FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um den Masterstudiengang Versicherungsrecht:
Wie ist der zeitliche Ablauf des Studiengangs?
Der Studiengang erstreckt sich über drei Semester und beginnt jährlich zum Sommersemester im März. Das Studium gliedert sich in neun Module, die auf drei Semester verteilt sind. Er schließt mit einer Masterthesis ab. In den ersten zwei Semestern sind jeweils vier Module zu absolvieren. Im dritten Semester ist neben der Masterthesis lediglich das Modul „Anglo-American Insurance Law“ angesetzt. Pro Semester sind 24 Wochen Studienzeit und zwei Wochen Freizeit eingeplant.
Der Studienverlauf des Masterstudiengangs Versicherungsrecht ist auf die Bedürfnisse berufstätiger Studierender ausgerichtet. Zwei- bis dreitägige Präsenzphasen sind kombiniert mit meist sechswöchigen Onlinephasen. Eine internetgestützte Lernumgebung bietet orts- und zeitunabhängige Lern-, Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten.
Was passiert, wenn ich aus beruflichen oder privaten Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert bin?
In einem berufsbegleitenden Studiengang kann sich die Situation ergeben, dass Sie aus beruflichen oder familiären Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch an allen Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen, um hierbei u.a. vom gemeinsamen Team-Learning zu profitieren. Selbstverständlich stehen Ihnen die Unterlagen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen auch elektronisch zur Verfügung und sind somit für Sie jederzeit zugänglich.
Sollten Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen für längere Zeit an der Teilnahme von Präsenzveranstaltungen und Modulaktivitäten verhindert sein, würden wir in individueller Absprache mit Ihnen eine Regelung suchen, damit Sie das Studium zeitlich strecken oder unterbrechen können.
Ist die zeitliche Streckung des Studiums möglich?
Die zeitliche Streckung des Studiums ist kein Problem. Je nach individueller Ausgangslage ist es in begrenztem Umfang möglich, nur eine Auswahl der angebotenen Module zu absolvieren. Alle Module werden einmal pro Jahr angeboten.
Das Überschreiten des Zeitrahmens von drei Semestern hat aufgrund der damit verbundenen Semestergebühren für weitere Studiensemester vor allem finanzielle Konsequenzen.
+ Ist es möglich, einzelne Module zu belegen, ohne im Studiengang eingeschrieben zu sein?
Die Module 1 bis 8 des Studiengangs können als einzelne Zertifikatskurse auch von Nicht-Immatrikulierten belegt werden. Die erfolgreich absolvierten Module werden bei einer späteren Aufnahme des Studiums im Rahmen der Prüfungsordnung anerkannt.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung?
Rein formal gesehen steht jeder im Studium erworbene Credit Point (CP) für eine Arbeitsbelastung von etwa 30 Stunden – bezogen auf eine/n fiktive/n durchschnittliche/n europäische/n Studierende/n. Pro Semester werden 20 CPs erworben, was rechnerisch einer Arbeitsbelastung von 600 Stunden pro Semester entspricht, also etwa 20 Stunden pro Woche in den Onlinephasen.
Die formale Rechnung lässt sich nicht ohne weiteres auf die individuelle Situation übertragen. Weiterbildungsstudierende verfügen im Vergleich zum Durchschnitt der Studierenden i.d.R. über ein effektives Zeit- und Lernmanagement, was den zeitlichen Aufwand deutlich reduziert. Zudem ist das Studium so konzipiert, dass viele Studieninhalte sich im eigenen beruflichen Kontextes wiederfinden.
Als grober Richtwert sollten mindestens 15 Stunden wöchentlich zusätzlich für das Studium kalkuliert werden (je nach individuellen Voraussetzungen), hinzu kommen die Präsenzzeiten an der TH Köln.
Können bereits erbrachte Prüfungsleistungen für einzelne Module im Masterstudiengang anerkannt werden?
Prinzipiell können in begrenztem Umfang Studienleistungen auf Antrag erlassen werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen bei den Antragsstellern hierfür gegeben und nachweisbar sind. Zuständig für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss.
Was erleichtert mir, Beruf, Familie und Studium zu vereinbaren?
Der Studiengang ist so konzipiert, dass die zusätzliche Arbeitsbelastung durch das Studium möglichst flexibel und je nach individueller Situation geschultert werden kann.
Die Reduzierung auf fünf Präsenzphasen pro Semester verlangt ein Minimum an Reiseaufwand. Da die Präsenz-Kurzblöcke im Semester am Donnerstag/Freitag/Samstag liegen, ist auch der arbeitszeitliche Ausfall überschaubar.
