FAQs Erasmus+ Studium

Allgemein

+ Was genau ist Erasmus+ überhaupt?

Erasmus ist das weltweit größte Stipendien- und Austauschprogramm auf Hochschulebene und eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Erasmus fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal innerhalb Europas.

+ Wie unterscheiden sich obligatorisches und freiwilliges Auslandssemester?

Gehen Sie in ein freiwilliges Auslandssemester – ist dieses also nicht Bestandteil Ihres Studienverlaufsplans – dann müssen Sie mindestens zwei Prüfungen bestehen und mindestens 20 ECTS nachweisen. Sie müssen somit auf dem Transcript of Records, das Sie zum Ende des Semesters erhalten, zwei bestandene Prüfungen vermerkt haben. Die Teilnahme an Kursen, in denen Sie keine Prüfung schreiben, müssen Sie mit einem Certificate of Attendance bestätigen lassen.

+ In welchen Ländern kann ich mein Auslandsstudium absolvieren?

Sie können Ihr Auslandssemester in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Lichtenstein, der Türkei, Mazedonien und ab 2019 auch in Serbien absolvieren.

+ Wie lange muss/darf mein Auslandssemester sein?

Sie können für einen Studienaufenthalt ein oder zwei Semester (also max. 12 Monate) pro Studienzyklus (BA/MA) gefördert werden. Erasmus-Aufenthalte während eines früheren Studiums werden angerechnet, wenn sie im selben Studienzyklus stattfanden. Mindestförderdauer sind bei einem Studienaufenthalt drei Monate, jedoch werden auch Trimester gefördert, deren Dauer unter drei Monaten liegen kann.

+ Gibt es eine Altersbegrenzung für Erasmus+ Stipendien?

Nein.

+ Gibt es verpflichtende Infoveranstaltungen für Erasmus+ Studierende?

Ja.

Nach der Auswahl und Nominierung erhalten Sie die Einladung für die Infoveranstaltungen von uns per E-Mail.

+ Muss ich in einem bestimmten Semester sein, um einen Auslandsaufenthalt absolvieren zu können?

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt ist bereits ab dem 3. Fachsemester im Bachelor möglich. Im Master können Sie bereits im 1. Semester ins Ausland gehen.

+ Muss ich eingeschrieben sein, um ein Auslandsstudium zu absolvieren?

Ja.

+ Kann ich ein Erasmus+ Studium mit einem Erasmus+ Praktikum kombinieren?

Ja.

+ An welche Gasthochschulen kann ich gehen?

Die verschiedenen Gasthochschulen finden Sie online auf unserer Weltkarte.

+ Kann ich Ersatzwünsche in Bezug auf die Gasthochschulen angeben?

Sie können nicht nur Ersatzwünsche angeben, sondern wir raten Ihnen dringend dazu, sich nicht nur auf eine Hochschule zu versteifen. Wenn möglich, geben Sie insgesamt 2 oder 3 Wunschhochschulen an, für den Fall, dass Ihr Erstwunsch nicht berücksichtigt werden kann.

+ Wie und wann erfahre ich, ob ich einen Erasmus+ Platz erhalten habe?

Die Fachkoordinator*innen Ihrer Fakultäten/Institute nominieren Sie bei den Gasthochschulen, wenn Sie sich über die Fakultät beworben haben. Sie können sich als „freiwillige“ Outgoings auch im Referat für Internationale Angelegenheiten bei Frau Janina Knöll bewerben. In Absprache mit Ihrer Fakultät wird diese Sie dann nominieren. Sie sollten vor Ihrer Abreise eine „Willkommens“-E-Mail von der Gasthochschule erhalten. Diese enthält wichtige Informationen und oft Fristen zur Registrierung an der Gastuni. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Fristen einzuhalten.

Wann diese E-Mails verschickt werden, ist von Hochschule zu Hochschule ganz unterschiedlich. Sollten Sie jedoch spätestens acht Wochen vor Ihrer Abreise noch immer keine E-Mail bekommen haben, fragen Sie bei den Fach-Koordinator*innen einmal nach, ob Sie bei der Gasthochschule gemeldet sind. Gegebenenfalls bitten Sie die Koordinator*innen um Rücksprache mit der Gasthochschule.

+ Welche Fächer kann/muss ich im Ausland belegen?

Die Fächerwahl ist individuell abhängig vom Studium. Auch bei einem freiwilligen Auslandsaufenthalt, wenn Sie bereits alle ECTS für den Abschluss erreicht haben, sollten die Fächer im Ausland Ihnen weitere Einblicke in Ihr Studiengebiet bieten.

+ Was ist Mobility Online?

Mobility Online ist die Verwaltungsplattform für (internationale) Austauschstudierende der TH Köln.

+ Ich möchte meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben. Geht das?

Sie können auch im Ausland an Ihrer Bachelor oder Master Thesis arbeiten. Dies kann entweder in einem Unternehmen sein, oder aber an einer Gastuniversität. Hierfür müssen Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen bewerben. Bitte sprechen Sie Ihre*n Fachkoordinator*in oder das Referat für Internationale Angelegenheiten an, um alles Weitere zu besprechen.

