Erasmus+ Studium in Europa

Christian Riechel

Christian Riechel

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3840

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Erasmus+ Hochschulkoordinatorin

Janina Knöll

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Mobility Online

Eine Registrierung in Mobility Online ist verpflichtend, wenn Sie sich auf einen Platz an unseren Erasmus+ Partnerhochschulen bewerben.

Erasmus+ Studium in Europa

Einen Teil des Studiums an einer Hochschule im Ausland zu absolvieren ist fast ein Muss. Sie haben die Möglichkeit, während des Studiums den eigenen Lebenslauf international zu bereichern. Neben der Erweiterung von Sprachkenntnissen, sozialer sowie kultureller Kompetenzen, profitieren Sie von dem anderen akademischen System und damit von unterschiedlichen Lehr- und Lernmethoden.

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Neben der fachlichen Eignung müssen einige Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+ erfüllt sein.

  • Ihr Studium muss zu einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss an der TH Köln führen.
  • Die Teilnahme an Erasmus+ Studium ist ab dem ersten Studiensemester möglich.
  • Sie müssen noch über Förderkontingent für eine weitere Erasmus+ Förderung verfügen.
  • Sie sollten über fundierte Sprachkenntnisse des Gastlandes oder der englischen Sprache verfügen.

Die Dauer des Auslandsstudiums muss mindestens 2 und darf maximal 12 Monate umfassen. Eine physische Kurzzeitmobilität ist im PhD möglich. In Verbindung mit einer virtuellen Phase können Studierende, die keine Langzeitmobilität wahrnehmen können, eine sogenannte Blended Short Mobility durchführen. Auch die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme bietet eine gute Gelegenheit, erste Auslandserfahrung im Studium zu machen. Sie können während jedem Ihrer Studienzyklen - Bachelor, Master, PhD - bis zu 360 Tage Erasmus+ Förderung erhalten.

Das Zielland kann variieren. So können Sie während eines Bachelor-Studiums zum Beispiel 5 Monate an einer Partnerhochschule in Frankreich und 5 Monate an einer Partnerhochschule in Polen studieren. Im Anschluss wären weitere 2 Monate Erasmus+ gefördertes Praktikum in Schweden möglich. Dazu mehr unter Auslandspraktikum.

Bewerbung und Auswahl

Grundlage für den Austausch von Studierenden im Rahmen des Erasmus+ Programms, sind bilaterale Kooperationsvereinbarungen, die zwischen den Fachbereichen und Instituten der TH Köln und einer Partnerhochschule im Ausland bestehen.

Auf unserer Weltkarte können Sie sich über die für Ihren Studiengang verfügbaren Austauschkooperationen informieren.

Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits "mobil" waren. Diese Erfahrungen aus erster Hand sind unschätzbare Informationsquellen und werden Sie motivieren, auch ins Ausland zu gehen.

Interessieren Sie sich für eine Hochschule, die nicht mit Ihrer Fakultät kooperiert, jedoch eine Partnerhochschule ist, können Sie uns gerne darauf ansprechen. In Absprache mit der kooperierenden Fakultät und der Partnerhochschule können wir freie Plätze häufig ausleihen.

Hilfreiche Informationen wie Links zu Vorlesungsverzeichnissen, Sprachanforderungen und Bewerbungsprozess der Partnerhochschulen finden Sie bei den jeweiligen Hochschulen auf der Weltkarte hinterlegt. Hier liegen die Factsheets und Informationen, die die Partnerhochschulen uns zusenden. Wählen Sie zunächst ein Land bzw. bereits eine spezielle Hochschule aus. Mittels des Buttons "Mobilitätsmöglichkeiten im Detail anzeigen" gelangen Sie in eine Listenübersicht. Um die hinterlegten Informationen aufzurufen, klicken Sie auf die "i" Icons neben Land bzw. Hochschulnamen.

Die Bewerbung um einen Erasmus+ Studienplatz besteht aus 2 Schritten.

