Studiengangsleitung

Fachstudienberatung

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Prof. Dr. Rolf Schwartmann

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften (WI)

Studiengansbetreuung

Michaela Schlitte

Michaela Schlitte

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften (WI)

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Raum A1.51
  • Telefon+49 221-8275-3816

Medienrecht und Medienwirtschaft (Master) – Inhalte

Der Studiengang Medienrecht und Medienwirtschaft (LL. M.) bietet eine auf die Anforderungen der Medienwirtschaft zugeschnittene, praxisnahe und zugleich wissenschaftlich fundierte Ausbildung. Dabei wird besonderer Wert auf eine enge Verzahnung und aktive Zusammenarbeit mit Praktikern aus namhaften regionalen und überregionalen Medienunternehmen, Kanzleien sowie öffentlichen Einrichtungen gelegt.

Inhalte & Schwerpunkte

Die Studieninhalte orientieren sich stark an den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der beruflichen Praxis, vermitteln aber zugleich theoretische Kenntnisse und Kompetenzen in den nachfolgend aufgeführten Fachgebieten.

Der viersemestrige Masterstudiengang bildet fünf inhaltliche Schwerpunkte ab, auf die sich 16 Module mit insgesamt 96 ECTS wie nachfolgend aufgeführt, verteilen:

  • 15 ECTS auf den Bereich Medienrecht
  • 18 ECTS auf den Bereich Datenschutz und Datensicherheit
  • 18 ECTS auf den Bereich Informationstechnologierecht
  • 18 ECTS auf den Bereich Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht
  • 27 ECTS auf den Bereich Medienwirtschaft

In den ersten drei Semestern sind jeweils fünf Module zu absolvieren. Im vierten Semester ist neben dem letzten Modul die Masterthesis und das Kolloquium (insgesamt 24 ECTS) vorgesehen.

Dabei wird im ersten Semester vor allem das notwendige Fachwissen vermittelt, im zweiten darauf aufbauend das vorhandene Wissen vertieft und Kompetenzen ausgebaut. Im dritten und vierten Semester sollen die Studierenden vor allem das erlernte Wissen mit Hilfe der erworbenen Kompetenzen anwenden.

In zwei Praxismodulen im dritten und vierten Semester („Recht und Videowirtschaft“ und „Recht und Gameswirtschaft“) werden die Studierenden gezielt auf die Herausforderungen des von der Digitalisierung geprägten Arbeitsmarktes und die möglichen Berufsbilder in der Medienwirtschaft vorbereitet. Darüber hinaus erhalten die Studierenden durch die Lehrveranstaltungen, die teilweise direkt in den kooperierenden Unternehmen und mit Unterstützung zahlreicher Praktiker stattfinden, wichtige Einblicke und Anknüpfungspunkte zu potentiellen, zukünftigen Arbeitgebern.

Studienfächer

Schwerpunkt des Studiengangs bilden die zahlreichen Rechtsdisziplinen, die das Medienrecht umfasst, u.a.:

  • Rundfunkrecht
  • Recht der Wort- und Bildberichterstattung
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Social-Media-Recht
  • Informationstechnologierecht
  • Urheber- und Markenrecht
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Veranstaltungsrecht
  • Medienstrafrecht und Jugendschutz
  • Gamesrecht

Vermittelt werden darüber hinaus wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen:

  • Fernseh- und Videowirtschaft
  • Gameswirtschaft
  • Medienökonomie

Ergänzt wird das Curriculum durch Lehreinheiten zum organisatorischen Datenschutz, zur Datensicherheit und der Informationstechnik.

Abschlussarbeit

Im vierten Semester wird die Abschlussarbeit angefertigt.

Praxisnah, fachlich detailliert und fachübergreifend: aktuelle Themen für Abschlussarbeiten gibt es viele.  Sie wenden Fachkompetenzen an, nutzen die erlernten Soft Skills und das alles am besten angewendet an einem Praxisbeispiel. Was wollen Sie betrachten?

Praxiskontakte

Aufgrund der engen Verzahnung des Masterstudiengangs mit der Praxis und der Mitwirkung einer Vielzahl von Dozentinnen und Dozenten aus Unternehmen, Kanzleien und Institutionen erhalten die Studierenden vielfältige Möglichkeiten, Kontakte in die Praxis zu schließen. Masterarbeiten in Kooperation mit externen Einrichtungen sind möglich.

Kosten

An Kosten fallen pro Semester lediglich der reguläre Semesterbeitrag der Hochschule an.

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