+ Ich bin Zweithörer*in, bzw. Studierende*r in einem Kooperationsstudiengang. Kann ich über die Erasmus Kooperationen der TH Köln ins Auslandssemester gehen?

Solange Sie an der TH Köln immatrikuliert sind, und das Studium zu einem anerkannten Abschluss führt, können Erasmus+ Mobilitätszuschüsse in Anspruch genommen werden - auch, wenn Sie Zweithörer*in sind

Covid-19 Informationen

+ Ist ein Auslandsaufenthalt während der Pandemie überhaupt möglich?

Da wir eine extrem dynamische Entwicklung während der Pandemie haben, sollten Sie regelmäßig die Covid-19 Informationen der Hochschule lesen.

+ Ich bin unsicher, ob ich wegen Covid-19 das Auslandssemester in einigen Monaten antreten kann und ob ich dennoch die erforderlichen Schritte in Mobility Online und an der Gastuniversität bereits durchführen soll.

Wir verstehen Ihre Unsicherheit. Da einem Austausch jedoch ein recht langer administrativer Prozess an den jeweiligen Hochschulen voraus geht, müssen Sie sich dennoch bereits jetzt registrieren, auch wenn niemand weiß, wie die Lage in einigen Monaten sein wird.

Daher bitten wir Sie, alle erforderlichen Prozesse in den vorgegebenen Zeiträumen zu erledigen.

Sollte es sich kurzfristig abzeichnen, dass Sie nicht ins Ausland gehen können oder wollen, dann ist eine Absage ein recht simpler Prozess, der auch keine Nachteile für Sie haben wird:

Sie schreiben der Gastuni, dass Sie vom Austausch zurücktreten und nehmen sowohl Ihre*n Fachkoordinator*in als auch die outgoings@th-koeln.de in cc und schon haben Sie erledigt, was erledigt werden muss.

Sollten Sie zu dem Zeitpunkt bereits Auslagen für das Auslandssemester gehabt haben, so können diese unter Umständen bis zur Höhe des geplanten Stipendiums übernommen werden, sofern bereits ein Grant Agreement erstellt wurde.

Wir bitten jedoch, von frühzeitigen Buchungen für Unterkunft oder Reise abzusehen oder Umtauschfähige Varianten zu wählen und kurzfristiger zu planen.

Finanzierung

+ Gibt es eine finanzielle Förderung/Stipendien für meinen Auslandsaufenthalt?

Ja, Sie können sich für eine Erasmus+ Förderung bewerben. Hierbei wird Ihnen ein sogenannter Mobilitätszuschuss gezahlt, der die während des Auslandsaufenthaltes anfallenden Mehrkosten auffangen soll. Die Stipendienrate wird mit einem Tagessatz berechnet, wobei die EU von 30 Tagen pro Monat ausgeht.

+ Wie hoch sind die Raten der Erasmus+ Förderung?

Die aktuellen Förderraten variieren und sind abhängig vom Zielland und Förderzeitraum.

+ Kann ich zusätzlich zum Erasmus+ Stipendium Auslandsbafög beantragen?

Ja, Sie können zusätzlich Auslandsbafög beantragen. Beachten Sie allerdings, dass lediglich € 300 anrechnungsfrei sind.

+ Wie wird das Erasmusstipendium ausgezahlt?

Die Förderung wird in zwei Teilraten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt 80% der Gesamtsumme, die zweite Rate beinhaltet die restlichen 20%.

+ Wann wird das Erasmusstipendium ausgezahlt?

Wenn im Mobility Online System der TH Köln alle erforderlichen Registrierungsschritte im Bereich „Before the Mobility“ mit einem Haken von Ihnen als erfolgreich erledigt erscheinen und Sie, falls erforderlich, den Online-Sprachtest abgelegt haben (und somit auch der Punkt „OLS Sprachtest Bestätigung“ abgehakt ist), gelangen Sie automatisch in den Bereich „During the Mobility“. Hier laden Sie nach der Einschreibung an der Gasthochschule den Letter of Confirmation in Mobility Online hoch. Nun weisen wir die erste Förderrate (80%) an.

Die restlichen 20% der Fördermittel werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen, ausgezahlt. Hierzu müssen Sie den Letter of Confirmation (im Original), den ausführlichen Erfahrungsbericht, das Transcript of Records (oder den 3. Teil des Learning Agreements „After the Mobility“) bei uns einreichen sowie die EU-Online-Survey absolviert haben.

+ In welchen Fällen wird die 2. Rate nicht ausgezahlt?

Sollten Sie erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht einreichen (beispielsweise das Einreichen der Änderungen des Learning Agreements (DTM) spätestens 4 Wochen nach Antritt des Auslandsaufenthalts) oder nicht an dem verbindlichen Sprachtest teilnehmen, wird Ihnen die zweite Erasmus-Förderrate (20%) nicht mehr ausgezahlt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Einhaltung der jeweiligen Fristen sicherstellen. Sollten Sie nicht zwei bestandene Prüfungen nachweisen können oder die erforderlichen 20 ECTS, dann kann Ihnen ebenfalls die zweite Rate nicht ausgezahlt werden. Für alle Unterlagen, die unabhängig von der Gastuniversität eingereicht werden können, gilt eine vier Wochen Frist, d.h. dass die Unterlagen 4 Wochen nach Rückkehr eingereicht, in Mobility Online hochgeladen und/oder bearbeitet sein müssen.