1. Die fachliche Betreuung erfolgt durch die/den zuständigen Erasmus+ Koordinator*in der Fakultät. Beginnen Sie etwa ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit der Vorbereitung. Je nach Fakultät können eigene Bewerbungsfristen bestehen, daher müssen Sie immer zunächst auch mit Ihre*n Fakultätskoordinator*in über Ihre Auslandspläne sprechen. Die Fakultätskoordinator*innen nennen Ihnen auch die fachlichen Auswahlkriterien und einzureichenden Bewerbungsunterlagen. An einigen Fakultäten und Instituten findet die Auswahl und Platzvergabe vor der Registrierung im Mobilitätsverwaltungsportal  Mobility Online statt, an anderen registrieren Sie sich direkt in Mobility Online und die Auswahl und Platzvergabe erfolgt dort. Was für Sie zutrifft teilt Ihnen Ihr*e Fakultätskoordinator*in mit. Eine Registrierung in Mobility Online ist in jedem Falle verpflichtend, wenn Sie ins Auslandssemester gehen. 

Die Fakultäten mit hohen Mobilitätszahlen und verpflichtenden Auslandssemestern verfügen über klar definierte Bewerbungsmodalitäten die Sie auf den Webseiten Ihrer Fakultät nachlesen können. Wenn Sie sich für einen freiwilligen Auslandsaufenthalt interessieren, sprechen Sie bitte zunächst Ihre*n Fachkoordinator*in an und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Sie können sich dann auf einen der Kooperationsplätze in unserer Verwaltungsplattform Mobility Online bewerben, sofern Sie die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte es mehr Bewerber*innen als Plätze bei einzelnen Hochschulen geben oder Sie die sprachlichen Voraussetzungen der Partnerhochschulen nicht erfüllen können, werden in gemeinsamen Gesprächen die Optionen gemäß Ihrer Voraussetzungen besprochen und passenden Alternativen gesucht. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werten die Fakultätskoordinator*innen zusammen mit dem Team International Mobility die Bewerbungen aus und teilen Sie den verfügbaren Plätzen gemäß Ihrer Wahl und Qualifikation zu.

2. Die administrative Betreuung Ihrer Mobilität sowie die Stipendienvergabe werden vom Team International Mobility des Referats für Internationale Angelegenheiten übernommen. Im Frühjahr (für das kommende Wintersemester) bzw. Herbst (für das Sommersemester) setzen wir uns mit den ausgewählten Student*innen in Verbindung und laden zu digitalen, verpflichtenden Informationsveranstaltungen ein. Alle administrativen Schritte für den Auslandsaufenthalt werden besprochen und Sie werden umfassend über Förderungsmöglichkeiten und Prozesse im Rahmen von Erasmus+ informiert. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, sich mit ehemaligen Erasmus Studierenden auszutauschen, findet zweimal jährlich die digitale Infowoche "Ab ins Ausland" statt, bei der unsere Returnees von ihren Erfahrungen im Ausland berichten.

Die Mitarbeiter*innen des Referats begleiten Sie organisatorisch durch Ihre Auslandsmobilität, die Fachkoordinator*innen akademisch. Alle Prozesse wurden digitalisiert und Ihre Mobilität mitsamt aller Bewerbungsunterlagen wird über die Software  Mobility-Online betreut, sowohl die administrativen Unterlagen, als auch Ihre akademischen Dokumente, wie das Learning Agreement. Sie müssen sich daher registrieren, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt vorhaben. Sobald Sie registriert sind, können wir, die Mitarbeiter*innen des Referats für Internationale Angelegenheiten, Sie vor, während und nach Ihrer Mobilität betreuen und beraten.

Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
Eine Verlängerung des Studienaufenthaltes an der Gasthochschule ist möglich. Sie müssen mit der Gasthochschule und der Heimatfakultät besprechen, ob noch ausreichend Plätze und zeitliches Kontingent für eine Verlängerung vorhanden ist. Die Verlängerung muss in Mobility Online angegeben werden. Hier sehen Sie auch alle erforderlichen Schritte für die Verlängerung, die Sie bitte zeitnah erledigen, um auch in einem weiteren Semester gefördert zu werden.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung und Durchführung Ihres Erasmus+ Studienaufenthaltes sind im Zuge Ihrer Bewerbung vor der Mobilität folgende Dokumente in Mobility Online erforderlich. Alle Dokumente - bis auf das Grant Agreement - werden ausschließlich in Mobility Online erstellt oder hochgeladen:

  • Learning Agreement - Before the Mobility (LA BTM)
  • Studienbescheinigung der TH Köln (für das Semester, welches Sie im Ausland verbringen)
  • Passfoto (optional)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Notenspiegel
  • Grant Agreement (GA) - wird in Mobility Online generiert. Steht dort zum Download bereit. Muss mit Ihrer händischen Signatur im Referat für Internationale Angelegenheiten eingereicht werden.

Um die Mobilität abzuschließen müssen Sie folgende Unterlagen in Mobility Online hochladen:

Fristen

Einige Institute und Studiengänge der TH Köln haben abweichende, eigene Bewerbungsfristen für Austauschplätze, die Sie beachten müssen. Für eine Förderung im Erasmus+ Programm muss Ihre vollständige Bewerbung spätestens zu den unten genannten Terminen über Mobility Online vollständig eingereicht sein.

Wintersemester: 15.3.

Sommersemester: 15.9.

Gerne informiert und berät Sie Ihr*e Fachkoordinator*in sowie die Mitarbeiter*innen des Referats für Internationale Angelenheiten.

Sprachkenntnisse

Die Förderung von Sprachkompetenz und Spracherwerb ist eines der Kernziele einer Erasmus+ Mobilität. In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über den Online Language Support der EU, kurz OLS, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt. Sie können über die Plattform sowohl Ihr aktuelles Sprachniveau mittels eines Einstufungstest überprüfen, als auch in sogenannten Sprachcommunities die Sprachkenntnisse ausweiten.

Die meisten Partnerhochschulen werden ein bestimmtes Sprachniveau entweder in der Landessprache oder in Englisch erwarten. Üblicherweise liegt dies bei einem Sprachniveau der hauptsächlichen Unterrichtssprache von B1 gemäß des GER, kann aber auch abweichend sein. Fangen Sie daher rechtzeitig mit der sprachlichen Vorbereitung an, belegen Sie einen Sprachkurs beim Sprachlernzentrum der TH Köln oder nutzen Sie die OLS Plattform. Fundierte Kenntnisse der Landessprache erhöhen Ihre Chancen auf einen der begehrten Austauschplätze.

Informationen der Partnerhochschulen zu notwendigen Sprachkenntnissen finden Sie über die Weltkarte, indem Sie bei Ihrer Wunschhochschule auf das "i" Icon klicken. Sofern die Partnerhochschule Material geschickt hat, laden wir es hier für Sie hoch. Auch die Erfahrungsberichte der ehemaligen Outgoings sind hilfreich. Wenn Sie keine Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die Gastinstitution oder die Mitarbeiter*innen des Mobilitätsteams der TH Köln.

Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität auch nochmals per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren. Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.

Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

Vor dem Studienaufenthalt ist es auch möglich, an einem Sprachkurs im Ausland teilzunehmen. Der Zeitraum des Sprachkurses kann ebenfalls gefördert werden, jedoch nur im Rahmen der im jeweiligen Förderjahr geltenden finanziellen Förderhöchstdauer. Dazu muss dem Referat für Internationale Angelegenheiten eine offizielle Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme und Dauer des Kurses vorgelegt werden. Kosten für Sprachkurse können nicht übernommen werden.

Einen Sprachkurs können Sie auch in Ihrem Learning Agreement erfassen, er wird zur Erlangung der Mindestvoraussetzungen von 20 ECTS nachweislich belegter Kurse im freiwilligen Auslandssemester akzeptiert. 

Leistungen von Erasmus+

  • Garantiertes Stipendium von mindestens 540,- Euro im Monat
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Vereinfachtes Einschreibeverfahren an der Gasthochschule
  • Akademische Ansprechpartner*innen an der Gasthochschule und an der TH Köln
  • Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Stipendium

Wenn Sie mit Erasmus+ ein Auslandsstudium absolvieren, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss – den sogenannten Mobilitätszuschuss. Dieser soll helfen, zusätzliche Kosten während Ihres Aufenthalts im Ausland zu decken.

