FAQs

Sie haben Fragen zu Ihrer Bewerbung an der TH Köln? Hier finden Sie Antworten und nützliche Tipps rund um Ihre Bewerbung. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, rufen Sie gerne den in der Ausschreibung angegebenen Kontakt direkt an.

Bewerbung

+Wie bewerbe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle?

Ab sofort können Sie sich auf eine interessante Stelle ganz leicht über unser Online-Bewerbungsformular bewerben. Dies erreichen Sie, in dem Sie auf der Stellenanzeige den Button "Hier bewerben" klicken.

Bewerbungen per E-Mail oder Post sind weiterhin möglich, bitte geben Sie dabei die jeweilige Kennziffer der Stelle an, damit wir Ihre Bewerbung korrekt zuordnen können. Bei postalischen Bewerbungen zählt der Poststempel.

Bitte reichen Sie uns mindestens Ihr Anschreiben und Ihren Lebenslauf sowie Zeugnisse Ihrer Abschlüsse und relevanten Anstellungen bei.

Bei postalischen Bewerbungen ist nicht notwendig, die Unterlagen in eine teure Bewerbungsmappe zu heften. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Bewerbungsmappe nicht zurückgesendet wird.

+Gibt es Zugang zu einem Briefkasten?

Ein Briefkasten befindet sich am Verwaltungsgebäude am Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln im Bereich des Eingangs Südflügel (linker Gebäudezugang). Dort können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk "persönlich eingeworfen am (Datum)" hinterlegen.

+Was bedeutet die Bewerbungsfrist?

Alle Bewerbungen, die per E-Mail bis zur angegebenen Bewerbungsfrist eingehen, werden berücksichtigt.

Postalische Bewerbungen, die laut Poststempel bis zu der angegebenen Frist versendet wurden, werden ebenfalls in dem Verfahren berücksichtigt, auch wenn die Unterlagen erst nach der Frist tatsächlich bei uns eintreffen.

+Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?

Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen lassen wir Ihnen zeitnah eine Eingangsbestätigung per E-Mail zukommen. Da wir Ihre Bewerbung umfassend sichten möchten, kann das weitere Bewerbungsverfahren bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen.

Sollte sich ein Bewerbungsverfahren verzögern, teilen wir Ihnen dies per Mail mit.

+Ich möchte mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Schicke ich Ihnen verschiedene Bewerbungen?

Ja. Wenn Sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben möchten, senden Sie uns bitte jeweils separate Bewerbungsunterlagen zu. Dies gilt auch für Bewerbungen über das Online-Bewerbungsformular.

Bei postalischen Bewerbungen können Sie Ihre Bewerbungen gebündelt in einem Umschlag an uns richten. Bei Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte eine seperate E-Mail pro Stelle.

+Kann ich mich auf ein internes Stellenangebot bewerben?

Bewerbungsberechtigt sind alle Mitglieder der TH Köln. Dazu zählen alle Beschäftigten der TH Köln (Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Beschäftigungsverhältnis zur TH Köln haben) sowie Studierenden der TH Köln.

+Ich möchte gerne an der TH Köln arbeiten, aktuell ist aber keine passende Stelle veröffentlicht. Kann ich mich initiativ bewerben?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Initiativbewerbungen annehmen können und diese daher eine unmittelbare Absage von uns erhalten. Zu unserer Entlastung und im Sinne der EU-DS-GVO werden die übermittelten Unterlagen im Anschluss unwiderruflich gelöscht (Eingang per E-Mail) bzw. vernichtet (Eingang per Post).

+Welche Unterlagen füge ich meiner schriftlichen Bewerbung bei?

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens die folgenden Unterlagen bei:

• Anschreiben (unter Angabe der Stellenbezeichnung und der zugehörigen Kennziffer)
• Lebenslauf (Foto nicht zwingend erforderlich)
• Zeugnisse, Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen (in Kopie)

+Zu meinen Bewerbungsunterlagen gehören Arbeitsproben (Zeichenmappe, künstlerische oder handwerkliche Arbeitsproben o.ä.). Bekomme ich diese zurück?

Ja. Sollten Sie uns Arbeitsergebnisse zusenden wie z.B. Architektenmodelle oder Fotografien o.ä. erhalten Sie diese auf Anfrage nach Ablauf der Ausschreibungen zurück.

+Was passiert nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Verwahrungsfrist gelöscht bzw. in die Aktenvernichtung gegeben.

+Was muss ich beachten, wenn bei mir eine Schwerbehinderung vorliegt?