Die hohen Selbststudienanteile und die Form des Blended Learning ermöglichen es, die Studienaufgaben dann zu bearbeiten, wenn Sie es einrichten können. Die elektronisch gestützte Kommunikation mit den Dozenten macht eine unbürokratische und zeitlich nahe Abstimmung immer möglich.
Kann für die Teilnahme an den Präsenzphasen Bildungsurlaub bzw. Sonderurlaub in Anspruch genommen werden?
Die Module des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Versicherungsrecht (LL.M.) sind in NRW als bildungsurlaubsfähig anerkannt: Sie erfüllen inhaltlich und formal uneingeschränkt die Anforderungen nach §9 AWbG.
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen (unter Fortzahlung des Gehalts), um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Bildungsurlaub setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer/innen praktisch um: Drei bis fünf Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an anerkannten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die zum Teil voneinander abweichen.
Wie ist der Zeitplan für den Einstieg in das Studium?
Studienstart ist jährlich zum Sommersemester im März. Die Bewerbungsfrist dafür läuft ca. von Anfang Dezember bis Mitte Januar. Die genauen Termine werden ab ca. Oktober auf www.th-koeln.de/versicherungsrecht/bewerbung veröffentlicht.
Welches sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums in einem Studiengang des Versicherungswesens, der Betriebswirtschaft oder der Rechtswissenschaft mit dem Abschlussgrad Bachelor, Diplom, Magister, Master oder Staatsexamen mit insgesamt 240 ECTS-Punkten bzw. eines vergleichbaren Studienabschlusses sowie der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von 12 Monaten und der Nachweis einer studiengangspezifischen Motivation.
Die Zulassung mit einem Abschlussgrad Bachelor, Diplom, Magister oder Master setzt eine Mindestnote von 2,5 voraus. Die geforderte einschlägige Berufserfahrung muss in einem Versicherungsunternehmen, bei einem Versicherungsvermittler, in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden und zum Studienbeginn vollständig absolviert sein.
Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Qualifikationsleistungen, die im Rahmen einer vorangegangenen beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 60 ECTS-Punkte auf die geforderten 240 ECTS-Punkte anrechnen. Diese Qualifikationsleistungen müssen mit den Lernzielen des Studiengangs in Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind in jedem Einzelfall individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt.
Für den Studiengang stehen 30 Plätze zur Verfügung. Bei Vorliegen der formalen Zugangsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der Studienplätze aufgrund einer Eignungsfeststellungsprüfung durch den Prüfungsausschuss.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt online über das Bewerbungsportal der TH Köln und im zweiten Schritt durch Einreichen schriftlicher Unterlagen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.th-koeln.de/versicherungsrecht/bewerbung
Was kostet der Studiengang?
Die Studiengebühren betragen für den kompletten Studiengang 9.900 Euro. Ein Einzelmodul kostet 1080 Euro. Ratenzahlung ist möglich.
Zusätzlich ist pro Semester ein Semesterbeitrag von ca. 90 € (Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk sowie AStA-Beitrag) zu entrichten.
Für den einwöchigen Aufenthalt in Limerick im Rahmen des Moduls English Insurance Law sind die Reise- und Übernachtungskosten (ca. 50 Euro pro Tag für B&B) selbst zu tragen.
Zur finanziellen Unterstützung Ihres Studiums bzw. Ihrer Weiterbildung gibt es sowohl auf Landes- als auch Bundesebene diverse Möglichkeiten. Einen Überblick finden Sie auf: www.th-koeln.de/foerderung . Die A. Wilhelm Klein Stiftung bietet Studierenden des Masterstudiengangs Versicherungsrecht zudem die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.
Sind die Kosten des Studiums steuerlich absetzbar?
Bei dem Masterstudium handelt es sich um einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Bildungsmaßnahmen, mit der Kenntnisse im ausgeübten Beruf erhalten, erweitert oder den sich ändernden Anforderungen anpassen, sind beruflich veranlasst (z. B. Flugbegleiterin zur Pilotin, BFH-Urteil vom 27.5.2003, BStBl. 2005 II S. 202). Die Kosten können deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 34 Abs. 1 Satz 4 2005 LStR).
Ferner sind bei einem Zweitstudium (z. B. Masterstudiengang) die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei ist es unerheblich, ob das Zweitstudium zu einem Berufswechsel führt oder ob schon eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde (R 34 Abs. 1 Satz 5 LStR 2006). Voraussetzung ist auch hier, dass das Studium aus beruflichen Gründen absolviert wird.
Als Werbungskosten kommen u.a. in Betracht Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Fahrt- und Reisekosten, Arbeitsmittel wie z.B. Fachliteratur, Büromaterial, PC usw.