Die monatliche Fördersumme richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland und wird von der EU festgelegt.

Begrenzung der Förderdauer

Aufgrund begrenzter bewilligter Mittel kann es vorkommen, dass nicht der gesamte Aufenthalt finanziell gefördert werden kann. Dies kann in jedem Förderjahr variieren, in der Vergangenheit musste die Maximalförderung auf 120 Tage (2023/24) und 150 Tage (2024/25 und 2025/26) begrenzt werden. 

Was bedeutet das für Sie? Beispiel: 
Sie verbringen 160 Tage an Ihrer Gasthochschule. Die TH Köln kann jedoch nur 150 Tage finanziell unterstützen. Die übrigen 10 Tage gelten als „Zero-Grant“-Tage – das heißt:

Sie erhalten für diese Tage kein Geld, sie zählen trotzdem zu Ihrem persönlichen Förderkontingent.

In diesem Beispiel hätten Sie nach dem Aufenthalt noch 200 förderfähige Tage übrig, die Sie z. B. für einen weiteren Erasmus-Aufenthalt im selben Studienzyklus nutzen könnten.

Ob es zu einer Reduzierung des Förderzeitraums auch während Ihres Auslandsjahres kommt, teilt Ihnen das Mobilitätsteam rechtzeitig vor Beginn der Mobilität mit und informiert darüber im Stipendienbereich dieser Webseite.

Auszahlung der Förderung

Die finanzielle Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt:

80 % des Gesamtbetrags erhalten Sie zu Beginn Ihres Auslandssemesters,

die restlichen 20 % nach Ihrer Rückkehr – sobald alle erforderlichen Nachweise und Berichte vollständig vorliegen.

Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern erhalten Sie eine Zwischenrate.

Förderjahr 2025/26:
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
600 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 540 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR

Finanzielle Maximalförderung pro Semester: 150 Tage. Tage, die Sie über diesen finanziell geförderten Zeitraum hinaus an der Gastuniversität verbringen, gelten als sogenannte Zero Grant Tage, die von Ihrem 360 Tage Förderkontingent ebenfalls abgezogen werden.

Steuerliche Informationen zum ERASMUS+ Stipendium

ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.

Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).

Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden.

Die TH Köln unterliegt der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuer ID Nummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.

Der*die Stipendienempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus ERASMUS gegenüber den Finanzbehörden zu erfüllen (§ 12 MV).

Reisekostenzuschuss/ Top Up Green Travel

Im Projektjahr 2025 erhalten ab dem Wintersemester 2025 alle Erasmus+ geförderten Studierenden zusätzlich eine Reisekostenpauschale. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen der TH Köln und der Gasthochschule und wird von der EU festgelegt.

Green Travel – Nachhaltig unterwegs: Wenn Sie für Ihren Erasmus+ Aufenthalt emissionsarme Verkehrsmittel nutzen – also z. B. mit dem Zug, Fernbus oder in Fahrgemeinschaften reisen – können Sie zusätzlich zur höheren Reisekostenpauschale je nach Entfernung 2, 4 oder 6 zusätzliche Tagesraten erhalten.

Konkret bedeutet dies:

2 Reisetage : 0 - 499 KM zwischen TH Köln und Ihrer Gastuniversität

4 Reisetage: 500 - 1999 KM zwischen TH Köln und Ihrer Gastuniversität

6 Reisetage: ab 2000 KM zwischen TH Köln und Ihrer Gastuniversität

Übersicht Reisekostenpauschale
Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 28 EURO  56 EURO

100 und 499 KM

211 EURO 285 EURO

500 und 1999 KM

309 EURO 417 EURO

2000 und 2999 KM

395 EURO 535 EURO

3000 und 3999 KM

580 EURO 785 EURO

4000 und 7999 KM

1.188 EURO 1.188 EURO

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Sonderförderung für Studierende / Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

Studierende bestimmter Zielgruppen können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss eine Zusatzförderung in Höhe von 250 € pro Monat erhalten.