+ Wann muss ein Erasmus-Zuschuss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden?

Die Angaben bezüglich der Dauer des Aufenthaltes müssen im Grant Agreement, Learning Agreement und im Letter of Confirmation übereinstimmen.
Achten Sie darauf, dass auch dieses Datum im „Letter of Confirmation“ bestätigt wird. Es kann zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen, wenn entweder im Letter of Confirmation ein kürzerer Zeitraum bestätigt wird, als von Ihnen ursprünglich angegeben wurde oder Sie den Aufenthalt abbrechen. Außerdem kann es zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen, wenn notwendige Unterlagen (z.B. Letter of Confirmation) nicht im Original eingereicht werden.

+ Wie sieht der Rückzahlungsprozess aus?

Sobald feststeht, dass eine Rückzahlungsforderung fällig wird, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Rückzahlungsaufforderung als beigefügtes PDF-Dokument. In diesem Dokument finden Sie den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung der TH Köln. Sie sollten umgehend den Empfang dieser E-Mail bestätigen.
Für die Rückzahlung haben Sie 14 Tage Zeit. Sollte das Geld nicht innerhalb dieser Frist auf unserem Konto eingegangen sein, behält sich die TH Köln vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Sprechen Sie uns jedoch im Einzelfall an.

+ Was passiert bei verspätetem Einreichen der Unterlagen nach Abschluss des Auslandssemesters?

Sie erhalten eine Mahnung und müssen gegebenenfalls Raten zurückzahlen.
Wollen Sie dies vermeiden, so müssen Sie alle Dokumente, welche von studentischer Seite einzureichen sind, innerhalb von 4 Wochen nach dem Enddatum Ihres Aufenthaltes (Datum auf dem Letter of Confirmation) einreichen.

+ Ich breche meinen Aufenthalt ab – Was passiert in Bezug auf das Stipendium?

Ihr Stipendium wird auf den Tag genau berechnet. Sollte Ihr absolvierter Zeitraum erheblich kürzer sein, kann dies eine (teilweise) Rückzahlung bedeuten.

Bewerbung

+ Wie bewerbe ich mich auf einen Erasmus+ Stipendienplatz?

Die Art der Bewerbung ist von Ihrer Fakultät abhängig. Bitte wenden Sie sich zuerst an den*die Fachkoordinator*in Ihres Studienganges.

+ Gibt es Fristen für die Bewerbung?

Ja. Diese sind abhängig von verschiedenen Faktoren.
Allgemein gelten die Fristen 15.03. für das Wintersemester und 15.09. für das Sommersemester.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es Fakultäten/Institute mit eigenen Fristen gibt. Beachten Sie unbedingt diese Fristen, um keine Nachteile zu haben.

+ Wer erhält meine Bewerbungsunterlagen?

Entweder die Fakultät oder das Referat für Internationale Angelegenheiten (je nach Bewerbungsweg).

+ Welche Dokumente muss ich für die Bewerbung einreichen?

Sollten Sie sich direkt an der Fakultät bewerben müssen, dann erfragen Sie bitte die erforderlichen Dokumente dort.
Für eine Bewerbung über das Referat für Internationale Angelegenheiten benötigen Sie einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und eine Notenübersicht.

+ Wie erfahre ich, ob ich bei der Gasthochschule angemeldet bin?

Die Fachkoordinator*innen Ihrer Fakultäten/Institute nominieren Sie bei den Gasthochschulen. Sie sollten dann vor Ihrer Abreise eine Willkommens-E-Mail von der Gasthochschule erhalten. Wann diese E-Mails verschickt werden, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Sollten Sie jedoch spätestens 8 Wochen vor Ihrer Abreise noch immer keine E-Mail bekommen haben, fragen Sie bei den Fachkoordinator*innen nach, ob Sie bei der Gasthochschule gemeldet sind. Gegebenenfalls bitten Sie die Fachkoordinator*innen um Rücksprache mit der Gasthochschule.

Dokumente

+ Finde ich die Dokumente zur Erasmus+ Förderung auch auf den Webseiten?

Ja, die Dokumente finden Sie auf unserer Webseite zum Erasmus+ Studium.

+ Wie gehören die verschiedenen Dokumente (Learning Agreement, Grant Agreement und Letter of Confirmation) zusammen?

