Anpassung von Namen und Geschlecht

Silhouetten von Menschen, die in einer Gruppe stehen in orange, rot und violett (Bild: TH Köln)

Bewerber*innen und Studierende, deren Identittätsgeschlecht und deren Name (noch) nicht mit Ihrem juristischen Personenstand übereinstimmen, können dies mit einem formlosen Antrag bei der Einschreibung anpassen bzw. bereits bestehende Eintragungen im Hochschulsystemen anpassen.

In der Regel ist eine Personenstandsänderung mit hohen bürokratischen Hürden verbunden – an der TH Köln genügt ein formloser Antrag an den Studierenden- und Prüfungsservice, damit Studienanfänger*innen mit demjenigen Geschlecht und demjenigen Vornamen eingeschrieben werden, die sie wünschen.

Auf dem gleichen Weg können auch Studierende diese Daten ändern lassen, genauso Absolvent*innen, die nach ihrem Abschluss neue Abschlussdokumente mit dem gerichtlich angepassten Personenstand wünschen.

Wie beantrage ich die Personenstandsänderung?

Senden Sie dazu dem für Sie zuständigen Studienbüro eine E-Mail mit den nötigen Angaben (sh. Beispieltext Personenstandsänderung) inklusive Ihrer eingescannten Unterschrift oder stellen Sie alternativ Ihr Anliegen an das Studienbüro per Post, bitte ebenfalls mit Ihrer Unterschrift versehen. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das Studienbüro eine Benachrichtigung mit genauer Angabe, wo Sie Ihren (neuen) Studierendenausweis abholen können. Sollten Sie die Abholung in einem separaten Raum wünschen, teilen Sie dies bitte bereits mit Ihrem Antrag mit.

Wofür werden die Daten verwendet?

Ihr neuer Name und Geschlechtseintrag wird in den Studierenden- und Prüfungsverwaltungssystemen CaMS und PSSO verwendet, auf E-Learning-Plattformen, in der Bibliotheksverwaltung und in weiteren Hochschulsystemen. Auch Teilnahmelisten aus diesen Systemen und auch die MultiCa (Studierendenausweis) nennen die gelebte Identität. Lediglich für die Ausstellung von Abschlussurkunde und -zeugnis muss die gerichtliche Anpassung des Personenstands abgeschlossen sein.

Abschlussunterlagen

Für die Ausstellung von Abschlussurkunde und -zeugnis muss dem Studierenden- und Prüfungsservice eine „Erklärung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen“ nach dem SBGG oder ein Gerichtsbeschluss über die Anpassung des Namens und Geschlechts vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so werden die Abschlussunterlagen in dem Namen ausgestellt, der in Ihrem Pass angegeben ist. Werden Name und Geschlecht nach Abschluss des Studiums noch angepasst, so ist eine Zweitausfertigung der Abschlussunterlagen mit dem neuen Namen möglich. Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Studienbüro.

Tipp

Um Probleme bei der darauffolgenden Kontrolle des Semestertickets durch die Verkehrsbetriebe zu verhindern, empfehlen wir Ihnen sehr, stets den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. mitzuführen.

Zentrale Studienberatung

  • Telefon+49 221-8275-5500

AStA-Referat LGBT*


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