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen die Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder die Kopie Ihrer Gleichstellungsbescheinigung bei.

+Werden Reisekosten erstattet?

Sie haben Anspruch auf Erstattung des Fahrtgeldes, sofern Sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens anlässlich einer Bewerbung oder einer Probevorlesung an die TH Köln eingeladen werden.
Erstattet werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten in der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels für den kürzesten Reiseweg. Fahrtkosten, die am Wohnort und am Vorstellungsort entstanden sind, werden nicht erstattet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Fahrkostenantrag, der Ihnen mit der Einladung zum Auswahlverfahren mitgesendet wird.

Vergütung

+W-Besoldung - wie setzt sich das Gehalt zusammen?

Nach der gültigen Besoldungstabelle besteht das Basisgehalt aus dem
- Grundgehalt W 2 (ab 01.12.2022): 6.484,33 €
sowie weiteren Zulagen, zum Beispiel dem Familienzuschlag. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur W-Besoldung.

+Was bedeutet „Vergütung nach TV-L“?

An der TH Köln wird der überwiegende Teil der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt.

Lehrende

+Ich möchte mich auf eine Professur bewerben. Wie läuft das Berufungsverfahren ab?

Nach dem Eingang der Bewerbungen trifft eine Berufungskommission eine Auswahl und erstellt eine Rangliste für die Fakultät. Die Fakultät legt den Vorschlag mit dem Abstimmungsergebnis des Fakultätsrates sowie den Voten der Studierenden, der Gleichstellungsbeauftragten, ggf. des Schwerbehindertenvertreters und den externen Gutachten dem Präsidenten vor. Die Personalabteilung prüft den Vorschlag auf Vollständigkeit und Vorlage aller formalen Kriterien. Es wird eine Vorlage für die abschließende Abstimmung im Präsidium erstellt.

+Mir wurde ein Lehrauftrag erteilt - an welche Formalitäten muss ich denken?

Wir empfehlen Ihnen, zur Abrechnung und für den Nachweis der Einzelveranstaltungen das Formular "Abrechnung von Lehraufträgen“ zu verwenden. Sollten Sie für die Abrechnung dennoch Ihren eigenen Rechnungsbogen benutzen wollen, beziehen Sie bitte unbedingt die folgenden Angaben ein:

- Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung
- Die von Ihnen vergebene Rechnungsnummer (eindeutig und nicht wiederholbar)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Einkommensteuernummer
- Zeitraum, Gesamtzahl der geleisteten Stunden, Vergütungssatz und Rechnungsbetrag
- Datum und Unterschrift

Unvollständige Rechnungen werden von der TH Köln zur Korrektur wieder an Sie zurückgegeben und sind neu einzureichen. Stellen Sie bitte nur Ihre bereits erbrachten Lehrleistungen in Rechnung, da keine Vorauszahlungen möglich sind. Sobald für Sie absehbar ist, dass das vertraglich festgelegte Lehrauftragsvolumen über- oder unterschritten wird, beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Lehrauftragsänderung über die Dekanin/den Dekan. Lehrleistungen ohne eine vertragliche Grundlage können leider nicht vergütet werden.

+Ich möchte als Dozent / Dozentin tätig werden. Wo finde ich Informationen darüber?

Alle Informationen für Dozentinnen und Dozenten an der TH Köln haben wir auf einer Webseite zusammengestellt. Beachten Sie bitte besonders die Hinweise zur Abrechnung.
Wir empfehlen Ihnen, das dort bereitgestellte Formular "Abrechnung von Dozentenverträgen" zu benutzen. Ersetzen Sie die Mustereinträge darin bitte durch Ihre persönlichen Daten und beachten Sie, dass die folgenden Angaben in jedem Fall enthalten sein müssen:

- Die von Ihnen vergebene Rechnungsnummer (eindeutig und nicht wiederholbar)
- Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Einkommensteuernummer und vollständige Adresse des zuständigen Finanzamtes
- Zeitraum, Gesamtzahl der geleisteten Stunden, Vergütungssatz und Rechnungsbetrag
- Datum und Unterschrift

Unvollständige Rechnungen werden von der TH Köln zwecks Korrektur wieder an Sie zurückgegeben und sind neu einzureichen. Stellen Sie bitte nur die bereits erbrachten Lehrleistungen in Rechnung, da Vorauszahlungen nicht möglich sind. Lehrleistungen ohne vertragliche Grundlage werden nicht vergütet.


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