  • Grant Agreement  = Vertrag zwischen TH Köln und Student*in
  • Learning Agreement = 1. Anhang zum Grant Agreement
  • Letter of Confirmation = 2. Anhang zum Grant Agreement (Bestätigung des Zeitraums)

Das Learning Agreement wird in aller Regel vor dem Grant Agreement erstellt, es handelt sich jedoch um eine Anlage des Grant Agreements. Sobald Sie das Grant Agreement unterzeichnet haben, verpflichten Sie sich, sämtliche Unterlagen fristgerecht an Ihrer Heimathochschule einzureichen, zu diesen gehört also auch das Learning Agreement.
Im Learning Agreement wird der voraussichtliche Zeitraum der Mobilität angegeben: von [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]; die tatsächliche Aufenthaltsdauer geben Sie aber mit dem Letter of Confirmation an.
Den Letter of Confirmation finden Sie in Mobility Online im Bereich "Dokumente zum Downloaden" oder auf unserer Webseite. In dieses Dokument lassen Sie bei Einschreibung an der Gasthochschule (also vor Ort im Ausland) die nun sehr wahrscheinlich genauer bekannten Aufenthaltsdaten eintragen und unterschreiben. Es sollen der erste Tag an der Gasthochschule und der voraussichtlich letzte Prüfungstag eingetragen werden. Absolvieren Sie im Vorfeld einen Sprachkurs an einer Gasthochschule oder finden Einführungsveranstaltungen statt, an denen Sie teilnehmen, so tragen Sie das Anfangsdatum dieser Veranstaltungen ein.
Sie laden das Dokument anschließend in Mobility Online hoch und wir können die erste Rate anweisen.

WICHTIG: Im Letter of Confirmation dürfen die Aufenthaltsdaten nicht mit Korrekturrollern/TippEx korrigiert werden! Das Dokument kann ansonsten nicht anerkannt werden. Hochgeladen werden kann nur eine PDF des eingescannten Dokuments. Fotos/JPEGS werden nicht akzeptiert.

Das Grant Agreement ist der Vertrag zwischen Ihnen und der TH Köln. Hier werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt, die voraussichtliche Fördersumme wird bekannt gegeben und mit Ihrer und unserer Unterschrift ist dies ein verbindlicher Vertrag für den Zeitraum Ihres Erasmus+ Auslandssemesters. Im Grant Agreement wird die Aufenthaltsdauer folgendermaßen festgelegt.
Anfangsdatum: Erster Tag, an dem ein*e Studierende*r bei einer aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss (z.B. erste Lehrveranstaltung, erster Arbeitstag, von der Gasteinrichtung organisiertes Begrüßungstreffen, interkulturelle oder sprachliche Vorbereitung).
Enddatum: Letzter Tag, an dem ein*e Studierende*r bei der aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss (z.B. Ende Prüfungszeitraum, Arbeit,  Pflichtvorlesung). Meist stehen die tatsächlichen Daten zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht fest.
Das Grant Agreement muss im Original im Referat für Internationale Angelegenheiten vor Ihrer Abreise unterschrieben eingereicht werden.

+ Was ist das (Digital-) Learning Agreement?

(Digital-)Learning Agreements (LAs) müssen nach Vorgaben der EU-Kommission vor dem Mobilitätsbeginn von Studierenden, Heimat- und Gasthochschule unterzeichnet werden. Gleichzeitig werden LAs von den Partnerhochschulen oft bereits während der Bewerbungsphase verlangt. 

Informationen zum Learning Agreement finden Sie auch auf den Erasmus+ Seiten der Europäischen Kommission. Dort sind auch Guidelines hinterlegt, die Ihnen beim Ausfüllen des Learning Agreements helfen [nur in englischer Sprache verfügbar].

+ Was sind die drei Abschnitte des Learning Agreements?

  • BTM = Before the Mobility = Erfassung der Kurse, die voraussichtlich besucht und anerkannt werden
  • DTM = During the Mobility = geänderte Kurswahl in Bezug auf BTM
  • ATM = After the Mobility = Nachweis über belegte und anerkannte Kurse

+ Wie fülle ich das Learning Agreement aus?

Sie müssen Ihr Learning Agreement in Mobility Online erfassen, wichtige Hinweise zum Ausfüllen finden Sie in den Guidelines auf den Seiten der Europäischen Kommission. Inhaltlich besprechen Sie sich bitte mit Ihrem*Ihrer Fachkoordinator*in.

+ Wann muss ich das Learning Agreement fertig gestellt sein?

  • BTM: Vor der Abreise
  • DTM: Spätestens 4 Wochen nach Ankunft
  • ATM: Frist 31.03. für das Wintersemester und 31.08. für das Sommersemester.

+ Meine Gasthochschule kann mein Learning Agreement noch nicht digital in Mobility Online signieren - was muss ich tun?

In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit Ihr Learning Agreement im Workflow von Mobility Online runterzuladen und auszudrucken. So können Sie es Ihren Koordinator*innen zur Unterschrift vorlegen. Anschließend laden Sie das unterschriebene Dokument wieder in Mobility Online hoch.

+ Wer unterschreibt das Learning Agreement an der TH Köln?

Der*die Fachkoordinator*in Ihrer Fakultät wird das Learning Agreement mit Ihnen zusammen auf Durchführbarkeit prüfen und es (digital) unterschreiben. Sofern Sie ein freiwilliges Auslandssemester absolvieren, müssen Sie die anzuerkennenden Kurse von den jeweils zuständigen Dozierenden vorab per Email bestätigen lassen.