Diesen Zusatzbetrag erhalten Sie, wenn Sie den entsprechenden Bedarf fristgerecht vor Beginn der Mobilität in Ihrem Mobility-Online-Antrag angegeben haben.

Die folgenden Zielgruppen sind grundsätzlich für das Top-Up berechtigt. Die detaillierten sozialen, gesundheitlichen oder finanziellen Kriterien erfahren Sie im verlinkten Kriterienkatalog auf dieser Seite.

  • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • erwerbstätige Studierende (durchnittliches Gehalt zwischen 450,-€ und 850,- € während der letzten 6 Monate vor Beginn des Auslandssemesters)

Sonderförderung in Form eines Realkosten-Antrags für Studierende

Ein Auslandssemester kann sehr kostspielig sein, wenn Sie auf Grund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung eine höhere finanzielle Belastung erwarten. Zusammen mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin können Sie die voraussichtlichen Realkosten bei der NA DAAD beantragen. 

Was bedeutet dies für Sie?

- Pro Auslandssemester bis maximal 15.000 Euro zusätzlich beantragen.

- Sehr frühzeitige Beantragung notwendig, da Antragstellung aufwändig.

- Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die:

  • nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  • Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Wenden Sie sich daher mit ausreichend Vorlauf an Frau Knöll. Das Zusammentragen zusätzlicher Kosten ist häufig aufwändiger, als Sie es vorher erwarten.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen. Den Antrag stellen Sie bitte bei Janina Knöll, nicht beim DAAD.

Sonderförderung für Studierende mit Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können einen monatlichen Aufstockungsbetrag beantragen (Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen), der zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Zudem kann bis spätestens zwei Monate vor der Mobilität ein Realkostenantrag zur Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gestellt werden. Die Erstellung des Antrags nehmen Sie bitte frühzeitig in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD.

Weitere nützliche Informationen zum Auslandsstudium mit Kind mit hochschulinternen oder externen Links finden Sie auch auf folgender Webseite.

Versicherung

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOMM noch die NA DAAD, noch die TH Köln haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.

Die TH Köln ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen bzw. die Teilnehmer*innen ausreichend über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. Dies tun wir in unseren Infoveranstaltungen für die Studierenden, die für ein Auslandsstudium ausgewählt wurden und auf unseren Webseiten, wie in diesen FAQ.

Folgende Versicherungen sollten laut EU KOMM gegeben sein:

• Krankenversicherung: In aller Regel verfügen Sie über eine studentische Versicherung, die durch die EHIC auch im europäischen Ausland gültig ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Informationen zu Versicherungsvoraussetzungen in Ihrem jeweiligen Gastland können Sie auch hier nachlesen.

• ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). => Diese Versicherung empfehlen wir auch auf Grund der Pandemie bedingt durch Covid-19, um im Falle einer Erkrankung nach Deutschland zurückgeführt werden zu können.

• Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht) => eine Privathaftpflicht sollte jeder besitzen. Oft greift im Rahmen des Erststudiums noch die Versicherung der Eltern. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Eltern oder deren Versicherung direkt, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.

• Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),

• Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Erasmus+ Nachhaltigkeit & Green Travel

Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50 % der An- und/oder Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. Flugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.

In der Mobilitätsverwaltungsplattform Mobility Online müssen Sie bereits bei der Bewerbung angeben, ob Sie voraussichtlich nachhaltig reisen wollen. Diese Angabe können Sie jederzeit vor Abschluss Ihrer Mobilität noch anpassen, da der Zuschuss für die Reisetage erst mit Abschluss der Mobilität ausgezahlt wird. 

Um die Förderung zu erhalten müssen Sie zu Beginn der Mobilität die Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel, sowie am Ende der Mobilität die Verkehrsmittelnachweise wie zB Tickets in Mobility Online hochladen. Ab dem Projekt 2023 genügt die Unterschrift der/des Geförderten auf dem Dokument. Die Vorlage der Ehrenwörtlichen Erklärung finden die ausgewählten Studierenden in ihrer Mobility Online Akte unter dem Punkt "Downloaden Dokumente". Studierende geben hier die Art des hauptsächlich genutzten Verkehrsmittels an.

