Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
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Prof. Dr. Claus Stieve

Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene (KJFE)

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Erstmalige Staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen

Studentin mit zwei Kindern (Bild: Boris Loehrer)

Die Einführung der Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/-pädagoge ist ein großer Erfolg für die noch neue Berufsgruppe. Das Land NRW realisiert damit als zwölftes Bundesland das Anliegen der Jugend- und Familienministerkonferenz, ein bundesweit einheitliches akademisches Berufsbild für die Pädagogik der frühen und mittleren Kindheit zu schaffen.

In einem Festakt am 22. Januar 2016 überreichte die Leitende Ministerialrätin Dagmar Friedrich in Vertretung des Staatssekretärs im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Bernd Neuendorf, 50 Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs "Pädagogik der Kindheit und Familienbildung" die Urkunden. In Ihrer Ansprache stellte Frau Friedrich die Entwicklung und die gestiegene Bedeutung der frühkindlichen Bildung und damit auch die Dynamik im Arbeitsfeld der pädagogischen Fachkräfte in den Mittelpunkt ihrer Ansprache. Sie bezeichnete die Einführung kindheitspädagogischer Studiengänge und die staatliche Anerkennung als „logischen Schritt“ in der Professionalisierung der Arbeit von Kindertageseinrichtungen.

Auf diesen Seite finden Sie weitere Informationen zur staatlichen Anerkennung und zum Bachelorstudium „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ an der TH Köln.

Januar 2016

50 AbsolventInnen des Bachelorstudiengangs "Pädagogik der Kindheit und Familienbildung" erhielten die staatliche Anerkennung (Bild: Heike Fischer/TH Köln)

Anerkennungsurkunden für KindheitspädagogInnen

In Deutschland etabliert sich ein neuer Beruf: An der TH Köln wurde jetzt zum ersten Mal in Nordrhein-Westfalen die staatliche Anerkennung für Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen ausgesprochen.

Das Gesetz zur staatlichen Anerkennung in NRW

Das neue Sozialberufe-Anerkennungsgesetz wurde am 29. April 2015 im nordrheinwestfälischen Landtag verabschiedet. Es regelt die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen.

Absolvent*innen (Bild: Dirk Osterkamp)Absolvent*innen im Interview

Warum ich Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge bin.

Christina Niemeier, Linda Beuth und Simon Streiffels sind Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagoge. Im Interview erzählen sie warum sie „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ studiert haben, welche Schwerpunkte sie sich setzten, wie sie ihr Berufsprofil verstehen und wo sie jetzt tätig sind.

Hannibie, photocase.de (Bild: Hannibie, photocase.de)

Pädagogik der Kindheit und Familienbildung (Bachelor)

Mit dem grundständigen Bachelor-Studiengang macht sich die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften an der TH Köln die Herausbildung eines integrierten Berufsprofils für die Arbeit mit Kindern und Familien zur Aufgabe. Hier werden Voraussetzungen, Ziele und Inhalte des Studiums beschrieben.

S. Hofschlaeger, www.pixelio.de (Bild: S. Hofschlaeger, www.pixelio.de)

Deutschlandweit – Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin/-pädagoge setzt sich durch

In dreizehn von sechzehn Bundesländern wird die staatliche Anerkennung als „Kindheitspädagogin“ und „Kindheitspädagoge“ eingeführt. Eine Dokumentation des Studiengangstages Pädagogik der Kindheit und der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung im Kindealter gibt Aufschluss über den aktuellen Stand.

Was meint Kindheitspädagogin/-pädagoge?

Der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit hat im Januar 2015 ein Berufsprofil für Kindheitspädagoginnen und -pädagogen verabschiedet. Es beschreibt die Ausrichtung und Vielfalt des Berufs.

Qualifizierung und Praxisfelder

Mit einer Broschüre informieren das Hochschulnetzwerk Bildung und Erziehung in der Kindheit Baden-Württemberg und die GEW über Studiengänge der frühkindlichen Bildung und Berufsperspektiven.

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