+ Welche Person gebe ich als Kontaktperson der TH Köln im Learning Agreement an?

+ Ich musste bereits ein Learning Agreement für die Gasthochschule erstellen - muss ich dieses auch in Mobility Online erfassen?

Ja, achten Sie bitte darauf, dass alle von Ihnen erstellten Learning Agreements identisch sind.

+ Warum sind Tabelle A und Tabelle B strikt getrennt?

Tabelle A und B können voneinander abweichen, da in Tabelle A alle Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen, aufgelistet werden müssen und in Tabelle B lediglich die Kurse, welche an der TH Köln anerkannt werden sollen.
Es soll vermieden werden, dass ein 1:1-Abgleich von akademischen Leistungen und Credits an Gast- und Heimathochschule erfolgt. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung geführt. Letztlich soll so deutlich werden, dass es nicht um die Anerkennung identischer Kurse (Module) geht, sondern um die Anerkennung von vergleichbaren Lernergebnissen. Deshalb kann zum Beispiel auch die Anzahl der Credits, die im Ausland vergeben werden, von denen an der TH Köln abweichen.

+ Muss ich Tabelle B auch ausfüllen, wenn mir keine ECTS mehr angerechnet werden können?

Ja, in diesem Falle tragen Sie in Tabelle B bitte ein, dass es sich um zusätzliche Kurse handelt und Sie keine ECTS hierfür erhalten.

+ Wie trage ich Änderungen während des Aufenthaltes im Learning Agreement ein?

Wenn Änderungsbedarf besteht müssen Sie in Mobility Online die Kurse für den DTM Teil des Learning Agreements erfassen. Anschließend müssen die Änderungen wieder von allen drei Parteien per Unterschrift bestätigt werden.

Sie haben nach Ankunft maximal 4 Wochen Zeit, Änderungen am Learning Agreement vorzunehmen.

+ Muss Tabelle C im Learning Agreement ausgefüllt werden?

Tabelle C muss nicht ausgefüllt werden, wenn Sie ein Transcript of Records von der Gasthochschule erhalten. Dann reicht folgender Verweis „siehe beiliegendes Transcript of Records“ in der Tabelle aus.

+ Muss Tabelle D ausgefüllt werden, wenn gemäß vorher getroffener Vereinbarung (Anhang zum Learning Agreement) keine akademische Anerkennung erfolgt?

Tabelle D muss in jedem Fall ausgefüllt werden. Je nachdem, was auf Ihre Studiensituation zutrifft, kann dies die Bestätigung sein, dass das Pflichtauslandssemester erfolgreich/nicht erfolgreich bestanden wurde. Im Falle eines freiwilligen Semesters bestätigt Tabelle D, dass alle im Transcript of Records gelisteten Kurse anerkannt wurden oder es sich um zusätzliche Kurse handelt, die nicht anerkannt werden.

+ In welchem Fall muss ich das Certificate of Attendance einreichen?

Das Certificate of Attendance müssen Sie lediglich dann einreichen, wenn Sie Prüfungen nicht bestanden haben oder belegte Kurse nicht im Transcript of Records erscheinen, Sie jedoch an diesen teilgenommen haben.

Studierende des ITMK beachten diesbezüglich bitte die Hinweise ihrer Auslandssemesterkoordinatorin.

Die Vorlage finden Sie in Ihrer Mobility Online Akte unter "Dokumente zum Downloaden" und auf den Erasmus Webseiten der TH Köln.

+ Wann (und wo) muss ich den Letter of Confirmation abgeben?

Gehen Sie mit dem Letter of Confirmation direkt in das International Office der Gasthochschule und lassen Sie sich Ihre Ankunft bestätigen.
Laden Sie danach einen Scan des Dokumentes in Mobility Online hoch.
 

+ Wie fülle ich den Letter of Confirmation aus?

Letter of Confirmation – Teil 1: Confirmation of Arrival

Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt begonnen haben und an der Gasthochschule eingetroffen sind, sollten Sie umgehend Ihren Letter of Confirmation mit dem Teil „Arrival“ von der Gasthochschule unterschreiben lassen und in Mobility Online hochladen.

Bedenken Sie, dass das Hochladen erst möglich ist, nachdem Sie zuvor erfolgreich alle vorherigen Registrierungsschritte absolviert haben.

Erst wenn dem Referat für Internationale Angelegenheiten diese Bestätigung vorliegt, wird die erste Erasmus+ Förderrate von 80 % auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Die im Letter of Confirmation angegebenen Daten bilden den Zeitraum anhand dessen die Förderrate berechnet wird.

Letter of Confirmation – Teil 2: Confirmation of Departure

Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt beenden und ehe Sie die Gasthochschule verlassen, müssen Sie Ihren Letter of Confirmation  mit dem Teil „Departure“ von der Gasthochschule unterschreiben lassen. Diese Bestätigung laden Sie nach Ihrer Rückkehr innerhalb von 4 Wochen in Mobility Online hoch.

