TH Köln haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.

Die TH Köln ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen bzw. die Teilnehmer*innen ausreichend über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. Dies tun wir in unseren Infoveranstaltungen für die Studierenden, die für ein Auslandsstudium ausgewählt wurden und auf unseren Webseiten, wie in diesen FAQ.

Folgende Versicherungen sollten laut EU KOMM gegeben sein:

• Krankenversicherung: In aller Regel verfügen Sie über eine studentische Versicherung, die durch die EHIC auch im europäischen Ausland gültig ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Informationen zu Versicherungsvoraussetzungen in Ihrem jeweiligen Gastland können Sie auch hier nachlesen.

• ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). => Diese Versicherung empfehlen wir auch auf Grund der Pandemie bedingt durch Covid-19, um im Falle einer Erkrankung nach Deutschland zurückgeführt werden zu können.

• Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht) => eine Privathaftpflicht sollte jeder besitzen. Oft greift im Rahmen des Erststudiums noch die Versicherung der Eltern. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Eltern oder deren Versicherung direkt, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.

• Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),

• Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Erasmus+ Nachhaltigkeit

Wir sind davon überzeugt, dass ein Auslandsaufenthalt ein fester Bestandteil des Studiums sein sollte. Da ein Erasmus Aufenthalt hauptsächlich innerhalb Europas durchgeführt wird, lassen sich viele Strecken mit Bus und Bahn zurücklegen, um das Gastland zu erreichen. Vorteil einer Bahnreise sind die recht unbegrenzte Gepäckmitnahme und das langsame Reisen.

Um günstig reisen zu können, bietet sich für unter 27jährige die My Bahncard 25 oder 50 an, die zu günstigen Studierendentarifen zu haben sind.

Auch ein Interrail Pass ist gar nicht verkehrt, wenn man das Land direkt erkundigen möchte.

An Erasmus teilnehmen, aber auch den ökologischen Fußabdruck sauber halten?
Wir sammeln Ideen, wie Erasmus nachhaltiger werden kann. Wer sich an diesem Projekt beteiligen möchte, ist eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Um einen ersten Anreiz zu bieten, hat die EU mit dem Projektjahr 2021 einen Zuschuss zum nachhaltigen Reisen im Angebot.

Bei Ihrer Bewerbung in Mobility Online geben Sie an, ob Sie nachhaltig reisen wollen. Sie erhalten hierfür einmalig 50,- EUR zusätzlich zum Stipendium.

Um auch nachhaltig zurück zu reisen, können Sie vier weitere Reisetage beantragen, woraus Sie die Rückreise finanzieren können. Auch dies geben Sie bitte in Ihrer Mobility Online Bewerbung an. Sie können dies auch im Nachhinein noch anpassen.

Bedenken Sie bitte, dass dies ein Zuschuss ist. Es geht hier nicht um die komplette Übernahme Ihrer Reisekosten, sondern soll Ihr Bewusstsein dafür schärfen, dass innerhalb Europas nicht unbedingt das Flugzeug genutzt werden muss.

Mögliche förderfähige Reisemittel sind:

Zugreisen, Busreisen, Schiff- und Fährverkehr. Fahrgemeinschaften, Fahrrad.

Sprechen Sie uns an, sollte ein nachhaltiges Verkehrsmittel fehlen.

Um die Förderung zu erhalten müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung und Ihre Tickets und Nachweise des umweltfreundlichen Reisens per Email an outgoings@th-koeln.de einreichen.

Das Nutzen von Nachtzügen möchten wir hier ganz besonders empfehlen.

Folgende Seiten sind bei der Suche recht hilfreich: Trainline Trenhotel und Trainline Nachtzug.

Inspiration finden Sie in unserem Nachhaltig Reisen Blog in Ilias. Unterstützen Sie auch erasmusbytrain, um Ihrem Anliegen nach umweltfreundlichem Reisen Nachdruck zu verleihen.

Fragen?  Schreiben Sie eine E-Mail an
outgoings@th-koeln.de

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