Anpassung von Geschlecht und Vornamen

Silhouetten von Menschen, die in einer Gruppe stehen in orange, rot und violett (Bild: TH Köln)

Studierende, deren Identittätsgeschlecht und Vorame (noch) nicht mit Ihrem juristischen Personenstand übereinstimmen, können dies auf Antrag für die Nutzung im Studierendenalltag und in den Verwaltungsystemen der TH Köln anpassen.

In der Regel ist eine Personenstandsänderung mit hohen bürokratischen Hürden verbunden – an der TH Köln genügt ein Antrag an den Studierenden- und Prüfungsservice, damit Studierende mit dem Geschlecht und zugehörigem Vornamen in den Hochschulsystemen geführt werden, die sie wünschen.

Wie beantrage ich die Personenstandsänderung?

Wenn Ihr Geschlecht und Vorname bereits gerichtlich oder per Erklärung beim Standesamt (nach dem SBGG) bestätigt wurde, können Sie den Antrag über CaMS stellen. Nutzen Sie hierzu den Antrag „Änderung Personendaten“.

Ihr Name und ihr Geschlecht wird dann in CaMS und allen weiteren IT-Systemen der Hochschule angepasst. Im Antrag können Sie auch angeben, ob Sie eine neue MultiCa erhalten möchten.

Wenn Ihr Name und Geschlecht (noch) nicht offiziell geändert wurden, können Sie dennoch Ihre Personendaten für die Nutzung an der TH Köln ändern lassen.

Senden Sie dazu dem für Sie zuständigen Studienbüro eine E-Mail mit den nötigen Angaben (sh. Beispieltext Personenstandsänderung) von Ihrer smail-Adresse an das zuständige Studienbüro. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das Studienbüro eine Benachrichtigung mit genauer Angabe, wo Sie Ihren (neuen) Studierendenausweis abholen können. Sollten Sie die Abholung in einem separaten Raum wünschen, teilen Sie dies bitte gerne mit.

Wofür werden die Daten verwendet?

Ihr neuer Name und Geschlechtseintrag wird in den Studierenden- und Prüfungsverwaltungssystemen CaMS und PSSO verwendet, auf E-Learning-Plattformen, in der Bibliotheksverwaltung und in weiteren Hochschulsystemen. Auch Teilnahmelisten aus diesen Systemen und auch die MultiCa (Studierendenausweis) nennen die gelebte Identität. Lediglich für die Ausstellung von Abschlussurkunde und -zeugnis muss ein Nachweis über die offizielle Anpassung des Personenstands (Gerichtsbeschluss oder Erklärung beim Standesamt) vorliegen.

Abschlussunterlagen

Für die Ausstellung von Abschlussurkunde und -zeugnis muss dem Studierenden- und Prüfungsservice eine „Erklärung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen“ nach dem SBGG oder ein Gerichtsbeschluss über die Anpassung des Namens und Geschlechts vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so werden die Abschlussunterlagen in dem Namen ausgestellt, der in Ihrem Pass angegeben ist. Werden Name und Geschlecht nach Abschluss des Studiums noch angepasst, so ist eine Zweitausfertigung der Abschlussunterlagen mit dem neuen Namen möglich. Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Studienbüro.

Tipp

Um Probleme bei der darauffolgenden Kontrolle des Semestertickets durch die Verkehrsbetriebe zu verhindern, empfehlen wir Ihnen sehr, stets den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. mitzuführen.

Zentrale Studienberatung

  • Telefon+49 221-8275-5500

AStA-Referat LGBT*


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