Es werden nur Letter of Confirmation akzeptiert, die beide Unterschriften (Part „Arrival“ und „Departure“) auf einem Dokument enthalten.

+ Was ist eine Ehrenwörtliche Erklärung?

Sofern Sie eine Sonderförderung für Studierende / Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen in Anspruch nehmen oder sich für das Nachhaltige Reisen entscheiden, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen. Mit diesem Dokument versichern Sie, dass Sie Anspruch auf die beantragten Leistungen haben.

Wir behalten uns vor, Ihre Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

+ Wann und in welcher Form ist die Ehrenwörtliche Erklärung einzureichen?

Die ehrenwörtlichen Erklärungen für die "Fewer Opportunities Top-Ups" und  „Green Travel“ müssen weder bei Hochschulen noch bei Teilnehmenden im Original vorliegen, eine eingescannte Version des Dokuments ist als Nachweis ausreichend. Nassunterschriften oder elektronisch zertifizierte Signaturen sind möglich, jedoch nicht erforderlich.

Die ehrenwörtliche Erklärung muss vom Teilnehmenden und von der Hochschule vor Beginn der Mobilität unterschrieben werden und verbleibt als eingescannte Version bei der Hochschule. Außerdem ist sicherzustellen, dass auch der Teilnehmende eine von beiden Seiten unterschriebene Version per E-Mail als Scan oder ausgedruckt erhält.

+ Wie muss der Erfahrungsbericht aufgebaut sein?

Ihr Erfahrungsbericht sollte 2 bis 4 Seiten umfassen. Schreiben Sie einen kreativen Bericht, fügen Sie gerne Bilder hinzu und wählen Sie die Schwerpunkte so, dass für zukünftige Studierende wichtige Informationen vorhanden sind.

Geben Sie an, an welcher Gasthochschule und wie lange Sie dort studiert haben. Fügen Sie den Link zu dem von Ihnen besuchten Campus und Fakultät/Institut ein.

Wenn möglich: Fügen Sie den Link zum Kursverzeichnis ein und benennen Sie die Kurse, die sinnvoll zu Ihrem Studiengang an der TH Köln passten.

Lassen Sie uns wissen, was Ihnen an der Gasthochschule, dem Gastland, der Betreuung gut gefiel. Was war weniger gut?

Welche Information hätten Sie selber gerne im Vorfeld gehabt?

Wo und wie haben Sie Ihre Unterkunft gefunden?

Geben Sie Informationen zur Infrastruktur. Gibt es Studierendenfahrausweise, Ermäßigungen oder ähnliches?

Spezielle Ernährung - war das im Gastland möglich?

Mussten Sie zum Arzt und wie haben Sie dies mit der Krankenkasse geregelt?

Was hat diese europäische Erfahrung für Sie besonders gemacht? Würden Sie wieder innerhalb Europas ins Auslandsemester/Praktikum gehen und diese Erfahrung weiterempfehlen?

Sollten Sie Sondermittel erhalten haben, müssen Sie in ihrem ausführlichen Erfahrungsbericht auf Ihre besondere Situation detaillierter eingehen. Gleiches gilt für Studierende, die mit Kind im Ausland waren.

Anschließend laden Sie den Erfahrungsbericht als PDF-Dokument in Mobility Online mit folgender Bezeichnung hoch: Name der Gasthochschule, Land, Jahr.

+ Gibt es Erfahrungsberichte aus früheren Semestern?

Unter folgendem Link finden Sie Erfahrungsberichte aus früheren Semestern.

www.th-koeln.de/internationales/partnerhochschulen_2031.php

und klicken Sie auf "Erfahrungsberichte".

+ Wann muss ich meinen Erfahrungsbericht einreichen?

Den Erfahrungsbericht müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückkehr (Enddatum auf dem Letter of Confirmation) einreichen.

+ Was ist der EU-Survey?

Der EU-Survey ist eine online Umfrage der EU bezüglich des absolvierten Auslandsaufenthaltes. Er ist verpflichtend und wird Ihnen gegen Ende des Aufenthaltes automatisch zugemailt.

+ Was bedeutet es, wenn ich ein Dokument im Original einreichen muss?

Wenn Sie aufgefordert sind, ein Dokument im Original einzureichen, bedeutet dies, dass Sie das Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben, datieren und als Papierversion an der Hochschule einreichen.

Original, das ist die Urschrift eines Dokuments, die Echtheit und Unverfälschtheit garantiert. Eine Kopie kann das nicht leisten. Zwar wird nach und nach vieles auf die digitale Signatur umgestellt und die Prozesse befinden sich im Wandel. Wenn Sie jedoch im Erasmus Programm aufgefordert werden, ein Original einzureichen, dürfen Sie es bis auf Widerruf immer so verstehen, dass wir von Ihnen ein Papierdokument mit händischer Unterschrift möchten.

Probleme

+ Ich erreiche meine*n Koordinator*in nicht - Wer kann mir helfen?

Bitte melden Sie sich unverzüglich beim Referat für Internationale Angelegenheiten per Mail an outgoings@th-koeln.de.

