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Beratungskompass: Nachteilsausgleich

Sind Sie auf der Suche nach Unterstützung? Dann wählen Sie hier Ihr Anliegen, um richtige Ansprechpartner*innen zu finden.

+Gibt es für mich Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich wegen Krankheit in Anspruch zu nehmen? Welche Möglichkeiten habe ich, mir den fehlenden Stoff anzueignen?

Ihren Anspruch auf Nachteilsausgleich und den Umfang des Ausgleichs für Prüfungen müssen Sie beim Prüfungsausschuss der Fakultät beantragen bzw. geltend machen. Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich für das Semester einen Lernplan aufstellen. Was möchten Sie bis wann gelernt haben? Den Lernplan können Sie jederzeit anpassen und mit Ihren Lehrenden ins Gespräch gehen, wenn Sie den Anforderungen tatsächlich nicht mehr entsprechen können. Die Zentrale Studienberatung der TH Köln bietet einen Beratungsservice für Studierende mit Beeinträchtigungen. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen.

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