Alice Herma

Hochschulreferat Internationale Angelegenheiten
Team International Mobility

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A3.257/258
  • Telefon+49 221-8275-3775

Visa-Briefing

Am 20. Juli, 13–14 Uhr deutscher Zeit veranstaltet das British Council mit der offiziellen Visabehörde Großbritanniens, UK Visas and Immigration

Praktikum in UK

erasmus_smt_uk (Bild: TH Köln / Internationale Angelegenheiten)

Nach dem vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, möchten wir Ihnen gerne neue Informationen bezüglich den Einreisebestimmungen für Praktikanten zukommen lassen


Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden vorher über ein sogenanntes Certificate of sponsorship (CoS) verfügen. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist.

Für die Projekte der Programmgeneration 2021-2027 übernimmt der British Council die Ausstellung des Certificate of sponsorship nicht mehr. Dementsprechend können Praktikaaufenthalte ins Vereinigte Königreich in dieser Programmgeneration nur gefördert werden, sofern die aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, ein Certificate of sponsorship auszustellen.

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger*innen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).

In der Kategorie Tier5/Skilled Worker(GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass Studierende ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+ Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

Diese und weitere Informationen zum Thema Erasmus und Brexit hat der DAAD auch auf seiner Webseite zusammengestellt.

Frühzeitig das Studierendenvisum beantragen: Die Britische Botschaft in Deutschland hat außerdem darum gebeten, darauf hinzuweisen, dass Studierende mit dem Studienziel Großbritannien, die für Ihren Aufenthalt ein Visum benötigen, sich möglichst bald nach Erhalt der Zusage für Ihren Studienplatz um die Beantragung ihres Visums zu kümmern. Der Visumsantrag ist in den allermeisten Fällen einfach online zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie deren Website.

Juli 2022

Alice Herma

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Am 20. Juli, 13–14 Uhr deutscher Zeit veranstaltet das British Council mit der offiziellen Visabehörde Großbritanniens, UK Visas and Immigration


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