+ Ich habe eine Frist verpasst / überschritten – Was passiert jetzt?

Bitte kontaktieren Sie uns für diese Einzelfälle direkt persönlich oder per Mail (outgoings@th-koeln.de) Wir werden eine Lösung finden.

+ Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe und dadurch nicht ausreichend ECTS erhalten habe?

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, so müssen Sie die aktive Teilnahme am Kurs durch das Certificate of Attendance nachweisen.

+ Ich breche meinen Aufenthalt ab – Was passiert in Bezug auf mein Studium?

Hierzu können wir keine pauschale Aussage treffen. Sollten Sie Ihren Aufenthalt unerwartet abbrechen müssen/wollen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei  der Kontaktperson Ihrer Fakultät und informieren Sie uns im Referat für Internationale Angelegenheiten.

Voraussetzungen / Sprachkenntnisse

+ Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Erasmus+ Stipendium zu erhalten?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Studiengang. Wichtig ist, dass Sie (im Bachelor) mindestens im 3. Fachsemester sind und dass Ihr*e Fachkoordinator*in Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt grünes Licht gibt. Im Masterstudium können Sie bereits ab dem 1. Semester einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt absolvieren.

+ Wie viele ECTS muss ich im Auslandsstudium für Erasmus+ nachweisen?

Bei einem verpflichtenden Aufenthalt ist die Anzahl der ECTS abhängig von der Fakultät.
Bei einem freiwilligen Aufenthalt müssen Sie mindestens 20 ECTS/Semester belegen und mindestens 2 der Kurse bestehen.

+ Gibt es sprachliche Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?

Ja, Sie müssen gewisse sprachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind abhängig von der Gasthochschule.
Auf unserer Weltkarte und in ILIAS können Sie die Informationen entnehmen. Sprechen Sie hierzu gerne auch Ihre*n Fachkoordinator*in an.

+ Welches Sprachkenntnisniveau muss im Learning Agreement festgehalten werden?

Die Rubrik „Language competence of the student“ im Learning Agreement bezieht sich nicht auf die Ergebnisse des OLS Sprachtests, sondern meint Ihre Selbsteinschätzung bezüglich der Hauptunterrichtssprache an der Gasthochschule.

+ Was ist der OLS-Test?

In der aktuellen Programmgeneration wird die Online-Sprachunterstützung über die EU Academy, der Lernmanagement-Plattform der Europäischen Kommission, für Geförderte beider Förderlinien (Erasmus+ in Europa KA131 und Erasmus+ Weltweit KA171) bereitgestellt.

Lerninhalte des Online Language Support:
Der offene Bereich bietet einige grundlegende Sprachlerninhalte. Hier werden nach und nach Teaser- und Schnuppervideos zur Verfügung gestellt, in denen die Sprachen sowie einige elementare Aspekte des Sprachenlernens vorgestellt werden.
Der zweite Bereich, auch Kernbereich genannt, bietet Erasmus+ Geförderten Zugang zum Online Language Support. Im Kernbereich stehen weitere Funktionen zur Verfügung, wie beispielsweise die Einstufungstests für Erasmus+ Geförderte (sogenannte self-assessments) oder die Benennung eines Community-Managers, der Teilnehmende beim Sprachenlernen unterstützen kann. Im Kernbereich wird das Sprachenangebot auf 29 Sprachen ausgeweitet und auch weitere Lernniveaus und Inhalte entwickelt.

Wissenswert für Sie:

  • Das Erasmus Team Ihrer Hochschule wird Sie vor Beginn Ihrer Mobilität per E-Mail einladen, sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren.Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Geförderte direkt in den Kernbereich von OLS und haben somit die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen.
  • Teilnehmende haben ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
  • Die Testpflicht vor Ausreise ist im Grant Agreement für Studierende vertraglich festgehalten.
  • Momentan gilt: Die Geförderten sind noch nicht mit einem Projekt verknüpft. Dadurch kann auch der Lernfortschritt der Geförderten seitens der Hochschule nicht überwacht werden.
  • Die Überprüfung, ob Geförderte einen Sprachtest vor Ausreise abgelegt haben, hat der DAAD daher zum 12. August 2022 aufgehoben.
  • Der Zugang zur Online Language Plattform besteht für drei Jahre.

+ Meine Sprache wird über OLS nicht abgedeckt? Kann ich trotzdem einen Sprachkurs besuchen?

Die TH Köln fördert einen dem Studium vorgeschalteten Sprachkurs, indem sie den Förderzeitraum in die Gesamtförderung mit einbezieht. Hierfür reichen Sie die Kursanmeldung, sowie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme nach Abschluss des Kurses im Referat für Internationale Angelegenheiten ein.

+ Ich wurde bereits im Bachelor gefördert – kann ich auch im Master eine Förderung erhalten?

Ja, Sie können insgesamt 12 Monate je Studienzyklus gefördert werden.

Verlängerung

+ Ich möchte meinen Aufenthalt verlängern – Was muss ich tun?