Die TH Köln behält sich vor, Stichprobenprüfungen anzukündigen und durchzuführen.

Die zusätzlichen Reisetage zählen nicht zur Mindest- bzw. Höchstdauer der Mobilität oder zum Erasmus-Gesamtkontingent je Studienphase.

Zero-Grant Teilnehmende haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für nachhaltiges Reisen.

Bedenken Sie bitte, dass dies ein Zuschuss ist. Es geht hier nicht um die komplette Übernahme Ihrer Reisekosten, sondern die Reisetage sollen einen Anreiz bieten, sich frühzeitig mit dem Buchen eines alternativen Reisemittels auseinander zu setzen und die Möglichkeit einer langsamen Anreise in Betracht zu ziehen. 

Vorteil einer Bahnreise sind die recht unbegrenzte Gepäckmitnahme und das langsame Reisen.

Um günstig reisen zu können, bietet sich für unter 27jährige die My Bahncard 25 oder 50 an, die zu günstigen Studierendentarifen zu haben sind.

Auch ein Interrail Pass ist nicht verkehrt, wenn man das Land direkt erkundigen möchte. Das Projekt Erasmusbytrain hat sich mit viel Engagement für einen Interrailpass für junge Menschen eingesetzt. 

Nachhaltigkeit im Auslandssemester ist jedoch bedeutend mehr als nur die An- oder Abreise. Mit dem Green Erasmus Projekt haben wir Ihnen hier viele hilfreiche und nützliche Tipps und Informationen zusammengestellt.

Fragen?  Schreiben Sie eine E-Mail an
outgoings@th-koeln.de

https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus-green/de/86645-toolkit-nachhaltigkeit/

Das Nutzen von Nachtzügen möchten wir hier ganz besonders empfehlen.

Folgende Seiten sind bei der Suche recht hilfreich: Trainline Trenhotel und Trainline Nachtzug.

In vielen Nachtzügen gibt es Abteile für Frauen.

Unterstützen Sie auch erasmusbytrain, um Ihrem Anliegen nach umweltfreundlichem Reisen Nachdruck zu verleihen.

Explore Europe Together with Go2RAIL

TH Köln is a proud member of the Go2UNIS Network, supporting the mission of Go2RAIL – Travel Together – a non-profit tech startup making student travel across Europe more social, sustainable, and accessible.

What is Go2RAIL?
Go2RAIL helps exchange and international students travel together by train through its smart grouping bot that connects students on similar routes. It’s a new way to discover Europe, make friends, and reduce your carbon footprint at the same time.

Why Use Go2RAIL?

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🔗 Learn more at www.go2rail.eu
📸 Follow on Instagram: @go2rail
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Fragen?  Schreiben Sie eine E-Mail an
outgoings@th-koeln.de

Anerkennung

Sie müssen nicht alle im Ausland besuchten Kurse in ECTS anerkennen lassen. Auch Kurse, die Ihren Blick und Ihr Wissen auf Ihr Studiengebiet erweitern und die so nicht an der TH Köln angeboten werden, oder Kurse, die Ihnen Einblicke in mögliche weitere Studiengebiete oder einen anvisierten Master eröffnen, sind Förderfähig. Sprachkurse im Learning Agreement können auch als Teil der Lernvereinbarung erfasst werden, um Ihre Sprachkenntnisse in Lehr- oder Landessprache zu vertiefen. Ihre Mobiliät wird -ob mit oder ohne Anerkennung von ECTS in Ihrem Diploma Supplement erfasst, welches Sie mit Abschluß des Studiums erhalten werden. Im Learning Agreement During the Mobility müssen Sie alle Kurse erfassen, die Sie tatsächlich an der Gastuniversität belegt haben und in denen Sie entweder Prüfungen ablegen oder die Sie als zusätzliche Kurse belegt haben. Nähere Informationen zur Anerkennung und Notenumrechnung finden Sie auch auf den TH Köln Seiten rund um die Anerkennung.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten stellt Ihnen auf Anfrage eine Urkunde für Bewerbungszwecke aus.

Erasmus+ Studium in Europa

Christian Riechel

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