Berufungsverfahren

Berufungsverfahren umfassen das gesamte Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Professorinnen und Professoren sowie Professurvertretungen bis zur Ruferteilung durch den Präsidenten. Die Einstellungsverfahren für Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden analog zu den Berufungsverfahren durchgeführt.

Verfahrensablauf

DHV Gütesiegel Seit dem 1. März 2023 ist die TH Köln für fünf Jahre mit dem Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) ausgezeichnet. (Bild: DHV )

Ausschreibung

Stellenausschreibungen für Professuren werden in Online-Portalen, überregionalen Medien (überregionale Zeitung, Zeitschrift) und auf der Homepage der TH Köln veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen.

Registrierung der Bewerbungen

Alle eingehenden Bewerbungen werden registriert und nach einer formalen Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen an die jeweilige Fakultät gesandt. Die BewerberInnen erhalten eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum Verfahrensablauf. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung werden informiert.

Auswahl

Die Berufungskommissionen prüfen die inhaltlichen und fachlichen Einstellungsvoraussetzungen und treffen eine Vorauswahl. Die KandidatInnen in der engeren Auswahl werden zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Neben der Probelehrveranstaltung werden sie auch aufgefordert, ein schriftliches Lehr- und Forschungskonzept einzureichen.

Rangliste

Danach beschließt der Fakultätsrat über die von der Berufungskommission erstellte Rangliste. Die Fakultät legt den Vorschlag mit dem Abstimmungsergebnis des Fakultätsrates sowie den Voten der Studierenden, der Gleichstellungsbeauftragten, ggf. des Schwerbehindertenvertreters sowie externen Gutachten dem Präsidenten vor. Das Hochschulreferat Personalservice prüft den Vorschlag auf Vollständigkeit und Vorlage aller formalen Kriterien. Der Berufungsvorschlag wird abschließend vom Präsidium entschieden. Das Rufabsichtsschreiben wird versendet und die Berufungsverhandlungen mit der/dem ausgewählten KandidatIn beginnen.

Berufungsverhandlungen

Die Verhandlungen sind auf unterschiedlichen Ebenen verankert, um sicherzustellen, dass die Hochschulleitung die Fakultäten rechtzeitig und erfolgreich bei der Gewinnung der Professorinnen und Professoren unterstützen kann.

Zeitlicher Ablauf

  • Gespräch mit dem Hochschulreferat Personalservice über die persönlichen und dienstrechtlichen Voraussetzungen, nachdem die BewerberInnen die schriftliche Absichtserklärung erhalten haben, dass der Präsident ihre Berufung beabsichtigt.
  • Gespräch mit der Fakultät über die Ausgestaltung der Lehre und Darstellung der Arbeitsbedingungen und Ausstattung in der Fakultät.
  • Verhandlung mit dem Präsidium über Erstausstattung (sog. Berufungsmittel)  frühzeitig vor Dienstbeginn, wenn konkrete Vorstellungen über die Ausstattung vorliegen.
  • Gespräch mit dem Präsidenten über die Bedingungen in Lehre und Forschung, Festlegung des Einstellungstermins und Unterzeichnung der Berufungsniederschrift zur verbindlichen Ruferteilung. Die Urkundenübergabe zur Ernennung in das Beamtenverhältnis erfolgt ggf. in einem weiteren Termin.

Einstellung

Nach der Rufannahme und den Berufungsverhandlungen erfolgt die Einstellung in der Regel durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zur Begründung des Beamtenstatusses. Bei Überschreiten der Altersgrenze von 50 Jahren sowie bei der Besetzung von Teilzeitprofessuren wird ein privatrechtliches Dienstverhältnis abgeschlossen.

Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Feststellung der pädagogischen Eignung innerhalb eines Jahres. Während des Probejahres begleitet eine begutachtende Kommission den/die ProfessorIn und erstellt eine Abschlussempfehlung zur Verbeamtung auf Lebenszeit bzw. unbefristeten Weiterbeschäftigung.

Die Professurvertretung ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art und begründet kein Dienstverhältnis. Die ausgewählte Person wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 37 - 39a Hochschulgesetz NRW
  • Berufungsordnung der TH Köln
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