Zunächst müssen Sie mit Ihrer Fakultät klären, ob Sie den Aufenthalt verlängern können. Ist dies sowohl von Seiten der TH Köln als auch von Seiten der Partnerhochschule geklärt, so geben Sie bitte in Mobility Online den Verlängerungswunsch an und tragen die neuen Aufenthaltsdaten ein. Sie können im Anschluss einen Anhang zum Grant Agreement erstellen, in dem Ihnen die Förderung für das zweite Semester zugesagt wird. Sie erhalten in diesem Fall eine Zwischenrate.
WICHTIG:
Nach Angabe der Verlängerung in Mobility Online müssen Sie eine zweite Studienbescheinigung für das zweite Auslandssemester hochladen. Diese können Sie nach Zahlung des Semesterbeitrages online in PSSO generieren.
Den Letter of Confirmation reichen Sie erst am Ende Ihres Aufenthaltes ein.

Sobald Sie in Mobility Online angegeben haben, dass Sie verlängern wollen, haben Sie die Möglichkeit, das Learning Agreement für das zweite Semester zu erstellen.

Beachten Sie bitte, dass Sie selbst im OLS Portal das Enddatum abändern müssen.

Anrechnung

+ Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mein Auslandsaufenthalt anerkannt wird?

Bitte kontaktieren Sie Ihre Fakultät bezüglich aller Fragen, die die Anerkennung betreffen. Die Voraussetzungen werden im Learning Agreement besprochen.

+ Wie wird mein Auslandsaufenthalt anerkannt?

Bitte kontaktieren Sie Ihre Fakultät bezüglich aller Fragen, die die Anerkennung betreffen.

+ Ist die Anerkennung aller im Ausland absolvierten Kurse verpflichtend oder dürfen auch Kurse belegt werden, die im Rahmen des Curriculums nicht akademisch anerkannt werden können?

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums sollte im Prinzip analog zu Leistungen im Inland derart anerkannt werden, dass keine Zeitverluste im Studium aufgrund der Auslandsmobilität entstehen. Natürlich kann der Studierende auch Kurse an der Gasthochschule absolvieren, die nicht anerkannt werden (sollen). Dann würden in Tabelle A z.B. mehr Veranstaltungen aufgeführt als in Tabelle B. Solche Fälle müssen allerdings zwischen den beteiligten drei Parteien vereinbart werden.

Leistungen aus dem Ausland werden nur auf Antrag des Studierenden beim Prüfungsamt angerechnet. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welche Kurse anerkannt werden sollen. Auch ein Fehlversuch im Ausland zählt nicht als solcher, da hierfür die gleiche oder eine gemeinsame Prüfungsordnung vorliegen müsste.

Kind / Beeinträchtigung

+ Ich habe eine Beeinträchtigung – wie kann ich einen Auslandsaufenthalt in mein Studium integrieren?

Zur Wahrung der Chancengleichheit können Studierende mit einer Beeinträchtigung - ab einem Grad der Behinderung von 30% - über das Referat für Internationale Angelegenheiten ergänzende finanzielle Mittel beantragen, um ihren Mehrbedarf abzudecken. Dies kann entweder eine Pauschale sein oder aber ein Sondermittelantrag gemäß der Realkosten, die Ihnen entstehen. Wenden Sie sich in diesem Falle an Frau Janina Knöll.

+ Gibt es spezielle Förderungen für Eltern / alleinerziehende Studierende?

Erasmus+ Sondermittel für Studierende, die ihr/e Kind/er mit ins Zielland nehmen und während dieses Aufenthaltes im Zielland alleinerziehend sind, können bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei Frau Janina Knöll beantragt werden. Außerdem fördert die TH Köln im Ausland alleinerziehende Mütter mit dem Mathilde-von-Mevissen Stipendium.

Wohnen

+ Wie finde ich eine Wohnung im Ausland?

Fangen Sie mit der Wohnungssuche so früh wie möglich an. Hilfreich sind der Kontakt zum International Office der Gasthochschule oder zu ehemaligen Outgoings (z.B. durch die Fachschaft). Eigeninitiative bleibt in diesem Fall aber das A und O.

+ Gibt es noch andere Möglichkeiten, eine Wohnung im Ausland zu finden?

Das Referat für Internationale Angelegenheiten bietet über eine Facebook Gruppe eine Austauschplattform für Studierende, die an die TH Köln für ein Austauschsemester kommen und den Studierenden, die ins Austauschsemester ins Ausland gehen. Sie können hier eigenverantwortlich Ihre Zimmer anbieten.

Sicherheit im Auslandssemester

+ Wo erhalte ich Informationen zur Sicherheitslage in meinem Gastland?

Hier sollten Sie immer die Informationen zu Rate ziehen, die Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erhalten. Dort gibt es zu jedem Land Reise- und Sicherheitshinweise.

+ Muss man sich in eine Krisenvorsorgeliste eintragen?

Als Krisenvorsorgeliste bezeichnet man eine „Liste der im Konsularbezirk (vorübergehend) ansässigen Deutschen", die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zur Vorsorge für Katastrophen­fälle führt. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste ist freiwillig. Sie erfolgt seit November 2008 über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (Elefand)“, über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist.


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